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fehlende LWR - Leuchtweitenregulierung

Themenstarteram 16. September 2010 um 19:25

Hallo erstmal,

bin bereits seit einiger Zeit hier registriert, habe erst seit einigen Wochen einen VW Tiguan.

Vielleicht habe ich ja so eine Art '6er im Lotto' und sollte zu spielen beginnen...

Nun zu meinem Problem oder dem unseres Tiguan: der Wagen (1,4 TSI 4motion, EZ 11/07) ist seit Mai unserer. Wir haben ihn aus 2. Hd. (Kurzzulassung VW-Händler, dann Verkäufer, jetzt wir) Da wir seitdem nie beladen unterwegs waren, ist das Fehlen eines kleines Reglers nie aufgefallen - bis jetzt: der Gute hat nämlich am Armaturenbrett lediglich das Stellrädchen für die Cockpit-Beleuchtung, jedoch keine Leuchtweitenregulierung; der Platz ist leer. Keine Angst, der Wagen hat leider keine Xenon-Scheinwerfer, auch noch nie gehabt.

Lt. VW hat er das Werk mit der entsprechenden LWR verlassen!??

Es handelt sich lt. VW-EDV auch mit Sicherheit um ein Fz. für den deutschen Markt, also keinen Re-Import.

 

Dummerweise kann mir bei VW niemand sagen, wie das Fz. so in den Verkauf gelangen konnte - denn TÜV bekommt er definitiv ohne LWR nicht und er hätte demzufolge nicht zugelassen werden dürfen. Und genau das ist das Problem, dass er nämlich in ca. 8 Wochen zum TÜV muß.

Vereinzelt bekam ich zu hören 'Tja Pech gehabt, Garantie abgelaufen..., keine Ansprüche mehr möglich'...

Und der VW-Dealer kann mir nicht einmal sagen, ob es nur der Schalter/Regler oder auch die Stellmotoren an den Scheinwerfern sind, die fehlen. Das sei erst nach dem Ausbau der kompl. Scheinwerfer zu sehen. Es könnten also im ungünstigsten Fall ein paar hundert Euro für die erforderliche Nachrüstung anfallen.

Hat hier schon einmal jemand so etwas erlebt oder davon gehört?

Gibt es - außer 'nen 30,- Euro teuren Regler zu kaufen - noch eine Möglichkeit, die Existenz der Motoren zu prüfen?

Vielleicht finde ich ja hier den Stein des Weisen...

 

Munter bleiben

 

Suvy

Beste Antwort im Thema

Für welches Land wurde der gebaut? Sicherlich nicht für Deutschland. Wenn das nämlich so wäre, hättest Du wahrscheinlich kein Problem, das Im Werk direkt zu beanstanden.

Also denke ich mal, daß Du uns entweder vorenthältst, daß Du wissentlich einen Grauimport gekauft hast, oder Du wurdest über's Ohr gehauen...

Im ersten Fall müsstest Du das als Lehrgeld zahlen (dafür war das Auto ja günstiger!).

Im zweiten Fall, kannst Du den Verkäufer verklagen.

Gruß

Nite_Fly

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Hallo Suvy

zuerst die gute Nachricht, die Scheinwerfer müssen Stellmotoren haben.

Den Schalttafeleinsatzt für Beleuchtung/Leuchtweitenregelung kann man von Hand

nach vorne rausziehen ( der hat oben und unten eine Federklemme).

Also selber rausziehen oder in der Werkstatt machen lassen.

An der Rückseite ist ein Stecker mit Verriegelung. An dem Stecker sollten 3 oder 4Kabel

angeschlossen sein.

Ist dies der Fall, muss nur ein neues Kombimodul eingesetzt werden.

Sind nur zwei Kabel drann, dann nochmals melden.

Gruß

suedwest

Für welches Land wurde der gebaut? Sicherlich nicht für Deutschland. Wenn das nämlich so wäre, hättest Du wahrscheinlich kein Problem, das Im Werk direkt zu beanstanden.

Also denke ich mal, daß Du uns entweder vorenthältst, daß Du wissentlich einen Grauimport gekauft hast, oder Du wurdest über's Ohr gehauen...

Im ersten Fall müsstest Du das als Lehrgeld zahlen (dafür war das Auto ja günstiger!).

Im zweiten Fall, kannst Du den Verkäufer verklagen.

Gruß

Nite_Fly

Zitat:

Original geschrieben von nite_fly

Für welches Land wurde der gebaut? Sicherlich nicht für Deutschland.

Gruß

Nite_Fly

Einfach mal im Thread vom Themenstarter richtig lesen - steht "Es handelt sich lt. VW-EDV auch mit Sicherheit um ein Fz. für den deutschen Markt, also keinen Re-Import."

 

 

gruss

bigblue

am 17. September 2010 um 6:48

1. Warum keine Gewährleistung - es ist schliesslich ein Mangel und ihr besitzt den Wagen erst 4 Monate. Dem Händler auf den Hof stellen. Höflich darum bitten, den Wagen in einen zulassungsfähigen Zustand zu bringen (die BE des Fzg ist schliesslich erloschen, wenn er keine LWR hat) und einen Tag später abholen.

2. Kann es sein, dass er auch ohne Xenon eine automatische LWR hat?

Amen

Themenstarteram 17. September 2010 um 8:13

Moin,

vielen Dank schonmal für die schnellen Antworten.

@Amen: Da ich das Fz. von privat gekauft habe und die Verkäuferin glaubhaft macht, dass sie den fehlenden Regler nie gebraucht hat und infolge dessen auch nicht festgestellt hat, ist - wenn überhaupt - das Stellen der Anspüche nur bei VW denkbar. Und er hat - so die Auskunft der Tüv-Prüfer - keine Sensoren für eine autmatische LWR (an der Hinterachse).

@suedwest: Du hast mich auf jeden Fall schonmal etwas beruhigt, denn wenns nur der Regler (Modul?) ist, dann wird's wohl nicht so teuer.

Ich kann schlecht einschätzen, wie kulant VW in einem solchen Fall ist bzw. wie die Aussichten in einem Rechtsstreit wären.

Heute habe ich noch einen Termin bei einer anderen Werkstatt, vielleicht weiß ich nachher mehr.

Ich werde berichten.

 

Munter bleiben

Suvy

Zitat:

Original geschrieben von Suvy

Da ich das Fz. von privat gekauft habe und die Verkäuferin glaubhaft macht, dass sie den fehlenden Regler nie gebraucht hat und infolge dessen auch nicht festgestellt hat

Auch wenn du private gekauft hast, hoffe ich mit Vertrag? Meine mich erinnern zu können, dass selbst privat Verkäufer einer Sachmängelhaftung unterliegen, wenn sie einen Mangel täuschen..Wenn dies nicht ausschließlich vom Verkäufer ausgeschlossen wurde..Worte sagen viel, dass sie es nicht gebraucht hat....Da frag ich mich ehrlich, wie hat das Auto dann nen TÜV bekommen, wenn das bei dir nicht vorhanden ist? Scheint irgendwas nicht mit rechten Dingen zu gegangen sein....Vllt doch nen Import? Der wievielte Halter bist du? Möglich in D zugelassen, dann ins Ausland verklingend, dort umgebaut worden (keine Ahnung) und dann wieder zrück nach D verkauft und nun hast du ihn...Freilich ziemlich gesponnen - sorry... Lass es wie gesagt vom freundlich mal prüfen, wie suedwest beschrieben hat, bringt sicher mehr Aufklörung für dich..

 

gruss

bigblue

am 17. September 2010 um 10:09

Zitat:

Original geschrieben von Suvy

 

@Amen: Da ich das Fz. von privat gekauft habe...

Ups...überlesen. Damit wird es eine interessante Frage. Letztlich wird es wohl unmöglich nachzuweisen, dass VW den Wagen ohne den Schalter ausgeliefert hat. Die Verkäuferin hat den Mangel nicht verschwiegen (er war ihr nicht bekannt) und somit bleibst Du wohl leider der Letzte, den dann die Hunde beissen.

Amen

Und beim TÜV kann's noch nicht aufgefallen sein, da bei EZ 11/07 ja nun erst der erste Tüv ansteht.

 

Wenn das wirklich ab Werk "vergessen" wurde und der Erstbesitzer das nicht gemerkt hat hat man wohl echt schlechte Karten und muss in den sauren Apfel der "Nachrüstung" beißen - ist vermutlich sogar billiger als 'ne Selbstbeteiligung bei eventuell vorhandener Rechtschutzversicherung.

 

Drücke Dir die Daumen das es nicht so teuer wird.

 

Gruß,

greenpan

 

am 17. September 2010 um 17:35

Hallo

interessant, in der kleinen Schweiz muss nur funktionieren, was auch verbaut ist. Eben z. B. kein LW-Regler verbaut, also muss er nicht funktionieren und kann auch nicht beanstandet werden, weil er inexistent ist..

oder, bei einem mir anvertrauten T5 fiel eben so ein LWR-Stellmotor aus. Kosten für die Reparatur : ca. 180 €. Das war uns zu teuer und bei der "positiv Straffen Federung" auch wenig von Nöten. Was machten wir: Regler am Armaturenbrett raus und original Blindpassstück verbaut für 3€50.

Keine Probleme..

Gruss charlybenetti

Hallo,

ist vielleicht eine etwas abwegige Idee aber vielleicht hat der Tiguan eine automatische Leuchtweitenregulierung (auch wenn es nicht im System steht), wie es bei Xenonscheinwerfer verbaut wird.

Gruß

Interessant wäre, das Modul mal rauszuziehen, und nachzusehen, ob da überhaupt eine Verkabelung vorhanden ist....

Und es gab in Deutschland meines Wissens nie eine Variante, bei der der Regler nicht verbaut war.

Aber es gibt immer auch wieder mal so Exoten, die sich nie richtig einordnen lassen...

Genaueres lässt sich da nur anhand der kompletten Fahrzeugdaten sagen.

Wenn man mit diesen Daten z.B. in ErWin reingeht, bekommt man akribisch aufgelistet, was da ab Werk verbaut war.

Oder die benötigten Daten jemandem geben, der Zugriff auf die Online-Datenbank von VW hat.

 

Gruß

Nite_Fly

am 18. September 2010 um 5:45

@charlybenetti: In D MUSS eine LWR vorhanden sein. Es ist ein Verstoss gegen die FZV, das Auto hätte gar nicht erst zugelassen werden dürfen. Ich vermute, dass auch in CH gesetzlich vorgeschriebene Einrichtungen vorhanden sein müssen und auch funktionieren müssen.

@timyflo: Ein TÜV-Prüfer hat angeblich festgestellt, dass er keine Sensoren für die ALWR hat. War ja auch meine Vernutung.

Amen

Themenstarteram 18. September 2010 um 9:40

Moin,

also bei Freundlichen haben sie in der VW-EDV geprüft dass der Wagen in und für Deutschland produziert wurde, die Historie gibt keine Auskunft über sonstige Besonderheiten; Inspektion, Rückrufe/Updates sind erfolgt, also überhaupt nichts auszusetzen. Der verbaute Regler ist der von Xenon-ausgerüsteten Tigern, die Steckerbelegung/'Menge' und farbl. Zuordnung der vorhandenen Kabel müsste die für die LWR sein. Und wenn jetzt tatsächlich die Stellmotoren in den Scheinwerfern drin sind - andere soll es garnicht geben - dann hoffe ich nach Einbau des richtigen Reglers lassen sie sich aus dem Dornröschenschlaf wecken.

Und dann hat wohl wirklich nur jemand bei der Montage in die falsche Kiste gegriffen.

Der entsprechende Regler/Modul ist bestellt und vmtl. am Montag da.

Dann werde ich berichten.

Aber insgesamt ist es schon blöd, wenn der eine VW-Dealer 'hilflos' dreinschaut, auskunftsunfähig oder -willig ist (was man nun machen kann, bzgl. des Vorhandenseins der Stellmotoren pp.) auf die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit dem VW-Kundendienst in WOB hinweist und einen zum Tüv schickt, man soll doch fragen, ob man auch ohne LWR durchkommt...

Der andere war da etwas motivierter und wird dementsprechend wohl den Zuschlag für die nächste Inspekion bekommen - so einfach ist das.

 

Munter bleiben

 

Suvy

Bei VW gibt es ein Fahrzeug-Auskunftssysstem, bei dem man nach Angabe der Fahrzeugdaten bis ins Detail aufgelistet bekommt, was da alles verbaut oder auch nicht verbaut ist. Das ist bei meinem Fahrzeug eine 7-Seitige Liste mit Features.

Diese Liste ist gegen ein relativ kleines Entgeld auch über ErWin im Internet abrufbar.

Ein Ausschnitt einer Erwin-Abfrage für einen Tiguan im Anhang.

Anhand dieser Daten lässt sich zweifelsfrei feststellen, ob die Leuchtweitenregulierung verbaut sein sollte.

Steht die da drin, fehlt aber im Auto, dann würde ich schon mal fragen, wie das sein kann, denn es baut die ja wohl kaum einer nachträglich aus....

 

Gruß

Nite_Fly

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