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Felgen eintragen lassen

VW Passat B5/3BG
Themenstarteram 3. März 2011 um 18:01

hallo, hab ma ne frage... will mir jetzt alus draufmachen von ronal hab aber leider keine orginal abe (hab bei ronal angefragt und hab ne kopie bekommen) reicht diese kopie aus oder muss ich die felgen umbedingt eintragen lassen?????????????

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32 Antworten
am 3. März 2011 um 18:03

wenn es die passende ABE zu felgen und fahrzeug ist dann reicht sie völlig aus

man kann sich ja auch ABE und Gutachten im I-NET suchen und ausdrucken ;)

was dann das gleiche wie ein Kopie wer

am 3. März 2011 um 18:14

ja die felgen müssen eingetragen werden!!!!

Themenstarteram 3. März 2011 um 18:16

warum jetzt doch?

Themenstarteram 3. März 2011 um 18:19

reifen größe usw ist das gleiche wie in der zulassung steht

am 3. März 2011 um 18:29

also es reicht eine kopierte ABE zum eintragen beim TÜV und Co, es muss kein Original sein

so meinte ich das eintragen aber auf jeden Fall

Themenstarteram 3. März 2011 um 18:36

also mit dem gutachen was ich hab zur dekra und eintragen lassen, und was kostet der spass ca;)

am 3. März 2011 um 18:43

hier sind die preislisten von TÜV nord

http://www.tuev-nord.de/de/Preise_und_Gebuehren_2642.htm

oder musst selber mal Google;)

Zitat:

hab bei ronal angefragt und hab ne kopie bekommen

Was genau hast du bekommen? ABE oder Gutachten zur ABE.

Es ist kein Fehler, das was du bekommen hast, auch mal zu lesen.

Im Gutachten steht unter anderem auch, ob du zum TÜV musst oder nicht.

 

Themenstarteram 4. März 2011 um 4:44

da steht viel drin:D hab hier mal das gutachten hochgeladen

am 4. März 2011 um 6:31

ich habe immer gedacht bzw. ich war immer auf dem standpunkt,

Anbauteile mit ABE müssen NICHT eingetragen werden...

Anbauteile mit einem TEILEGUTACHTEN müssen EINGETRAGEN werden...

ist das so nicht richtig?

Hi,

es gibt ABE in denen steht das trotzdem eine abnahme beim Tüv fällig ist,ist dann aber vereinfacht und billiger als mit einem Gutachten.

Man muß halt genau lesen was in der ABE drin steht. Sobald man eine Auflage aus der ABE nicht erfüllt muß man eh zum Tüv.

Gruß Tobias

Edit: in dem oben geposteten Gutachten nachzulesen unter Punkt 11A und 11B

am 4. März 2011 um 7:42

hmm achsooo...

nadoll *lach*

ich danke dir für dieseaufklärung...

gut zu wissen, das das so ist.

ich bin immer von ausgegangen sobald ABE dann eintragungsfrei.

lenkräder haben zb meist abe's. allerdings ist diese nur dann gültig, wenn eine serienmäßige rad-reifen-kombination montiert ist..ist dies nicht der fall, ist eine abnahme fällig.

am 4. März 2011 um 7:54

genauso wie diese auch nur gilt, wenn ein originales fahrwerk verbaut ist oder?

sprich ist sport/gewinde-fahrwerk drin...gilt die abe auch nicht einfach nur so, sprich lenkrad muss zusätzlich auch eingetragen werden, oder?

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