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Felge gerissen, Gewährleistung abgelehnt

BMW
Themenstarteram 8. Dezember 2023 um 19:05

Ich hatte seit ein paar Tage einen Luftverlust an einem Reifen und war beim Reifenhändler. Aber statt einer Schraube präsentierte dieser mir einen Riss auf der innenseite meiner M662 Felge. Laut dem Reifenhändler nicht ganz ungewöhnlich bei BMW, andere Herstellen seien nicht so auffällig.

Da das Fahrzeug (G31) noch nicht ganz drei Jahre alt ist bin ich direkt zu BMW weiter. Dort tat man ganz verwundert, dass man sowas noch nie gesehen hat. Nach Demontage des Rades hat man mich angerufen und meint, die Felge hat einen minimalen Höhenschlag. Diesen hätte ich durch unsachgemäße Benutzung/Fahren verursacht und daher gäbe es auch keine Garantie auf die Felge.

Ich schon jedoch meine Gegenstände und auch Fahrzeuge immer sehr. Die Felgen haben nicht einen Kratzer und durch meine Fahrweise kann das nicht passiert sein. Allerdings habe ich das Fahrzeug als AVR mit 10 Monaten gekauft und weiss natürlich nicht, was in dieser Zeit passiert ist.

Wie seht ihr das? Über die Suche habe ich nicht wirklich was gefunden oder habe falsch gesucht. Der Händler vor Ort will natürlich UVP +15% haben während es die Felge bei Leebmann für unter 400€ gibt.

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13 Antworten

Ich würde mal zur nächsten BMW Niederlassung fahren und dort das Problem schildern. Nach meinen Erfahrungen sind Niederlassungen bei Gewährleistungsansprüchen zugänglicher.

Themenstarteram 8. Dezember 2023 um 19:55

Naja, geht jetzt schlecht. Wagen steht mit 3 Rädern auf der Bühne... Nächste Niederlassung ist 100km weit weg.

Dann bestelle die Felge auf deine Kosten und lass sie montiere oder zahle die Rechnung für die Demontage und Montage des Reifen. Fahre zu einer vertrauenswürdigen Werkstatt und lasse dort alles auf deine Kosten beheben. Du hast null Anspruch auf Garantie oder Gewährleistung

Zitat:

@vieltanker schrieb am 8. Dezember 2023 um 20:55:13 Uhr:

Naja, geht jetzt schlecht. Wagen steht mit 3 Rädern auf der Bühne... Nächste Niederlassung ist 100km weit weg.

Die M662 in orbitgrau habe ich im November an einem Dienstag gegen Mittag online bei Leebmann bestellen müssen, da mir leider Jemand vor die Felge ( mit Winterrädern ) gefahren ist. Die Lieferung der Felge habe ich am darauf folgenden Montag erhalten. Ich weiß nicht, ob du den Wagen solange auf der Bühne lassen kannst oder nicht doch lieber den Aufpreis bezahlst.

Ich brauchte übrigens auch einen neuen Reifen, der dann, ebenfalls Dienstags bei reifencom bestellt, noch einen Tag später ankam und tags darauf, Mittwoch der Folgewoche, montiert wurde, auch nur weil ich mich eine halbe Stunde vor Öffnung vor den Laden gestellt habe. Und die Spureinstellung zum Abschluss der Reparatur kommt dann nächsten Donnerstag dran. Soweit mein Beitrag zum Thema aktuelle Lieferzeiten und Zugang zu Dienstleistungen.

Zitat:

@froggorf schrieb am 08. Dez. 2023 um 22:3:55 Uhr:

Du hast null Anspruch auf Garantie oder Gewährleistung

Warum nicht? Es könnte auch ein Materialfehler vorliegen, und wenn der Wagen noch in der 2+1 Gewährleistung ist, wird man wohl austauschen müssen. Einen Versuch wäre es wert.

Was willst du versuchen? Die Felge ist verbogen und die Gewährleistung abgelehnt.

Der nächste Schritt wäre die Felge mitzunehmen und bei einem geeigneten Gutachter auf Materialfehler untersuchen zu lassen...nur wirst du weder einen geeigneten Gutachter finden noch ist der Streitwert hoch genug um sowas überhaupt zu machen...noch dazu ist die Felge verbogen!

Ich musste auch schon mal ne Felge tauschen weil sie innen verbogen war. Kommt vor....und ich weiß auch nicht warum die plötzlich verbogen war. Sei froh wenn sie reißt bei mir war es ein ewiges Gesuche weil es nur vibriert hat.

@basti313

Während der Gewährleistung musst du nichts beweisen.

Von einem Riss ist die Rede, von "verbogen" hat niemand etwas geschrieben, also bitte den Schaden nicht schlimmer machen, als er ist.

Der HÄNDLER hat abgelehnt, ich riet, zu einer NIEDERLASSUNG zu fahren. Der Unterschied sollte dir bekannt sein. Bei meinem Vorschlag kann man nur gewinnen, also warum nicht einfach versuchen.

Sorry, aber den Post verstehe ich nun gar nicht:

Zitat:

@thopre schrieb am 11. Dezember 2023 um 17:26:33 Uhr:

@basti313

Während der Gewährleistung musst du nichts beweisen.

12 Monate Beweislastumkehr, das sollte bekannt sein. Aus dem Post des Fragestellers geht kaum hervor ob er noch in der Gewährleistung ist, ich vermute mal schon. Mit 10 Monaten gekauft und jetzt fast 3 Jahre...also ist er aus den 12 Monaten raus. Er muss also sehr wohl beweisen das der Fehler schon vor Übergabe vorlag.

Die Frage wäre eher, ob bei dem Auto eine 2 Jährige Premium Selection Garantie vorliegt und ob diese ggf. für ne Felge des Winterradsatzes gelten könnte?

Zitat:

@thopre schrieb am 11. Dezember 2023 um 17:26:33 Uhr:

Von einem Riss ist die Rede, von "verbogen" hat niemand etwas geschrieben, also bitte den Schaden nicht schlimmer machen, als er ist.

Erster Post, zweiter Absatz. Da steht das die Felge verbogen ist (Höhenschlag) und daher die Gewährleistung abgelehnt wurde.

Zitat:

@thopre schrieb am 11. Dezember 2023 um 17:26:33 Uhr:

Der HÄNDLER hat abgelehnt, ich riet, zu einer NIEDERLASSUNG zu fahren. Der Unterschied sollte dir bekannt sein. Bei meinem Vorschlag kann man nur gewinnen, also warum nicht einfach versuchen.

Ich wage mal zu bezweifeln, dass hier immer sauber Händler und Niederlassung getrennt und korrekt bezeichnet werden...

Zudem...ich verstehe nicht wie du Gewährleistung von einem anderen als "deinem" Händler bekommen willst?

Der Versuch wäre legitim wenn man auf Kulanz oder eben die Premium Selection hofft und der "Händler" keine Anträge stellt. Aber wie auch im 2. Post geschrieben....das Auto stand auf 3 Rädern auf der Bühne. Vermutlich Reifen sogar von der Felge runter? Wenn es jetzt nicht mit nem Ersatzrad (Sommerrad) zusammen gebaut wurde ist die Diskussion eh sinnlos.

Zudem...gibt BMW Kulanz auf Winterradsätze? Und die Niederlassung übersieht das die Felge verbogen ist?Ich glaube das ist sehr hoffnungsvoll da die besagten 100km zur Niederlassung zu fahren.

@basti313

Du verkomplizierst unnötig und liegst in Teilen auch fachlich sachlich falsch. Ich würde es einfach versuchen, kostet ja nichts.

Zitat:

@thopre schrieb am 11. Dezember 2023 um 19:35:56 Uhr:

@basti313

und liegst in Teilen auch fachlich sachlich falsch.

Wo denn? Ich bin mir recht sicher, dass du Käse schreibst.

Probieren...kann er, sicher...wird aber vermutlich nur teuer. Wo denkst du geht die Prüfung beim Händler jetzt aus? Ich vermute das 100Euro gnädig sind und mich würden 150Euro nicht wundern. Das zahlt er denn bei der Niederlassung nochmal wenns nix mit Kulanz wird. Dann sind zwischen 200 und 300Euro für NICHTS weg plus 200km Fahrt. Mich wundern manche Tipps hier schon...

BMW bietet auf Neufahrzeuge 3 Jahre Gewährleistung und verzichtet auf die Beweislastumkehr nach 12 Monaten.

Da er schrieb "noch nicht ganz drei Jahre alt" heißt das es gilt noch die Neuwagengewährleistung.

Schau dich im Zweifel nach einer gebrauchten Felge um, damit die Kosten etwas geringer ausfallen.

Zitat:

@floba schrieb am 11. Dez. 2023 um 21:12:55 Uhr:

BMW bietet auf Neufahrzeuge 3 Jahre Gewährleistung und verzichtet auf die Beweislastumkehr nach 12 Monaten.

@basti313

Genau so ist es. Da lagst du leider falsch.

Und zweitens: Gewährleistungsansprüche kannst du eben nicht nur bei DEINEM Händler geltend machen, sondern bei jedem Händler und jeder Niederlassung.

Ja, denn schreib das halt so. Mir war keine 3 Jahre Gewährleistung bekannt, sorry.

Ändert aber nichts dran das der Versuch teuer werden kann.

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