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Felgen/ Reifenfreigabe

BMW 1er F20 (Fünftürer)
Themenstarteram 14. Januar 2016 um 17:36

Guten Abend.

Ich habe mich nun entschieden einen 120D (F20 LCI) zu kaufen. Anfang Februar wird er bestellt. Für den Sommer möchte ich ein paar schöne Felgen kaufen. Ich habe leider keine Ahnung, welche Dimensionen eintragungsfrei sind, zwecks Breite, ET und Zoll.

Felgen habe ich schon ausgespäht. Ich würde auf VA/HA jeweils 225/40 R18 fahren. Leider steht in dem Gutachten noch nichts von F20 LCI. Ihr habt bestimmt mehr Wissen darüber.

Lg

Motec Tornado

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27 Antworten

Tipp: Einfach mal hier die Suchfunktion nutzen.

Bist doch nicht der Erste, der hier danach fragt.

am 15. Januar 2016 um 8:46

Zitat:

@omalisa0358 schrieb am 14. Januar 2016 um 18:36:24 Uhr:

 

Felgen habe ich schon ausgespäht. Ich würde auf VA/HA jeweils 225/40 R18 fahren. Leider steht in dem Gutachten noch nichts von F20 LCI. Ihr habt bestimmt mehr Wissen darüber.

Lg

Motec Tornado

Ich denke, da wirst Du auch kein Gutachten dafür bekommen. 8,5 x 18 ET 35 bedeutet, dass diese Felgen die Spur je Seite um 23 mm verbreitern. Soviel Platz hast Du nicht - es sei denn, Du lässt einen Karosseriebauer ran, der Deine Kotflügel entsprechend aufweitet (und selbst dann hast du keine Gewähr, dass der TÜV dies abnimmt). Dazu frage ich mich, weshalb es solche breiten Felgen sein müssen, wenn dann doch "nur" 225er Reifen drauf sollen?

Vorschlag: Such Dir Felgen raus, die auf das Fahrzeug passen. Alles andere ist ein viel zu großer Aufwand.

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 15. Januar 2016 um 9:13

Die meisten schönen Felgen haben eine Breite von 8,5. Zulässig ohne Abnahme am F20 wären maximal 7,5?

 

Wie sieht das denn mit der ET aus, einmal ist die Rede von 43 dann wieder von 45. Welche trifft denn eigentlich nun zu?

 

Lg

am 15. Januar 2016 um 9:28

Zitat:

@omalisa0358 schrieb am 15. Januar 2016 um 10:13:26 Uhr:

Die meisten schönen Felgen haben eine Breite von 8,5. Zulässig ohne Abnahme am F20 wären maximal 7,5?

Generell eintragungsfrei sind alle Original-BMW-Felgen, die im COC aufgeführt sind.

Ob eine Zubehörfelge abnahmepflichtig ist oder nicht, hängt in erster Linie davon ab, was in der ABE steht. Wenn es keine ABE gibt, aber jedoch ein TÜV-Gutachten, dann ist eine TÜV-Abnahme problemlos möglich, aber gleichwohl erforderlich.

Es kann ja sein, dass es eine 8,5" breite Felge mit TÜV-Gutachten gibt - aber wenn überhaupt, dann bestenfalls für hinten. Vorn kann ich mir beim besten Fall nicht vorstellen, dass man 8,5" passend hinkriegt.

An Deiner Stelle würde ich umgekehrt suchen. Also nicht zuerst nach einer schönen Felge suchen, um dann zu erkennen, dass diese gar nicht für den F20 passt; sondern anhand eines Konfigurators prüfen, welche Felgen überhaupt für den F20 angeboten werden und dann die "schönste" heraussuchen.

Zitat:

Wie sieht das denn mit der ET aus, einmal ist die Rede von 43 dann wieder von 45. Welche trifft denn eigentlich nun zu?

Die ET darf man nicht isoliert von der Felgenbreite betrachten. Da eine breitere Felge bei gleicher ET auch spurverbreiternd wirkt, gleichen die Hersteller dies z. T. über die ET aus. Deshalb hat z. B. die M386 von BMW bei 7,5 x 18 die ET 45 und bei 8 x 18 die ET 52.

Gruß

Der Chaosmanager

am 15. Januar 2016 um 9:45

Nachtrag:

Es gibt tatsächlich ein Teilegutachten für Deine Wunschfelge. Wie ich mir gedacht habe, allerdings mit erheblichen Auflagen bezüglich der Nacharbeiten an den Radhäusern - vor allem vorn.

Gruß

Der Chaosmanager

am 19. Januar 2016 um 11:09

Ich glaube nicht, daß die Felge für den Wagen zulässig ist, ein F20 ist in dem Teilegutachten gar nicht erst aufgeführt, also nicht zulässig.

Grundsätzlich sind beim F20 18"- und oder 19"-Felgen zulässig, sogar völlig ohne Umbau, die Felgenbreite habe ich allerdings nicht im Kopf. Selbst bei meinem 116d ED werden vom Händler aus 18" BBS-Räder (für die Sommerreifen) mitgeliefert, für diese ist definitiv kein Umbau erforderlich.

P.S.: Ich würde mir einen anderen Shop für den Räderkauf aussuchen, es ist schon etwas merkwürdig, wenn man bei der Auswahl nicht nach dem Fahrzeug gefragt wird auf das die Felgen montiert werden sollen.

am 19. Januar 2016 um 11:26

Zitat:

@Der Tänzer schrieb am 19. Januar 2016 um 12:09:45 Uhr:

Ich glaube nicht, daß die Felge für den Wagen zulässig ist, ein F20 ist in dem Teilegutachten gar nicht erst aufgeführt, also nicht zulässig.

Natürlich sind die Felgen in dem von mir zitierten Teilegutachten aufgeführt!

Oder vielleicht weißt Du einfach nicht, dass die Typenbezeichnung 1K4 für den F20 steht?

Merke: Maßgebend sind nicht die Entwicklungscodes von BMW sondern die Typenbezeichung, die in der Zulassungsbescheinigung steht.

Zitat:

Grundsätzlich sind beim F20 18"- und oder 19"-Felgen zulässig, sogar völlig ohne Umbau, die Felgenbreite habe ich allerdings nicht im Kopf.

Dies kannst Du nicht verallgemeinern. Ob Umbauten nötig sind oder nicht, hängt nicht nur von der Breite, sondern auch von der ET ab.

Gruß

Der Chaosmanager

Wurde zum Beispiel hier perfekt beantwortet:

Zitat:

@Blackbimmer schrieb am 11. Januar 2015 um 08:10:43 Uhr:

Hier gibt's die Liste für die Felgen/Reifenkombinationen beim F20/21.

Die gilt natürlich nur für originale BMW Felgen für den F20/21.

Bei Zubehörfelgen gilt das was im Gutachten steht.

Es gibt zwar Zubehoerfelgen, die trotz geringfuegig abweichender Einpresstiefe ebenfalls eine Zulassung ohne Auflagen haben, aber ein sehr, sehr guter Anhaltspunkt ist die Original-BMW-Freigabeliste allemal.

am 19. Januar 2016 um 12:26

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 19. Januar 2016 um 12:26:48 Uhr:

Zitat:

@Der Tänzer schrieb am 19. Januar 2016 um 12:09:45 Uhr:

Ich glaube nicht, daß die Felge für den Wagen zulässig ist, ein F20 ist in dem Teilegutachten gar nicht erst aufgeführt, also nicht zulässig.

Natürlich sind die Felgen in dem von mir zitierten Teilegutachten aufgeführt!

Oder vielleicht weißt Du einfach nicht, dass die Typenbezeichnung 1K4 für den F20 steht?

Merke: Maßgebend sind nicht die Entwicklungscodes von BMW sondern die Typenbezeichung, die in der Zulassungsbescheinigung steht.

Immerhin ist aber im Gegensatz zu den Vorgängern, dieses Facelift nicht explizit aufgeführt worden, deshalb würde ich mir das sicherheitshalber vom Hersteller der Felgen noch bestätigen lassen, auch wenn auch bei mir Fahrzeugschein 1K4 für den F20 steht. Der TÜV, die Versicherungen und die Polizei verstehen nämlich beim Thema Felgen/Reifen keinen Spaß und ohne Betriebserlaubnis würde ich kein Fahrzeug bewegen wollen.

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 19. Januar 2016 um 12:26:48 Uhr:

Zitat:

Grundsätzlich sind beim F20 18"- und oder 19"-Felgen zulässig, sogar völlig ohne Umbau, die Felgenbreite habe ich allerdings nicht im Kopf.

Dies kannst Du nicht verallgemeinern. Ob Umbauten nötig sind oder nicht, hängt nicht nur von der Breite, sondern auch von der ET ab.

Gruß

Der Chaosmanager

Das ist richtig, allerdings passen beim F20 immerhin sogar größere 19"-Felgen ohne Umbau ins Radhaus. Ohne Rücksprache mit dem Hersteller der Felgen, würde ich aber trotzdem nichts machen.

Wenn ich es wäre, würde ich mir lieber Felgen aussuchen, bei denen ich weiß, daß das paßt und gerade für BMW gibt es ja genügend 18"-Felgen die selbst ohne Umbau passen. Mein Wagen hat z.B. auch 18" BBS-Felgen für den Sommer und da mußte rein gar nichts angepaßt werden.

am 19. Januar 2016 um 12:45

Zitat:

@Der Tänzer schrieb am 19. Januar 2016 um 13:26:10 Uhr:

 

Immerhin ist aber im Gegensatz zu den Vorgängern, dieses Facelift nicht explizit aufgeführt worden, deshalb würde ich mir das sicherheitshalber vom Hersteller der Felgen noch bestätigen lassen, auch wenn auch bei mir Fahrzeugschein 1K4 für den F20 steht. Der TÜV, die Versicherungen und die Polizei verstehen nämlich beim Thema Felgen/Reifen keinen Spaß und ohne Betriebserlaubnis würde ich kein Fahrzeug bewegen wollen.

OK, zur Sicherheit kann man sich das vom Hersteller der Felgen bestätigen lassen. Da sich beim Facelift am Fahrwerk nichts geändert hat, ist das ja kein Problem.

Im übrigen ist beim E87 das Facelift deshalb separat aufgeführt, weil sich die Nummer der EG Typgenehmigung (e1 ... im Feld K der Zulassungsbescheinigung) geändert hatte. Beim F20 ist dies gleich geblieben, was durch die Kontrolle der Fahrzeugpapiere nachvollziehbar ist.

Zitat:

allerdings passen beim F20 immerhin sogar größere 19"-Felgen ohne Umbau ins Radhaus.

Das habe ich auch nie bezweifelt - wie ich schon schrieb, sind Breite und ET maßgebend. Die 19" beziehen sich auf den Felgendurchmesser und der größere Durchmesser wird bekanntlich durch einen geringeren Querschnitt der Reifen ausgeglichen.

 

Zitat:

Mein Wagen hat z.B. auch 18" BBS-Felgen für den Sommer und da mußte rein gar nichts angepaßt werden.

Richtig, demnach liegen Breite und ET der Felge ziemlich dicht an den Originalfelgen.

Gruß

Der Chaosmanager

am 19. Januar 2016 um 12:53

Bei den 19" sind in der Regel aber auch breitere Felgen zugelassen, das meinte ich.

Ich würde mir einfach Felgen aussuchen die auch ohne Änderungsaufwand passen, man muß sich ja selber keine unnötige Probleme bereiten, zumal die Auswahl bei 18" -Felgen für diesen Wagen ziemlich riesig ist.

am 19. Januar 2016 um 13:02

Zitat:

@Der Tänzer schrieb am 19. Januar 2016 um 13:53:23 Uhr:

 

Bei den 19" sind in der Regel aber auch breitere Felgen zugelassen, das meinte ich

Das ist gut möglich, aber wenn eine bestimmte Breite und eine bestimmte ET bei 19" zugelassen sind, ist die selbe Breite und ET auch bei 18" zugelassen. Siehe z. B. die Originalfelgen beim F11, die haben bei 18", 19" und 20" die identische Breite und ET.

Zitat:

Ich würde mir einfach Felgen aussuchen die auch ohne Änderungsaufwand passen, man muß sich ja selber keine unnötige Probleme bereiten, zumal die Auswahl bei 18" -Felgen für diesen Wagen ziemlich riesig ist.

In diesem Punkt sind wir uns einig - persönlich sehe ich das genau so.

Allerdings schriebst Du um 12:09:45, die vom TE gewünschten Felgen wären nicht zulässig und das ist - mit Verlaub - nicht korrekt.

Gruß

Der Chaosmanager

am 19. Januar 2016 um 14:10

Soweit ich informiert bin, ist ab 18" nur eine Mischbereifung möglich. Laut dem geteilten Gutachten, ist bei dieser Felge auch nur eine Mischbereifung möglich, 225/40 R18 rundrum fällt also auf jeden Fall flach. Ob an der Vorderachse, ohne Umbauten, eine 8,5" Felge zulässig ist, würde ich auch erst prüfen.

am 19. Januar 2016 um 14:27

Zitat:

@Der Tänzer schrieb am 19. Januar 2016 um 15:10:16 Uhr:

Soweit ich informiert bin, ist ab 18" nur eine Mischbereifung möglich. Laut dem geteilten Gutachten, ist bei dieser Felge auch nur eine Mischbereifung möglich, 225/40 R18 rundrum fällt also auf jeden Fall flach.

Sorry, ich weiß nicht, wo Du dies herausliest. Laut Gutachten ist 225/40 R 18 rundum möglich.

Zitat:

Ob an der Vorderachse, ohne Umbauten, eine 8,5" Felge zulässig ist, würde ich auch erst prüfen.

Dass an der Vorderachse Karosserieänderungen bzw. -anbauten (K1c, K2c, K5d) erforderlich sind, hatte ich bereits vor Kenntnis des Teilegutachtens geschrieben und dies wird im Gutachten auch gefordert und bestätigt.

Aber auch an der Hinterachse geht es nicht ohne Karosseriearbeiten (K8e) bei 225/40 R 18.

Gruß

Der Chaosmanager

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