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Felgen mit ABE eintragen?

Themenstarteram 11. Januar 2005 um 6:36

Moin Leutz!

 

Hab mal eine Frage, habe mir einen günstigen Satz Postert Felgen gekauft. Da liegt ne ABE bei. Jetzt meine Frage muss ich die Teile eintragen lassen?

Ich habe nämlich von der Zulassungsordnung keinen Plan und dachte mir ich Frage mal lieber die Experten im Forum bevor ich mir was illegales an mein Auto baue!

MfG und besten Dank

Surfkiller20

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24 Antworten

wenn die abe genau für dein auto mit deiner motorisierung passend ist,

und du die evtl. auflagen darin (wie ausreichende freigängigkeit der rad/reifenkombination etc.) erfüllst, spricht quasi nix dagegen.

gruß

tim

Themenstarteram 11. Januar 2005 um 8:17

Danke für deine schnelle Antwort!

Ich dachte mir schon fast das ich das nicht brauche, aber lieber einmal nachfragen, als sich Ärger mit der Polizei oder dem TÜV einzuhandeln.

Also nochmals besten Dank für die Info!

MfG

Surfkiller20

Moin,

Also ... es ist etwas kompliziert.

1. Frage ... ist dein Fahrwerk ansonsten Serienmäßig ?! Also keine Tieferlegung etc.pp. ?

2. Wird dein Fahrzeug in der ABE aufgeführt ?

3. Gibt es Auflagen in der ABE die erfüllt und abgesegnet werden müssen ?

Bei der Kombination : Ja/Ja/Nein ... fährste so mit rum und nimmst die ABE immer mit.

Beantwortest Du eine Frage anders ... musste in jedem Fall zum TÜV und das überprüfen und eintragen lassen.

MFG Kester

Themenstarteram 11. Januar 2005 um 8:45

Moin!

Also meine Antwort kombination lautet JA/JA/NEIN

Also brauch ich mir darum keinen Kopf zu machen!

Aber ich werde mir das für eventuelle zukünftige Maßnahmen Merken!

Besten dank für die Info

MfG

Surfkiller20

Moin,

Wenn Du dir unsicher bist ;) darfst Du aber mal kurz beim TÜV anrufen. Der sagt es dir mit Sicherheit, und kann auch nach den entsprechenden Formulierungen in der ABE fischen. Die kenne Ich nämlich nicht alle.

MFG Kester

am 11. Januar 2005 um 11:43

Hi,

Ich hätte da eine ähnliche Frage.

Laut Brief darf ich 205/45/R16 auf 6x16 AluFelgen fahren.

Ich habe jetzt aber Felgen mit 6,5x16 und 205/45.

Bei den Felgen gibt es nur ein Teilegutachten für mein Auto.

Theoretisch müßte ich es also abnehmen lassen.

Fällt beim Tüv sowas auf? Wollen die noch eine ABE oder Gutachten sehen von den Felgen, oder reicht es denen wenn schon ein Eintrag im Brief steht.

Mit bloßem Auge kann man ja kaum erkennen, ob die Felgen nun 6x16 oder 6,5x16 haben.

Moin,

Es steht aber auf der Felge DRAUF !

Wenn du nicht eingetragenen Felgen einen Unfall baust, und irgendwer auch nur den geringsten Verdacht bekommt, das du den Unfall mit den ZULÄSSIGEN Felgen hättest vermeiden können, bekommst Du mit Sicherheit eine Teilschuld.

Und Gutachter sind gedrillt darauf, sowas festzustellen !

MFG Kester

am 11. Januar 2005 um 12:37

Hi,

Es steht auf der innenseite der Felge, und läßt sich so gut wie nicht erkennen. In einer Grube mit Taschenlampe bewaffnet, konnte ich es nicht sehen. Man müßte den Reifen schon abmachen. Daher war ja auch meine Frage, ob die da bei der Tüv Untersuchung genau nachschauen, und oder, ein Gutachten sehen möchten.

Oder die nach gut Glauben davon ausgehen, das es schon die Richtigen sind, wenn augenscheinlich schonmal 3/4 der Angaben im Brief sich mit dem Rest decken.

sobald andere teile am auto motoriert sind...schaut in der regel tüv/dekra usw... genau hin... selbstbei org felgen schauen die sich die breite...sollte so eine eingestanzte nummer nicht sichbar sein...dann suchen die solange bis sie sie gefunden haben..finden die nix...wird das auto stillgelegt, und du musst beweissen, das diese felgen org sind oder zugelassen.

felgen deren grösse der original felgen entsprechen haben meist eine ABE und werden wie org fekgen behandelt...wichtig ist die ABE mitzuführen...aber im regelfall, sind im fahrzeugschein/brief meist eh LM felgen eingetragen samt felgengrösse...ist die mit den nachtrüstfelgen einstimmig wird in der regel der ABE-schein nicht nachverlangt (trotzdem sollte man ihn mitnehmen...)

am 8. September 2005 um 16:14

guten abend.

ich hab ne frage zu den postert felgen.

habe mir 17 zoll. 205/ 40 ZR 17 gekauft. aber ohne abe.

wo bekomme ich das her.. wen es jemand hat wäre net wen er es mir schicken könnte. reicht auch teilegutachten.

sind 4 loch.

oder wen jemand interesse hat. kann er sich melden. weil ich sie verkaufen will.

 

vielen dank im vorraus

mfg

Dj Öz-KAN

Die ABE bekommst du direkt vom hersteller. Den Hersteller kannst du über das Kraftfahrtbundesamt herausfinden, wenn die KBA-Nr. auf den Felgen steht!

Zum TÜV:

Also ich war im April mit meim Stilo auch beim TÜV. Der nette Prüfer hat einfach kurz die Reifengröße mit dem Schein vergleichen und gut wars, sonst hat er an der Felge nix geguckt. Aber wahrscheinlich weiß er, dass das ne orig. Felge ist, da ja auf dem "Deckel" Fiat drauf steht und so.

Aber auf alle Fälle würde ich so was abnehmen lassen, wenn ich statt 6Zoll breite Felgen 6,5 breite Felgen benutze. In der Regel muss da nix gemacht werden an Arbeiten, sondern lediglich einmal Freigängigkeit geprüft und dann bekommste dein Gutachten!

Meine Winterfelgen sind bsp. auch in 7J x 15, haben aber eine ABE und ohne Auflagen gerade bei meinem Stilo, Auflagen nur, wenn ich bspweise ne andere Reifengröße benutze oder tiefergelegt habe!

Gruss

Gruss

am 9. September 2005 um 16:32

was hast du den für postert felgen. ich habe postert PM. 205/40 ZR 17. hast du ein abe oder teilegutachten dafür. wäre coll wen du es mir schicken kannst.

thx

Zitat:

Original geschrieben von DJ22

was hast du den für postert felgen. ich habe postert PM. 205/40 ZR 17. hast du ein abe oder teilegutachten dafür. wäre coll wen du es mir schicken kannst.

thx

falls du mich meinst, ich habe im Winter "Borbet E" und im Sommer die orig. Fiat 17".

Ich hab hier nur allgemein was zu ABE und evtl. TÜV-Termin geschrieben!

Gruss

meine Felgen sind eingetragen, bei der TÜV prüfung wurde geschaut ob die auch mit dem eintrag im schein übereinstimmen.

bei unseren VW Bus haben wir Felgen in Original Grösse, da wollte der Prüfer die ABE sehen, hat noch mal die Felgengrösse verglciehn und gut wars.

Grundsätzlich ist eine ABE ohne Eintragung (wenn das Fahrzeug dem Originalzustand entspricht), bei technischen Änderungen (Fahrwerk, Lenkrad, usw...) zählt die ABE nur noch als Teilegutachten und muss eingetragen werden (hatte damals mit meinen Polo das Prob, Felgen ABE, Lenkrad ABE, Fahrwerk Gutachten, aber in Kombination musste ich alles Eintragen lassen.)

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