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Felgen eintragen, Einpresstiefe knapp daneben
Hallo zusammen,
ich bekomme für meinen Renault Modus 1,2 Alufelgen von einem Renault Mégane angeboten. Die Felgengröße 6J15 passt, der Lochkreis 4x100 auch. Die Einpresstiefe von +43 entspricht meinen aktuellen Stahlfelgen 5,5J15.
Ich finde bei verschiedenen Herstellern Teilegutachten für 6J15-Felgen mit allerlei Reifenfreigaben, die von mir gewünschte Größe 185/60R15 ist immer dabei. Die Einpresstiefen variieren dabei von +35 bis +45 mm, unter anderem sind auch 42 und 44 mm dabei, nur eben 43 mm nicht.
Kann ich die Felgen kaufen und davon ausgehen, dass ich die auch eingetragen bekomme, wenn ich die Vergleichsgutachten beim TÜV vorlege? Was kostet so etwas üblicherweise?
Der TÜV gibt Auskünfte nur über eine 0190-Nummer und mein Renault-Händler weiß gar nichts ("außer den Felgen, die drauf sind, können Sie nichts fahren").
Vielen Dank für die Hilfe. In der Suche bin ich leider nicht konkret genug fündig geworden.
Herzliche Grüße
mincologne
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12 Antworten
Zitat:
Kann ich die Felgen kaufen und davon ausgehen, dass ich die auch eingetragen bekomme, wenn ich die Vergleichsgutachten beim TÜV vorlege?
Sollte kein Problem sein.
Du brauchst allerdings noch eine Traglastbescheinigung von Renault für die Megane Räder.
Zitat:
Original geschrieben von mincologne
Ich finde bei verschiedenen Herstellern Teilegutachten
warum bei verschiedenen? du brauchst EIN teilegutachten. und zwar das zu DEINER felge!
Das heißt also, den Weg zum TÜV kann ich mir sparen? Für genau diese Felge habe ich kein Gutachten.
Ich war davon ausgegangen, dass nur eine Felgengröße eingetragen wird. Also landen Hersteller und Modell auch im Fahrzeugschein?
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
Zitat:
Original geschrieben von mincologne
Ich finde bei verschiedenen Herstellern Teilegutachten
warum bei verschiedenen? du brauchst EIN teilegutachten. und zwar das zu DEINER felge!
Naja, aber er will eine Megane Felge auf einem Modus fahren, da wirds kein Gutachten geben. Ich wollte damals ne Escort Cosworth Felge auf nem Sierra fahren und da wollte der Prüfer nur wissen ob die Traglasten passen und gut. Eine technisch einwandfreie Montage natürlich vorrausgesetzt.
Zitat:
Original geschrieben von mincologne
Das heißt also, den Weg zum TÜV kann ich mir sparen? Für genau diese Felge habe ich kein Gutachten.
Ich war davon ausgegangen, dass nur eine Felgengröße eingetragen wird. Also landen Hersteller und Modell auch im Fahrzeugschein?
Hallo
Bei der Felge ist in der Innenseite sicher eine Renault-Nr eingestanzt. Dann ist der erste Weg ist zum Renault Händler, der zu dieser Felgenummer eine passende "Übereinstimmungsbescheinigung" ausdrucken kann. Idealerweiswe für einen Modus, damit ist der Fall geklärt und man muss nicht mehr zu TÜV. Wenn nicht, dann eine Bescheinigung für den Megane erstellen. Damit muss man zum TÜV bzw. Dekra und eine §19/§21 Einzelabnahme machen lassen. Dies dürfte kein Problem sein, da der Megane sicher eine höhere Achslast als der Modus eingetragen hat.
VG
Peter
Zitat:
Original geschrieben von Hellhound1979
Ich wollte damals ne Escort Cosworth Felge auf nem Sierra fahren und da wollte der Prüfer nur wissen ob die Traglasten passen und gut. Eine technisch einwandfreie Montage natürlich vorrausgesetzt.
Waren auch noch andere Zeiten.
Davon abgesehen war der Cosworth technisch eh ein Sierra was die Sache wohl vereinfachte.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Zitat:
Original geschrieben von Hellhound1979
Ich wollte damals ne Escort Cosworth Felge auf nem Sierra fahren und da wollte der Prüfer nur wissen ob die Traglasten passen und gut. Eine technisch einwandfreie Montage natürlich vorrausgesetzt.
Waren auch noch andere Zeiten.
Davon abgesehen war der Cosworth technisch eh ein Sierra was die Sache wohl vereinfachte.
Ich weiß, hatten die gleiche Bodengruppe und Antriebsstrang. Aber den Prüfer haben nur die Traglasten interessiert.
Es ist ja heute auch noch möglich via Traglastgutachten eintragen zu lassen, wenn dieses den Anforderungen des TÜVs entspricht. Wenn ich also eine zugelassene Felge von Modell X habe, dann sollte einen Eintragung via Einzelabnahme auf Modell Y doch möglich sein?
Zitat:
Original geschrieben von Hellhound1979
Ich weiß, hatten die gleiche Bodengruppe und Antriebsstrang. Aber den Prüfer haben nur die Traglasten interessiert.
Es ist ja heute auch noch möglich via Traglastgutachten eintragen zu lassen, wenn dieses den Anforderungen des TÜVs entspricht. Wenn ich also eine zugelassene Felge von Modell X habe, dann sollte einen Eintragung via Einzelabnahme auf Modell Y doch möglich sein?
Richtig
Aber manchen Hersteller/Importeure sind sehr hilfsbereit und stellen alle notwendigen Unterlage kostenlos aus (z.B. Audi) und andere sind recht zickig und wollen lieber neue Felgen verkaufen (z.B. Ford mit ET 50 zu ET 52,5).
VG
Peter
Zitat:
Original geschrieben von mincologne
Ich war davon ausgegangen, dass nur eine Felgengröße eingetragen wird. Also landen Hersteller und Modell auch im Fahrzeugschein?
ja aber sicher! es ist immer ein gern angenommener irrtum das man nur die grösse eintragen braucht und dann automatisch JEDE felge in der grösse fahren darf....
es muss JEDE felge von JEDEM hersteller und von JEDEM modell eingetragen werden. wen du als beispiel serienmässig 6*15 et35 stahlfelgen fährst und dir dann 6*15 et35 bbs alus kaufst dann musst die eintragen lassen. und wen dir dann noch 6*15 et35 winteralufelgen von atu kaufst dann musst diese auch eintragen lassen. somit hast du dann 3 mal die selbe felge (bzw 3 verschiedene felgen mit der gleichen grösse) eingetragen.
beim eintragen geht es um 2 gravierende sachen:
- passt die felge den grundsätzlich von ihren massen. schleift nix? ist die grösse zulässig? spurweite bleibt in der tolleranz?
- hat die felge die nötige traglast.
und genau der 2. punkt wird fast immer vergessen. ok du hast jetzt so einen kleinen, leichten aok choppen...aber jetzt nehm mal an du fährst eine dicke s klasse und willst felgen von einer a klasse drauf machen. woher weisst du den ob die a klasse felge die grosse last der s klasse aushällt? und eben aus diesem grund muss jede felge egla ob die grösse stimmt mehr oder weniger abgenommen werden. damit eben kontrolliert wird das die felge nicht beim ersten schlag von einem schlagloch bei 120 auf der autobahn nicht in 1000 teile zerfällt weil sie einfach zu schach ist....das ist der hintergrund der gerne vergessen wird.
sprich DU musst jetzt folgendes machen:
du gehts zu renault und wirfst denen eine felge auf den tresen und fragst ganz nett nach einer "internen freigabe". gibt es bei original felgen. darin steht dann das die felge mit der nummer xyz auf auto x ohne alles gefahren werden darf. den zettel ins handschuhfach legen und gut. gibts keine solche freigabe für deine felge fragst du nach einer traglastbestätigung. da steht dann drinne was die felge aushällt. mit dieser bestätigung belästigst du die lokale tüv (im westen) oder dekra (im osten) bude und bittest um eine eintragung der felge.
Ist es echt so kompliziert mit Serienfelgen geworden? Damals hat es dem Prüfer gereicht das die max. zul. Radlast des Spenderautos >= max. zul. Radlast des Empfängers ist. Naja gut, Zeiten ändern sich.
Zitat:
Original geschrieben von Hellhound1979
Ist es echt so kompliziert mit Serienfelgen geworden? Damals hat es dem Prüfer gereicht das die max. zul. Radlast des Spenderautos >= max. zul. Radlast des Empfängers ist. Naja gut, Zeiten ändern sich.
jein....ein erfahrener prüfer macht das natürlich. ich hatte vor jahren mal porsche felgen auf nem 2er golf zum eintragen. zitat prüfer "porsche is schwerer und schneller, passt also" und gut wars
fakt ist das wie du schon sagtest die radlast bzw eben die traglast der achse nachgewiesen werden muss und dann eben die dimension.
Na da bin ich aber froh das der gesunde Menschenverstand noch nicht ganz abgeschafft wurde.