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Felgen von SLK auf W203 Limousine

Mercedes C-Klasse W203
Themenstarteram 31. Mai 2012 um 12:33

Hallo !

Ich habe ein Angebot bekommen, dass ich Felgen von einem Bekannten kaufen kann, die von einem SLK stammen.

Nach seinen Infos darf ich diese auch auf meinen W203 machen.

Hier die Daten:

vorne 2 x 7,5J x 18 H2 ET 36 (A1714012802 oder B66474383)

hinten: 2 x 8,5J x 18 H2 ET 30 (A1714012902 oder B66474384)

LKR 5x112

Nach Angaben von der Mercedes Homepage (eine PDF mit zulässigen Reifenkombinationen) darf ich folgend Felgen fahren:

Vorne: 7,5x18 H2 ET37

Hinten: 8,5x18 H2 ET34

Darf ich die Felgen nun fahren ? Bzw muss ich diese vom TÜV eintragen lassen?

Grüße,

René

 

 

Beste Antwort im Thema
am 1. Juni 2012 um 15:24

Zitat:

Warum willst Du unbedingt nutzlos Geld ausgeben?

 

 

 

Schraub´ die Dinger drauf und gut ist!

Hallo

Das Problem daran ist, dass die ABE beim Anbau dieser Felgen erlischt und die Versicherung im Schadenfall Ersatzansprüche ablehnen kann. Eine solche Empfehlung hier im Forum oder im Bekanntenkreis zu geben finde ich daher unangebracht.

Kleines Praxisbeispiel:

Blechschaden mit einem Verursacher, dessen "modifiziertes" Kfz (Bremsanlage, Felgen, Karosserieanbauteile) ohne TÜV/ABE unterwegs war. Hatte letztendlich fast 2 Jahre Probleme meine Rechtsansprüche durchzusetzen. Seitdem sehe ich solche Beiträge äußerst kritisch. Mit kleinkarierten Ansichten hat das nichts zu tun.

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19 Antworten
am 31. Mai 2012 um 13:22

Zitat:

Original geschrieben von xenion12

...Nach seinen Infos darf ich diese auch auf meinen W203 machen.

Hier die Daten:

vorne 2 x 7,5J x 18 H2 ET 36 (A1714012802 oder B66474383)

hinten: 2 x 8,5J x 18 H2 ET 30 (A1714012902 oder B66474384)

LKR 5x112

Nach Angaben von der Mercedes Homepage (eine PDF mit zulässigen Reifenkombinationen) darf ich folgend Felgen fahren:

Vorne: 7,5x18 H2 ET37

Hinten: 8,5x18 H2 ET34

Darf ich die Felgen nun fahren ? Bzw muss ich diese vom TÜV eintragen lassen?

...

Hallo,

Infos kann man viele erhalten. Ob sie immer richtig sind ?

Du warst schon richtig mit Deinen eigenen Infos auf der MB Seite !

Antworten auf Deine letzte Zeile :

Nein, darfst Du ohne Sonderabnahme nicht, da sie gemäß MB nicht freigegeben sind !

Ja, ggfs. soltest Du es mit einer Sonderabnahme bei Deiner zuständigen Prüfstelle versuchen und sie ordnungsgemäß eintragen lassen.

Gruß, D-C.

Themenstarteram 31. Mai 2012 um 14:09

Also darf ich die Felgen fahren, wenn ich zum TÜV gehe und sie eintragen lasse ?

Benötigt man dafür ein Gutachten wie bei anderen Herstellern ?

Es handelt sich ja um original Felgen.

Danke :)

am 31. Mai 2012 um 14:17

Zitat:

Original geschrieben von xenion12

Also darf ich die Felgen fahren, wenn ich zum TÜV gehe und sie eintragen lasse ?

Benötigt man dafür ein Gutachten wie bei anderen Herstellern ?

Es handelt sich ja um original Felgen.

 

Danke :)

Wenn Räder ( Felgen - / Reifenkombinationen ) ordnungsgemäß über eine Sonderabnahme (Sondergutachten) verfügen und entsprechend ordnungsgemäß bei der bzw. über die KFZ Zulassungestelle für Dein Fahrzeug eingetragen sind, dann dürftest Du die Räder fahren.

Wende Dich einfach an die in Deinem Bundesland zuständige Prüfstelle für Einzelabnahmen Räder.

Dann weißt Du mehr und was Du benötigst.

Für die originalen Felgen werden die Prüfer Zugang zu den erforderlichen Nachweisen bekommen.

Viel Erfolg, D-C.

Themenstarteram 31. Mai 2012 um 14:23

Beim TÜV war ich auch schon, aber die wollen das ich denen min. 1 Felge bringe und dann können die mir sagen, ob es eine Zulassung gibt.

Ich kann schlecht die Felgen vorher kaufen, hinbringen und dann sagen die mir es geht nicht.

Man muss ja vorab wissen ob ich es darf.

Hoffe du / ihr versteht was ich damit meine :-D

am 31. Mai 2012 um 14:31

Zitat:

Original geschrieben von xenion12

Beim TÜV war ich auch schon, aber die wollen das ich denen min. 1 Felge bringe und dann können die mir sagen, ob es eine Zulassung gibt.

Ich kann schlecht die Felgen vorher kaufen, hinbringen und dann sagen die mir es geht nicht.

Man muss ja vorab wissen ob ich es darf.

 

Hoffe du / ihr versteht was ich damit meine :-D

Ich verstehe.

Aber dann wären zwei Felgen angebrachter. Vorne und hinten.

Verschiedene Felgenbreiten und Reifengrößen !

Einzelabnahmen werden eigentlich auch im angebauten Zustand gemacht.

Wenn es ein Bekannter ist, sollte er Dir die Felgen wenigstens zum erforderlichen Absprache - Termin mit der Prüfstelle überlassen.

Ansonsten ist das Risiko auf Deiner Seite und Du hast das Nachsehen.

Da mußt Du mich und auch den Tüv Prüfer verstehen.

Einzelabnahme bzw. Sonderabnahme heißt auch an Deinem Fahrzeug - u. U. auch montiert.

So ist das Leben.

Gruß, D-C.

Zitat:

Original geschrieben von xenion12

 

Darf ich die Felgen nun fahren ? Bzw muss ich diese vom TÜV eintragen lassen?

Sofern dir eine Freigabe für deinen w203 vorliegt musste nichts eintragen lassen, andernfalls kommste nicht drum herum :rolleyes:

Themenstarteram 31. Mai 2012 um 15:09

Ich bin relativ unerfahren mit dem Thema Felgen etc. und entschuldige mich wenn ich alles erfrage.

@ Polo I:

Wer erteilt die Freigabe ? TÜV ?

Mir würde es nichts ausmachen diese eintragen zu lassen, möchte nur wissen bevor ich sie kaufe ob man sie fahren darf.

@Dierk-Carsten:

Das mit den 2 Felgen bringen würde dann wirklich mehr Sinn machen.

Es handelt sich ja um original Felgen, gibt es also im Internet dazu ein Gutachten ?

Bei anderen Felgenherstellern wie BBS, etc gibt es ja immer Gutachten die mir sagen: "JA" dürfen auf einen W203 gefahren werden (auch mit eintragen lassen des TÜVs)

Gruß,

René

am 31. Mai 2012 um 16:12

Was wird hier für nen hick hack gemacht ?

Nehm das Gutachten für den SLK mit und frag nach ob du die Felgen mit den entsprechenden Reifen eintragen lassen kannst ... letztendlich fährst dann mit den teilen dorthin (Montiert) und wenn die freigängigkeit gegeben ist, und der TÜVer sich überzeugt hat werden die dinger eingetragen ... festigkeitsgutachten etc. ist blödsinn - gutachten für den SLK sollte reichen.

 

Abgesehn davon das eh kein Hahn danach kräht was das für felgen sind, wenn es original mercedes felgen mit teilenummern sind dann stört sich da 99% der leute nicht dran , es sei denn die dinger schleifen halt oder sonstwas.

 

Einfach mal weniger verrückt machen was tüv angeht. Wenn du so nen spinner am rohr hast der sich auf jeden scheiss ein zurechtmacht, dann fährste halt direkt zu ner anderen TÜV / DEKRA / sonstwas stelle die das eintragen kann - manche typen wollen halt einfach nicht.

Themenstarteram 31. Mai 2012 um 16:26

Zitat:

Original geschrieben von Bastor

Was wird hier für nen hick hack gemacht ?

Nehm das Gutachten für den SLK mit und frag nach ob du die Felgen mit den entsprechenden Reifen eintragen lassen kannst ... letztendlich fährst dann mit den teilen dorthin (Montiert) und wenn die freigängigkeit gegeben ist, und der TÜVer sich überzeugt hat werden die dinger eingetragen ... festigkeitsgutachten etc. ist blödsinn - gutachten für den SLK sollte reichen.

 

Abgesehn davon das eh kein Hahn danach kräht was das für felgen sind, wenn es original mercedes felgen mit teilenummern sind dann stört sich da 99% der leute nicht dran , es sei denn die dinger schleifen halt oder sonstwas.

 

Einfach mal weniger verrückt machen was tüv angeht. Wenn du so nen spinner am rohr hast der sich auf jeden scheiss ein zurechtmacht, dann fährste halt direkt zu ner anderen TÜV / DEKRA / sonstwas stelle die das eintragen kann - manche typen wollen halt einfach nicht.

Vielen Dank :)

Ich wollte mich nicht verrückt machen, sondern hab halt keine Ahnung ob des dann passt wegen der Einpresstiefe.

Nur noch meine letzte Frage, gibt es so ein Gutachten denn im Internet? (Direkt bei Mercedes?)

Danke nochmal ;)

Themenstarteram 1. Juni 2012 um 13:57

So ich war beim TÜV und Mercedes Händler und die Felgen würden drauf gehen, aber der TüV benötigt ein traglastgutachten der felge und Mercedes meint sowas haben die nicht...

Ich bin verwirrt -_-

Fahr doch mal zu einem GTÜ-Prüfer, die sind in aller Regel kulanter, fitter und weniger blasiert als die TÜV-Menschen (so ist zumindest meine jahrelange Erfahrung).

Aber glaubst Du wirklich, daß irgendjemand erkennt, daß die Felgen nicht für Dein Auto gebaut worden sind?

Bei jeder Kontrolle und HU wird festgestellt, daß das Originalteile von Mercedes sind und fertig. Mehr interessiert keinen Menschen.

Warum willst Du unbedingt nutzlos Geld ausgeben?

Schraub´ die Dinger drauf und gut ist!

am 1. Juni 2012 um 15:24

Zitat:

Warum willst Du unbedingt nutzlos Geld ausgeben?

 

 

 

Schraub´ die Dinger drauf und gut ist!

Hallo

Das Problem daran ist, dass die ABE beim Anbau dieser Felgen erlischt und die Versicherung im Schadenfall Ersatzansprüche ablehnen kann. Eine solche Empfehlung hier im Forum oder im Bekanntenkreis zu geben finde ich daher unangebracht.

Kleines Praxisbeispiel:

Blechschaden mit einem Verursacher, dessen "modifiziertes" Kfz (Bremsanlage, Felgen, Karosserieanbauteile) ohne TÜV/ABE unterwegs war. Hatte letztendlich fast 2 Jahre Probleme meine Rechtsansprüche durchzusetzen. Seitdem sehe ich solche Beiträge äußerst kritisch. Mit kleinkarierten Ansichten hat das nichts zu tun.

am 1. Juni 2012 um 15:50

Zitat:

Original geschrieben von XX-Wolff

Fahr doch mal zu einem GTÜ-Prüfer, die sind in aller Regel kulanter, fitter und weniger blasiert als die TÜV-Menschen (so ist zumindest meine jahrelange Erfahrung).

 

Aber glaubst Du wirklich, daß irgendjemand erkennt, daß die Felgen nicht für Dein Auto gebaut worden sind?  ( * )

 

Bei jeder Kontrolle und HU wird festgestellt, daß das Originalteile von Mercedes sind und fertig. Mehr interessiert keinen Menschen. ( ** )

 

Warum willst Du unbedingt nutzlos Geld ausgeben? ( *** )

 

Schraub´ die Dinger drauf und gut ist! ( **** )

Diesen Beitrag würde ich nicht unterschreiben ... !

Wenn das jeder in der Form irgendwie macht - wo soll das hinführen ? Wilder Westen ?

Da hat jemand die Gesetzgebung und StVZO nicht verstanden.

Ich distanziere mich daher mit meiner Einstellung und Meinung von diesen Vorschlägen.

( * ) - klare Antwort - eindeutig JA ! Sogar sehr viele.

( ** ) - nicht alle Teile, die mit einem Stern versehen sind, dürfen an Fahrzeuge verbaut werden, die irgendwo einen Stern auf der Haube oder Lenkrad haben.

Das wissen auch Technische Sachverständige , HU Prüfer und weitere zuständige Kontrollorgane ( z.B. die Beamten der Polizei )- ebenfalls die Versicherungen.

Da wird keinesfalls nur nach dem Stern geschaut.

( *** ) - Wer schön sein will, muß leiden ( im übertragenen Sinne ).

( **** ) Der TE ist jung ( u.U. auch noch Probezeit beim Führerschein ). Genau das sollte und möchte er nicht tun - daher fragt er hier ja nach !

 

----

MB hat für seine Felgen Freigaben ( die kennt der TE ). Mehr gibt es bei Mercedes Benz nicht.

Selbst der eigentliche Felgenhersteller wird keine Festigkeits- oder Traglastgutachten herausrücken.

Alles andere muß man über eine zuständige Prüfstelle erreichen.

Wenn keine Sonderabnahme möglich ist, Finger weg von den Felgen und bei den eingetragenen Schuhen bleiben.

( alles meine Meinung ! )

Gruß, D-C.

Themenstarteram 1. Juni 2012 um 16:06

Zitat:

Wenn keine Sonderabnahme möglich ist, Finger weg von den Felgen und bei den eingetragenen Schuhen bleiben.

( alles meine Meinung ! )

Gruß, D-C.

Und genau das werde ich auch tun, Probezeit habe ich schon 2 Jährchen nicht mehr, aber das tut ja nichts zur Sache.

Es muss ja einen Grund geben, wenn die Felgen mir nicht eingetragen werden (Sicherheit, etc).

Ich danke euch allen für eure Antworten.

Ein schönes Wochenende :)

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