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Felgen für C180 T-Modell

Mercedes C-Klasse W204
Themenstarteram 7. Februar 2020 um 8:58

Hi liebe Leute, habe hier im Forum mit der Suchfunktion ein Thema gefunden in dem gesagt wurde

'Ja, die 18" AMG-Räder mit max. 245/35R18 auf der HA passen auf den C180 T-Modell, es müssen keine Umbaumaßnahmen vorgenommen werden'

Das heißt ich kann für meinen W204 C180 T-Modell 18 Zoll Felgen mit max. Den Maßen kaufen?

Könnt ihr mir sagen ob diese Felgen hier von ebay auf mein Auto passen?

https://www.ebay.de/itm/173105128988

https://www.ebay.de/itm/173253615795

Habe momentan ganzjahresreifen drauf,kann ich dann selbst entscheiden ob ich da Sommer, Winter oder Ganzjahresreifen drauf mache? Was empfehlt ihr?

Danke im Voraus :-)

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13 Antworten

Such dir auf der Mercedes Seite die Gutachten für die zulässigen Rad Reifen Kombinationen raus und kauf da nach deine Felgen und Reifen. Es kommt ja nicht nur auf die Zoll Größe des Durchmessers an, sondern auch auf die Zoll Größe der Felgenbreite und die Einpresstiefe.

Schau in dein CoC, da stehen die bereits freigegebenen Kombinationen drin. Wenn du kein CoC hast, geh zur Zulassungsstelle, die drucken dir das bei Vorlage des Scheines auch aus. Gehört eigentlich mit zum Fahrzeug.

Themenstarteram 7. Februar 2020 um 9:25

https://www.mercedes-benz.de/.../....C-Klasse_Typ_204_Kombi_130517.pdf

Das ist die .pdf von Mercedes Benz mit den Rad/Reifen Kombinationen für mein Auto.. werde daraus aber nicht schlau,bin auch ein Laie :p

Gilt jetzt die obere oder untere Tabelle für mein Auto?(s204 oder w204)

Da du einen Kombi (T-Modell) fährt, trifft der S204 auf dein Fahrzeug zu.

Nachdem das keine original MB-Felgen sind, kommt es auch auf die ABE des Herstellers Keskin an, also beim Verkäufer oder Hersteller vor Kauf auf konkrete Freigabe für deinen PKW-Typ anfragen!

Zitat:

@xyan94 schrieb am 7. Februar 2020 um 10:25:48 Uhr:

https://www.mercedes-benz.de/.../....C-Klasse_Typ_204_Kombi_130517.pdf

Das ist die .pdf von Mercedes Benz mit den Rad/Reifen Kombinationen für mein Auto.. werde daraus aber nicht schlau,bin auch ein Laie :p

Gilt jetzt die obere oder untere Tabelle für mein Auto?(s204 oder w204)

Die Tabellen gehören zusammen.

Zuerst musst Du auf Seite 1 nach deinem Modell schauen (C180) zu welcher Variante der gehört. (hier dann Variante 1)

In der nächsten Tabelle sind dann alle zulässigen Räder aufgelistet, die Du fahren darfst, sofern dahinter deine Variante aufgeführt ist und Du die Auflagen von Seite 2 beachtet hast.

Also zb 225/40 R18 auf 8x18ET50 vorne und 255/35R18 auf 8,5x18ET54 hinten.

Von der Kombination, die Du davon Fahren möchtest musst Du nun auf Seite 3 bei der zugehörigen Felgen schauen, welche Teilenummern die Felgen der Größe 8x18ET50 und 8,5x18ET54 haben.

für vorne:

8Jx18H2 ET50 A2044014102;

8Jx18H2 ET50 A2044018302;

8Jx18H2 ET50 A2044019802;

für hinten:

8,5Jx18H2 ET54 A2044010704;

8,5Jx18H2 ET54 A2044014202;

8,5Jx18H2 ET54 A2044015402;

8,5Jx18H2 ET54 A2044018402;

8,5Jx18H2 ET54 A2044019202;

Diese und nur diese Felgen mit den oben genannten Reifengrößen darfst Du ohne Eintragung fahren. Für alles andere (also auch für die von Dir genannten Felgen aus ebay) musst Du zum TÜV und eintragen lassen.

@Bytemaster Wenn von einem Felgenhersteller ein Gutachten zur ABE mitgeliefert wird und die in den bereits vorhandenen Fahrzeugpapieren freigegebenen Reifendimensionen (nicht Felegndimensionen) verwendet werden, muss die nicht originale Felge nicht eingetragen werden, auch wenn die ET von der Serienfelge abweicht (weil eben ein Gutachten erstellt wurde).

Zitat:

@Steff218 schrieb am 7. Februar 2020 um 10:59:17 Uhr:

@Bytemaster Wenn von einem Felgenhersteller ein Gutachten zur ABE mitgeliefert wird und die in den bereits vorhandenen Fahrzeugpapieren freigegebenen Reifendimensionen (nicht Felegndimensionen) verwendet werden, muss die nicht originale Felge nicht eingetragen werden, auch wenn die ET von der Serienfelge abweicht (weil eben ein Gutachten erstellt wurde).

Das lässt sich pauschal nicht sagen, es ist davon abhängig was genau im Gutachten geschrieben wurde.

@Mainhattan Olli Du wirst ja auch schon ein paar Gutachten gelesen haben. Darin steht für gewöhnlich, dass bei Fahrzeugen mit Serienbremse und eben den Serienreifen die gemäß ABE angegebenen Fahrzeug - Felgenkombinationen freigegeben werden. Genau diesen Zweck hat ja das Gutachten, ansonsten würde nur die ABE mit notwendiger TÜV-Abnahme ausreichen und der Hersteller könnte sich das teuere Gutachten sparen.

Ja, ich gebe dir durchaus Recht, dass das bei den meisten Felgen der Fall ist, aber eben nicht pauschal bei allen Felgen.

Richtig! Für den TE bleibt nur: Gutachten anfordern.

Zitat:

@Steff218 schrieb am 7. Februar 2020 um 10:59:17 Uhr:

@Bytemaster Wenn von einem Felgenhersteller ein Gutachten zur ABE mitgeliefert wird und die in den bereits vorhandenen Fahrzeugpapieren freigegebenen Reifendimensionen (nicht Felegndimensionen) verwendet werden, muss die nicht originale Felge nicht eingetragen werden, auch wenn die ET von der Serienfelge abweicht (weil eben ein Gutachten erstellt wurde).

Das ist soweit korrekt, gilt aber nur, wenn alle Auflagen in der ABE auch erfüllt sind. Hat man zb Tieferlegungsfedern drin, müssen Felgen IMMER (auch wenn sie ne ABE haben) eingetragen werden.

Wenn du doch einen bereits bestehenden thread gefunden hast und dort wurde es besprochen (was es wirklich schon X mal besprochen wurde!!!), warum musst du dann nochmal einen eröffnen?

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