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Feinstaubplakette....gleiches Recht für alle?

Themenstarteram 11. November 2007 um 12:49

hallo zusammen

bei dem ganzen ärger der unnötigen feinstaubplakette, mal ne rechtliche frage.

als ich mal wieder richtung arbeit unterwegs war, sah ich ausländische fahrzeuge...

meist aus östlichen ländern, die autos waren so schrott, das sie sicher nix mit kat und co am hut haben.

dürfen diese ausländischen autos dann in die stadt rein fahren oder müssen die auch ne plakette kaufen, bzw.

die meisten werden ja keine bekommen. wenn diese autos dann trotzdem rein dürfen, haben wir nen schönen

rechtlichen salat, denn gleiches recht für alle.

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11 Antworten
am 11. November 2007 um 19:21

meist wollen die autos aus polen, tschechien, etc. nicht in die großstätte sondern nur in die kleinen käffer um dort irgendwelchen elektro-schrott zu bekommen...

Themenstarteram 11. November 2007 um 19:24

na das beantwortet aber nicht meine frage, ob ausländische fahrzeuge sich auch dran halten müssen

oder einfach fahren dürfen....

außerdem war das immer in der stadt und nicht irgendwo in der pampa.....

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es für ausländische Fahrzeuge eine Ausnahmeregelung geben sollte.

Schliesslich müssen sich deutsche Autos im Ausland genauso an Fahrverbote bzw. Gebühren (z.B. Maut) halten.

Touristen

 

Genauso wie deutsche Autobesitzer müssen sie sich eine Plakette besorgen, wenn sie in Umweltzonen fahren wollen - übrigens gelten Fahrverbote im Ausland auch für deutsche Touristen.

Zitat:

Original geschrieben von derpate74

bei dem ganzen ärger der unnötigen feinstaubplakette, mal ne rechtliche frage.

dürfen diese ausländischen autos dann in die stadt rein fahren oder müssen die auch ne plakette kaufen, bzw.

die meisten werden ja keine bekommen.

Hallo derpate74!

Hier mal die Information vom ADAC zum Thema ausländische PKW.

Zitat: "Die geplanten Fahrverbote wegen Feinstaub können auch Fahrzeuge treffen, die im Ausland zugelassen sind. Wenn sie in Fahrverbotszonen unterwegs sein wollen, müssen sie daher ebenfalls

eine Plakette zur Kennzeichnung der Schadstoffklasse tragen. Diese Plaketten gibt es jedoch nur in Deutschland, nicht im Ausland."

Bei in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen erfolgt die Zuordnung der Feinstaubplakette über die in den Fahrzeug-Zulassungspapieren eingetragene Emissions-Schlüsselnummer.

Für mich als Österreicher (und daher Ausländer und ohne Emmisions-Schlüsselnummer in der Zulassung, denn diese Nr gibt's hier in den Papieren nicht) hat die Regelung z.B. zur Folge, dass mein Wagen BJ 2004 zwar EURO 4 und 2002/80/EG erfüllt, aber, da vor dem 31.12.2005 Erstzugelassen, nur die GELBE Plakette erhält.

Habe zwar vom Hersteller mittlerweile eine Bestätigung erhalten, dass, wenn der Wagen in Deutschland zugelassen worden wäre, er die Emissions-Schlüsselnummer 62 hätte, und ich somit die grüne Plakette bekommen würde - aber für "wäre", "hätte" und "würde" gibt es halt (danke an die deutsche Bürokratie) weiterhin nur GELB!!! Soviel zum "gleichen Recht für alle" - Der Amtsschimmel wiehert gewaltig :) :) :)

Mach Dir daher keine Sorgen um den "Schrott" - wer ohne Plakette in der Umweltzone angetroffen wird darf mit € 40,-- und einem flensburger Punkt rechen...

Gruss

Linus71

Anbei die gesamte ADAC-Info

Zitat:

Original geschrieben von linus71

Habe zwar vom Hersteller mittlerweile eine Bestätigung erhalten, dass, wenn der Wagen in Deutschland zugelassen worden wäre, er die Emissions-Schlüsselnummer 62 hätte, und ich somit die grüne Plakette bekommen würde - aber für "wäre", "hätte" und "würde" gibt es halt (danke an die deutsche Bürokratie) weiterhin nur GELB!!!

Anbei die gesamte ADAC-Info

Seltsam, deine angehängte ADAC info besagt aber doch:

Wenn das Fahrzeug im Ausland zugelassen und die erreichte EG-Abgasrichtlinie aus den Fahrzeugpapieren nicht ersichtlich ist, muss ein entsprechender Nachweis (z.B. Hersteller-Bescheinigung) vorgelegt werden. Ist dies nicht möglich, richtet sich bei ausländischen Fahrzeugen die Einteilung in die Schadstoffgruppe nach dem Jahr der Erstzulassung.

Genau diese Hersteller-Bescheinigung hast du doch.

Wenn du die Plakette noch nicht hast, dann würde ich mit dem Schreiben vom ADAC und der Bescheinigung des Hersteller zum TÜV oder ähnlichem gehen.

Dann solltest du auch die Grüne bekommen.

Möglicherweise mit der Auflage das die Herstellerbescheinigung bei Fahrten in der Umweltzone mitzuführen ist.

Aber gehen sollte es schon.

Ich denke das du, wenn du bereits eine Plakette beantragt hast, einfach an einen "Ahnungslosen" geraten bist, der nur die BJ einstufung kannte.

Zitat:

Original geschrieben von GasMatrix

Seltsam, deine angehängte ADAC info besagt aber doch:

Wenn das Fahrzeug im Ausland zugelassen und die erreichte EG-Abgasrichtlinie aus den Fahrzeugpapieren nicht ersichtlich ist, muss ein entsprechender Nachweis (z.B. Hersteller-Bescheinigung) vorgelegt werden. Ist dies nicht möglich, richtet sich bei ausländischen Fahrzeugen die Einteilung in die Schadstoffgruppe nach dem Jahr der Erstzulassung.

Genau diese Hersteller-Bescheinigung hast du doch.

Wenn du die Plakette noch nicht hast, dann würde ich mit dem Schreiben vom ADAC und der Bescheinigung des Hersteller zum TÜV oder ähnlichem gehen.

Dann solltest du auch die Grüne bekommen.

Möglicherweise mit der Auflage das die Herstellerbescheinigung bei Fahrten in der Umweltzone mitzuführen ist.

Aber gehen sollte es schon.

Ich denke das du, wenn du bereits eine Plakette beantragt hast, einfach an einen "Ahnungslosen" geraten bist, der nur die BJ einstufung kannte.

Hallo GasMatrix!

Kann gut sein, dass Du mich da gerade auf die richtige Fährte gebracht hast. Es heißt ja, dass wenn eine Einstufung nach EG-Abgasrichtlinien nicht möglich ist, das Jahr der Erstzulassung gilt und nicht sowohl als auch... Werde bei Gelegenheit erneut mein Glück versuchen - geht allerdings frühestens im Dezember oder erst nächste Jahr.

Vielen Dank für die Hilfe

Gruss

Linus71

http://www.tvbvideo.de/p/de/iLyROoaftTRj.html

^^Klartext

ab 2:20 gehts los :-)

MfG

am 19. Januar 2013 um 13:49

Zitat:

Original geschrieben von linus71

Zitat:

Original geschrieben von derpate74

bei dem ganzen ärger der unnötigen feinstaubplakette, mal ne rechtliche frage.

dürfen diese ausländischen autos dann in die stadt rein fahren oder müssen die auch ne plakette kaufen, bzw.

die meisten werden ja keine bekommen.

Hallo derpate74!

Hier mal die Information vom ADAC zum Thema ausländische PKW.

Zitat: "Die geplanten Fahrverbote wegen Feinstaub können auch Fahrzeuge treffen, die im Ausland zugelassen sind. Wenn sie in Fahrverbotszonen unterwegs sein wollen, müssen sie daher ebenfalls

eine Plakette zur Kennzeichnung der Schadstoffklasse tragen. Diese Plaketten gibt es jedoch nur in Deutschland, nicht im Ausland."

Bei in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen erfolgt die Zuordnung der Feinstaubplakette über die in den Fahrzeug-Zulassungspapieren eingetragene Emissions-Schlüsselnummer.

Für mich als Österreicher (und daher Ausländer und ohne Emmisions-Schlüsselnummer in der Zulassung, denn diese Nr gibt's hier in den Papieren nicht) hat die Regelung z.B. zur Folge, dass mein Wagen BJ 2004 zwar EURO 4 und 2002/80/EG erfüllt, aber, da vor dem 31.12.2005 Erstzugelassen, nur die GELBE Plakette erhält.

Habe zwar vom Hersteller mittlerweile eine Bestätigung erhalten, dass, wenn der Wagen in Deutschland zugelassen worden wäre, er die Emissions-Schlüsselnummer 62 hätte, und ich somit die grüne Plakette bekommen würde - aber für "wäre", "hätte" und "würde" gibt es halt (danke an die deutsche Bürokratie) weiterhin nur GELB!!! Soviel zum "gleichen Recht für alle" - Der Amtsschimmel wiehert gewaltig :) :) :)

Mach Dir daher keine Sorgen um den "Schrott" - wer ohne Plakette in der Umweltzone angetroffen wird darf mit € 40,-- und einem flensburger Punkt rechen...

Gruss

Linus71

Anbei die gesamte ADAC-Info

also ich habe einen Strafzettel von 63 € bekommen, anscheinend 20 € bearbeitungsgebühr und wofür die 3 € weiß ich nicht mehr.

muss ich mir jetzt ein neues auto kaufen um nach deutschland zu fahren, weil mein auto ist bj 93 und hat nix von dem was die wollen?

Zitat:

Original geschrieben von Cleo1960

muss ich mir jetzt ein neues auto kaufen um nach deutschland zu fahren, weil mein auto ist bj 93 und hat nix von dem was die wollen?

Nein, das mußt du nicht.

Du darftst mit deinem PKW nur nicht in die jeweiligen Zonen hineinfahren, sondern mußt am Zonenrand parken und dann mit öffentlichen Verkehrsmitteln hineinfahren.

am 19. Januar 2013 um 16:38

Zitat:

Original geschrieben von Cleo1960

 

also ich habe einen Strafzettel von 63 € bekommen, anscheinend 20 € bearbeitungsgebühr und wofür die 3 € weiß ich nicht mehr.

muss ich mir jetzt ein neues auto kaufen um nach deutschland zu fahren, weil mein auto ist bj 93 und hat nix von dem was die wollen?

Kommt drauf an was es für ein Auto ist, manche kann man noch auf grün umrüsten.

 

§ 107 OWiG Gebühren und Auslagen

 

2. für jede Zustellung mit Zustellungsurkunde, Einschreiben gegen Rückschein oder durch Bedienstete der Verwaltungsbehörde pauschal 3,50 Euro

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