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Fehler nicht behoben...soll trotzdem 1500€ bezahlen

Smart Fortwo 450
Themenstarteram 25. November 2007 um 15:15

Wie hier schon berichtet klappert mein Samrt im Stand wenn er warm ist.Smartcenter hat mein Auto gecheckt von Komprssion bis.....und sogar die Kupplung gewechselt......mein Smart hat unter 1000km runter.Auto abgeholt+als ich zu hause war klapperts wie vorher.Nächsten Tag gleich mitgeteilt...Meister meinte melde mich wenn Kulanzantrag etc. bearbeitet sind.Nun kam einfach die Rechnung....fast 1500€ und Hinweis Kulanz abgelehnt......!!Kann ja wohl nicht sein,finden den Fehler nicht und berechnen 1500€.Was soll ich machen?Bin der Meinung ein fähiger Händler hätte Fehler vielleicht sofort gefunden und dann z.B. 200€ verlangt.Nun soll ich die ganze Fehlersuche bezahlen incl. der Teile und Smart klappert wie vorher?

Was soll ich machen?

Danke für Infos!!

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14 Antworten

Das mit dem Kulanzantrag klärt man doch vorher ab.....verstehe ich nicht.

Außerdem schreibst du, das dein Smart erst 1000 km herunter hat.

Also ist es ein Neufahrzeug oder ? Dann hat er doch Garantie

 

Gruß

am 25. November 2007 um 16:01

Zitat:

Original geschrieben von CABRIO 79

Das mit dem Kulanzantrag klärt man doch vorher ab.....verstehe ich nicht.

Außerdem schreibst du, das dein Smart erst 1000 km herunter hat.

Also ist es ein Neufahrzeug oder ? Dann hat er doch Garantie

Bei einem Neuen würde ja kein Kulanzantrag gestellt, daher denke ich, dass smartkong einen Gebrauchten hat, in dem er mittlerweile 1000km gefahren ist.

Bitte gib nähere Infos zum Sachverhalt und insbesondere zu deinem Auto, damit man konkret darauf eingehen kann. "Raten" bringt ja keinem was...

Gruß, Michel

Kann mich noch an den vorigen Beitrag von Smartkong erinnern, ist ein Smart Bj. 2003 mit EZ. 2005 und etwas über 6.000Km auf der Uhr (ich gehe mal davon aus das es nicht unter 1.000 sondern 10.000Km heißen sollte).

Vom Prinzip her ist es bei der Laufleistung eine Frechheit das von Smart ein Kulanzantrag abgelehnt wurde. Kommt auch drauf an was man bei Smart in den Auftrag geschrieben hat (Fehlersuche mit Kostenvoranschlag bzw telefonischer Nachfrage zur Reperatur oder Fehlersuche mit sofortiger Reperatur)

Gruß Ingo

Themenstarteram 25. November 2007 um 17:54

Hallo,

unter 1000okm,sorry!Meine auch ist eine Frechheit mich so auf Kosten/Fehlern sitzen zu lassen.....

Hallo,

das Alter, bzw. die Laufleistung sehe ich in diesem Fall eher zweitrangig!

Du hast die Werkstatt Deines Vertrauens mit einer Problembehebung beauftragt. Da sich an diesem Problem nach dem Werkstattaufenthalt nichts geändert hat, sehe ich wenig Anlass, dass sich Dein Kontostand um € 1500,00 dezimieren soll!

Keine Leistung = Kein Geld!

Hast Du eine Verkehrsrechtschutzversicherung?

Und wenn nicht, bist Du im ADAC? Die vermitteln Dich gerne an eine sog. KFZ-Schiedsstelle!

Gruss

Nico

Skandalööööööööööös, verklagen :eek:

Ne, also im ernst, ich würde da nachhacken bis mir die Blut aus der Nase fließt :)

Bei 10tkm hätte ich noch Kulanz von 75% bekommen.

am 26. November 2007 um 11:40

Zitat:

Original geschrieben von Smartkong

Hallo,

unter 1000okm,sorry!Meine auch ist eine Frechheit mich so auf Kosten/Fehlern sitzen zu lassen.....

Hallo!

Kann nur nochmal sagen:

- Wann GENAU wurde er zugelassen?

- also wie lange ist (wenn überhaupt) die Garantie vom Werk aus vorbei?

- welche Arbeiten wurden genau durchgeführt?

- hast du den Antrag auf Kulanz gezeigt bekommen?

- wurde auch über Kulanzleistung seitens des Autohauses selbst gesprochen?

(jedes Autohaus bekommt vom Hersteller eine jährliche Summe, die das Autohaus nach eigenem Ermessen seinen Kunden in Kulanzfällen zu Gute kommen lassen kann. Ist diese Summe erschöpft, hat man Pech, jedoch muss man halt differenzieren zwischen der Kulanz durch Smart Deutschland und der Kulanz direkt durch einen Händler.)

Ansonsten stimme ich zunächst grundsätzlich Princeton zu:

Die von dir gewünschte Leistung wurde nicht erbracht, dein Smart klappert schließlich noch. Daher würde ich die Rechnung auf keinen Fall begleichen. Hast du das schon getan? Das Autohaus hätte nämlich im Falle deiner Weigerung, zu bezahlen, von seinem Pfandreht Gebrauch machen können und die Herausgabe des Pkw verweigern können. Dann hättest du erstmal zum Anwalt und schnell zu Gericht gemusst, gut also, dass du dein Auto bei dir hast.

Mein Tip: Nicht zahlen und ab jetzt ALLES SCHRIFTICH dokumentieren! Ach ja, ich würde anschließend einen anderen Händler aufsuchen, wenn diese Sache nicht anstandslos geklärt wird!

Gruß, Michel

Es ist ja immer wieder ein weit verbreiteter Irrglaube, dass man auf KULANZ auch den den geringsten verbindlichen Anspruch hat!

Es gibt eine werkseitige Garantie und wenn die abgelaufen ist, dann kann man freundlich anfragen, ob sich denn der Hersteller ggf. auf eine anteilige Kulanzleistung einlässt. Allerdings stellt man einen Kulanzantrag meist vor der eigentlichen Auftragserstellung. Das Ergebnis des Antrages (schriftlich wäre nicht übel!) sollte dann die Basis für die durchzuführenden Arbeiten sein!

Aber da in diesem Fall die Informationen des Themenstarter recht dürftig sind bleibt viel Raum für Spekulationen!

Gibt es denn eine Gebrauchtwagengarantie? Wurde das Fzg. innerhalb der letzen 11 Monate von einem regulären Händler erworben?

...und tschüss

Nico

am 26. November 2007 um 14:17

Zitat:

Original geschrieben von princeton

1. Es ist ja immer wieder ein weit verbreiteter Irrglaube, dass man auf KULANZ auch den den geringsten verbindlichen Anspruch hat!

2. Das Ergebnis des Antrages (schriftlich wäre nicht übel!) sollte dann die Basis für die durchzuführenden Arbeiten sein!

3. Aber da in diesem Fall die Informationen des Themenstarter recht dürftig sind bleibt viel Raum für Spekulationen!

zu 1.: Stimmt. Kulanz ist als freiwilliges, freundliches dem Kunden Entgegenkommen zu betrachten. Sicherlich lässt sich dennoch sagen, wann Kulanz zumindest teilweise sehr angebracht ist und wann eher nichtmehr.

zu 2.: Schriftlich ist immer gut, wer weiss denn wirklich, ob es sonst überhaupt gemacht wurde?! Dem Händler einfach sagen, dass man den Ablauf gern für sich dokumentiereb möchte, das sollte kein Problem darstellen.

zu 3.: Ich kann Nico wieder nur zustimmen! Also Smartkong, schreib doch bitte mal SACHLICH und DETAILLIERT über deine Sachlage, sonst kann hier kein wirklich nützlicher Rat, der dir wirklich helfen kann, entstehen.

Gruß,

Michel

Themenstarteram 26. November 2007 um 19:13

Hallo Leute,

gute Idee mit der KFZ Schiedsstelle..!

Also die Werksgarantie ist 2005 abgelaufen und der Smart wurde von privat gekauft.

Um das Geräusch zu ermitteln wurde z.B. gemacht:

Ölwechsel mit anderem Öl um Lagerschaden auszuschließen/

Zylinderdichtheit prüfen ,Verdichtungsdruck prüfen

Geräusche lokalisieren (alleine 100€)

Kupplung mit Ausrückvorrichtung erneuern

elektrische Anlage prüfen (140€)

Gesamtrechnung knapp 1500€

Den Kulanzantrag habe ich nicht gesehen und seitens des Autohauses habe ich auch noch keine Kulanzleistung zu spüren bekommen.Die Rechnung habe ich noch nicht bezahlt!

Als ich dem Meister nächsten Tag von dem noch immer vorhandenen Geräusch erzählt habe war sein Kommentar:Dann scheint das wohl so zu gehören,ich werde mir mal einen anderen Smart anhören und mich melden.......danach kam aber nur die happige Rechnung!Ich selbst habe mir dann bei einem anderen Händler einen Smart mit 40000km geliehen.....und der machte keine komischen Geräusche im warmen Zustand!Also klappert der Motor auch nicht normalerweise.

Nenne hier extra noch keine Namen vom Autohaus etc......wäre aber eigentlich ein Fall für Autobild+Co!Und bei der Laufleistung sollte sich doch Mercedes auch kulant zeigen,oder?

Gruß

Also in Anlehnung, dass das Jahr 2008 in den Startlöchern steht und somit Deine reguläre Garantie vor drei Jahren abgelaufen ist, sehe ich für Kulanzleistungen wenig Spielraum!

Es ist ja noch nicht einmal ein reeller + handfester Schaden, wie z.B Getriebe, Turbo, Motor bei Dir aufgetreten.

Da wird die Daimler AG wohl kaum drei Jahre über Garantieende das stundenlange Suchen nach Fremdresonanzen bezahlen.

Da sehe ich persönlich auch keine Notwendigkeit für!

Allerdings kann es ja nicht sein, dass die Eingrenzung Deiner Klappergeräusche mit exorbitanten € 1500,00 berechnet werden soll!

Das hört sich nicht unbedingt nach einer regulären SMART-Niederlassung an!???

Was hast Du denn dort im Vorfeld für einen Auftrag unterschriebnen? Ging dort ein Preis draus hervor? Wenn ja dürfte der nur um max. 20% überstiegen werden! Warum man bei einer Laufleistung von 10.000 Km die Kupplung tauscht kann ich mir nicht erklären!

Ich würde die Rechnung beim ADAC oder der zuständigen KFZ-Innung zur Revision vorlegen!

Gruss

Nico

am 27. November 2007 um 11:34

So, jetzt kann man besser reden.

 

Also: Wieder hat Nico quasi alles vorweggenommen, sage trotzdem 2, 3 Worte dazu.

 

Also grundsätzlich kann der Händler auch weit über den Ablauf der Garantie hinaus Kulanzleistungen gewähren. Er KANN. Sinn dies zu prüfen macht es natürlich insbesondere dann, wenn ein wirklich schwerwiegender Schaden am Fahrzeug eintritt, obwohl dies z.B. aufgrund verhältnismäßig geringer Laufleistung noch nicht eingetreten sein dürfte. (Eigenes Beispiel aus dem Bekanntenkreis: Mercedes A-Klasse, 9 Jahre alt, 55t km Laufleistung, Automatikgetriebe defekt; 4.000 Euro angefallene Kosten)

Ich denke ebenso, dass du keinen Erfolg bezüglich einer Kulanzleistung bei dem von dir beschriebenen Mangel haben wirst.

Anders sieht es hingegen bei den durch deine Werkstatt in Rechnung gestellten Rep. aus, die keine Abhilfe schaffen. Einfach alle möglichen Dinge zu versuchen, kann diesbezüglich keine professionelle Vorgehensweise sein. Ich nehme an, du hast eine freie Werkstatt aufgesucht, die sonst weniger mit Smart zu tun hat, oder? Ich würde an deiner Stelle machen, was Nico sagte: Die Rechnung bzw. die durchgeführten Arbeiten überprüfen lassen und verlangen, dass diese z.B. rückgängig gemacht werden, da sie ja quasi unnötig waren.

Ich hoffe, dass du keinen Auftrag unterschrieben hast, in dem die Rep. alle bereits aufgelistet waren, das wäre schlecht. Gut hingegen wäre, wenn du sagst "hier, macht heile" und die legen los und präsentieren dann die dicke Rechnung, da kämst am ehesten wieder raus aus dem Ärger. Wurde ein Kostenvoranschlag gemacht? Der ist nämlich mit einer gewissen Abweichungstoleranz bindent!

Und dann ab zum Smarthändler, teurer kann es da ja auch kaum werden...

Gruß, Michel

du hast garantie auf deine Reparatur... Fahre zu einem gutachter und lasse dir begutachten das dein fahrzeug kaputt ist. Fahre dann mit deinen anwalt zu smart und lasse dir das geld ausbezahlen für den gutachter und der angeblichen reperatur!!

Themenstarteram 27. November 2007 um 17:49

Hallo,

erstmal wieder vielen Dank für die guten Hinweise!

Meinen Smart hatte ich nicht bei irgendeiner freien Werkstatt sondern bei einer Mercedes Niederlassung mit angeschlossenem Smartbereich Verkauf/Reparatur!

Habe eben mal geschaut auf den ersten Beleg:Auftragsbestätigung Nr....Kundenbeanstandung:Im warmen Zustand ist im Leerlauf ein klopfen/schlagen zu hören.Abhilfe:Siehe Monteurbericht.

Werde in dieser Woche mal da hin fahren und persönlich die Sache besprechen......bin gespannt auf das Ergebnis.Nenne hier (noch) keine Namen etc. da ich auf ein gutes Ende hoffe.Vertrauen habe ich aber ehrlich gesagt null in die Werkstatt!

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