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Felge vom W212 mit ET 45,5 auf W211 mit ET 42 - Was wird benötigt?

Mercedes E-Klasse S211
Themenstarteram 18. Januar 2016 um 15:33

MB gibt als Zulässige Rad-/Reifenkombination für meinen W211 T MOPF 220CDI u.a. folgendes an

Felge: 7 1/2 J x 16 H2 ET 42

 

Der W212 T hat u.a.

Felge: 7 1/2 J x 16 H2 ET 45,5

Wenn ich jetzt Distanzscheiben (sind Spurplatten das gleiche?) von 3,5 mm bei meinem W211 dazwischen setzen, kann ich ohne weiteres die genannten W212 Felgen fahren?

Oder benötige ich für die Distanzscheiben eine ABE oder muss ich sogar die Kombination Felge-Distanzscheibe-Auto eintragen lassen?

Wo bekäme ich dann gute Distanzscheiben?

Beste Antwort im Thema

Ist alles nur halb richtig hier.

Ich selber hatte 212er felgen aufm 203er... alles per einzelabnahme durch tüv eingetragen und legal.

Natürlich mit auflagen wie andere schrauben und spurplatten verbunden...

Bei mir kam erschwerend noch hinzu das ich schrauben mit m12 gewinde aber m14 kopf brauchte...

Freigängigkeit und lenkwinkelbegrenzung müssen passen.

Hat mich 2015 irgendwas mit 100€ gekostet.

Am besten irgendwelche zubehörfelgen mit den maßen der 212er felgen suchen.

Wenn diese dann ebenfalls für den 211er freigegeben sind, dieses gutachten dann als vergleichsgutachten dem tüv vorlegen.

Wenn dann noch die traglast der felgen passt, sollte es kein problem geben diese eingetragen zu bekommen...

Aber achtung: dies kann auch karosseriearbeiten als auflage beinhalten...(radläufe ziehen)

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Wenn du kein ABE oder Gutachten für die Felgen hast, dann darfst du die Felgen nicht auf einen w211 dran schrauben. Falls du eine ABE oder Gutachten auftreiben kannst, sind diese Infos bezüglich der Distanzscheiben darin enthalten. Ich kenne aber nicht eine w212 Felge in 16 Zoll die für den 211-er zugelassen ist. Also lange Rede kurzer Sinn, die Dinger kannst du bei Ebay verkloppen und dir welche mit einer w211 Nummer kaufen. Übrigens ist einer im W212 Forum mit dem gleichen Problem. Vielleicht könnt ihr tauschen.

Hier:

http://www.motor-talk.de/.../...en-vom-w211-auf-den-w212-t2117150.html

Themenstarteram 18. Januar 2016 um 17:29

Verstehe ich dich richtig, dass jede Felge eine gesonderte Zulassung (egal vorab oder nachträglich) für jedes Fahrzeug beötigt?

Heißt das, ich darf nicht einfach jede Felge mit den Maßen: 7 1/2 J x 16 H2 ET 42 und passendem Tragfähigkeitsindex für meinen W211 verwenden?

PS Ich habe noch keine W212 Felgen gekauft. Daher wirds mit Tauschen schwierig. ;-)

Kannst aber seine erwerben ;-)

Und ja, nur die passenden Masse langen nicht.

Zitat:

@Abarus schrieb am 18. Januar 2016 um 18:29:32 Uhr:

Verstehe ich dich richtig, dass jede Felge eine gesonderte Zulassung (egal vorab oder nachträglich) für jedes Fahrzeug beötigt?

Heißt das, ich darf nicht einfach jede Felge mit den Maßen: 7 1/2 J x 16 H2 ET 42 und passendem Tragfähigkeitsindex für meinen W211 verwenden?

PS Ich habe noch keine W212 Felgen gekauft. Daher wirds mit Tauschen schwierig. ;-)

So ist es. Für jedes Fahrzeug muss es eine ABE oder ein Gutachten geben. Hier findest du eine Liste der Original W211 Felgen die zugelassen sind:

http://www.mercedes-benz.de/.../tires_and_rim.html

Für Felgen fremder Hersteller musst du entsprechende Unterlagen speziell für w211 haben.

Es gibt Felgen fremder Hersteller mit 20 vielleicht sogar mehr Gutachten. Carlsson 1/16 z. B. habe ich hier bestimmt 20 Gutachten für viele MB Modelle.

Themenstarteram 18. Januar 2016 um 20:30

Es geht drum, dass mir ein paar vom W212er gut gefallen und dass ich ein paar gute Angebote gefunden habe.

Und was muss ich machen, wenn ich eine 7 1/2 J x 16 H2 ET 45,5 mit einem W211 fahren will.

Technisch sollte es mit 3,5m Distanzplatten ja keine Probleme geben, oder?

Wo muss ich das zulassen und was kostet das?

TÜV....

Anrufen, Mail schreiben, Wunsch äußern und Antwort abwarten.....

Fals hier keiner die Frage für dich adäquat beantworten kann.

Wenn du unbedingt diese ET haben willst, dann kannst du nur Felgen fremder Hersteller nehmen. Und dann kommt es auf das Gutachten bzw. auf die ABE an. Falls die Felgen ABE haben, dann musst du gar nichts eintragen. Mit einem Gutachten musst du zum TÜV. Das kostet zwischen ca. 40 bis 70 € je nach Gutachten.

Ob du Spurplatten benötigst oder nicht steht auch im Gutachten. Vielleicht brauchst du dann auch andere Radbolzen. Wenn du Glück hast, hat der TÜV Prüfer die entsprechenden Dokumente vorliegen. Warum machst du dir so viel Stress mit popelligen 16-ern? Kaufe dir doch Standard Winterräder auf 211-er-Alu und gut ist.

Hier suche dir welche aus:

http://www.mercedes-benz.de/.../E_Klasse_Kombi_Typ_211_110117.pdf

Ist alles nur halb richtig hier.

Ich selber hatte 212er felgen aufm 203er... alles per einzelabnahme durch tüv eingetragen und legal.

Natürlich mit auflagen wie andere schrauben und spurplatten verbunden...

Bei mir kam erschwerend noch hinzu das ich schrauben mit m12 gewinde aber m14 kopf brauchte...

Freigängigkeit und lenkwinkelbegrenzung müssen passen.

Hat mich 2015 irgendwas mit 100€ gekostet.

Am besten irgendwelche zubehörfelgen mit den maßen der 212er felgen suchen.

Wenn diese dann ebenfalls für den 211er freigegeben sind, dieses gutachten dann als vergleichsgutachten dem tüv vorlegen.

Wenn dann noch die traglast der felgen passt, sollte es kein problem geben diese eingetragen zu bekommen...

Aber achtung: dies kann auch karosseriearbeiten als auflage beinhalten...(radläufe ziehen)

Themenstarteram 19. Januar 2016 um 0:21

Danke zs77706.

@Otako: Danke für die Infos zu den Kosten für Gutachten. Und keine Sorge, ist kein Stress für mich. Das interessiert mich. Es wäre doch seltsam, wenn ich nicht die Felgen mit fast gleichen Daten mit leichten Modifikationen (Distanzplatten) auch einen ähnlichen Mercedes stecken dürfte. Meinetwegen mit einem kurzen Weg zum Amt.

Den Link zur den zulässigen Rad-/Reifenkombinationen hast du jetzt zweimal drangehängt. Das hilft mir leider nicht weiter. Da war ich, bevor ich hier meine Frage stellte. Aus diesem Link habe ich die Daten.

Und der Rotebaron schrieb bezogen auf meine Frage "Heißt das, ich darf nicht einfach jede Felge mit den Maßen: 7 1/2 J x 16 H2 ET 42 und passendem Tragfähigkeitsindex für meinen W211 verwenden?" (die Daten sind aus dem Link) "Und ja, nur die passenden Masse langen nicht."

Das heißt, da kann ich mir nicht einfach was aussuchen.

Zitat:

Am besten irgendwelche zubehörfelgen mit den maßen der 212er felgen suchen.

Wenn diese dann ebenfalls für den 211er freigegeben sind, dieses gutachten dann als vergleichsgutachten dem tüv vorlegen.

Wenn dann noch die traglast der felgen passt, sollte es kein problem geben diese eingetragen zu bekommen...

Kennt jemand welche, die ebenfalls für den W211 freigegeben sind? Das passt doch von den Maßen nicht, oder doch?

Themenstarteram 19. Januar 2016 um 0:23

Zitat:

@der_rotebaron schrieb am 18. Januar 2016 um 22:03:13 Uhr:

TÜV....

Anrufen, Mail schreiben, Wunsch äußern und Antwort abwarten.....

Hast du das schon mal gemacht?

per tel erledigt man ne pizzabestellung o.ä. , bei solchen sachen empfehle ich immer eine persönliche vorsprache...

ich habe hier ein gutachten wo der 211er und auch der212er aufgeführt sind, allerdings sind die maße 17-8j-et38.

es gibt also felgen, die für beide passen... jetzt musst du halt nach felgen mit deinen maßen suchen...

stell doch mal nen bild von deinen wunschfelgen hier rein, evtl kann dir dann jemand helfen...

Themenstarteram 19. Januar 2016 um 0:35

Zitat:

@zs77706 schrieb am 19. Januar 2016 um 01:28:04 Uhr:

ich habe hier ein gutachten wo der 211er und auch der212er aufgeführt sind, allerdings sind die maße 17-8j-et38.

es gibt also felgen, die für beide passen... jetzt musst du halt suchen...

stell mal nen bild von deinen wunschfelgen hier rein, evtl kann dir dann jemand helfen...

Danke. Ich hab nur die W212er Felgen überflogen und fragte mich grundsätzlich, ob ich die nicht einfach auch für den W211 verwenden kann. Ich würde gern wissen, wie ich das angehen müsste am Beispiel von 7 1/2 J x 16 H2 ET 42 und 7 1/2 J x 16 H2 ET 45,5. Da fehlen ja nur 3,5mm Abstandhalter.

Hat das noch niemand gemacht?

 

Themenstarteram 19. Januar 2016 um 0:44

Wir können auch folgendes Beispiel nehmen, wenn das weniger popelig ist. :D

W211: 8J 17 H2 ET 38

W212: 8J 17 H2 ET 48

Oder wenn das erste nicht reicht. ;)

W211: 8,5J 18 ET 38

W212: 8,5J 18 ET 48

 

Sieht ein Mitarbeiter beim TÜV dann gleich ein. "Aha, hat 10mm zu viel Einpresstiefe, aber mit 10mm Distanzscheibe kommt es auf das gleiche, genehmigen wir!"

Oder gibt es da noch andere Probleme? Benötige ich da Gutachten?

@zs77706: Da beim W212 das Rad grundsätzlich eine höhere ET hat ist es leicht nachvollziehbar, dass auch 17"er vom W211 passen, weil nach außen noch Platz ist. Andersherum wirds aber schwieriger.

Bei den angedachten Maßen hast du in beiden Richtungen mehr als genug Platz, sowohl zur Radlaufkante als auch nach innen zur Radführung, da es ab Werk noch wesentlich breitere Felgen gab. Du musst auch nicht genau die originale Einpresstiefe erreichen. Eintragen musst du ohnehin per Einzelabnahme, da wird die Freigängigkeit genau geprüft und wenn etwas nicht passt, werden Maßnahmen zur Abhilfe angeordnet. Das entscheidet im Einzelfall allerdings der AAS bei der Prüfstelle. Deren Rat ist für gewöhnlich "draufstecken und vorbeikommen".

Geprüft wird neben der Freigängigkeit natürlich die Radbefestigung, Traglast und die Bereifung. Lass dir dazu beim Händler schriftlich die Maße der 212er Radschrauben geben (sind m.w. eh identisch zum 211er) und schreib dir die Daten der Felge inkl. Teilenummer vorher ab. Dazu am besten noch ein Datenblatt vom 212er mit Gewichten, da MB keine Traglastbescheinigungen mehr herausgibt, Prüfer stehen darauf wenn sie etwas zu lesen haben.

Spurplatten, bzw. Distanzen gibts beispielsweise bei SCC Fahrzeugtechnik oder H&R. Da gibts beim 211er allerdings ein paar Besonderheiten wegen der Zentrierung und Fettkappe vorne. Spurplatten unter 5mm gibt es nicht, soweit ich weiß. Werden Spurplatten verwendet, müssen die Radschrauben entsprechend länger werden.

zs77706 hat ja eigentlich schon alles gesagt, ob dir die Felgen nun den Aufwand wert sind musst du selber entscheiden.

 

Oben wurde ja schon gesagt daß es nicht reicht, auf die identischen Maße zu kommen. Da die Felgen nicht über die Herstellereigene BE des Fahrzeugs abgedeckt sind, müssen die auf jeden Fall eingetragen werden.

Ich hoffe das ist nun verständlich, dein vorletzter Beitrag lässt mich da etwas zweifeln.

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