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Felgen vom X auf nen normalen e61 mit Distanzscheiben?

Hallo zusammen,

habe mir am Wochenende bei Ebay nen Winterreifensatz gekauft. Nun wollte ich die gerade aufstecken lassen und siehe da, sie passen natürlich nicht!

ET 43 statt ET 20

In der Auktion stand folgender Text:

 

BMW E60 E61 Winterräder RunFlat 5er fast neu

4 x Felgen

BMW Sternspeiche 138 incl BMW Nabendeckel

7,5Jx17" EH2 Die Räder wurden nur 1x montiert und haben eine Laufleistung

von 1400 Kilometer.

4x Reifen Herstelldatum laut DOT 2006

Good Year Eagle Ultra Grip RunFlat 225/50R17

Profiltiefe = 8mm es handelt sich hier umOrginal BMW Räder Neupreis 1680,--€

 

Woran sollte ich hier erkennen das die für nen X sind?

Ist es vielleicht möglich eine Distanzscheibe zu benutzen???

Mit der Suchfunktion habe ich auf die schnelle nix gefunden?

Danke!

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12 Antworten

:eek::eek:

Hallo und guten Abend!

Es gibt nur eine Lösung: Reifen zurückgeben und Geld zurückfordern. Das Angebot grenzt schon an Betrug bzw. arglistige Täuschung.

Und die Sache mit den Distanzscheiben ganz, ganz schnell abhaken und vergessen!!! Denk' an Deine Betriebserlaubnis, Versicherungsschutz und andere Konsequenzen.

Du darfst nur die Reifen/Felgen montieren, die in der Zulassungsbescheinigung (= Kfz.-Brief) aufgeführt sind oder eine ABE haben.

Viele Grüße,

Rohrbachmaus

Danke!

War heute nachmittag bei BMW, im Autoteilehandel und beim TÜV. Der TÜV würde Sie mir eintragen. Müssten nur bei jedem Rad eine 20mm Spurplatte verbaut werden! Die Platten kosten von H&R 167€ + ca. 70 € die Eintragung beim TÜV. Habe schon den ganzen Tag schlechte Laune.

Denke nicht das der Verkäufer Sie zurück nimmt. Das blöde daran ist das er 540 km entfernt wohnt! Mal eben vorbeifahren ist da nicht!

Hier die Auktion

Hallo nochmal, :mad:

also ich würde es mir nochmal überlegen. Bezüglich des Verkäufers: Er MUSS die Räder zurücknehmen und ist schadenersatzpflichtig (Deine Fahrtkosten oder Spedition (usw.)). Oder er holt sie selbst wieder ab. Schriftlich Kaufvertrag anfechten, Frist zur Rücknahme setzen - dann Anwalt (und Ebay informieren).

Alles unter der Voraussetzung, dass das Ebayangebot wie beschrieben formuliert war.

Gruß,

Rohrbachmaus

Die Felgen vom den X-Modellen kann man daran erkennen, das sie in der Mitte der Felge nicht so weit nach innen laufen wie die bei den normalen Modellen!

Und wenn der Verkäufer nicht in die Artikelbeschreibung reingeschrieben hat das des Felgen von einem X-Modell sind, ist er eigentlich verpflichtet die Felgen wieder zurück zunehmen!

...tja oder direkt weiterverkaufen, bevor man sich mit dem verkäufer langwierig vor gericht sieht...

ich denke den preis den du bezahlt hast bekommst wieder rein! aber dann auch als X- variante mit ET43 ausweisen, denn ich habe einige ähnliche auktionen auf ebay beobachtet, die X- felgen gehen recht gut...

Themenstarteram 27. November 2008 um 5:04

Danke für eure Antworten.

Werde Sie wohl wieder bei Ebay reinsetzen. Habe keine Lust mich mit dem Verkäufer rumzuärgern. Eine andere Möglichkeit wäre noch die Reifen auf andere Felgen ziehen und die X Felgen allein zu verkaufen. Überlege ich mir heute noch.

Gruß

Muhaha

Rechtlich gesehen ist es so -> Du hättest Dich vorher erkundigen müssen ob Sie für Deinen 5er passen und da es soviele Modellvarianten gibt ist das auch naheliegend. Es darf auch nicht jeder Reifen verwendet werden, etc. Außerdem hat der Verkäufer keine falschen Angaben gemacht, z.B. "Die Felgen passen auf alle 5er-Modell-Variante" oder "Die Felgen passen nur auf Heckantrieb-Modelle" - deshalb liegt auch keine arglistige Täuschung vor. Es liegt auch gar keine Täuschung vor.

In dem Fall ist es wohl am besten Du verkaufst die Räder weiter. Es findet sich bestimmt ein Käufer.

Viel Glück!

Hallo nochmal,

es ist vielleicht schon das nervenschonendste, die Reifen weiter zu verkaufen. Trotzdem ist die Sache juristisch eindeutig: Es wurde eine Produkteigenschaft ausgelobt, die einfach nicht zutrifft: "Für E 60 E 61 5er" usw. Wenn der Verkäufer bestimmte Fahrzeugvarianten hätte ausschließen wollen (z.B. "Nicht für M-Fz." o.ä.), hätte er dies im Angebot erwähnen müssen. Ein durchschnittlicher, vernünftiger Käufer musste davon ausgehen, dass die Räder auf ALLE beworbenen Fz. passen.

Ich kann nicht ein Produkt verkaufen, wenn zu dessen bestimmungsgemäßer Verwendung erst nocht Adapter, Konverter oder ähnliches erworben werden müssen - außer ich erwähne es vor dem Verkauf.

Viel Glück beim Verkauf!

Rohrbachmaus

Und jetzt nimm mal an, daß es ein durchschnittlicher Verkäufer war (Privatverkäufer auf Ebay) und Du hast vorher nie einen BMW gehabt, dann kaufst Du Dir einen 5er mit X-Drive und nach einem Jahr verkaufst Du ihn wieder. Die Felgen verkaufst Du und schreibst, daß Sie für einen 5er passend sind - sind sie ja auch, aber nicht für jeden. Du gehst ja nicht zum BMW-Händler und sagst - ich hätte gerne diese Felgen hier. Der Verkäufer verkauft Sie Dir und Du kommst am nächsten Tag und sagst, daß Sie eigentlich gar nicht passen und wirfst ihm arglistige Täuschung vor. Bitte, versetz Dich mal in die Lage eines Verkäufers bzw. betrachte das ganze aus kaufmännischer Sicht. Hier kommt noch hinzu, daß es ein Verkauf von gebrauchten Gegenständen ist und zw. Privatpersonen stattfindet - also im Prinzip so wie am Flohmarkt ;) Der Verkäufer hat hier praktisch keine Pflichten - gekauft wie in der Beschreibung - vorgetäuscht wurde hier gar nichts - und wer schreibt schon auf Ebay eine TÜV-Zulassung für welche Fahrzeuge die Felgen sind und für welche nicht. Außerdem gibt es ja immer die Möglichkeit sich vorher zu erkundigen indem man den Verkäufer fragt. Der Käufer hat nicht gefragt (aus welchen Gründen auch immer - analog dazu das Bsp. mit dem Händler) also hat ihn auch niemand getäuscht. Hinzu kommt, daß BMW Hunderte von verschiedenen Felgen hat und die nicht alle auf jedes Modell passen - sei es wg. Bremsanlagen, X-Drive, Modellreihen, etc.

Rechtlich hat der Verkäufer hier alles richtig gemacht. Zusätzliche Informationen muß man immer erfragen und den Verkäufer trifft keine Informationspflicht (schon gar nicht einen Privatverkäufer) daß er von sich aus angeben muß ob die Felgen auf ein Modell passen, von dem es mindestens 10-15 Varianten gibt. Das kann niemand wissen, die meisten im Forum müssten auch erst nachsehen welche Felge auf welches Modell passt, somit Risiko der Käufers.

Gruß Martin

Der Verkäufer hat sich immer noch nicht gemeldet. Denke auch das er selbst nicht gewusst hat das diese für nen X Model sind. Da die Reifen noch wirklich super sind werde ich Sie mir morgen auf andere Felgen ziehen lassen. Die "falschen" (ebenfalls super Zustand) verkaufe ich dann demnächst bei Ebay. Eigentlich schade aber nun ist es zu spät.

Danke euch aber nochmal

Man muß schon wirlich sehr BMW-interessiert sein und besonders noch Interesse zum E60 haben (Baureiheneigenschaften wissen, etc.) um solche Spezialsachen zu wissen.

Gruß Martin

PS. Wenns gut verläuft bekommst Du annähernd so viel für die Felgen wie Du für die Kompletträder bezahlt hast, ich würde mind. 400 Euro allein für die Felgen schätzen. Unter 400 gibts auf Ebay nur 16" von der Demontage, also Kopf hoch ;)

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