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Fehler vom Anwalt? Vollkasko?
Es geht.um.folgenden.Fall
Ich hatte.ein Unfall.mit.mein 335i
Laut Gutachter.ein.Schaden.von 15.000
Restwert 6000
Wiederbeschaffungswert 21000
Mein.Anwalt.hat.nun die.Papiere.der Versicherung.eingereicht.mit einer.Kopie.an.mich.
In dem.schreiben zieht aber.mein.Anwalt.den Restwert.also.die 6000 vom Schaden (14.000)
ab. Somit.komme.ich aber auf.8.000 Euro und plus die 6000 ergeben 14000. Also weit weg.vom Wiederbeschsffungswert 21000
Meine Frage,.müsste.er.nicht.den Restwert.vom Wiederbeschsffungswert abziehen ? 21000-6000= 14.000 war.ja.nämlich.der.Schaden ?
Beste Antwort im Thema
Aus dem ursprünglichen Thread im E90-Unterforum. Das Ganze war schon im letzten Herbst nachts unter merkwürdigen Umständen passiert. Der TE hat dann mit einem Kumpel in einer sprichwörtlichen Nacht- und Nebelaktion das Fahrzeug abgeschleppt. Interessant ist auch, das damals zunächst nur von einem unbeteiligten Passanten mit seinem Hund als Zeuge die Rede war und jetzt auf einmal zwei weitere mutmassliche Zeugen mit im Auto sassen.
Hie der Link zum ursprünglichen Thread: http://www.motor-talk.de/.../...r-startet-nicht-mehr-t5862538.html?...
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48 Antworten
Der Text hat wohl Pickel...
Man muss zwischen den Wörtern die LEERTASTE drücken.
Die Versicherung zahlt dir bei nem wirtschaftlichen Totalschaden die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert, also 21.000 - 6.000 = 15.000
Scheint dein Anwalt verplant zu haben.
Der Schaden ist ja 15.000 oder 14.000 und kann also repariert werden. Oder du kaufst was neues.
Kaskoschaden oder fremd verschuldet?
Kaskoschaden. Eben, mein ich ja. Ich war richtig Buff als ich es gelesen hab. Also hab ich recht, dankeeeeee.
Sorry wegen den Pickeln.....die Leertaste ist zu nah dran am Pickel ^^ (Handy)
Ps Das Auto ist verkauft kann aber der Versicherung egal sein oder ?
Also der Anwalt kann deswegen nicht den restwert vom Schaden abziehen lol
Totalschaden ist es erst.wenn der Schaden.über Wiederbeschaffungswert liegt oder irre ich mich?
Ja, so sehe ich das auch.
Ach, das ist doch der Fall mit den Sommerreifen im Herbst und Laub auf der Straße... Da wollte die Versicherung doch nicht zahlen. Bin mal gespannt, wie das vor Gericht ausgeht. Denn die Versicherung lehnt nicht ohne Grund die Zahlung ab.
Ich würde das den Anwalt fragen, den bezahl ich ja dafür
Das könnte ein Büroversehen sein, das man ohne Probleme korrigieren kann. Es könnte aber auch sein, dass er von der Kasko nur den Teil eingefordert hat, den die gegnerische Haftpflicht nicht ausgetütet hat. Sprich mit deinem Anwalt. So erfährst Du es.
Welche gegnerische HP? Das ist ein reiner VK-Schaden, da der TE in der Kurve zu viel Gas gegeben hatte und das Fahrzeug ausgebrochen und gegen die Leitplanke gekracht war. Und das zieht sich seit letztem November, weil seine Versicherung nicht zahlen will.
What ever ... auch eine Kasko kann schon mal Gründe haben (grobe Fahrlässigkeit --> Kürzung).
Kürzen können die ja aber doch.nicht.den restwert vom.schaden ....sowas hab ich.noch.nie.gehört.
Naya.mal.gucken,.werde.montag.mal.anrufen
Hydro...genau der bin ich in dem Schreiben setzt der anwalt.eine frist bis 15.05 erst dann erhebt er klage
Noch hat die.Versicherung.nicht abgelehnt weil.Papiere anscheinend fehlten...
Ich gebe hier.bescheid ....falls natürlich.einer Interesse hat
Das wäre nett.
Stimmt ,da war doch was .....
Viel.zu.schnell.gewesen,unfall gehabt und dann abgehauen ohne Polizei informiert zu haben .
Ich hoffe du bekommst dein Geld und hast aus der Sache gelernt.
Bitte was ? Was heisst hier abgehauen ? ich habe weder eine person.überfahren.noch einen Sachschaden verursacht..ich bin.gegen.ein steinbrocken geprallt und habe DESWEGEN die Polizei nicht gerufen. Das war mein erster (und hoffentlich.letzter Unfall) ich wusste.nicht.dass.man.auch da die.Polizei rufen muss. Wäre.schön wenn du die Unterstellungen.lassen würdest
Und viel zu schnell.schon mal gar nicht...ich war.in einer.kurve mit 15kmh und bin beim rausbeschleunigen ausgebrochen ....
Ps wenn ich gewinne.kriegst du eine pizza
Bei dem Schaden muss das schon ein Felsen gewesen sein