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Felgen mit gebrauchten Reifen bei ebay verkauft und vergessen etwas zu erwähnen.

Themenstarteram 21. Mai 2014 um 19:50

Hallo Leute habe eine Frage an euch.

Es handelt sich hierbei darum, dass ich meine Felgen mit gebrauchten Reifen verkauft habe und dabei habe ich erst nach dem Kauf gemerkt dass ein kleiner Nagelkopf im Reifen war. Habe es in der Werkstatt anschauen lassen und er hat es entfernt und gesagt, dass es nur Oberflächlich war und ich mir keine Sorgen machen soll. Dies jedoch habe ich vor lauter Verpackungsstress dann auch dem Käufer nicht mehr mitgeteilt. In der Beschreibung habe ich auch geschrieben, dass ich die Reifen im Jahr 2012 gekauft habe und der Käufer meint jetzt das Herstellungsdatum ist vom März 2011. Ich kenne mich da auch nicht genau aus. Auf jeden Fall droht er jetzt mit Anwalt oder ich zahle ihm 75€ anteilig als Ersatz. Hatte auch angegeben, dass ich Privatverkäufer bin und keine Rücknahme möglich ist. Was soll ich am besten tun?? Es auf mich zukommen lassen oder ihm die 75€ geben? Wäre super wenn mir da jemand helfen könnte.

Beste Antwort im Thema

Richte seinem Anwalt Grüße aus, wenn Du jemals von ihm hören solltest.

Dein Käufer ist ein Spitzbube übelster Sorte...:D;)

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Richte seinem Anwalt Grüße aus, wenn Du jemals von ihm hören solltest.

Dein Käufer ist ein Spitzbube übelster Sorte...:D;)

Ob 2011 oder 2012 ist sch..ßegal, beeinflusst die Qualität nicht, und wenn der Reifen nicht beschädigt war, ist es auch nicht erwähnenswert. Könnte auch ein Steinchen gewesen sein. Nur ruhig Blut.

Sind das jetzt zwei getrennte Sachen?

Wenn ich als Käufer wissen will, wann die Reifen produziert wurden, dann frage ich den Verkäufer nach der DOT Nummer. Wenn er das nicht gemacht hat, sein Pech. Reifen dürfen bis zwei Jahre nach der Produktion als Neuware verkauft werden.

Dann noch das mit der Reparatur. Du hast es nicht gemerkt, es beim Fachmann reparieren lassen und der hat Grünes Licht gegeben. Aus die Maus ;)

Wenn du ein schlechtes Gewissen hast, sag einfach "schick sie zurück, bekommst das Geld wieder"...Rückabwicklung.

Das ist meine Lieblingsmethode bei Preisdrückern, klappt fast immer.

Damit nimmst du ihm komplett den Wind aus den Segeln, denn er will's ja eigentlich behalten, aber nur billiger wenn's geht. ;)

 

 

 

Immer wieder erfrischend zu lesen, dass Leute, die (unberechtigt) etwas zu reklamieren haben, sofort einen Anwalt in der Hinterhand haben. :confused::D;)

Deswegen wickel ich solche Verkäufe grundsätzlich über ein separates Prepaid-Handy ab, welches anschließend wieder ausgeschaltet in der Schublade verschwindet. Möchte schließlich nach dem Verkauf nicht weiter belästigt werden.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Deswegen wickel ich solche Verkäufe grundsätzlich über ein separates Prepaid-Handy ab, welches anschließend wieder ausgeschaltet in der Schublade verschwindet. Möchte schließlich nach dem Verkauf nicht weiter belästigt werden.

Wenn ich über Ebay verkaufe brauche ich nur einen PC / Ipad / Smartphone und kein Handy.

am 22. Mai 2014 um 4:27

Wenn ich nicht ganz falsch liege, ist die Angabe einer Telefonnummer mittlerweile zwingend, wenn ich etwas bei eBay verkaufen möchte.

Inwiefern diese an den Käufer übermittelt wird, weiß ich allerdings nicht.

Wer kein Wegwerfhandy hat/will, kann sich auch eine Rufnummer über einen der zahlreichen kostenlosen Dienste im Internet besorgen.

Lass den mal machen. ;)

Zitat:

Original geschrieben von kerberos

Wenn ich nicht ganz falsch liege, ist die Angabe einer Telefonnummer mittlerweile zwingend, wenn ich etwas bei eBay verkaufen möchte.

Eben. Daher das Prepaid-Handy.

@ TE

Vielleicht bist Du so freundlich und berichtest kurz vom Ausgang der Verkaufsabwicklung.

Themenstarteram 25. Mai 2014 um 18:48

Also die Rechnung von den neuen Reifen habe ich bekommen und jetzt erwartet er, dass ich die bezahle. ..keine Ahnung was ich tun soll. Ich seh es eigentlich nicht ein jetzt noch mehr Nachlass zu geben, aber andererseits habe ich auch kein Bock auf Stress und Anwalt und den ganzen kack:-(((

Ich hoffe für Dich, dass die Einschüchterungsversuche des Käufers keine Früchte tragen und, dass Du standhaft bleibst.

Der Käufer ist im Unrecht und versucht Deine Unsicherheit auszunutzen.

Wenn ich von Dir ein gebrauchtes Fahrzeug erwerbe, und dieses nachträglich aufbereiten lasse, weil es mir zu schmutzig erschien, darf ich Dir dafür auch die Rechnung schicken? ;)

Zitat:

Original geschrieben von baumi892010

Also die Rechnung von den neuen Reifen habe ich bekommen und jetzt erwartet er, dass ich die bezahle. ..keine Ahnung was ich tun soll. Ich seh es eigentlich nicht ein jetzt noch mehr Nachlass zu geben, aber andererseits habe ich auch kein Bock auf Stress und Anwalt und den ganzen kack:-(((

Hast du schon was zurück überwiesen?

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