ForumGolf 8
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 8
  7. Fehler im Fahrzeugschein GTE?

Fehler im Fahrzeugschein GTE?

VW Golf 8 (CD)
Themenstarteram 29. Oktober 2020 um 21:03

Hallo Gemeinde,

seit letzter Woche habe ich meinen GTE. Er macht täglich mehr Freude!

Heute kam allerdings der KFZ-Steuerbescheid und dieser sorgte für große Augen. 168€ jährlich.

Grundlage für die Berechnung ist unter anderem der CO2-Ausstoß, der im Schein unter V.7 bei mir mit 165g/km angegeben ist. Eigentlich steht auf der VW Seite, dass er einen kombinierten Ausstoß von 34g/km hat.

Meine Frage an die anderen GTE Besitzer: was steht bei euch? Habt ihr schon eure Steuerbescheide? Steht im Brief das gleiche? Meiner ist ein Leasingfahrzeug, daher kann ich im Brief nicht nachsehen.

Im Moment gehe ich davon aus, dass die Zulassungsstelle einen Fehler gemacht hat?

Freue mich auf eure Rückmeldung.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 30. Oktober 2020 um 10:40

Hat sich alles gerade geklärt. Es war ein Eingabefehler bei der Zulassungsstelle. Habe einen neuen Schein bekommen (jetzt unter V.7 36g/km), ein Korrekturdatensatz ist ans Hauptzollamt gegangen (Einspruch hatte ich schon eingelegt) und alles ist gut.

Kann passieren. Bin froh, dass es sich so schnell und unkompliziert erledigt hat.

Es liest sich ja tatsächlich so, als wäre der Wagen komplett steuerfrei. Wäre nett ;-)

42 weitere Antworten
Ähnliche Themen
42 Antworten

Der GTE dürfte dank der neuen KFZ-Steuer steuerfrei sein, rückwirkend für Fahrzeuge die seit dem 12.06.2020 zugelassen wurden und weniger als 95g CO2/100km ausstoßen. So verstehe ich das zumindest:

 

Gefördert wird auch der Umstieg auf besonders emissionsarme Pkw mit Verbrennungsmotoren: Pkw mit einem CO2-Wert bis 95 g/km, die vom 12. Juni 2020 bis zum 31. Dezember 2024 erstmals zugelassen werden, sind bis zum 31. Dezember 2025 mit 30 Euro pro Jahr begünstigt. Für diese Pkw wird ein Steuerbetrag von jährlich 30 Euro für längstens 5 Jahre nicht erhoben, somit insgesamt bis zu 150 Euro. Die Steuervergünstigung ist begrenzt auf die Jahressteuer - bei Saisonkennzeichen auf den entsprechenden Bruchteil - (maximal jedoch auf null). Dadurch kann die jährliche Steuervergünstigung im Einzelfall geringer als die maximal möglichen 30 Euro ausfallen, wenn die jährliche Kraftfahrzeugsteuer bereits weniger als 30 Euro betragen würde.

am 29. Oktober 2020 um 21:47

Dann verstehst Du das falsch. Steht doch eindeutig ganz anders drin!

Zitat:

@Tacci schrieb am 29. Oktober 2020 um 22:47:56 Uhr:

Dann verstehst Du das falsch. Steht doch eindeutig ganz anders drin!

Ich denke ich verstehe das richtig, der letzte Satz spricht ja auch dafür.

Zitat:

@pmx23 schrieb am 29. Oktober 2020 um 22:54:36 Uhr:

Zitat:

@Tacci schrieb am 29. Oktober 2020 um 22:47:56 Uhr:

Dann verstehst Du das falsch. Steht doch eindeutig ganz anders drin!

Ich denke ich verstehe das richtig, der letzte Satz spricht ja auch dafür.

Lesen und verstehen gehören dann aber nicht zu deinen Stärken.

am 30. Oktober 2020 um 5:10

Zitat:

@Torte0815 schrieb am 29. Oktober 2020 um 23:37:30 Uhr:

Zitat:

@pmx23 schrieb am 29. Oktober 2020 um 22:54:36 Uhr:

 

Ich denke ich verstehe das richtig, der letzte Satz spricht ja auch dafür.

Lesen und verstehen gehören dann aber nicht zu deinen Stärken.

Wohl eher Deine nicht! Der letzte Satz trifft auf den GTE überhaupt nicht zu! In den meisten Fällen zahlt man rund 28 Euro pro Jahr beim GTE, und zwar am Ende, und nicht 28 ./. 28.

Gute Fahrt nennt auch immer 28 Euro soweit ich mich erinnere.

Einspruch erheben per E-Mail zum Zoll mit Steuerbescheid und EG Bescheinigung(CoC-PDF).

Mit der Bitte den Steuerbescheid zu überprüfen.

Ich bleibe dabei: Fahrzeuge mit < 95g CO2 werden mit 30€ pro Jahr steuerlich begünstigt, also Kfz-Steuer vor der Gesetzesänderung Minus 30€ pro Jahr. Da der GTE bei nur 28€ im Jahr liegt, kommt man auf 0€. Der Rechner beim Bundesfinanzministerium, bei dem man 28€ rausbekommt, ist veraltet und beinhaltet diese neuen Regelungen noch nicht, vgl.: „Das Kfz-Steuer-Gesetz ändert sich zum 1. Januar 2021. Für Neuzulassungen ab diesem Stichtag ändert sich somit die Kfz-Steuer.

Die stärkere Gewichtung der CO2-Komponente und die steuerliche Förderung emissionsreduzierter Fahrzeuge setzt deutliche Anreize für innovative klimaschonende Mobilität, die perspektivisch bezahlbar bleibt.

Der Kfz-Steuer-Rechner wird in Kürze angepasst. Nähere Informationen finden Sie bereits jetzt auf www.zoll.de.“

 

Siehe auch letztes Beispiel auf https://www.firmenauto.de/...-mehr-verbrauch-beschlossen-11168216.html

 

Abschließend noch die Beschlusssache, zu finden unter https://www.bundesrat.de/.../05.html?nn=4352768#top-5:

 

Freibetrag für klimafreundliche Autos

 

Die Hubraum-Besteuerung bleibt als zweiter Tarif-Baustein unverändert bestehen. Allerdings gilt künftig für emissionsarme Pkw bis zum Schwellenwert von 95 Gramm Kohlendioxid je Kilometer ein neuer Steuerfreibetrag von 30 Euro. Fällt nur eine Steuer auf den Hubraum an, müssen Autobesitzer auch nur den über 30 Euro hinausgehenden Betrag zahlen. Diese Entlastung gilt für Autos, die ab Mitte Juni 2020 zugelassen wurden und ist bis Ende 2024 befristet. Soweit die Steuervergünstigung bei einem Halterwechsel noch nicht abgelaufen ist, wird sie dem neuen Halter gewährt.

Also ist sein Fahrzeugschein fehlerhaft?

Bei meinem TSI (130 PS) stehen unter V.7 124 g/km.

So steht es auch in der EG - Übereinstimmungsbescheinigung vom 11.09.2020 unter 4.

Im Fahrzeugbrief (neudeutsch Teil II) finde ich keine CO2 Angaben.

VW gibt im Konfigurator für diesen Motor immer noch 121 g/km (WLTP) an.

Themenstarteram 30. Oktober 2020 um 10:40

Hat sich alles gerade geklärt. Es war ein Eingabefehler bei der Zulassungsstelle. Habe einen neuen Schein bekommen (jetzt unter V.7 36g/km), ein Korrekturdatensatz ist ans Hauptzollamt gegangen (Einspruch hatte ich schon eingelegt) und alles ist gut.

Kann passieren. Bin froh, dass es sich so schnell und unkompliziert erledigt hat.

Es liest sich ja tatsächlich so, als wäre der Wagen komplett steuerfrei. Wäre nett ;-)

Zitat:

@Otto58 schrieb am 30. Oktober 2020 um 10:55:21 Uhr:

Bei meinem TSI (130 PS) stehen unter V.7 124 g/km.

So steht es auch in der EG - Übereinstimmungsbescheinigung vom 11.09.2020 unter 4.

Im Fahrzeugbrief (neudeutsch Teil II) finde ich keine CO2 Angaben.

VW gibt im Konfigurator für diesen Motor immer noch 121 g/km (WLTP) an.

Die Konfigurator-Angaben sind auch so richtig, da bei WLTP die individuelle Fahrzeugkonfiguration eine Rolle spielt. Dein Auto hat 124g - hättest du keine Sonderausstattung angekreuzt, wären es 121g.

Ich habe dein gleichen Fehler.. Gehe am Montag zur Zulassungstelle

Zitat:

@west1672 schrieb am 30. Oktober 2020 um 11:40:48 Uhr:

Hat sich alles gerade geklärt. Es war ein Eingabefehler bei der Zulassungsstelle. Habe einen neuen Schein bekommen (jetzt unter V.7 36g/km), ein Korrekturdatensatz ist ans Hauptzollamt gegangen (Einspruch hatte ich schon eingelegt) und alles ist gut.

Kann passieren. Bin froh, dass es sich so schnell und unkompliziert erledigt hat.

Es liest sich ja tatsächlich so, als wäre der Wagen komplett steuerfrei. Wäre nett ;-)

War heute nochmal bei der Zulassungsstelle. Die konnten nichts anderes als 131g/100km eintragen. Sie hat mir sogar gezeigt, sie trägt das nicht selber ein, sondern wird dieser Wert aus anderen Felder durch das System berechnet.

Dabei war ich auf den Punkt 4 hingewiesen, wo 131 aks WLTP-Wert unter "hoch" steht.

Die Frau hat was online berechnet und meinte, dass mein Steuer jetzt 28 Euro ist. Ich selber bekomme 100 Euro, wenn ich 1398cc3 und 131g/100km eingebe.

Jetzt warte ich auf einen neuen Brief vom Zoll.

Meine Frage an euch: welcher Wert aus COC ist entscheidend? Der 38 aus dem Punkt 49.1 oder 49.4?

@west1672 steht bei dir witklich 34 unter dem 7 im Fahrzeugsschein?

COC

Unter 49.4 die 36 ist richtig

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 8
  7. Fehler im Fahrzeugschein GTE?