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Fehlermeldung beim Navi, VW hat derzeit keine Lösung...

VW Tiguan 2 (AD)
Themenstarteram 14. März 2017 um 20:33

Ich möchte mir gerade mal Luft machen...

Mein Navi macht seit einiger Zeit Probleme. Es bringt ständig die Fehlermeldung, dass ich gültige Daten einstecken soll... manchmal geht nicht mal die Bluetooth Telefon Einrichtung.

Ich habe zu diesem Thema im Internet schon viel gegoogelt, es gibt dieses Problem schon seit mehreren Jahren bei VW, Skoda und ich glaube Seat. Aber keiner hatte eine Lösung gebracht, die bei mir funktioniert hat.

Genau genommen, geht bei mir das Navi nur einmal am Tag. Nämlich in der Früh. Sobald ich das Auto wieder ausmache und wieder starte, fährt das Navi nicht mehr hoch und bringt die Fehlermeldung. Den ganzen Tag, (ich bin viel im Außendienst unterwegs), habe ich dann kein Navi mehr.

Ich habe einen Termin beim Freundlichen gemacht, nach zwei Tagen bekam ich das Auto wieder mit dem Hinweis es gibt kein Update, man kann mir nicht helfen...

Ich habe dann gefragt was ich jetzt solange machen soll?... wie lange das dauert? Man hat mir gesagt es gibt derzeit bei VW keine Lösung, das Problem ist bekannt, es wird daran gearbeitet. Das kann 14 Tage dauern oder drei Monate. Ein Austausch- oder Austauschleihgerät kann man mir nicht zu Verfügung stellen, weil das Ausstattungsspezifisch so schnell nicht besorgt werden kann. Außerdem kostet das 3000 € usw.

Jetzt stehe ich da, mit einem gerade mal 6 Monate alten Auto und kann mit meinem Handynavi meine Termine anfahren. Das kann es doch nicht sein. Das es kein Austauschgerät gibt kann ich mir gar nicht vorstellen. Ich glaube, da wird einfach nur auf Kosten des Kunden gespart.

Ich komme da nicht weiter. Wie seht ihr das?

Beste Antwort im Thema

Ich würde deinem Händler da genau eine Chance geben dir das Navi zu tauschen. Als nächstes dann bei VW anrufen. Passiert dann innerhalb drei Tagen nix , ab zum Anwalt. Ich weiß nicht ob ich da zu hart bin aber ich lass mich nicht gerne veräppeln ;-)

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Ich würde als erstes Nachdruck nochmal mit Deinem Freundlichen sprechen.

Sollte das nichts bringen, VW einschalten!

Da muss man Dir ein Ersatzgerät zur Verfügung stellen.

Und eine Aussage von 3000€+ von Deinem Freundlichen ist absoluter Quatsch.

Ich will Deinen Freundlichen nichts unterstellen aber ich glaube er will es sich hier sehr einfach machen.

Ich hatte bei meinem selber NAVI Probleme.

Der Standort war Temperatur abhängig, sporadisch sehr ungenau.

Da wurde erst die Antenne, anschließend die Verkabelung und zu Schluss das MIB getauscht.

Ich würde deinem Händler da genau eine Chance geben dir das Navi zu tauschen. Als nächstes dann bei VW anrufen. Passiert dann innerhalb drei Tagen nix , ab zum Anwalt. Ich weiß nicht ob ich da zu hart bin aber ich lass mich nicht gerne veräppeln ;-)

Themenstarteram 14. März 2017 um 20:57

Tja, heute habe ich ihn darauf ein zweites mal angesprochen. Es kam das gleiche wieder, VW hat keine Lösung ich muss warten bis ein Update rauskommt...

Irgendwie kann ich das nicht ganz nachvollziehen. Das Auto ist ein Leasingfahrzeug, quasi ein Firmenwagen. Ob ich da mal mit dem Leasingvertragspartner sprechen sollte?

VW direkt anrufen!

Schlägt die Nachbesserung fehl (i. d. R. nach zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen), ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag denkbar. Rücktritt bedeutet, dass der Leasingnehmer das Fahrzeug an den Händler zurückgibt und er für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung bezahlt. Vom Leasinggeber bekommt der Leasingnehmer eine etwa gezahlte Sonderzahlung und die Leasingraten zurück.

Erreicht der Leasingnehmer beim Händler eine Kaufpreisminderung, werden die Leasingentgelte (Leasingraten, Sonderzahlung, Restwert) vom Leasinggeber entsprechend angepasst.

Wie beim normalen Neuwagenkauf, müssen die Sachmängelhaftungsrechte rechtzeitig geltend gemacht werden, d. h., falls der Händler nicht einverstanden ist, muss der Leasingnehmer noch innerhalb der Sachmängelhaftungszeit Klage erheben mit der Maßgabe, dass die Rückzahlung des Kaufpreises an die Leasinggesellschaft erfolgen soll (denn diese ist ja Fahrzeugeigentümerin und Kaufvertragspartnerin des Händlers).

Die Zahlung von Leasingraten darf nur ausgesetzt werden, wenn der Händler mit dem Rücktritt einverstanden – oder Klage erhoben ist. Oft wird auch in den Leasingbedingungen geregelt, wann die Zahlung ausgesetzt werden darf. Sonst setzt sich der Leasingnehmer der Gefahr einer fristlosen Kündigung durch den Leasinggeber aus, mit der Folge, dass er Schadenersatz leisten muss, wenn sich nachträglich herausstellt, dass dem Leasingnehmer kein Rücktrittsrecht zustand.

@madiin

Um welches Navi handelt es sich denn eigentlich ?

lg

Zitat:

@Seward25 schrieb am 15. März 2017 um 01:08:24 Uhr:

@madiin

Um welches Navi handelt es sich denn eigentlich ?

Wenn der :) von 3k Euro spricht würde ich mal das DP annehmen.

Was ist denn mit der gesetzlichen Gewährleistung? In meiner Ansicht steht hier ja ein Mangel im Raum, welcher erst später aufgetreten ist. Da das Auto auch erst 6 Monate alt ist finde ich hast du auch ein Recht drauf, dass VW dir Nacherfüllung leisten.

Da ich im Thema drin weiß ich das im §439 BGB Abs. 1 steht, dass der Käufer die Wahl auf die Beseitigung des Mangels oder einer Ersatzlieferung einer mangelfreien Sache hat. Theoretisch klarer Fall, aber ich weiß nicht, ob du beim Leasing als Käufer zählst... Wenn, dann würd ich denen aber so was um die Ohren schlagen und die sollen dir n neues Radio/Navi/GPS Modul oder was auch immer damit zusammen hängt einbauen damit es bei dir funktioniert!

 

Und nein ich bin kein Möchtegern Rechtsverdreher, aber gelernter Kaufmann, da weiß man so was auch! :D

am 15. März 2017 um 7:25

Händler wechseln!

am 15. März 2017 um 11:09

Fahr zu einem anderen Händler und lass dir da ein neues Navi einbauen, du hast zwei Jahre Anspruch auf konstante Funktionalität.

Mein Navi z.B. funktioniert auch einwandfrei seit einem Jahr jetzt.

Themenstarteram 15. März 2017 um 14:59

Ich habe jetzt unseren Leasingpartner eingeschaltet. Der wollte gleich alle Daten haben und kümmert sich darum. Jetzt bin ich mal gespannt ob was in Bewegung kommt.

Mir ist auch klar dass man mir direkt helfen muss. Das mit abwarten bis irgendwann kann nicht die Lösung sein. Jetzt schauen wir mal was der Leasingpartner erreicht. Ich gebe euch dann Bescheid Punkt

 

Über einen werkstattwechsel denke ich auch nach.

Themenstarteram 24. April 2017 um 18:31

So, es gibt wieder Neues aus dem Tigerhahn Lager.

Das technische Problem hat sich jetzt soweit zugespitzt, das an meinem kompletten System gar nichts mehr geht. Es schaltet sich alle 2 Minuten ab und fährt wieder hoch. Somit ist ein Telefongespräch oder ein navigieren nicht möglich.

VW hat zugestanden, dass es für dieses Problem derzeit auch keine Lösung gibt.

Auch den Tausch der Geräteeinheit kann VW nicht verwirklichen. Zu teuer? Zu aufwändig? Ich weiß es nicht.

Es gibt nur die Möglichkeit abzuwarten bis es ein Update gibt. ENDE. Ob das in zwei Wochen oder zwei Monate der Fall sein wird kann man mir nicht sagen. Originaltext von VW.

Da ich im Außendienst bin, und so meine Brötchen verdienen muss, ist das für mich nicht länger tragbar. Wieder mit meinen Vertragspartner gesprochen. Lösungsvorschlag von VW, sie wollten mir ein tragbares Navi zur Verfügung stellen, dass ich nach Abschluss der Reklamation behalten darf.., ich musste laut lachen, und habe mich natürlich nicht darauf eingelassen. Was will ich mit einem tragbaren Navi, jedes Handy hat sowas eingebaut. Jetzt wird der Wagen gewandelt.

Unmöglich, wie VW mit solchen Reklamationen umgeht. Ich mache jetzt schon seit Anfang Februar damit rum.

Ab nächste Woche fahre ich wieder Volvo!

Wie gesagt. Ich würde da nen richtigen Rechtsverdreher einschalten... Ein Mangel muss behoben werden und ein tragbares Navi ist kein beheben eines Mangels. Meiner Ansicht nach muss VW da eine Nacherfüllung leisten.

Nein, VW (oder eigentlich besser der Vertragspartner) muss die Möglichkeit der Nachbesserung nicht wahrnehmen. Es kann auch gewandelt werden.

Nachtrag: Hier drängt sich die Frage auf, wer hier Vertragspartner von wem ist. Ich vermute mal, dass es sich um ein Leasingfahrzeug handelt.

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