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Felgen ohne Tüv-Abnahme
Hallo liebe Leute,
habe mal eine sehr wichtige Frage an euch. Habe mir vor kurzem einen Vectra c gekauft und möchte nun neue Felgen draufziehen. Nun die Frage an euch. Ab welcher Größe muss ich zum Tüv die abnehmen lassen. Habe grad mit einem von Opel telefoniert und der meinte die maximal Größe die ich fahren kann, ohne das ich zum Tüv muss, sei "225/45 R17". Weiß einer von euch vielleicht mehr?
Danke schonmal im vorraus!
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16 Antworten
Wenn du original Opelfelgen montieren willst die im Umrüstkatallog für dein Auto stehen mußt du nicht zum TÜV!
Bei allen anderen Felgen mußt du zum Tüv, außer die Felgen die du willst besitzen eine ABE
Ich möchte mir andere Felgen kaufen, keine von Opel.
Die neuen Felgen haben auch eine ABE. Ich bekomme dann ja ein Gutachten dabei. Darauf steht dann welche Reifengröße ich drauf machen darf,oder?
Reifengrössen sowie Auflagen sind da definiert
muss ich denn dann zum Tüv die abnehmen lassen?
Wenn die Felgen eine ABE haben und du am Auto sonst nix verändert hast mußt du nicht zum TÜV!
Wenn die Felgen ne ABE haben, aber dein Auto tiefergelegt ist mußt du trotzdem zum TÜV!
Wenn die Felgen ein Teilegutachten haben mußt du auf jeden Fall zum TÜV!
aaaaah okay,dankeschön!!!
mein auto ist noch nicht tiefergelegt!!
heißt: ich mach die neuen felgen drauf,mit der reifengröße die auf dem gutachten angegeben ist und fahre dann weiter durch die gegend wie zuvor!!
Wenn die Felgen tatsächlich eine ABE haben das is es so richtig
Die Begriffe muß man hier ganz klar auseinander halten.
Liegt für die Felge ein Gutachten vor, dann muß man diese beim TÜV vorführen. Liegt eine ABE vor, darf man die Felgen mit der dazu in der ABE angegebenen Bereifung ohne Vorführung fahren.
Also nicht verwechseln. Eine ABE für ein bestimmtes Fahrzeug ist übrigens ziemlich selten. In der Regel gibt es nur ein Gutachten. Die Abnahme beim TÜV liegt bei ca. 40 Euro. Eintragung in die Papiere nochmal 10 Euro. Muß man aber nicht, sofern man den Prüfbericht ständig mit sich führt.
Zitat:
Original geschrieben von kerberos
Eintragung in die Papiere nochmal 10 Euro. Muß man aber nicht, sofern man den Prüfbericht ständig mit sich führt.
Normalerweise muß eine solche Eintragung vorgenommen werden, wenn sich die Zulassungsstelle das nächste Mal mit den Papieren "befasst", sie also ohnehin geändert werden.
Bei den ABEs muß man zum Teil aufpassen, ob die gewählte Reifengrösse auch bereits vom Hersteller genehmigt ist (Serienreifenkatalog) und nicht nur im Felgengutachten steht. In der ABE ist es normalerweise explizit vermerkt, wenn die Reifengrösse vom Hersteller nicht eingehalten werden muß. Steht dieser Passus dort nicht, muß meistens doch eine Abnahme gemacht werden, selbst wenn die Reifengrösse im Gutachten erwähnt wird.
Gruß
Achim
Zitat:
Original geschrieben von kerberos
... Liegt eine ABE vor, darf man die Felgen mit der dazu in der ABE angegebenen Bereifung ohne Vorführung fahren. ...
...sofern das Fahrwerk dem Serienzustand entspricht!
Beste Grüße,
Bartho.
Zitat:
Original geschrieben von bartho
Zitat:
Original geschrieben von kerberos
... Liegt eine ABE vor, darf man die Felgen mit der dazu in der ABE angegebenen Bereifung ohne Vorführung fahren. ...
...sofern das Fahrwerk dem Serienzustand entspricht!
Beste Grüße,
Bartho.
Das ist natürlich Voraussetzung, gilt aber auch bei Felgen mit einem Gutachten. Dieses Gutachten wird hinfällig, sobald man z.B. ein anderes Fahrwerk einbaut. Bei den Felgen steht in der Regel dabei, daß das Fahrzeug dem Serienzustand entsprechen muß.
Zitat:
Normalerweise muß eine solche Eintragung vorgenommen werden, wenn sich die Zulassungsstelle das nächste Mal mit den Papieren "befasst", sie also ohnehin geändert werden.
Das ist zwar richtig, aber immer noch billiger, als direkt nach Prüfung nur deswegen bei der Zulassungsstelle vorstellig zu werden.
Ich habe bei der Änderung meiner Anschrift neulich dafür gar nichts bezahlt Die Papiere wurden komplett neu ausgestellt, der alte Brief nebst Schein wurden eingezogen. In den neuen Papieren stehen die Felgen jetzt mit drin.
Moin, moin,
meineswissens darf man auf dem Vectra mit normalem Serienfahrwerk (kein Sport) nur max 17" 7J fahren und da sind ja dann die Reifengrößen festgelegt.
Für 18" und größer muß dann ein Sportfahrwerk verbaut sein.
mfg
Zitat:
Original geschrieben von vectra712
Moin, moin,
meineswissens darf man auf dem Vectra mit normalem Serienfahrwerk (kein Sport) nur max 17" 7J fahren und da sind ja dann die Reifengrößen festgelegt.
Für 18" und größer muß dann ein Sportfahrwerk verbaut sein.
mfg
Nö, muss es nicht. Ich habe das normale Serienfahrwerk in meinem Signum und habe ohne jegliche Probleme die 18" vom TÜV eingetragen bekommen. Die 18" von Opel dürfen nur verwendet werden, wenn ein Sportfahrwerk drin ist.
Der TÜV-Mitarbeiter meinte auch, daß sogar für 19" genügend Platz im Radhaus gewesen wäre.
Zitat:
Original geschrieben von kerberos
Zitat:
Normalerweise muß eine solche Eintragung vorgenommen werden, wenn sich die Zulassungsstelle das nächste Mal mit den Papieren "befasst", sie also ohnehin geändert werden.
Das ist zwar richtig, aber immer noch billiger, als direkt nach Prüfung nur deswegen bei der Zulassungsstelle vorstellig zu werden.
Ich habe bei der Änderung meiner Anschrift neulich dafür gar nichts bezahlt Die Papiere wurden komplett neu ausgestellt, der alte Brief nebst Schein wurden eingezogen. In den neuen Papieren stehen die Felgen jetzt mit drin.
Genau so ist es gemeint und auch gewollt. Das bedeutet ja aber nicht, daß man es gar nicht eintragen lassen muß.
Gruß
Achim