ForumTouran
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Touran
  6. Touran
  7. Fehlende Ausstattung bei EU-Neuwagen, Angebot vom Händler in Ordnung?

Fehlende Ausstattung bei EU-Neuwagen, Angebot vom Händler in Ordnung?

VW Touran 2 (5T)
Themenstarteram 13. September 2017 um 11:39

Hallo zusammen,

letzte Woche habe ich meinen neuen EU Touran beim Händler abgeholt ( Kia / Nissan Autohaus in Dortmund).

Zuhause ist mir fehlende Ausstattung aufgefallen. Entgegen der Anzeige bei mobile.de und der Händlerhomepage fehlt folgende Ausstattung:

- LED Rücklichter

- Fernlichtassistent (Light Assist)

Die Daten seien von VW falsch übertragen worden. VW sehe keinerlei Schuld ein. Ansprechpartner ist aber sicherlich der Händler.

Eine Kaufpreisminderung oder Nachrüstung sei nicht möglich. Auf dem Kaufvertrag steht leider nicht die Ausstattung mit drauf. Dort steht nur Touran Comfortline etc.... mit Fahrgestellnummer, aber ohne Ausstattungsdetails....

Mir wurde aber aus Kulanz angeboten, dass ich bei dem Autohaus als "Ausgleich" die erste Inspektion kostenfrei, incl. Leihwagen erhalte. Die Inspektion würde selbstverständlich nach Herstellervorgaben durchgeführt. Auf dem Beleg/ Rechnung sei dies auch vermerkt für mögliche Ansprüche der Herstellergarantie/ Anschlussgarantie von VW. Kulanz kann ich dann wohl vergessen (Wartung Fremdwerkstatt). Aber bei EU Autos soll dies eh nur sehr begrenzt möglich sein zum anderen habe ich 2 Jahre Garantieverlängerung bei VW. Nach deren Richtlinien müssen die Wartungen nach Herstellervorgaben gemacht werden, was ja so wäre.....

Was meint ihr zu dem Angebot? Annehmen?

Die fehlende Ausstattung hat einen Wert von knapp 700€. Auf den Light Assist kann ich ehrlicherweise ganz gut verzichten, dass ich nur sehr selten Nachts/ Abends fahre. Die LED Rücklichter fände ich schon ganz schön.....

Ein Rechtsstreit möchte ich eigentlich deswegen nicht eingehen.

Bitte um Ratschläge..

Danke

Ähnliche Themen
26 Antworten

Ausschlaggebend ist der Kaufvertrag oder die AB, wenn dort die Ausstattung nicht aufgeführt ist und du trotzdem unterschreibst liegt das in deiner Verantwortung. Nach der Anzeige bei mobile.de darfst du nicht gehen.

Sei froh, das dir der Händler trotzdem entgegenkommt. Wobei wenn du Garantieverlängerung hast solltest du schon in einer Vertragswerkstatt den Kundendienst durchführen lassen.

Mit Kulanz bei EU-Wagen habe ich nur sehr positive Erfahrungen gemacht, EU-Wägen werden exakt genauso behandelt wie deutsche Fahrzeuge, zumindest bei meinem örtlichen VW-Händler, ist natürlich auch abhängig vom Händler.

Frag doch beim Händler nach ob er dir nicht die LED-Rückleuchten nachrüstet, technisch sollte das möglich sein.

Themenstarteram 13. September 2017 um 12:02

Nachrüsten geht wohl leider nicht, da er die Sache "intern" regeln will..... (ohne weitere Fremdrechnung) Ich habe alternativ auch nach Winterreifen gefragt.... Es sei leider ausschließlich die kostenfreie Inspektion möglich.

Habe gerade nochmals extra bei VW bzgl. Anschlussgarantie angerufen. Nach deren Bedingungen muss die Wartung nach Herstellervorgaben gemacht werden und ggf. belegt werden (Rechnung mit dem Vermerk o.ä.) Ein Zwang in eine VW Werkstatt zu gehen, gibt es nicht.

Der Wagen hat 4 Jahre Garantie durch VW. Danach würde es wohl eh nur noch 1 weiteres Jahr Kulanz geben, richtig?

Kulanz, vergiss sowas lieber. Das ist wie Lotto spielen.

Kulanz gibt es auch noch weit nach der Garantie. Wie kommst du auf das eine Jahr?

Bei meinem MINI z.B. habe ich nach 8 Jahren noch die Seitenteile wegen Rost neu lackiert bekommen, alles bezahlt 100% durch MINI. Ausschlaggebend war aber das lückenlose Serviceheft beim MINI Vertragshändler! Bei unserem alten Touran haben wir nach 6 Jahren noch ne neue Heckklappe bekommen, der Unterboden wurde komplett neu versiegelt, alles zu 100% übernommen durch VW.

Lass dir doch mal über die FIN die tatsächliche Austattung deines Touran bei erWin raus, mal schauen nicht das noch ne versprochene Ausstattung fehlt!

Themenstarteram 13. September 2017 um 12:18

ok, ich dachte immer, dass es eh nur max 5 Jahre nach dem Kauf Kulanz gibt..... Aber ok.

Nun die Frage, die kostenlose 1. Inspektion mitnehmen ( und wahrscheinlich die Kulanz vergessen wegen Fremdwerkstatt) oder überhaupt nichts nehmen um mögliche Kulanzansprüche in Zukunft zu haben?

Themenstarteram 13. September 2017 um 12:19

Habe ich bekommen. Der Rest an Ausstattung passt.

Ist deine Entscheidung, die erste Inspektion ist in 3 Jahren fällig...

Themenstarteram 13. September 2017 um 12:37

Nach meinem Plan ist die erste Inspektion nach 2 Jahren oder max 30000 KM fällig. Danach jährlich.

Ah sorry, ja, erste Inspektion nach 2 Jahren, dann jährlich. Ölwechsel alle 2 Jahre oder 30000km, flexibel, je nach Fahrweise. Also ich würde auf das Angebot des Händlers verzichten und den KD bei VW machen lassen.

am 13. September 2017 um 19:56

Die erste Inspektion (2 Jahre oder 30000km) kostet ca 300 euro. Der Händler fährt damit deutlich besser als du.

Ich möchte nochmal folgende Aussage von @Luckyboy77 aufgreifen:

Zitat:

Ausschlaggebend ist der Kaufvertrag oder die AB, wenn dort die Ausstattung nicht aufgeführt ist und du trotzdem unterschreibst liegt das in deiner Verantwortung.

Was steht denn im Kaufvertrag oder in der AB? Sind die LED Rücklichter und der Fernlichtassistent dort explizit erwähnt, oder nicht?

Themenstarteram 14. September 2017 um 8:43

Nein, sind sie nicht. Die genauer Ausstattung ist weder in der AB noch in der Rechnung aufgeführt.

Dann gilt erst recht, was in der Anzeige bezüglichen dieses konkret beworbenen Fahrzeuge stand.Minderausstattung stellt dann einen Mangel dar mit allen sich daraus ergebenden Rechten.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Touran
  6. Touran
  7. Fehlende Ausstattung bei EU-Neuwagen, Angebot vom Händler in Ordnung?