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Fehlercode Airbag-Fehler--Steckerverbindung?
Hallo, bei meinem 2008-er Logan leuchtet seit längerem die Airbag-Kontrollampe, war früher öfter auch mal wieder aus. Auslesen bei Werkstatt ergab DTC9005 (DF004) -Beifahrerairbagzündkreis Stromkreis fehlerhaft. Danach nach Umschalten des Beifahrerairbags aus, jetzt aber wieder an. Auslesen mit Adapter und App ergab Impedanz-Unterschiede. Ich weiß aber nicht, was gute oder fehlerhafte Werte sind. Bedeutet 99,9 eine Interbrechung? Nach Aufsägen des Handschuhfaches konnte ich den Stecker am Airbag sehen und dran wackeln, ihn aber nicht lösen. Erneutes Auslesen ergab "Fehler 3", wobei ich wiederum nichts über seine Bedeutung gefunden habe. Es gibt mehrere Möglichkeiten und Ergebnisse beim Fehlerauslesen, etwas verwirrend. Beim erneuten Auslesen nach Wiederaktivieren des Beifahrerairbags kam heute DF004. Es sieht nach Kontaktfehler der Verkabelung aus?
Wie kann ich die Verriegelung des Steckers lösen? Sicht nur mit Spiegel möglich, Zugriff eingeschränkt.
Das Hochladen des aktuellen Bildes funktioniert nicht.
Für jeden Hinweis vorab besten Dank.
LG Eberhard
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4 Antworten
Mit was Ausgelesen?
Hallo, hat der schon den Schalter zum abstellen des Beifahrerairbag wenn Kinder auf dem Beifahrersitz sind. Ist bei geöffneter Beifahrertür zu sehen.
Die Schalter haben öfter Probleme.
Grüße
ausgelesen mit
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Beifahrerschalter schon oft betätigt, wird immer von Diagnose erkannt. Stecker am Airbag ist 2-polig, konnte nicht lösen. Nur schlecht um Ecke einsehbar, werde nachher nochmnals versuchen, mit Spiegel und Messer was zu lösen.
Dtt4all habe ich auf PC installiert, der ist aber nicht portabel. Und am Notebook ist Akku ziemlich kaputt. Beschreibung von Dtt4all klang ziemlich kompliziert. Laut Fehlermeldungen liegt es am Stromkreis zum Airbag. Aktuell also Stecker öffnen und schauen, ob sich was ändert.
Anleitungen und Tipps zum Umgang mit Airbag- und Gurtstraffersystemen sind auf Motor-Talk grundsätzlich nicht gestattet. Die Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz (3. SprengÄndG) zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.
Sofern es sich bei den Airbag- und Gurtstraffersystemen um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV der Umgang nur im gewerblichen Bereich erlaubt und eine entsprechende Fachkunde vorgeschrieben, die selbstverständlich nur für den gewerblichen Bereich gilt. Beim Umgang mit diesen Komponenten im privaten Bereich liegt somit ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.
Da hier im Forum aber nur Privatpersonen lt. Nutzungsbedingungen etwas anbieten dürfen, kann der gewerbliche Background ausgeschlossen werden und somit ist auch dort keine Erlaubnis mehr gegeben.
Weil sich Motor-Talk weder selbst, noch wir die User in rechtliche Probleme bringen wollen, müssen wir an dieser Stelle darauf hinweisen und falls nötig entweder Beiträge aus Threads editieren oder entfernen, bzw. den entsprechenden Thread schließen.
Ich bitte um Verständnis.
Grüße,
Chris
MT-Moderation