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Felgen hochglanzpolieren lassen - Betriebserlaubnis erloschen?

Themenstarteram 15. März 2009 um 19:27

Hallo zusammen. Ist was dran an dem Gerücht, dass wenn ich meine Alufelgen hochglanzpolieren lassen, die Betriebserlaubnis derselbigen damit erlischt?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Passat_V6

Nichts erlischt nach Dem Polieren/Verdichten, so wie Kai70 schon sagte ist es BBS und anderen felgenherstellern bzw. Dem TÜV super egal!!

Untesagt und damit gemeint sind folgene Änderungen:

- Umbohren auf einen andere Lochkreis

- Umschüsseln Bzw. das zerlegen von mehrteiligen felgen ( sollte immer beim hersteller gemacht werden ) auch wenns felgenkliniken anbieten!

- ein Abdrehen der felge Um eine andere Einpresstiefe zu erreichen!

aber ansonsten ob polieren,verdichten, lackieren, pulverbeschichten oder oder oder...... ist völlig legal und hat ja auf die Materialeigenschaft keinen einfluss!!

Gruß

Es wird nicht richtiger wenn mehr Leute schreiben, dass es TÜV etc. nicht kümmert.

Im Anhang ein BBS Gutachten als Beispiel. Dort steht auf der ersten Seite der Hinweis, dass u.a. eine nachträgliche mechanische Bearbeitung nicht zulässig ist.

Und polieren ist IMHO eine mechanische Bearbeitung.

Grüße

Peter

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Nein, ist nichts dran.

Warum sollte die Zulassung der Felge dadurch erlöschen ?

Themenstarteram 15. März 2009 um 19:40

Weil dadurch die Oberflächenstruktur verändert wird...?!? Naja, war so ein Gerücht im Freundeskreis, vielleicht wollte man mir nur meine neu erworbenen (hochglanzpolierten) Montreal II von BBS madig machen....

Zitat:

Original geschrieben von TropicOrange

Hallo zusammen. Ist was dran an dem Gerücht, dass wenn ich meine Alufelgen hochglanzpolieren lassen, die Betriebserlaubnis derselbigen damit erlischt?

So einfach ist das nicht.

Hochglanzpolieren sollte der Festigkeit eigentlich nicht schaden, sondern eher eine positiven Effekt auf die Festigkeit haben.

IMHO wirst Du auch keine Probleme bekommen nach dem polieren.

Aaaber: In den Gutachten der BBS-Zubehörfelgen steht IMHO explizit drin, dass jede Veränderung der Felge untersagt ist.

Ob das bei anderen Flegnherstellern in den Gutachten auch steht weiß ich nicht.

Grüße

Peter

Themenstarteram 15. März 2009 um 20:02

auch wenns keine Zubehörfelgen sind, sondern welche, die schon werksseitig montiert waren?

Zitat:

Original geschrieben von Perly

Aaaber: In den Gutachten der BBS-Zubehörfelgen steht IMHO explizit drin, dass jede Veränderung der Felge untersagt ist.

Auch wenn dies drin stehen mag, ist dies nicht TÜV relevant und "Veränderung der Felge" bezieht sich mMn nicht auf das Hochglanzpolieren der Felge sondern auf "bauliche" Veränderungen.

BBS und dem TÜV etc. ist es ziemlich egal ob du die Felge hochglanzpolierst, mit Chrom überziehst, oder lila anstreichst, dies sind keine technischen Änderungen der Felge welche einen Einfluss auf die geprüften Eigenschaften der Felge haben.

Themenstarteram 15. März 2009 um 20:08

Ja, is mir schon klar, dass ich nicht an meinen Felgen rumfräsen darf :)

Danke für eure Antworten!!!

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

 

BBS und dem TÜV etc. ist es ziemlich egal ob du die Felge hochglanzpolierst, mit Chrom überziehst, oder lila anstreichst, dies sind keine technischen Änderungen der Felge welche einen Einfluss auf die geprüften Eigenschaften der Felge haben.

ich meine mich zu erinnern dass das nachträgliche verchromen nicht zulässig ist weil da angeblich die festigkeit der felge zum schlechten verändert wird!? alles andere wie hochglanzverdichten,polieren,pulvern oder lacken ist kein problem

Nichts erlischt nach Dem Polieren/Verdichten, so wie Kai70 schon sagte ist es BBS und anderen felgenherstellern bzw. Dem TÜV super egal!!

Untesagt und damit gemeint sind folgene Änderungen:

- Umbohren auf einen andere Lochkreis

- Umschüsseln Bzw. das zerlegen von mehrteiligen felgen ( sollte immer beim hersteller gemacht werden ) auch wenns felgenkliniken anbieten!

- ein Abdrehen der felge Um eine andere Einpresstiefe zu erreichen!

aber ansonsten ob polieren,verdichten, lackieren, pulverbeschichten oder oder oder...... ist völlig legal und hat ja auf die Materialeigenschaft keinen einfluss!!

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Passat_V6

Nichts erlischt nach Dem Polieren/Verdichten, so wie Kai70 schon sagte ist es BBS und anderen felgenherstellern bzw. Dem TÜV super egal!!

Untesagt und damit gemeint sind folgene Änderungen:

- Umbohren auf einen andere Lochkreis

- Umschüsseln Bzw. das zerlegen von mehrteiligen felgen ( sollte immer beim hersteller gemacht werden ) auch wenns felgenkliniken anbieten!

- ein Abdrehen der felge Um eine andere Einpresstiefe zu erreichen!

aber ansonsten ob polieren,verdichten, lackieren, pulverbeschichten oder oder oder...... ist völlig legal und hat ja auf die Materialeigenschaft keinen einfluss!!

Gruß

Es wird nicht richtiger wenn mehr Leute schreiben, dass es TÜV etc. nicht kümmert.

Im Anhang ein BBS Gutachten als Beispiel. Dort steht auf der ersten Seite der Hinweis, dass u.a. eine nachträgliche mechanische Bearbeitung nicht zulässig ist.

Und polieren ist IMHO eine mechanische Bearbeitung.

Grüße

Peter

. . .

ich hätte was anderes anzubieten.

Komplett abgedreht sieht ja nicht wirklich hübsch aus . . .

 

E.

am 16. März 2009 um 20:31

Wie Peter schon sagte ist die Thematik nicht so trivial wie einige glauben möchten.

 

Für Zubehör-Räder von BBS gilt explizit was im Gutachten steht.

Auch wenn sich der TÜV in der real existierenden Praxis vielleicht nicht daran stört.

Auch die Tatsache, daß Polieren die Festigkeit tendentiell erhöht, ändert nichts daran.

Verchromen reduziert i.d.R. die Festigkeit, deshalb würde ich davon erst Recht abraten.

 

Wie sich das bei Werksfelgen verhält kann ich nicht sagen, ich weiß nicht ob in der BE etwas zur Oberflächenbeschaffenheit steht.

 

Fest steht aber:  die Montreal II gab es auch ab Werk in polierter Ausführung, so war sie u.a. bei späten Golf IV GTI serienmäßig.

am 25. März 2009 um 12:54

definitiv wenn man etwas verändert ist die allgem. Betriebserlaubnis erlöscht. Steht in dem meisten Gutachten, silber lackiert, oder mit klarlack überzogen bei poliertem Bett. Wenn die Beschichtung weg ist, gibts eigentlich keine Zulassung mehr dafür. Ist zwar tatsächlich jedem TÜV-Mensch egal, aber versuch mal ne Voll-polierte Felge eintragen zu lassen. Gar nicht so einfach..... Siehe Signatur

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