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Felgengrößen 16" - 17" - 18" Kompatibilität ?

Opel Meriva B
Themenstarteram 23. Januar 2014 um 10:36

Auf meinem aktuellen Meriva hab ich ab Werk 17" LM Felgen und mir dann zusätzlich 16" LM Felgen (Original Opel) für Winterreifen dazugeholt - passt.

Meinen neuen Meriva hab ich jetzt mit 18" LM Felgen bestellt. Jetzt hab ich gelesen, dass in diesem Fall ab Werk andere Spurstangen verbaut werden als bei 17" Felgen.

Frage: Kann ich denn dann noch meine "alten" 16" LM Felgen verwenden???

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21 Antworten
am 23. Januar 2014 um 10:49

Ja, durch die geänderten Spurstangen wird nur der lenkeinschlag begrenzt, somit hast du einen größeren wendekreis

Themenstarteram 23. Januar 2014 um 16:57

Zitat:

Original geschrieben von costlyteddy76

Ja, durch die geänderten Spurstangen wird nur der lenkeinschlag begrenzt, somit hast du einen größeren wendekreis

oh je, der Dicke hat ohnehin schon einen großen Wendekreis ... :eek:

Zitat:

 

oh je, der Dicke hat ohnehin schon einen großen Wendekreis ... :eek:

:D Dann hast du noch nie einen Sharan 7-sitzer gefahren

Ich war hochrfreut, als ich das erste Mal mit dem Meri und 18er Schlappen am rumrangieren war und ich mich fast "auf der Stelle" damit gedreht hatte (im Gegensatz zum Sharan).

Themenstarteram 23. Januar 2014 um 21:16

kann es sein, dass die 17" und 18" die gleiche Lenkeinschlagsbegrenzung haben, dann müsste ich mich nicht umstellen. Das würde allerdings auch erklären, warum der Meri mit 17" schon einen recht großen Wendekreis hat (ich kann es nur vergleichen mit meinem alten Astra G, der war wendiger ...)

Zitat:

Original geschrieben von grappa24

kann es sein, dass die 17" und 18" die gleiche Lenkeinschlagsbegrenzung haben, ....

Ja, es gibt nur eine Sorte Lenkgestänge für den begrenzten Lenkeinschlag.

 

am 24. Januar 2014 um 14:16

Das würde heißen wenn ich 225/45r17 et35 drauf habe, brauche ich bei neuen Felgen 225/45r17 et 38 nicht umbauen lassen?

Wenn vom Werk aus montiert, dann nicht, da ja schon die Lenkgestänge für den geringeren Lenkeinschlag verbaut sind.

 

Probleme kann es aber mit der geringeren Einpresstiefe der Felge geben, ET35 zu ET38.

Da der Reifen, Felge jetzt 3mm mehr nach innen steht.

Freigängigkeit zu Bremse und Achsträger etc.

Und ganz wichtig, die Auflagen im Gutachten zur Felge beachten.

am 24. Januar 2014 um 14:41

In dem Gutachten steht LM1 und die teilenummer 93196778 drin. Die Felgen mit et 35 sind ab Werk dran. Ich Blick da nicht durch, hab opel vorhin angerufen , die müssen erstmal nachschauen und melden sich dann

Welche sind das dann mit der ET38 ?

Die meinte ich mit den 3mm nach innen.

am 24. Januar 2014 um 16:43

Von Platin 7jx17, reifen 225/45r17

Die von opel sind 7jx17 et 35 reifen 225/45r17.

Hilfst das?

Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803

 

Und ganz wichtig, die Auflagen im Gutachten zur Felge beachten.

Da es eine Felge aus dem Zubehörmarkt ist gilt das was ich oben geschrieben habe.

Nur mit passendem Gutachten, ABE oder Teilegutachten wo genau Dein Fahrzeugtyp und Motorisierung drin vermerkt ist.

Und die darin vermerkten Auflagen und Hinweise beachten.

am 24. Januar 2014 um 17:08

Das weiß ich auch,die einzige Auflage aus dem Gutachten ist eben das mit dem lenkeinschlag mehr nicht, aber das kann mir keiner beantworten ob ich den schon drin habe, weil alikaba eine Datei angehängt hat wo drin steht das bei 225/45r17 der lenkeinschlag schon begrenzt ist ab Werk, oder hab ich das falsch verstanden?

Sorry das ich damit nerve.

Nein, Du nervst nicht.

 

Gut wenn sonst nichts im Gutachten als Auflage drinnen ist.

Und wenn die 17" schon ab Werk montiert waren, dann ist es auch gut.

 

Müssen den die Platin laut Gutachten in die Papiere eingetragen, bzw. bei einem TÜV Sachverständigen zwecks Abnahme vorgeführt werden?

Sollte dort dann nachgefragt werden, dann einfach darauf hinweisen, dass ab Werk schon 17" montiert waren und deshalb schon das andere Lenkgestänge drinnen ist.

 

Im Serviceheft ist auch auf den ersten Seiten ein Aufkleber, wo die ganzen Sonderausstattungen aufgeführt sind.

Auch die Felgen/Reifenkombination.

Falls der Prüfer zweifeln sollte.

am 24. Januar 2014 um 20:51

Die Felgen müssen eingetragen werden

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