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Fehler in Zulassungsbescheinigung Teil 1? Drossel?

Themenstarteram 2. Januar 2013 um 0:11

Hallo zusammen,

ich bin gerade etwas verwirrt und habe mich nur noch weiter verwirrt indem ich gegoogled hab xD

Im Oktober 2012 habe ich mir ein Motorrad gekauft (Yamaha XT 660 X, 48 PS / 35 KW).

Diese hatte eine Drossel verbaut, welche aber durch den Vorbesitzer bereits entfernt wurde.

Eine Bescheinigung der Rückrüstung in den Originalzustand ist auch vorhanden.

In meiner Zulassungsbescheinigung Teil 2 steht nichts von einer Drossel, zumindest habe ich nichts gefunden.

In Teil 1 steht auch die richtige Leistung (35 kw) drin, jedoch ist unten eingetragen, "Feld P2/4: Leistungsreduz. d. Einb. eines Gaswegbegrenzers der Marke Alpha Technik, H=29mm, Typ 0694".

Jedoch ist die Leistung im Feld P2/P4 die "richtige" Leistung also 35 KW eingetragen.

Jetzt stelle ich mir die Frage, ob es egal ist, dass eine Eintragung einer Drossel drin steht, obwohl die Leistung stimmt oder ob da beim Anmelden ein Fehler unterlaufen ist und ich das ändern lassen muss.

Vielen Dank im voraus

Gruß

HolGORE

Beste Antwort im Thema

@ Sonntags... Es gibt keinen Grund gleich aggressiv zu reagieren, ich meins nur gut. Ich habe Dir einen Rat geben wollen, damit Du nicht aus Deiner Unkenntnis vielleicht Schwierigkeiten bekommst. Wenn man für jeden gut gemeinten Rat gleich wieder angeblafft wird.... :rolleyes:

Ich sehe auch keinen Zusammenhang mit meinem oder Deinem Wohnort. Das Strafgesetzbuch gilt sowohl im Schwarzwald wie bei den Flachlandbewohnern.

Wenn sich Kontrollbeamte bei Euch damit zufrieden geben, wenn jemand eben nichts dabei hat, ohne nachzuforschen, ob überhaupt eine Fahrerlaubnis vorliegt, ist das eine klare Pflichtverletzung aber in dem Fall schön für Dich. Aus einem Pflichtvergessenen allerdings auf alle zu schließen, halte ich für gewagt.

Du musst ja meinen Rat nicht annehmen. Gefährlich wirds nur, wenn jemand hier behauptet, man könne einfach mal so in seinem Fahrzeugschein selbständig Änderungen vornehmen und Andere das adaptieren und dann die Gelackten sind. Wenn die sich letztlich vor dem Staatsanwalt auf den Beitrag von einem "Sonntagnachtsfahrer" berufen, wird man da eher schmunzeln.

Die Gefahr, dabei erwischt zu werden, ist nicht besonders groß, das räume ich gerne ein.

Das ändert nichts daran, dass es sich genau so verhält, wie es Dir papstpower schon gesagt hat: Das ist eine Urkundenfälschung, tatbestandsmäßig nach 267 Abs. 1 StGB. Das ist nunmal eine Straftat und nichts, was mit 20 Euro abgevespert ist.

Und ich kann mir nicht vorstellen, dass es in einem solchen Forum begrüßenswert ist, wenn jemand solche Handlungen schön redet und Straftaten bagatellisiert, wenn auch nur aus Unkenntnis.

Es ist zwar eine Platitüde aber eben eine wahre: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

 

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Korrekt wäre das streichen der Passage über den Gaswegbegrenzer. Ansonsten müsste drin stehn: "a.gen. ***". Dann könntest du dir das Aussuchen.

Da aber die korrekte Leistung drin steht, du die hoffentlich fahren darfst und sie auch versichert ist (stellt ja die ungedrosselte Leistung dar), sehe ich das nicht so eng. Richtig offziell bräuchtest du einen neuen Fz.schein.

Falls du sie hast austragen lassen, ist es "deine Schuld". Du bist für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich, musstest den Schein gegenlesen. :p Kostenpunkt knappe 11€

am 2. Januar 2013 um 9:23

Beim Umschreiben meiner CB500 ist die Endgeschwindigkeit der gedrosselten Version in den Fahrzeugschein gerutscht. Habs einfach durchgestrichen und mit Kugelschreiber berichtigt. ;)

Bei den alten Papieren hat das sogar jemand vom Amt so gemacht bei der Austragung der Drossel. Links durchgestrichen, rechts hingekrakelt. Also alles nicht so wild.

Deine Version ist genaugenommen Urkundenfälschung. Das "Amt" oder die zulassungsstelle schreibt nur in den Brief mit dem Kugelschreiber. Da mit Siegel! Ansonsten alles nicht zulässig. Im "Schein" erst recht nicht.

am 2. Januar 2013 um 11:12

Fälschung setzt eine entsprechende Absicht voraus. Sollen sie es halt korrekt eintragen, dann muss ich es nicht korrigieren.

Interessiert eh keinen, solange es nicht gerade darum geht, ob das Fahrzeug die 61 für die Autobahn erreicht o.ä.

Maßgebend ist Ziff 5 der ZB1.

Wenn da steht "Kraftrad o. LB" ist alles in Ordnung. Dann weiß der Kundige, dass die in Ziff 22 noch vermerkte Drossel nicht mehr eingebaut ist.

Gestrichen wird da nichts mehr, weil die ZB zentral elektronisch erfasst sind und nicht mehr von Hand ausgefüllt werden.

Das hat den Vorteil, dass man die Drossel jederzeit wieder verbauen kann und nur die Ziff 5 (Kraftrad m. LB.) sowie die Ziffern P2/P4 (Leistung bei Drehzahl) und die Ziff. T (Vmax) geändert werden müssen.

In der ZB 2 müssten die Daten (Ziff. 5, P2/P4 und T) denen der ZB 1 entsprechen. Die -ausgebaute- Drossel wird da logischerweise nicht mehr eingetragen.

@ Sonntagnachtsfahrer: Du hast Nerven, das muss man Dir lassen.

Ich würde das an Deiner Stelle zeitnah von der Zulassungsstelle ändern lassen. Am Besten in Form von Neuaufbietung einer ZB1 weil Du die alte verloren hast. Die handschriftlich Veränderte dort vorzulegen hielte ich für keine gute Idee.

Die ZB1 und 2 sind Urkunden. Erkennbar auch daran, dass sie auf Urkundenpapier gedruckt sind, zahlreiche Fälschungssicherungen und Wasserzeichen haben. Angaben in den Urkunden dürfen nur von Berechtigten verändert werden, das wären die Behörden und die technischen Überwachungsorgane.

Wer selbst drin rummalt und technische Angaben verändert, verfälscht eine echte Urkunde. (§ 267 Abs 1 StGB) Die Tat ist nicht fahrlässig begehbar, der Vorsatz ist aber handlungsimmanent. Den Begriff "Absicht" kennt das Strafrecht nicht.

Wenn Fehler bei Umschreibungen gemacht werden, was immer wieder vorkommt, müssen die auch von Amts wegen verändert werden, sonst steht das nicht im Register.

Wer die Angaben zur Vmax selbst verändert, fälscht diese Urkunde. Wie oben schon erwähnt, sind die Angaben in den Papieren elektronisch gespeichert. Sogar noch Einiges mehr, als in den Papieren steht (z.B. Farbe...) Jeder, der Zugriff auf diese Datenbank hat (z.B. kontrollierende Polizeibeamte) kann diese Angaben mit denen in den Papieren abgleichen. Wenn jetzt die CB 500 lt. Datenbank nur 160 laufen dürfte, eine handschriftliche Änderung auf z.B. 180 km/h in den Papieren prangt, ist der Ärger programmiert. Lässt sich die Angelegnheit vor Ort klären, gibts vermutlich "nur" eine Strafanzeige nach 267 (I). Wenn nicht, kann das auch mit der vorläufigen Beschlagnahme von Fahrzeug nebst Papieren enden. Die Strafanzeige gibts obendrein.

am 2. Januar 2013 um 14:28

Ich weiß nicht wo du wohnst, aber hier hat man anderes zu tun als sich mit kleinen Fehlern im Schein auseinanderzusetzen. Vor Weihnachten bin ich angehalten worden und hatte überhaupt keine Papiere mit (Brieftasche zuhause). Nicht mal da musste ich überhaupt den Fahrzeugschein nachreichen.

Den Fehler kann der Nachbesitzer bei der Umschreibung wieder rausnehmen lassen, die alten Papiere liegen ja noch vor. Bis dahin bleibt sie sowieso abgemeldet.

Themenstarteram 2. Januar 2013 um 15:31

Also irgendwas durchstreichen oder so hab ich auf jeden fall nicht vor xD

 

Zitat:

Original geschrieben von moppedsammler

Maßgebend ist Ziff 5 der ZB1.

Wenn da steht "Kraftrad o. LB" ist alles in Ordnung. Dann weiß der Kundige, dass die in Ziff 22 noch vermerkte Drossel nicht mehr eingebaut ist.

Gestrichen wird da nichts mehr, weil die ZB zentral elektronisch erfasst sind und nicht mehr von Hand ausgefüllt werden.

Das hat den Vorteil, dass man die Drossel jederzeit wieder verbauen kann und nur die Ziff 5 (Kraftrad m. LB.) sowie die Ziffern P2/P4 (Leistung bei Drehzahl) und die Ziff. T (Vmax) geändert werden müssen.

In der ZB 2 müssten die Daten (Ziff. 5, P2/P4 und T) denen der ZB 1 entsprechen. Die -ausgebaute- Drossel wird da logischerweise nicht mehr eingetragen.

@ Sonntagnachtsfahrer: Du hast Nerven, das muss man Dir lassen.

Ich würde das an Deiner Stelle zeitnah von der Zulassungsstelle ändern lassen. Am Besten in Form von Neuaufbietung einer ZB1 weil Du die alte verloren hast. Die handschriftlich Veränderte dort vorzulegen hielte ich für keine gute Idee.

Die ZB1 und 2 sind Urkunden. Erkennbar auch daran, dass sie auf Urkundenpapier gedruckt sind, zahlreiche Fälschungssicherungen und Wasserzeichen haben. Angaben in den Urkunden dürfen nur von Berechtigten verändert werden, das wären die Behörden und die technischen Überwachungsorgane.

Wer selbst drin rummalt und technische Angaben verändert, verfälscht eine echte Urkunde. (§ 267 Abs 1 StGB) Die Tat ist nicht fahrlässig begehbar, der Vorsatz ist aber handlungsimmanent. Den Begriff "Absicht" kennt das Strafrecht nicht.

Wenn Fehler bei Umschreibungen gemacht werden, was immer wieder vorkommt, müssen die auch von Amts wegen verändert werden, sonst steht das nicht im Register.

Wer die Angaben zur Vmax selbst verändert, fälscht diese Urkunde. Wie oben schon erwähnt, sind die Angaben in den Papieren elektronisch gespeichert. Sogar noch Einiges mehr, als in den Papieren steht (z.B. Farbe...) Jeder, der Zugriff auf diese Datenbank hat (z.B. kontrollierende Polizeibeamte) kann diese Angaben mit denen in den Papieren abgleichen. Wenn jetzt die CB 500 lt. Datenbank nur 160 laufen dürfte, eine handschriftliche Änderung auf z.B. 180 km/h in den Papieren prangt, ist der Ärger programmiert. Lässt sich die Angelegnheit vor Ort klären, gibts vermutlich "nur" eine Strafanzeige nach 267 (I). Wenn nicht, kann das auch mit der vorläufigen Beschlagnahme von Fahrzeug nebst Papieren enden. Die Strafanzeige gibts obendrein.

Ich habe mal kurz ZB1 fotografiert und angehängt.

bei Ziffer 5 steht nichts von "o. LB"...

Ziff 5 (Kraftrad m. LB.) ist nichts mit LB aufgeführt. ist in ZB1 und ZB2 identisch

P2/P4 (Leistung bei Drehzahl) ist in ZB1 und ZB2 identisch (35 KW -->richtige leistung ohne drossel)

Ziff. T (Vmax) --> auch richtig ohne drossel. ist in ZB1 und ZB2 identisch

in der ZB2 steht NICHTS von "Leistungsred. d. eimb. eines Gaswegbegrenzers..."

 

auf der Bescheinigung der alten ZB2 vom Vorbesitzer steht unten drin "Feld P.2/4 geändert" und es wurden 35KW nachgetragen (da wurde wohl die drossel ausgebaut)

Foto

@ Sonntags... Es gibt keinen Grund gleich aggressiv zu reagieren, ich meins nur gut. Ich habe Dir einen Rat geben wollen, damit Du nicht aus Deiner Unkenntnis vielleicht Schwierigkeiten bekommst. Wenn man für jeden gut gemeinten Rat gleich wieder angeblafft wird.... :rolleyes:

Ich sehe auch keinen Zusammenhang mit meinem oder Deinem Wohnort. Das Strafgesetzbuch gilt sowohl im Schwarzwald wie bei den Flachlandbewohnern.

Wenn sich Kontrollbeamte bei Euch damit zufrieden geben, wenn jemand eben nichts dabei hat, ohne nachzuforschen, ob überhaupt eine Fahrerlaubnis vorliegt, ist das eine klare Pflichtverletzung aber in dem Fall schön für Dich. Aus einem Pflichtvergessenen allerdings auf alle zu schließen, halte ich für gewagt.

Du musst ja meinen Rat nicht annehmen. Gefährlich wirds nur, wenn jemand hier behauptet, man könne einfach mal so in seinem Fahrzeugschein selbständig Änderungen vornehmen und Andere das adaptieren und dann die Gelackten sind. Wenn die sich letztlich vor dem Staatsanwalt auf den Beitrag von einem "Sonntagnachtsfahrer" berufen, wird man da eher schmunzeln.

Die Gefahr, dabei erwischt zu werden, ist nicht besonders groß, das räume ich gerne ein.

Das ändert nichts daran, dass es sich genau so verhält, wie es Dir papstpower schon gesagt hat: Das ist eine Urkundenfälschung, tatbestandsmäßig nach 267 Abs. 1 StGB. Das ist nunmal eine Straftat und nichts, was mit 20 Euro abgevespert ist.

Und ich kann mir nicht vorstellen, dass es in einem solchen Forum begrüßenswert ist, wenn jemand solche Handlungen schön redet und Straftaten bagatellisiert, wenn auch nur aus Unkenntnis.

Es ist zwar eine Platitüde aber eben eine wahre: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

 

Zitat:

Original geschrieben von holgore

Also irgendwas durchstreichen oder so hab ich auf jeden fall nicht vor xD

Ich habe mal kurz ZB1 fotografiert und angehängt.

bei Ziffer 5 steht nichts von "o. LB"...

Ziff 5 (Kraftrad m. LB.) ist nichts mit LB aufgeführt. ist in ZB1 und ZB2 identisch

P2/P4 (Leistung bei Drehzahl) ist in ZB1 und ZB2 identisch (35 KW -->richtige leistung ohne drossel)

Ziff. T (Vmax) --> auch richtig ohne drossel. ist in ZB1 und ZB2 identisch

in der ZB2 steht NICHTS von "Leistungsred. d. eimb. eines Gaswegbegrenzers..."

 

auf der Bescheinigung der alten ZB2 vom Vorbesitzer steht unten drin "Feld P.2/4 geändert" und es wurden 35KW nachgetragen (da wurde wohl die drossel ausgebaut)

Zu Satz 1: Sehr vernünftig.

Zu Deiner ZB: Du siehst mich einigermaßen überrascht. Ziffer 5: "zweirädriges Kraftrad ohne Beiwagen, bbH über 45 km/h" Da muss ich recherchieren, das bekomme ich aus dem Stegreif auch nicht hin. Ich habe weiß Gott Hunderte ZB1 in der Hand gehabt, aber das habe ich noch nie gelesen.

Und ich wundere mich schon nicht mal mehr, wenn in den Papieren eines 140 km/h schnellen Yamaha-Quads steht "Landwirtschaftliche Zugmaschine" und sogar eine -völlig nutzlose- AHK dran gebastelt ist.

Da trage ich gerne was nach.

bei meiner CBF steht der Wortlaut auch so vermerkt. "zweirädriges Kraftrad ohne Beiwagen, bbH über 45 km/h" so o.ä.

Ja, bei den Quads ist das so. Das sind alles Zugmaschinen^^ Lustig aber, im gegensatz zu Motorräder MIT Winterreifenpflicht :p

Müssen als lof ZM deklariert werden. Daher auch die AHK. Anders ist eine Zulassung nicht möglich.

Die Winterreifenpflicht gilt nicht für Motorräder ?

Da habe ich -als Winterfahrer- andere Informationen. Für Roller gibts mittlerweile sogar welche, für BMW GS auch. Hast Du ne verlässliche Quelle ? Der Aussage des BVDM, die das vermuten ließe, hat der ADAC widersprochen.

Noch zu dieser Formulierung in Ziffer 5: Ich bekomm das auf die Schnelle nicht hin. Da muss ich den Experten fragen, der Chef der hiesigen Zulassungsstelle ist ein guter Freund und fährt GS 1150, der weiß das. Aber nicht vor Montag.

Ich habe mal eine "empirische" Auswertung der mir aktuell vorliegenden Fahrzeugpapiere gemacht, Ich hebe die immer auf. Folgendes Ergebnis:

17 x „Kraftrad O. LB“

10 x „Krad, Motorrad, O. LB” bzw. “ohne Leistungsbeschränkung”

2 x “Kraftrad, Motorrad“

2 x „Kraftrad“ (war EZ 1979)

 

3 x „Krad, Motorrad m. Leistungsbeschraenk.“

2 x „Kraftrad m. LB“

3 x „Krad, Motorrad, mLB.“

1 x Kraftrad, Leichtkraftrad (125er Enduro), nach Umbau auf 17 kW: „Kraftrad m.LB.“

Mir ist diese Bezeichnung "zweirädriges Kraftrad ohne Beiwagen, bbH über 45 km/h" bislang unbekannt, ich will jetzt nicht ausschließen, dass es mit neuer Klasseneinteilung zu tun hat, denn die Bezeichnungen vergibt wohl das KBA nach den Schlüsselnummern. Aber ich weiß es schlicht und ergreifend nicht.

Die letzte Zulassung eines Motorrades, die ich getätigt habe, war im Juli 2012 eine 650er Katana: "Kraftrad o.LB."

Ich werde das mit dem Drosseleintrag, ob der bewusst stehen bleibt oder hätte gestrichen werden müssen, für Dich klären, holgore, hab ein wenig Geduld.

 

am 2. Januar 2013 um 17:29

Ich hab nicht aggressiv reagiert, ich mag nur immer diesen Unterton nicht, "ZOMG verboten wir werden alle sterben". Im Audi-Forum wurden absolut harmlose Beiträge von mir zum Thema Lenkradausbau gelöscht, wegen der Airbag-Thematik. Man kann es auch übertreiben. Zumal es einen großen Ermessensspielraum gibt, der auch etwas mit der Intention des Gesetzes zu tun hat. Bei anderer Verfahrensweise wäre ich auch schon nicht mehr Bürger hier; meine Bereitschaft, vom Apparat nicht nur hoch besteuert, sondern auch noch gegängelt zu werden, hat Grenzen.

Den Führerschein musste ich schon nachreichen, nur den Fahrzeugschein nicht. Was direkt vor Ort überprüft wurde, kann ich nicht beurteilen. Allerdings wurde gleich mehrfach nachgefragt, ob ich auch der Halter bin.

Also ok, für alle: nicht zum Nachmachen empfohlen. Ich fand nur diese falsche Zahl kosmetisch störend. ;)

Am besten man überprüft das Dokument gleich vor Ort. So wie ich mit meinem neuen Führerschein, der gleich zurückging weil die Klasse-3-Merkmale fehlten.

Zitat:

Original geschrieben von moppedsammler

Die Winterreifenpflicht gilt nicht für Motorräder ?

Da habe ich -als Winterfahrer- andere Informationen.

Ich bin auch nur mittels Link dahingekommen. Möchte mich nicht festnageln drauf. Aber es stand sinngemäss drin, dass Krafträder "mit mehr als üblicher Profilierung" bei winterlichem Wetter fahren dürfen. Damit sollte bezeckt werder, dass auch grobstollige Profile etwa von Enduros ohne M+S fahren dürfen. Vllt. reicht dir das ja als Punkt für eine Suche...

Da hat beim Ausfüllen wohl eh wer gepennt. Emissionsklasse von 1912...

Ich würde das einfach ändern lassen. Spart im Zweifelsfall Ärger und Geld.

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