Felgeneintragung Problem
Hab mir Felgen besorgt vom 4F mit 225 50 R17. Nu will der Tüv die nicht eintragen, weil laut Papieren nur 205 55 R16 zulässig sind. Der Prüfer sagt mit 205 50 R17 Reifen könnte er sie eintragen weil da die Abweichung vom Abrollumfang geringer sei.
Was mach ich denn nu? Macht das Sinn zu nem andren Prüfer zu fahren, oder wird die Aussage immer gleich sein? Dachte nicht, dass das bei den Maßen zum Problem wird...
Andere Frage: kann mir jemand sagen, wieso der Abrollumfang zwischen 225 50 R17 und 205 50 R17 unterschiedlich sein soll?? Die 225 ist doch die Breite!?
Tachoangleichung sagt er übrigens würde nicht ausreichen, da auch an der Bremsanlage was geändert werden müsste... was ist da los?? Das sind doch keine 19 Zöller mit irrsinnig breiten Schlappen?
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16 Antworten
Die Aussagen machen für mich keinen Sinn. Ich wäre für einen anderen Prüfer...
"Andere Frage: kann mir jemand sagen, wieso der Abrollumfang zwischen 225 50 R17 und 205 50 R17 unterschiedlich sein soll?? Die 225 ist doch die Breite!?"
Die Frage ist jetzt nicht ernst gemeint, oder etwa doch?
Die 50 steht für das Verhältnis Reifenbreite zu Reifenflankenhöhe.
Das zu berechnende Maß ist logischerweise bei 225 größer, als bei 205.
Damit ändert sich auch der Abrollumfang.
Klar soweit?
Also... Wir haben 235/35 R19 eingetragen bekommen
Bezg deines Problems:
Geh mal zum Freundlichen und sage du benötigst die Rad/Reifenkombination mit der dein Fahrzeug ausgeliefert wurde. Das ist die Größe mit der der TÜV den Abrollumfang vergleichen muss. Das was in der Zulassungsbescheinigung steht ist die kleinste Reifengröße die man fahren darf meines Wissens.
Wir waren bzg des Abrollumfangs auch beim Tüv und der hat uns genau gesagt was für Reifen wir fahren müssen das wir den Abrollumfang einhalten.
Bsp. Unserer wurde ausgeliefert mit 7.5x17 235/45 R17
Wir sind jetzt bei 8.5x19 235/35 R19
Berechnung vom TÜV ist eine Abweichung von - 0,48 ca.
Max Abweichung: nach unten max -1 und nach oben ich glaube +6 oder sowas.
Sprich wenn du 100 fährst darf der Tacho nicht weniger als 99 anzeigen und nicht mehr als 106.
Ansonsten ist eine Angleichung nötig.
Ok da hatt ich nen denkfehler@avant. Danke für die Aufklärung
In den coc stehen die 205 55 R16 drin. Die Abweichung wär mit 4,1% zu groß, mit 205 50 R17 wär die Abweichung i.O.
Aber was hat das mit der Bremsanlage zu tun???
@passat-schrau-bear
Beim A6 darf man nur eine gewisse felgengröße fahren da sonst der remssattel an den gewichen vom wuchten der Felge schleift.
Aber bei 17 Zoll ist das in der Regel kein Problem
Ok. Also ohne Tachoangleichung wird das nix und wegen dem Bremsenquatsch brauchbich nen andern Prüfer.. klasse. Was kost so ne Angleichung? Kann ich die selber machen mit vcds? Machen wahrscheinlich schon aber der Prüfer will das bescheinigt haben, richtig?
TÜV mache ich jetzt auch immer zuhause hole mir nur dann die Plakette ab. Tacho Angleichung machen Bosch Dienste z. B. Natürlich wollen die einen Nachweis! Es hat auch mit der ET zutun. Da bei einer falschen ET die Felge am bremssattel schleift.
Da kannst du direkt die Reifen- und Felgengrößen eintragen und siehst wie sich die Werte verändern.
Der Tacho darf nicht weniger anzeigen, als tatsächlich gefahren, bei der Überschreitung weiß ichs nicht genau.
Durch Änderung des Reifenumfangs wird ja auch die Gesamtübersetzung geändert und die ist u.a. auch für die Bemessung des Schadstoffausstoßes relevant. Bei Vergrößerung des Abrollumfanges würde sich zwar m.E. der Ausstoß im letzten Gang vermindern, aber wer weiß, was da noch alles eine Rolle spielt.
Größere Felgen (also 17" statt 16") sollten für die Bremsanlage keine Auswirkung haben, das wäre eher bei kleineren Felgen ein Problem.
Hast du für die anderen Felgen in gleicher Größe keine KBA Nr. mit Gutachten?
Da stehen doch alle Anforderungen für eine Eintragung drin.
Habe ich auch mal gemacht zur Eintragung von größeren Originalfelgen.
Hatte mir in der passenden Felgen- Reifengröße ein Gutachten ausgedruckt und damit dann die Anforderungen für die Eintragung dokumentiert. Darauf ist der Prüfer eingestiegen und hat dann nur noch kontrolliert, ob irgendwo was schleift und dann ohne Diskussionen eingetragen. Die Reifengröße war allerdings auch im Gutachten schon geprüft für das Fahrzeug.
Danke Reiner, die hp hatte ich gerade gefunden. Hab kein Gutachten zu den Felgen, dachte das geht unkompliziert anhand der Tragfähigkeitsbescheinigung und abe gibt’s ja nur bei Zubehörfelgen.
Mann ist das kompliziert. Hab nur die Teilenummer und die Tragfähigkeitsbescheinigung. Im Netz nichts weiter zu gefunden, such auf original-felgen.com nichts passendes (nur welche mit anderem Endbuchstaben)
Tragfähigkeitsbescheinigung ist schon mit das Wichtigste.
Ich würde mir bei den üblichen Verdächtigen, also den Reifen- / Räder Komplettanbietern mal die Felgen und Reifengröße (sofern die Reifengröße angeboten wird) die du montieren willst, für dein Auto anzeigen lassen. Das design der Felge ist ja nicht wichtig, sondern nur der Durchmesser, Breite und ET. Dann kannst du dir dazu passend das Gutachten als PDF runterladen und da steht alles drin, was du für die Eintragung wissen / machen musst.
Wenn da auch die Reifengröße drin steht, die du jetzt schon auf den Rädern hast, dann steht da auch, was evtl. am Fahrzeug geändert werden muss (Radausschnitt, Stoßfänger, Lenkanschlag, Radabdeckung etc....).
Aha verstehe. Also ein Gutachten einer Felgen-Reifen-Kombi, der meiner entspricht und mit dem geh ich dann unter Einhaltung der Auflagen zum Tüv?
Klingt zumindest einleuchtend und ist einen Versuch wert. Nur mal gespannt, ob der Tüvler dann auch mitmacht.
Ja, habe ich auch schon so gemacht. Da hatte ich vom SL Felgen auf den 190er geschraubt und dafür gibt's natürlich keine ABE. Also entsprechende Räderkombi rausgesucht, Gutachten ausgedruckt und zum TÜV gefahren. Die wollen nur Papiere sehen, wo schon mal einer die Kombi abgenickt hat und dann prüfen die am Fahrzeug, dass die Auflagen alle eingehalten sind und tragen das normalerweise ein. Aber dazu würde ich vorher mal bei der Prüfstelle anrufen und fragen, ob die Vorgehensweise so in Ordnung ist. Die Prüfer haben ja Ermessensspielraum und manche sind halt etwas großzügiger, wohingegen andere kleinlich werden.
Wegen der Bremse kann es tatsächlich an der Freigängigkeit zum Bremssattel liegen. Ich habe mal spaßeshalber eine 17er Felge auf dem A6 4B bei Interpneu anzeigen lassen und da steht im Gutachten, dass bei bestimmten Bremssätteln:
"Au9 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Rad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremssattel Typ Lucas CN2 6465/2 in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 321 mm an Achse 1. "
das Rad nicht zugelassen ist.
Ich kenne jetzt dein Modell nicht genau, deswegen weiß ich nicht, ob das zutrifft.
Könnte bei der Eintragung der größeren Originalfelgen aber das KO-Kriterium sein.
Zitat:
@Rainer912 schrieb am 15. Mai 2019 um 16:21:57 Uhr:
Au9 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Rad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremssattel Typ Lucas CN2 6465/2 in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 321 mm an Achse 1. "
Das sich auf die ET bezieht. Die gleiche Felge mit anderer et hat das dann nicht drin stehen.