Felgen eintragen lassen wegen + 1mm ET?
Hallo ich bins mal wieder,
habe mir jetzt neue Sommerreifen + Felgen gegönnt. 245/40 R18, MSW 11 8j x 18. Ich weiß 18 Zoll ist für die großen Radhäuser des B8 zu klein. Aber (noch) ohne Tieferlegung reicht das. Ausserdem meiner Frau und dem Fahrkomfort zuliebe.
Nun meine Frage: Die Einpresstiefe der Felgen beträgt 48mm, und hat in Verbindung mit den 245 `ern im Gutachten keinerlei Einschränkungen. Ausser natürlich A 12: Die Verwendung von Schneeketten ... Bla, Bla, Bla.
In der EWG Übereinstimmungsbescheinigung ist die Größe 245/40 R18 in Verbindung mit 8j x 18, ET 47 eingeschrieben. Muss ich jetzt wegen diesem 1mm zum Tüv und eintragen lassen?
Freue mich auf Antwort.
Hänge noch ein Bild an.
Trotz nur 18 Zoll freu
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von hohirode
traurig wenn der Moderator ( zu Unrecht ) rüffelt - ohne vorher richtig zu lesen..........siehe TE Satz 3. Da hat er sehr wohl von einem Gutachten gesprochen, sogar von - ohne - Auflagen in Verbindung mit der zu fahren zu wollenden Reifengröße.
Noch mal....er muss - nicht - zum TÜV, auch bei vom Fahrzeug - COC abweichender ET, wenn es ein Gutachten ( ABE ) für diese Kombination gibt.
Hallo Hohi,
ich habe nicht im geringsten gerüffelt. Nicht immer alles auf die Goldwaage legen.
Dir unterläuft da aber in den Begrifflichkeiten gerade ein ganz großer Fehler:
Eine ABE ist KEIN Gutachten.
Es gibt die ABE = Allgemeine Betriebserlaubnis (keine Eintragung notwendig)
Und darüber hinaus gibt es Gutachten (Teilegutachten), in diesem Fall muss zwingend eine Eintragung erfolgen.
Wenn der TE als von einem Gutachten spricht und damit nicht irrtümlich eine ABE meint, dann muss eingetragen werden.
Gruß Martin
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15 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von jrgenm2004
Hallo ich bins mal wieder,
habe mir jetzt neue Sommerreifen + Felgen gegönnt. 245/40 R18, MSW 11 8j x 18. Ich weiß 18 Zoll ist für die großen Radhäuser des B8 zu klein. Aber (noch) ohne Tieferlegung reicht das. Ausserdem meiner Frau und dem Fahrkomfort zuliebe.
Nun meine Frage: Die Einpresstiefe der Felgen beträgt 48mm, und hat in Verbindung mit den 245 `ern im Gutachten keinerlei Einschränkungen. Ausser natürlich A 12: Die Verwendung von Schneeketten ... Bla, Bla, Bla.
In der EWG Übereinstimmungsbescheinigung ist die Größe 245/40 R18 in Verbindung mit 8j x 18, ET 47 eingeschrieben. Muss ich jetzt wegen diesem 1mm zum Tüv und eintragen lassen?
Freue mich auf Antwort.
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Trotz nur 18 Zoll freu
Kurz und knapp: Ja!
Zitat:
Original geschrieben von Mike3BG
Zitat:
Original geschrieben von jrgenm2004
Hallo ich bins mal wieder,
habe mir jetzt neue Sommerreifen + Felgen gegönnt. 245/40 R18, MSW 11 8j x 18. Ich weiß 18 Zoll ist für die großen Radhäuser des B8 zu klein. Aber (noch) ohne Tieferlegung reicht das. Ausserdem meiner Frau und dem Fahrkomfort zuliebe.
Nun meine Frage: Die Einpresstiefe der Felgen beträgt 48mm, und hat in Verbindung mit den 245 `ern im Gutachten keinerlei Einschränkungen. Ausser natürlich A 12: Die Verwendung von Schneeketten ... Bla, Bla, Bla.
In der EWG Übereinstimmungsbescheinigung ist die Größe 245/40 R18 in Verbindung mit 8j x 18, ET 47 eingeschrieben. Muss ich jetzt wegen diesem 1mm zum Tüv und eintragen lassen?
Freue mich auf Antwort.
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Trotz nur 18 Zoll freu
Kurz und knapp: Ja!
Ist ja echt der Hammer.
Sind "Die" da echt so pingelig? Ich dachte mir da gibt`s vielleicht auch so `ne plus - minus ...% Regelung.
Aber O.K. dann werd`ich das wohl nächste Woche machen. Danke für die superschnelle Antwort.
Zitat:
Original geschrieben von jrgenm2004
Zitat:
Original geschrieben von Mike3BG
Kurz und knapp: Ja!
Wenn die Felgen keine ABE haben, sondern nur TÜV Gutachten, heisst es eintragen lassen. So einfach ist das...
Alles klar. Danke nochmal.
Kenne mich da nicht sonderlich gut aus ( merkt man wohl auch ).
Zitat:
Original geschrieben von Tosche
Wenn die Felgen keine ABE haben, sondern nur TÜV Gutachten, heisst es eintragen lassen. So einfach ist das...
Die müsstest du selbst bei identischer ET eintragen lassen!
Zitat:
Original geschrieben von UHT
Die müsstest du selbst bei identischer ET eintragen lassen!
Warum ? Was ist wenn ich Original Felgen von einem A5 nehme ?
Dann gehts auch nur Eintragungsfrei, wenn sie in der Typgenehmigung enthalten sind. Einfach mal bei Audi nach einer Rad/Reifenfreigabe fragen.
was hier so z.T. für ein Unsinn dargelegt wird...der TE wird ja voll verunsichert
In Deutschland ist es definitiv so......wenn ein Felgenhersteller eine ABE ( Amtliche Betriebserlaubnis ) für eben eine bestimmte Felge, getestet in Verbindung mit einem bestimmten Fahrzeug hat, dann muss gar nichts eingetragen werden. Vorausgesetzt - er erfüllt alle in der ABE enthaltenen Auflagen, z.B. hinsichtlich der fahrbaren Reifengröße. ABE im Handschuhfach mit führen - fertig. Diese ABE gibt es bei jedem Felgenhersteller im Download.
Heißt im Fall des TE.....seine Felge hat eine ABE oder Freigabe für sein Auto und er fährt eine von Audi freigegeben Reifengröße -> keine Eintragung notwendig.
Richtig, wenn die Felge ne ABE für das Auto hat UND die Reifengröße in den COC i.V. mit dieser Felgengrösse steht dann mußt nicht s eintragen lassen.
Aber das scheint hier ja nicht der Fall zu sein, da die ET unterschiedlich ist. Und wenn so, dann brauchst ein Gutachen vom TÜV - so geschehen bei mir: Auf der org.Audi Felge 8K0601025C (=8x17 ET 47) darf man gem Audi nur 245/45/17 machen.In der COC sind 225/50 R17 erlaubt, aber auf 7,5x17 ET 39. Und wenn dann 225er auf dieser "Audi" Felge, dann gem. TÜV das nur mit Gutachten (aber nur Formsache)
Zitat:
Original geschrieben von French_man
Richtig, wenn die Felge ne ABE für das Auto hat UND die Reifengröße in den COC i.V. mit dieser Felgengrösse steht dann mußt nicht s eintragen lassen.
Aber das scheint hier ja nicht der Fall zu sein, da die ET unterschiedlich ist. Und wenn so, dann brauchst ein Gutachen vom TÜV - so geschehen bei mir: Auf der org.Audi Felge 8K0601025C (=8x17 ET 47) darf man gem Audi nur 245/45/17 machen.In der COC sind 225/50 R17 erlaubt, aber auf 7,5x17 ET 39. Und wenn dann 225er auf dieser "Audi" Felge, dann gem. TÜV das nur mit Gutachten (aber nur Formsache)
Richtig. Formsache, aber immerhin.
ABE=Allgemeine Betriebs Erlaubnis
Zitat:
Original geschrieben von hohirode
was hier so z.T. für ein Unsinn dargelegt wird...der TE wird ja voll verunsichert
Ich kann in keinem einzigen Posting Unsinn erkennen.
Wir wissen nicht, ob die neuen Felgen des TE eine ABE besitzen, erwähnt hat er es nicht, somit sind sie erstmal eintragungspflichtig, da abweichend von der Serien-ET.
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Wir wissen nicht, ob die neuen Felgen des TE eine ABE besitzen, erwähnt hat er es nicht,
traurig wenn der Moderator ( zu Unrecht ) rüffelt - ohne vorher richtig zu lesen..........siehe TE Satz 3. Da hat er sehr wohl von einem Gutachten gesprochen, sogar von - ohne - Auflagen in Verbindung mit der zu fahren zu wollenden Reifengröße.
Noch mal....er muss - nicht - zum TÜV, auch bei vom Fahrzeug - COC abweichender ET, wenn es ein Gutachten ( ABE ) für diese Kombination gibt. Steht im COC ET lediglich 47 und lt. ABE ist die Felge mit ET 48 oder 42 freigegeben, dann muss er nicht zum TÜV. ABE mitführen reicht. Erst wenn er zusätzlich mit der in den COC stehenden Reifengröße abweicht - dann ja.
Im Fall des TE fährt er eine COC Reifengröße 245 / 40 - 18 - also konform und hat für die ET 48 Felgen ein Gutachten ( ABE ) -> keine Eintragung notwendig
Zitat:
Original geschrieben von hohirode
traurig wenn der Moderator ( zu Unrecht ) rüffelt - ohne vorher richtig zu lesen..........siehe TE Satz 3. Da hat er sehr wohl von einem Gutachten gesprochen, sogar von - ohne - Auflagen in Verbindung mit der zu fahren zu wollenden Reifengröße.
Noch mal....er muss - nicht - zum TÜV, auch bei vom Fahrzeug - COC abweichender ET, wenn es ein Gutachten ( ABE ) für diese Kombination gibt.
Hallo Hohi,
ich habe nicht im geringsten gerüffelt. Nicht immer alles auf die Goldwaage legen.
Dir unterläuft da aber in den Begrifflichkeiten gerade ein ganz großer Fehler:
Eine ABE ist KEIN Gutachten.
Es gibt die ABE = Allgemeine Betriebserlaubnis (keine Eintragung notwendig)
Und darüber hinaus gibt es Gutachten (Teilegutachten), in diesem Fall muss zwingend eine Eintragung erfolgen.
Wenn der TE als von einem Gutachten spricht und damit nicht irrtümlich eine ABE meint, dann muss eingetragen werden.
Gruß Martin