ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Fehler im KFZ Vertrag, Haftbarkeit

Fehler im KFZ Vertrag, Haftbarkeit

Themenstarteram 6. Januar 2014 um 18:22

Hallo liebe Community,

Ich habe eine Frage an euch. Und zwar möchte ich die Tage den Wagen meiner Schwester auf mich ummelden und habe mir deswegen einen Vertrag bei meinem aktuellen Versicherer machen lassen. Nun hat dieser, warum auch immer beim Hersteller-Schlüssel einen Fehler gemacht. Anstatt der 0603 hat er die 0600 eingetragen und den Wagen damit um 140 Euro im Jahr günstiger gemacht. Weiss einer von euch wie die rechtliche Lage ist, wenn ich mich auf dumm stelle und den Vertrag einfach unterschreibe. Kann das Geld später eingefordert werden oder ist es einfach Pech seitens der Versicherung weil Sie einen Fehler gemacht hat?

Ähnliche Themen
18 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von veitastic

Hallo liebe Community,

Ich habe eine Frage an euch. Und zwar möchte ich die Tage den Wagen meiner Schwester auf mich ummelden und habe mir deswegen einen Vertrag bei meinem aktuellen Versicherer machen lassen. Nun hat dieser, warum auch immer beim Hersteller-Schlüssel einen Fehler gemacht. Anstatt der 0603 hat er die 0600 eingetragen und den Wagen damit um 140 Euro im Jahr günstiger gemacht. Weiss einer von euch wie die rechtliche Lage ist, wenn ich mich auf dumm stelle und den Vertrag einfach unterschreibe. Kann das Geld später eingefordert werden oder ist es einfach Pech seitens der Versicherung weil Sie einen Fehler gemacht hat?

Hallo,

grundsätzlich muss das Auto richtig eingestuft werden.

Du bist dann neuer Halter. Gilt das auch für die Versicherungsnehmereigenschaft?

Auf wen ist die bisherige Versicherung gelaufen, wer hat den SFR?

Wenn das Auto bislang nicht auf dich versichert war, wird das als Neuvertrag gesehen und hat nichts mit dem alten Vertrag zu tun.

Wenn das Auto aber schon auf dich versichert war, könnte der Fehler schon eher auffallen. Natürlich kann der Versicherer eine falsche Einstufung korrigieren und eine Nachzahlung fordern.

Wer hat den Fehler gemacht??? Du (online )? Ein Makler? Wenn du weißt, dass es nicht stimmt, hättest du die Sache rechtzeitig berichtigen können bzw. deine Schwester. Hat ja schon was mit vorsätzlichem Verschweigen zu tun. Was hier wohl die Zulassungsstelle gemeldet hat....

 

Grüße

am 6. Januar 2014 um 18:33

0600 waren die alten VW Modelle.

Der Fehler fliegt eh gleich auf, da die Versicherung die Daten von der Zulassungstelle auch noch elektronisch übermittelt bekommen und das System dann eine Fehlermeldung ausspuckt.

Achso, der Fehler findet jetzt erst statt :-)

Na dann schließe ich mich meinem Vorredner an.

Scheint hier ein Tippfehler des Versicherers zu sein.

 

Egal, den Beitrag zu Deinem KFZ mußt Du natürlich bezahlen, auch wenn Jemand sich vertippt haben sollte.

 

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Scheint hier ein Tippfehler des Versicherers zu sein.

Egal, den Beitrag zu Deinem KFZ mußt Du natürlich bezahlen, auch wenn Jemand sich vertippt haben sollte.

Was alles so passiert :-)

Themenstarteram 6. Januar 2014 um 18:51

Hey Hey,

Das ging aber schnell. Also der Wagen lief bisher auf meine Schwester und soll jetzt auf mich weiterlaufen. Die Versicherung würde hierbei die gleiche bleiben, allerdings muss der Vertrag erneuert werden und auf mich laufen, ist klar. Ich kann mir auch nicht erkären, warum mein Versicherungs Typ sich hier so einen Fauxpass geleistet hat. Unterschrieben ist noch garnichts. Und wenn ich es richtig verstanden habe, würde das ganze sowieso spätestens beim Straßenverkehrsamt auffallen wenn ich den Wagen ummelden würde oder?

Ein kfz versicgerungsvertrag muss auch nicht unterschrieben werden gillt auch ohne dein otto.

Mich haben die mal 50 jahre älter gemacht ^^

In meinem vertrag steht drin das man vertrag nochmal lesen soll und bei fehlern unverzüglich melden muss.

Zitat:

Original geschrieben von veitastic

Hey Hey,

Das ging aber schnell. Also der Wagen lief bisher auf meine Schwester und soll jetzt auf mich weiterlaufen. Die Versicherung würde hierbei die gleiche bleiben, allerdings muss der Vertrag erneuert werden und auf mich laufen, ist klar. Ich kann mir auch nicht erkären, warum mein Versicherungs Typ sich hier so einen Fauxpass geleistet hat. Unterschrieben ist noch garnichts. Und wenn ich es richtig verstanden habe, würde das ganze sowieso spätestens beim Straßenverkehrsamt auffallen wenn ich den Wagen ummelden würde oder?

So ist es :-) Soll er einfach berichtigen dann passts. Ansonsten bekommst halt einen Nachtrag, der das Ganze berichtigt.

Zitat:

Original geschrieben von vanguardboy

Ein kfz versicgerungsvertrag muss auch nicht unterschrieben werden gillt auch ohne dein otto.

 

Mich haben die mal 50 jahre älter gemacht ^^

 

In meinem vertrag steht drin das man vertrag nochmal lesen soll und bei fehlern unverzüglich benachrichtigt werden muss.

So sieht das aus.

Aber welcher Kunde macht das schon.

Na egal, wenn der Fachmann da was falsches reingeschrieben hat, sollte er es wieder ausbügeln.

In einem solchen Fall habe ich mir immer ein Sonderrabatt genehmigen lassen, was den Kunden dann i.d.R. ruhig gestellt hat.

 

am 6. Januar 2014 um 19:13

Zitat:

Original geschrieben von veitastic

Und wenn ich es richtig verstanden habe, würde das ganze sowieso spätestens beim Straßenverkehrsamt auffallen wenn ich den Wagen ummelden würde oder?

Da noch nicht.

Außer es stehen die Fahrzeugdaten schon auf der EVB mit drauf, was aber meist nicht der Fall ist.

Falls das der Fall ist, würde die Zulassungstelle die EVB ablehnen.

Wenn du eine EVB ohne Angaben zum Fahrzeug hast, dann kannst du das Fahrzeug ganz normal zulassen.

Die Zulassungstelle übermittelt dann aber die Daten von deinem Fahrzeug elektronisch zur Versicherung und teilt denen mit, dass ein Fahrzeug zugelassen wurde.

Der Computer der Versicherung kriegt also die Meldung, dass du ein Fahrzeug mit der Herstellernummer 0603 zugelassen hast.

Da auf dem Antrag aber 0600 steht schmeißt er den Antrag mit einem Plausibilitätsfehler raus und es muss nachgearbeitet werden.

Zitat:

Original geschrieben von Talker55

Zitat:

Original geschrieben von veitastic

Und wenn ich es richtig verstanden habe, würde das ganze sowieso spätestens beim Straßenverkehrsamt auffallen wenn ich den Wagen ummelden würde oder?

Da noch nicht.

Außer es stehen die Fahrzeugdaten schon auf der EVB mit drauf, was aber meist nicht der Fall ist.

Falls das der Fall ist, würde die Zulassungstelle die EVB ablehnen.

Wenn du eine EVB ohne Angaben zum Fahrzeug hast, dann kannst du das Fahrzeug ganz normal zulassen.

Die Zulassungstelle übermittelt dann aber die Daten von deinem Fahrzeug elektronisch zur Versicherung und teilt denen mit, dass ein Fahrzeug zugelassen wurde.

Der Computer der Versicherung kriegt also die Meldung, dass du ein Fahrzeug mit der Herstellernummer 0603 zugelassen hast.

Da auf dem Antrag aber 0600 steht schmeißt er den Antrag mit einem Plausibilitätsfehler raus und es muss nachgearbeitet werden.

Wenn der Antrag vorher schon erstellt ist, wette ich, dass die Daten drauf stehen :-)

Aber hast ja recht.

am 6. Januar 2014 um 19:38

Zitat:

Original geschrieben von audi-autob

Wenn der Antrag vorher schon erstellt ist, wette ich, dass die Daten drauf stehen :-)

Nur ja. Kommt drauf an.

Also ich selber rechne ja auch oft Anträge am Telefon für den Kunden durch.

Der sagt dann, ist OK, schick mir bitte eine EVB zu.

Mein System würde die Daten dann gleich auf die EVB mit übernehmen. Ich lösche die aber extra wieder raus.

Nicht dass es dem Kunden noch kurzfristig einfällt, er kauft jetzt doch ein anderes Auto oder er hat mir am Telefon was falsches durchgegeben.

Lieber eine EVB ohne Daten rausgeben, bevor der Kunde dann bei der Zulassungstelle steht und verärgert ist, weil nichts geht.

Ich bin dann vielleich auch gerade nicht telefonisch erreichbar und er würde unverrichteter Dinge womöglich nach Hause fahren, weil er nicht weiter weiß.

Fahrzeugdaten auf der EVB haben meiner Meinung nach grundsätzlich keinen Vorteil. Die können nur unnötig Probleme machen, deshalb lösche ich die immer raus.

am 6. Januar 2014 um 19:47

Für die richtigen Angaben im Antrag ist der Antragsteller verantwortlich. Sind da die Angaben richtig und der Versicherungsschein wurde von der Versicherung falsch ausgestellt, dann ist es im Prinzip das Problem der Versicherungsgesellschaft.

Dennoch ist es ratsam der Gesellschaft bescheid zu geben und richtigstellen zu lassen. Gibt im schadenfall nur Ärger.

Wenn der Kunde den Beitrag wissen will, mir aber keine Angaben über HSN/TSN machen kann, bleibt nur die Kundenansage Hersteller/Typ/PS über.

 

EZ sollte aber gegeben sein, sonst keine Berechnung möglich.

 

Nach der Rechnung sage ich den Kunden aber den Beitrag unter Vorbehalt, falls es doch ein anderer Typ ist.

 

Eine eVB wird von mir grundsätzlich blanko gegeben, habe schon Szenen gehabt, wo der VN das KFZ nicht gekauft hat und erst 3 Monate später ein anderes KFZ gekauft hat.

 

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Fehler im KFZ Vertrag, Haftbarkeit