- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- fehlender Versicherungsschutz eines Anhängers der ewig & nur auf privatem Grundstück ist
fehlender Versicherungsschutz eines Anhängers der ewig & nur auf privatem Grundstück ist
Hallo,
grad mal 10 Tage Zeit - Post ging an meine verstorbene Mutter.
Das städtische Straßenverkehrsamt teilt mir telefonisch mit:
Dass ich die Post erst 5 Tage später erhielt, dass ein Todesfall (mehrfach der Stadt gemeldet), all das sei völlig egal - es gäbe in solchen Fällen GRUNDSÄTZLICH niemals eine Fristverlängerung - diese sei unmöglich, egal durch wen und welches Amt.
Dabei stellte der Mitarbeiter (erfreulicherweise!) absolut nicht in Frage, dass ich wirklich den 750Kg Hopser niemals öffentlich bewege - das sei hier aber unerheblich.
2 Möglichkeiten - ich hab nun grad mal noch 1-2 Tag Zeit:
Entweder versichern + nachweisen
abmelden
Ist das so? Gibt es nie Friständerung?
Ich wollte den eigentlich noch paar Jahre rein zur Grundstückspflege nutzen + dann verkaufen.
Ähnliche Themen
40 Antworten
???
Hänger ist angemeldet (zahlst Steuer), aber NICHT versichert und steht nur auf privatem Grund?
Was spricht dann gegen eine Abmeldung?
Warum sollte das Amt die gesetzte Frist verlängern?
Häh? Bitte noch einmal ganz auf Anfang.
Wie ist der Sachverhalt und was ist das Problem?
Wenn ich mir den Sachverhalt richtig zusammengereimt habe, wäre das die Antwort: wenn der Anhänger zugelassen ist, muss er auch versichert sein und eine gültige HU haben. Wenn er eines von beiden nicht hat, gibt es zwei Möglichkeiten: Voraussetzungen zur Zulassung erfüllen (Versicherung abschließen und / oder HU durchführen lassen) oder den Anhänger abmelden. Versicherung abschließen würde Dich im Internet ca. 30 Minuten Deiner Zeit kosten...
Wo ist das Problem, den Anhänger für ~15€ jährlich bei der erstbesten Onlineversicherung zu versichern?
vielleicht / vermutlich / anzunehmenderweise möchte sich der TE einfach nicht der hier "offensichtlich vorliegenden, behördlichen Willkür" unterwerfen.
Nicht zu verstehen?
Wie geht das denn. Privater Grund steht Fahrzeug/Anhänger der nicht versichert ist, warum soll ich den abmelden, ohne Versicherung ist er doch nicht angemeldet.. wenn er angemeldet ist, muß er auch wenn er nicht bewegt wird TÜV haben. Abgemeldet braucht's auch kein Tüv.
Danke für eure Meinung!
Mich ärgert schon, dass keinerlei Fristverlängerung möglich sei.
Mich ärgert, dass trotz Kenntnis Todesfall eine Tote angeschrieben wird.
Am Abmelden hindert mich u.a. auch der erschwerte Verkauf und zuvor Hauptuntersuchung in Kürze.
Grünes Kennzeichen wäre evtl. möglich - aber schaffe ich garantiert nicht in 1-2 Werktagen.
Zitat:
@Elchatori schrieb am 28. März 2025 um 11:15:27 Uhr:
Danke für eure Meinung!
Mich ärgert schon, dass keinerlei Fristverlängerung möglich sei.
Mich ärgert, dass trotz Kenntnis Todesfall eine Tote angeschrieben wird.
Am Abmelden hindert mich u.a. auch der erschwerte Verkauf und zuvor Hauptuntersuchung in Kürze.
Grünes Kennzeichen wäre evtl. möglich - aber schaffe ich garantiert nicht in 1-2 Werktagen.
Hier wird doch was falsch geschildert!
Der Hänger ist angemeldet und TÜV ist länger abgelaufen. Das meldet die Zulassungsstelle dem Ordnungsamt und schicken Bußgeldbescheid.
Ob das Ordnungsamt von dem Totesfall informiert wird? Glaub ich nicht.
Ich hab auch mal Strafe für ohne TÜV angemeldet auf meinem Hof bezahlt. Hat mich auch aufgeregt, war aber rechtens.
Liegt an der Zulassungsstelle, nicht alle melden das weiter.
Online abmelden ca.6,50€
Am 01.01. existierte das Konto aber noch, wenn ich nicht alles falsch interpretiert habe.
Und ich habe nach knapp 1,5 Jahren nach dem Tod meiner Frau trotz einer abgegebenen Sterbeurkunde von ihrer Bank eine neue EC-Karte bekommen. KI: keine Intelligenz :-(
Zitat:
@Elchatori schrieb am 28. März 2025 um 10:24:13 Uhr:
Hallo,
grad mal 10 Tage Zeit - Post ging an meine verstorbene Mutter.
Das städtische Straßenverkehrsamt teilt mir telefonisch mit:
Dass ich die Post erst 5 Tage später erhielt, dass ein Todesfall (mehrfach der Stadt gemeldet), all das sei völlig egal...
Ist denn das ganze Erbrechtthema überhaupt schon abgehakt?
Bist Du hochoffizielle vom Gericht bestimmter Alleinerbe mit allen Rechten und Pflichten? Ansonsten geht dich das theoretisch (noch) nichts an. Du könntest dem Absender mitteilen das die Klärung der Erbengemeinschaft noch beim Amtsgericht liegt und die sich an das Gericht wenden müssen.
Wenn überhaupt möglich meld das Ding zügig und leise ab, aber mach bloß kein Faß auf.
Das Konto existiert noch, ist aber gesperrt bis die Erbreihenfolge offiziell geklärt ist....was gerne auch mal Jahre dauern kann.
P.S.
Mein Beileid zu Deinem Verlust.
Fristverlängerung kann es bei zugelassenen, aber nicht versicherten versicherungspflichtigen Fahrzeugen (dazu zählt auch ein Anhänger) nicht geben.
Abmeldung ist nicht gewollt, also einen Versicherungsvertrag abschließen, geht online in wenigen Minuten und die eVB an die Zulassungsstelle übermitteln.
Idealer dürfte es hier aber sein, zusammen der eVB den Anhänger gleich umzumelden. HU in Kürze fällig heißt ja wohl, noch ist die HU gültig und damit die Ummeldung möglich.
Puuuh - that escalated quickly
Ich habe mich entschlossen, den kleinen Anhänger online zu versichern. U.a. auch, weil ich Montag Vollzeit beschäftigt bin.
Das Konto meiner Mutter existiert noch und von der bisherigen Versicherung wurde auch andere Verträge erfolgreich abgebucht.
Aus dem "online-Preisvergleich" 16,xx € wurden nach Auswahl dieses Versicherers im Laufe zahlreicher Angaben dann plötzlich 25,xx. Da ich aber einen bestehenden Vertrag mit Nummer beim Versicherer nachweisen konnte, Reduktion auf 20,xx.
In der Hoffnung mit einer neuen eVB + neuem Vertrag Gnade beim Amt zu erhalten, rief ich (zum Glück! Eine Mail wäre gescheitert) dort an. Anderer Mitarbeiter (erneut sehr freundlich, keinerlei infrage stellen meiner Situation, des Sterbefalls, der Nichtnutzung im öffentlichen Raum usw.) teilt man mir mit: Eine eVB reiche noch nicht (WTF?)
Man benötige nun zwingend eine eVBü und die müsse nun schnellstens an eine ganz bestimmte mail gehen.
Da ich nur eine eVB aber keine eVBü habe, telefoniere ich erst mit Bots u sodann erfolgreich mit einem Mitarbeiter bei besagter Versicherung.
Nach Abgleich 20 stelliger Nummer erfahre ich staunend: Eine Übermittlung von eVBü per mail gäbe es aber generell nicht, diese würden ausschließlich per direkter Übertragung ans Amt gehen und niemals an spezielle Stellen innert d Amtes.
Genial zudem: Das Programm will meine zunächst akzeptierte Reduktion weil Bestandskunde mit Versicherungsnummer nicht akzeptieren... es sei ja nur ein anderer Hänger und kein KRAFTfahrzeug - immerhin Reduktion auf 23,xx bekommen.
31 Minuten für 3 Telefonate, aber wirklich freundlich behandelt worden - keine Selbstverständlichkeit - ich bin dankbar für so etwas!
---- ergänzend
HU ist 2013 abgelaufen - ansonsten wäre es natürlich toll beides gleichzeitig beim Amt abhaken zu können (Termin dauert oft 5-6 Wochen)
Interessant: Das Ganze ist derzeit bereits ein Straftatbestand, völlig unabhängig ob im Bereich der StVO.
Das Erbe ist noch ungeklärt - aber zum Glück sind wir Kinder (Erbengemeinschaft) uns einig. (ok... muss nicht zwingend so bleiben, wissen wir)
Danke für eure Wünsche, Hinweise & Rat!
An Hand dem, was der TE mitteilte, ist überhaupt nicht klar, wer überhaupt Halter und VS-Nehmer bisher ist/war. Der TE oder die Mutter?
Dass das Ding angemeldet ist, aber plötzlich keinen Versicherungsschutz mehr hat, muss ja einen Grund haben, also: Warum fiel der VS-Schutz weg? Und wer schuldete die Versicherung?
Ich kann den TE in seiner Aufregung verstehen, aber mir fehlt der tatsächliche Sachverhalt, kann aber an mir liegen, dass ich nicht alle Stückchen zusammen kriege, um das Gesamtbild erkennen zu können.
Wenn der Halter tod ist, muss der Hänger in einer angemessenen Zeit auf einen anderen Halter umgemeldet werden. Wenn die Mutter jetzt schon 18 Monate tod ist, ist die angemessene Zeit schon lange überschritten
Zitat:
@celica1992 schrieb am 28. März 2025 um 20:12:15 Uhr:
Wenn der Halter tod ist, muss der Hänger in einer angemessenen Zeit auf einen anderen Halter umgemeldet werden.
Ich hatte schon Schlepper zum TÜV, da müßte der Halter laut seinem Geburtstag schon 100 oder 110 Jahre alt sein. Soviel dazu.