Felgen/Reifengröße
Hi,
Hab vor ein paar Wochen einen gebrauchten 320d e46 (346l) gekauft , der derzeit 195/65r 15 ms Reifen drauf hat, auch genehmigt für 225/50zr16, da er ein m Fahrwerk drin hat und somit tiefer ist. Meine Frage ist, ob das z bei 225/50 |Z| r16 etwas zu bedeuten hat oder was es zu bedeuten hat, da ich diese Angabe im Internet auf sämtlichen Kauf- und Verkaufsseiten nicht finde sondern nur ohne dem z.
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21 Antworten
Ist eine ältere Geschwindigkeitsbezeichnung (gab früher nur SR, HR, VR, ZR).
Mittlerweile feiner unterteilt mit weiteren Buchstaben :
http://www.auto-motor-oel.de/.../
http://www.autobild.de/lexikon/geschwindigkeitsindex-221467.html
Danke, da z ja eine Bedingung für alte Reifen ist, kann ich mir dann beim Kauf neuer Reifen das z wegdenken oder geht das nicht so einfach ? Bereits Danke im voraus
Nimm "W"
"V" reicht vollkommen.
Am besten (Y) = über 300 km.
Und dann mit Reifenfarbe ausmalen . Fürs posen . [ ]
Natürlich Blödsinn , H sollte genügen , V-max laut Papieren ( Mindestanforderung ) und dann nach Reifen Geschwindigkeitsindex googlen und knapp drüber gehen .
Wenn man auf supersportliche Profile steht wird man noch etwas weiter oben fündig werden .
Auch auf die Tragfähigkeit achten da verhält es sich auch so .
Nehm einfach als Mindestanforderung die Bezeichnung, die bei den 195ern im Schein steht (91 V ?) und damit ausreichend ist.
225/50-16 haben eh meist 92 = ausreichend Tragfähigkeit, und den Geschwindigkeitsbuchstaben kannst ja selber im Schein ablesen ;-).
Zitat:
@FloOdw schrieb am 7. August 2017 um 11:18:11 Uhr:
"V" reicht vollkommen.
"V" reicht nicht wenn ZR gefordert ist.
Die Frage ist ob es 320 D gibt die tatsächlich ZR Reifen als Mindestanforderung in den Papieren stehen haben .
Also >240 km/h
Will ich irgendwie nicht glauben , aber man hat schon Pferde. .... sehen.
Der TE hat geschrieben, dass die "ZR" genehmigt sind.
Mein 325xi benötigt "W", obwohl der keine 240 km/h schafft.
@Oetteken
Das muss man rechnen. Du benötigst W, weil der LI von 91 bei 231km/h V-Max nur mit ca. 93% gerechnet werden darf bei einem V-Reifen. Und das ist eben zu knapp für deine 1150kg Achslast hinten. Deswegen brauchst du in der Tat W bei LI91. Wenn du einen XL Reifen nimmst, also bspw. 225/45 R17 LI94, dann reicht dir ein V-Reifen auch.
Bei der 320d Limo des TE reicht bei weitem V, wenn er einen LI von 91 oder 92 fährt.
Wenn in den Papieren "ZR", was über 240 km/h bedeutet, steht, dann muss der TE so lange mindestens "W" fahren, bis er die Eintragung ändern läßt oder eine Freigabebescheinigung mitführt.
Dabei spielt es keine Rolle, ob das sinnvoll ist oder nicht.
Bei meiner K 1100 LT hat sich die Reifenbezeichnung auch geändert und zusätzlich waren nur zwei Reifenhersteller zugelassen. Freigabebescheinigung vom Hersteller angefordern und mitführen war / ist die Lösung.
Nein. Die Angaben zu Geschwindigkeitsindex und Tragfähigkeitsindex in den Papieren sind jeweils keine Mindestanforderung.
Die Angaben von Achslasten und bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit sind ausschlaggebend für die Wahl der Reifen. Ich muss auch nicht zwingend 91W fahren, wie in meinen Papieren steht. Ich kann auch 87Y fahren.
Ein 320d muss eben kein "ZR" Reifen fahren, nur weil das so in den Papieren steht. Davon abgesehen, dass "ZR" eine überalterte, obsolet gewordene Bezeichnung ist. Bitte erzähle dem TE nicht, er müsste irgendwas an der "Eintragung" ändern, damit er einen 225/50 R16 92V Reifen fahren darf.
@IKryptox 225/50 R16 92/96 ; V/W/Y sind deine Optionen bei der Reifengröße. Wobei du 92/96 und V/W/Y frei wählen kannst.
Was du da schreibst wäre mir neu und ich glaube das nicht, zumindest so lange du mir keine entsprechenden Beweise dafür lieferst.
Natürlich darfst du einen höheren Speedindex fahren.
IMO gilt das, was in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist, als Mindestwert.
Ausnahmen gelten für Winterreifen, wobei dann aber ein Geschwindigkeitsaufkleber am Armaturenbrett angebracht werden muß, wenn der Speedindex geringer ist.
Der ADAC schreibt u. a. folgendes dazu:
https://www.adac.de/.../default.aspx?componentid=33173&sourcepageid=0
"VR und ZR: Für schnelle, ältere Fahrzeuge wurden Reifen mit den Bezeichnungen VR (Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h) und ZR (über 240 km/h) in den Fahrzeugpapieren vorgeschrieben. Diese Reifen sind nicht genormt und werden vielfach nicht mehr angeboten. Die maximale Geschwindigkeit, mit der diese Reifen tatsächlich gefahren werden dürfen, ist abhängig von Radlast, dem Sturzwinkel und anderen Spezifikationen des Fahrzeugs. Wer auf diesen Fahrzeugen Reifen mit modernerer Bezeichnung verwenden will oder muss, sollte sich an einen qualifizierten Reifenhändler oder an einen Reifenhersteller wenden. Es sind die Ausführungen zu Lastindex und Geschwindigkeitsindex zu beachten. Viele Reifenhersteller geben hierfür auch Unbedenklichkeitsbescheinigungen heraus."