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Fehlendes Schild auf einer Verkehrsinsel

Themenstarteram 11. Juni 2016 um 15:11

Hallo, es geht um diese Insel auf dem Foto. Sie befindet sich auf einem Park and ride Parkplatz auf der Zufahrt zur Tankstelle. Ich wohne hier mein ganzes Leben, seit 14 Jahren fahre ich hier Auto. Diese Insel gab es nicht als ich das letzte mal dort durchgefahren bin jetzt war sie da..... laut Tankstellen mitarbeiter war dort vor paar Wochen ein Baustellen Schild nun ist da nichts. Wie man sehen kann sind schon einige wohl gegen gefahren einer sogar komplett. Als ich die Fotos machte fuhr auch gerade einer aber nur leicht ,weil er wegen mir sehr langsam vorbei fahren musste. Ich gehe am Montag zum Anwalt ( dank Rechtsschutz, wenn sie das übernimmt) aber weiü jemand zufällig ob da ein Warnschild hin muss oder ist es Privategelände der Bahn und die können es so machen wie sie wollen?

Beste Antwort im Thema

Ich wünsche allen arroganten Großmäulern, daß sie mal über solch eine unkenntliche Insel drüberbrettern. (Dann sind aber wahrscheinlich doch wieder Andere dran schuld.)

Besonders, wenn die Insel im Schatten des Baumes ist, erkennt man sie kaum. Zwei Leitbaken würden Wunder tun.

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Da wir hier offensichtlich eher von einem Parkplatz reden, ist das folglich auch keine Verkehrsinsel (und erst recht nicht zwingend zu kennzeichnen), würde ich vermuten (aber "wissen" tue ich das nicht).

Themenstarteram 11. Juni 2016 um 15:26

Wie nent man das denn?

Zitat:

@punkt22 schrieb am 11. Juni 2016 um 17:26:49 Uhr:

Wie nent man das denn?

"Führerschein Aussortier Objekt"

"MPU Vor Untersuchung"

 

Die Erhöhung liegt da um das Verkehr zu bremsen, sprich: nicht Vollgas ohne Hirn über der Platz zu fahren.

 

Zu sehen ist er im jedenfall

Themenstarteram 11. Juni 2016 um 15:36

Wie bitte? Darüber fährt man nicht!!! Das ist dazu da das die engegenkommenden Autos nicht wie immer in den gegenverkehr fahren, aber drüber fahren guter Witz, nicjt jeder fährt ein Geländewagen. Wär hier zu mpu wohl muss. Ich bin dort im 2 Gang im standga gefahren aber danke für dein Beitrag.

Zitat:

@punkt22 schrieb am 11. Juni 2016 um 17:26:49 Uhr:

Wie nent man das denn?

Du darfst das nennen wie du willst (mir kommt da eher sowas wie Gartenbau in den Sinn :p ). Aber der Punkt ist doch, dass idR auf Parkplätzen ohnehin erhöhte Sorgfalt gilt und man nicht von denselben Ansprüchen ausgehen kann, wie auf öffentlichen Strassen, die für den fliessenden Verkehr errichtet worden sind.

Es wäre allerdings vielleicht nett vom Betreiber gewesen, dieses Hindernis für erhöhte Sichtbarkeit kenntlich zu machen, evtl. mit dem Zeichen 222-20 ("rechts vorbei").

Wenn da ein Schild stehen würde, gäbe es immer noch "Spezialisten", die es auch schaffen, das Schild platt zu fahren...

Da kommen bestimmt demnächst ein paar Blümchen rein.

Sieht dann bestimmt gut aus.

Themenstarteram 11. Juni 2016 um 16:29

Ja Blümchen kommen da sicher rein..... sicherlich fahren da uch welche rein wenn ein Schild aufgestellt wird, mir geht es aber um das Rein rechtliche, wenn es nicht sein muss dann muss ich auch nicht zum Anwalt. Bei uns gibt es viele Fahrbahn verängungen bzw. so ne art Hindernisse die man umfahren muss und jedes einzelne ist mit einer rotweiß gestrichenen Tafel ( Schild) versehen sogsr in Spielstraßen. Sicherlich kommt hier auch bald ein Schild hin.

Na Blümchen reichen da nicht, da müssten schon größere Felsbrocken drauf, alles andere wäre nur sinnlose Verschwendung von Steuergeldern.

Zitat:

@punkt22 schrieb am 11. Juni 2016 um 18:29:31 Uhr:

Ja Blümchen kommen da sicher rein..... sicherlich fahren da uch welche rein wenn ein Schild aufgestellt wird, mir geht es aber um das Rein rechtliche, wenn es nicht sein muss dann muss ich auch nicht zum Anwalt. Bei uns gibt es viele Fahrbahn verängungen bzw. so ne art Hindernisse die man umfahren muss und jedes einzelne ist mit einer rotweiß gestrichenen Tafel ( Schild) versehen sogsr in Spielstraßen. Sicherlich kommt hier auch bald ein Schild hin.

Ich verstehe bei dem ganzen Beitrag nicht, warum du zum Anwalt gehen solltest?

Was zum Teufel ärgert dich denn so sehr?

am 11. Juni 2016 um 17:11

ich wüsste jetzt nicht, welches Schild da fehlen sollte ...

Vielleicht sollte man eine Hinweistafel aufstellen.

Auch auf öffentlichen Parkplätzen
darf man nicht besoffen Auto fahren!

:D

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 11. Juni 2016 um 19:03:54 Uhr:

 

Ich verstehe bei dem ganzen Beitrag nicht, warum du zum Anwalt gehen solltest?

Was zum Teufel ärgert dich denn so sehr?

Weil der TE vermutlich auch einer der Kandidaten ist, welche die nicht gekennzeichnete Verkehrsinsel übersehen hat.

Ich finde das schon sehr fahrlässig so eine Insel völlig ohne Kennzeichnung in die Fahrbahn zu bauen.

Ob der Parkplatz ein Privatparkplatz ist oder nicht, daß ist auf jedenfall "öffentlicher Verkehrsraum" und hier gilt mit Sicherheit auch die STVO.

Wenn dem TE durch die Insel ein Schaden am Fahrzeug entstanden ist, so würde ich den Verantwortlichen (Parkplatzinhaber oder Stadt/Gemeinde) auf Schadenersatz verklagen.

Nicht auszudenken, wenn da ein Motorradfahrer zu Fall kommt.

Schild: "Achtung Bordsteinkante"...! Achso, das muß ja erst noch erfunden werden!

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