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Felgen bestellung und total verarscht

VW
Themenstarteram 8. Juni 2010 um 15:53

Hi,

habe vor 2 woche felgen bestellt, bei ebay paar tausend positive bewertungen usw...

Telefonisch wurde mir gesagt felgen sind sofort verfügbar, überweisen sie das geld, schicken sie mir den beleg dann zieh ich die reifeb drauf und sobald das geld aufm konto ist gehen sie raus. Gesagt getan sofort überwiesen. Da die auch bei der sparkassen sind war das geld debk ich mal ziemlich schnell da.

Abgewartet weil noch das wochenende dazwischen kam, letzte woche angerufen, jaja eine felge ist schon fertig rest sag ich heute, dienstag ja viel zu tun mach ich heute oder morgen. Mittwoch hab ich eine email gehen heute um 16-17 uhr raus.

Wollte dann eine sendungsverfolgungsnr haben, mittwoch wurd gesagt gibt donnerstag da es vorher sowieso nicht im depot ankommt und gescannt wird. Donnerstag kam nichts, also freitag angerufen "ja der herr wo ich bestellt hab ist im urlaub und die felgen sind nicht verschickt die kamen in der falschen et...

Will jetzt mein geld zurück das wird mir zu blöd kann ich da noch nen recht auf zinsen oder so haben da ich nur verarscht wurde? Eine. Teil habe ich auch als email...

Hab jetzt kein recht forum gefundeb deswegen stell ichs hier wo ich nur unterwegs bin

danke für eure hilfe :/

edit: habs grad per iphone geschrieben komme erst spät nach hause, also seht über fehler hinweg

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22 Antworten

Du hast laut Fernabsatzgesetz ein 14 tägiges Rückgaberecht. Heißt du trittst vom Vertrag zurück und gut is.

Zinsen gibts keine!

Ist das ein rechtmäßiger Händler? Wenn ja hast du ein 14 tägiges Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag und somit ein Recht dein Geld zurück zu bekommen. Schnell Vertrag widerrufen und ggf. Anwalt hinzuziehen.

am 8. Juni 2010 um 16:00

Schau mal z.b. hier nach

http://pages.ebay.de/help/policies/seller-non-performance.html

Auf der ebay-Seite gibts eigentlich genug Infos zur weiteren Vorgehensweise.

Themenstarteram 8. Juni 2010 um 16:13

Problem ist ich ab die als komplettrad gekauft, sprich angebot per email dann zugestimmt dann auftragsbestätigung bekommen geld überwiesen und dann das oben genannte problem

bei ebay steht widerrufsrecht 1 monat

Themenstarteram 8. Juni 2010 um 16:57

nachtrag, hatte vorhin mit wem anders von der Firma gesprochen

dieser war angeblich in einen kundengespräch und hat mir versprochen mich 100% heut anzurufen

tja kam auch wieder nichts

am 8. Juni 2010 um 17:57

Dann würde ich einfach ne Frist setzen, bis wann das Geld zurücküberwiesen sein soll( 3-4 Werktage ca.) und ansonsten mit rechtlichen Schritten drohen. Ist zwar der unangenehme Weg, aber ist ja schließlich Dein Geld

Hi,

verrate uns mal den Namen des eBay-Typen. Ich möchte nämlich auch Kompletträder kaufen, da wäre weitere Infos ganz hilfreich...

Zitat:

Original geschrieben von ttnavi

Hi,

verrate uns mal den Namen des eBay-Typen. Ich möchte nämlich auch Kompletträder kaufen, da wäre weitere Infos ganz hilfreich...

Schreibe ihm doch einfach eine PN.... öffentliche Anprangerung, wird hier nicht geduldet;)

Zitat:

Original geschrieben von BjoernX

Zitat:

Original geschrieben von ttnavi

Hi,

verrate uns mal den Namen des eBay-Typen. Ich möchte nämlich auch Kompletträder kaufen, da wäre weitere Infos ganz hilfreich...

Schreibe ihm doch einfach eine PN.... öffentliche Anprangerung, wird hier nicht geduldet;)

Da hast du Recht, die ersten drei Anfangsbuchstaben würden reichen ...

am 8. Juni 2010 um 19:09

Du kannst das Geld, von Deiner Bank, zurücküberweisen lassen. Kostet zwar paar Euros, aber is ne Möglichkeit;)

Du schreibst ja, das ihr die gleichen Bankinstitute habt, da geht das schon seinen Weg!

 

@ surversilver,

 

nee, nee, Marco,

 

 

bei einer Überweisung kann man es nicht zurückbuchen lssen, das geht nur bei Einzugsermächtigungen.

 

Deshalb kaufe und bezahle ich alles was über 100 Euro geht nur per PayPal, da hat man einen Käuferschutz ( zumindest bis 500 Euro ), alles andere würde ich nur über Treuhandkonto abwickeln.

( Geld auf das Treuhandkonto überweisen und der Verkäufer bekommt sein Geld erst wenn der Kunde die Ware hat )

 

 

Gruß otti

am 8. Juni 2010 um 20:09

Zitat:

Original geschrieben von otti 01

@ surversilver,

 

nee, nee, Marco,

Wird vieleicht bissi OT, aber selbst wenn man selber Überwiesen hat, kann man zur Bank gehen und das überwiesene Geld zurückholen.

Weiß zwar nicht ob das noch möglich ist (gibt ja seit 2010 neue AGBs bei den Banken), jedoch habe ich soetwas schon mal gemacht! Kostete 2009 10,-;) (bei der Spaßkasse)

 

Und nochn Wort zu PayPal --> hab bei dem Verein gekündigt! Hatte nen Fall, wo ich den Käuferschutz brauchte und beantragte. Weißte wie das abläuft:rolleyes: Ich hätte ne Anzeige gegen den (bei mir) Verkäufer machen müssen, ohne diese hätte PAyPal sich nicht gerührt. Und das Beste kommt noch --> selbst dann konnten die mir nicht versichern ob ich mein Geld zurückbekomme:( Schöner Laden:mad:

Brauchst nur mal bei google eingeben: PayPal Probleme, da gehen Dir die Augen auf:eek:

 

@TE: bei Dir ist es ja eindeutig. Setz eine Lieferfrist -- wenn die nicht eingehalten wird, widerspreche dem Kaufvertrag, es ist egal wie lang der Kauf schon her ist, denn wenn nicht geliefert wurde ist das Vertragsbruch und der Vertrag nichtig -- falls Zicken gemacht werden --> Anwalt

 

Viel Glück, vieleicht bekommste ja noch Deine Felgen, ich wünsche es Dir! So nen Mist kann man nicht brauchen!

 

Grüße surversilver:)

Mit dem Widerrufsrecht wäre ich mir da nicht so sicher. Das Widerrufsrecht gilt nicht für extra für den Käufer angefertigte Ware. Dazu könnte man auch Kompletträder zählen, weil ja Reifen und Felge zusammengefügt worden. Aber du kannst es ja mal versuchen und dein Geld verlangen.

am 9. Juni 2010 um 7:31

Zitat:

Original geschrieben von Amok83

Mit dem Widerrufsrecht wäre ich mir da nicht so sicher. Das Widerrufsrecht gilt nicht für extra für den Käufer angefertigte Ware. Dazu könnte man auch Kompletträder zählen, weil ja Reifen und Felge zusammengefügt worden. Aber du kannst es ja mal versuchen und dein Geld verlangen.

…er hat ja nichts erhalten. Somit hat der Käufer keinen Anspruch auf das Geld. Allerding sollte man noch mal eine Lieferfrist setzt um eine höhere Rechtslage zu erhalten. Sollte dies nicht fruchten, anzeigen vorzugsweise mit Rechtsbeistand.

Gruß RB

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