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Felgen über Ebay verkauft, Käufer holt ab nun heult er rum

Audi A3 8L
Themenstarteram 27. Mai 2013 um 10:18

Ich habe Felgen über Ebay verkauft, hingeschrieben das sie Bordsteinkratzer haben, Schraube im Reifen ist, die Felgen über Nacht ganz feine Risse überall bekommen haben (wohl im Klarlack)

er holt die ab, ist zufrieden, jetzt schreibt der mir plötzlich und jammert rum , bordsteinkratzer, felgen dreckig übergeben ( :D) Klarlackschäden usw und würde nicht dem Text entsprechen dabei entsprechen die perfekt dem Text. Und er hat sie ja angeschaut als er abholen kommen war und es war hell ..

Kann er mir was ?

Gruß

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19 Antworten

Wenn die Beschreibung stimmt; nö.

Themenstarteram 27. Mai 2013 um 10:34

Beschreibung stimmt 1a (Bordsteinkratzer, Risse im Klarlack, Schraube im Gehirn, der Hinweis darauf das sie evtl neulackiert werden sollten) vorallem habe ich die dem gestern ausgelegt alle 4 er guckt und packt ins auto.. ja samma .. dann noch mit Anwalt drohen

nichtmal ne Antwort kriegt der Penner von mir

Schreib ihm doch, dass er mit dem Kauf über ebay dem beschriebenen Zustand zugestimmt hat.

Da diese Beschreibung nicht von der Wirklichkeit abweicht, gibt es keinen Grund vom Vertrag zurückzutreten.

Am Ende kannst du auch noch hinzufügen: "Gerne unterhalte ich mich mit Ihrem Anwalt, bedenken Sie aber, dass sie die Kosten für diesen selber bezahlen müssen, da hier ein völlig korrekter Kaufvertrag geschlossen worden ist".

Falls er eine Rechtsschutz haben sollte, wird die ihm nach Prüfung das gleiche erzählen.

am 27. Mai 2013 um 13:19

Mach ein Screenshot von der Auktion wenn noch möglich, als Beweis. Und warte bis der Anwalt anruft xD ich wette das passiert nicht..

am 27. Mai 2013 um 13:21

eig. ist es egal.. da kein Fernkauf.. der Käufer hat die Felgen bei der Übergabe gesehen. Er hat keine Chance

am 27. Mai 2013 um 16:56

so siehts aus. vielleicht sind die ihm ja beim transport oder ausladen zerkratzt oder runter gefallen und jetzt wil er daß du die zurück nimmst. der kann dir gar nix. wenn er dich schlecht bewertet dann bewerte ihn auch schlecht.

am 28. Mai 2013 um 4:20

Würd ich mir nicht bieten lassen! Eine klare Antwort mit der er in Zukunft klar kommen muss, dass er hätte beim Kauf genau gucken sollen und er ja sicherliech deinen Verkaufstext bzg. Kratzer, Rempler gelesen hat.... Er wurde sicherlich von seinen Freunden wegen den zerkratzten Felgen ausgelacht und möchte die nun wieder loswerden.

Alleine schon weil er die selber abgeholt hat kann er sie nichtmehr abgeben....! Wer doof ist den bestraft das Leben halt. :)

am 30. Mai 2013 um 23:00

Ich wollte mir mal BBS RS Felgen mit Reifen in 15 Zoll für ca 700 Euro holen. Der Verkäufer wohnte 350 km von mir entfernt. Die Beschreibung war aber zu gut. Null Macken, erster Lack und wie neu für 20 Jahre alte Räder. Ich dann, hier den Versand `spar`ich mir, ich mach ein Ausflug an die Küste und hol sie persönlich ab und bezahl bar. Ich am Samstag Morgen los gestartet mit Navi, dahin gecruist und musste feststellen, hier abgeschürft, da ein Bordsteinkontakt, und bei ein Felger sogar nen 1,5 cm Dulke am Felgenrand. Ich so hier, das kauf ich nicht, zumal es auch nur die RM Felgen waren, also nicht dreiteilig, wollte mich da schon verarschen. Ich wollte die Räder nicht, zumal nicht für den Preis. Ich fuhr wieder heim, mit einer Erkenntnis, lieber vor Ort selbst bei Rädern anschauen fahren als die Katze im Sack kaufen und späte heulen. Dann rufte er mich an, ich so ich bin 20 km jetzt gefahren, was sei den los, ob ich sie nicht kaufen wollte auch für weniger, ich so naja für 350 Euro nehm ich sie, weil tolle Winterräder wären ;-), er ne das geht nicht. Ich ok, sei froh das du keine in die Fresse bekommen hast, weil ich 700 km umsonst gefahren bin.

am 30. Mai 2013 um 23:02

Was hat er denn dafür bezahlt für die Räder ? Waren Räder oder nur Felgen ?

Zitat:

Original geschrieben von bmwmgtr

Ich ok, sei froh das du keine in die Fresse bekommen hast, weil ich 700 km umsonst gefahren bin.

Stark.

am 31. Mai 2013 um 14:45

Ich hoffe das du angemerkt hast das du eine Gewährleistung und Rückgaberecht ablehnst.

wenn nicht hat der Käufer ein Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen.

 

mfG

am 1. Juni 2013 um 6:48

Zitat:

Original geschrieben von _Dscho

Ich hoffe das du angemerkt hast das du eine Gewährleistung und Rückgaberecht ablehnst.

wenn nicht hat der Käufer ein Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen.

 

mfG

Beim Privatkauf doch nicht.. Und vorallem es waren Gebrauchte Felgen mit Macken die der Käufer gesehen hat! Er war ja extra da um sich die Felgen vor dem kauf anzusehen! Und hat sie mitgenommen.

Also is er selber schuld.

Wenn er droht würde ich es auch wirklich drauf ankommen lassen.

am 1. Juni 2013 um 16:00

Zitat:

Original geschrieben von _Dscho

Ich hoffe das du angemerkt hast das du eine Gewährleistung und Rückgaberecht ablehnst.

wenn nicht hat der Käufer ein Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen.

 

mfG

Auf welcher Rechtsgrundlage soll dieses Recht bestehen? Und wer sagt dass man Gewährleistung und Rückgaberecht ausdrücklich ablehnen muss?

Hauptsache was geschrieben...

Das gilt eventuell bei Fernabsatz, d.h. Zusendung von Waren (und ja, da müssen auch Privatverkäufer seit einiger Zeit einiges einräumen).

Aber nicht bei Selbstabholung, wo der Käufer die Ware vor der Übernahme in Augenschein nehmen kann.

Wenn er dabei nicht gründlich prüft hat er später mit einer Reklamation schlechte Karten.

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