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Fernlichtassistent im städtischen Bereich

BMW 5er F10, BMW
Themenstarteram 13. Juli 2014 um 19:13

Ich habe in einem YouTube Video gesehen, das der aktuelle Fernlichtassistent Teilbereiche ausblendet, wenn ein Fahrzeug vorausfährt oder entgegenkommt.

Kann es sein, das dies nur auf Landstraßen und Autobahnen funktioniert?

Wir haben eine innerstädtische Straße die eher an eine Landstraße, ohne jede Bebauung rechts und links, erinnert. Die Straßenlampen sind nach Mitternacht ausgeschaltet. Daher kann man da bequem mit Fernlicht fahren. Der Assisten hat aber gestern Nacht stumpf das ganze Fernlicht ausgeschaltet und nicht nur Bereiche als mir jemand entgegengekommen ist.

Daher meine Überlegung, ob das von irgendetwas abhängig ist. Weder in der Betriebsanleitung noch über die Suchfunktion habe ich etwas darüber gefunden.

Ist das also korrekt so?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Jah88

Der aktuelle Fernlichtassistent macht das nur wenn du auch die LED Scheinwerfer hast...

Diese Information ist definitiv falsch - der LCI macht das auch mit Xenon - und zwar perfekt !

27 weitere Antworten
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27 Antworten

Ja, habe ich auch schon festgestellt.

 

 

BIn nur nicht so ganz sicher, ob dies Geschwindkeitsabhängig oder Navi abhängig ist. Ich vermute mal Letzeres.

am 13. Juli 2014 um 22:14

Der aktuelle Fernlichtassistent macht das nur wenn du auch die LED Scheinwerfer hast...

Fernlich innerhalb geschlossener Ortschaften ist verboten. Erkennt dein Assistent ein Ortschild, wird ausgeschaltet.

Alles andere ist der Tunnel, den das Fernlicht bilden kann, wenn zB einer voraus fährt oder entgegenkommt. Dann muss der Assistent nicht ständig abblenden.

Zitat:

Original geschrieben von Jah88

Der aktuelle Fernlichtassistent macht das nur wenn du auch die LED Scheinwerfer hast...

Diese Information ist definitiv falsch - der LCI macht das auch mit Xenon - und zwar perfekt !

Themenstarteram 14. Juli 2014 um 6:55

Da ich seit neuestem mit LED-Scheinwerfern durch die Gegend fahren darf, sollte der Assistent diese Funktion auf jeden Fall bieten...

Zitat:

Original geschrieben von FredMM

Fernlich innerhalb geschlossener Ortschaften ist verboten. Erkennt dein Assistent ein Ortschild, wird ausgeschaltet.

Da bin ich mir nicht sicher, die StVO und der aktuelle Bußgeldkatalog lesen sich zu diesem Thema anders.

Quelle: http://www.jusline.de/index.php?...

StVO § 17 ("Beleuchtung"):

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig ist entsprechend langsamer zu fahren.

Zitat:

Original geschrieben von FredMM

Alles andere ist der Tunnel, den das Fernlicht bilden kann, wenn zB einer voraus fährt oder entgegenkommt. Dann muss der Assistent nicht ständig abblenden.

Was genau meinst Du mit diesem Satz?

Lohnt sich eigentlich der Aufpreis für das LED-Fernlicht?

Themenstarteram 14. Juli 2014 um 7:17

Ich komme vom E91 mit Bi-Xenon und bin am Freitag das erste Mal mit LED-Licht bei Dunkelheit gefahren. Daher noch keine großen Erfahrungen. Subjektiv betrachtet wirkten Abblendlicht und Fernlicht aber schon noch ein Stückchen heller und weißer.

Zitat:

Original geschrieben von dirk-andree

Da ich seit neuestem mit LED-Scheinwerfern durch die Gegend fahren darf, sollte der Assistent diese Funktion auf jeden Fall bieten...

Zitat:

Original geschrieben von dirk-andree

Zitat:

Original geschrieben von FredMM

Fernlich innerhalb geschlossener Ortschaften ist verboten. Erkennt dein Assistent ein Ortschild, wird ausgeschaltet.

Da bin ich mir nicht sicher, die StVO und der aktuelle Bußgeldkatalog lesen sich zu diesem Thema anders.

Quelle: http://www.jusline.de/index.php?...

StVO § 17 ("Beleuchtung"):

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig ist entsprechend langsamer zu fahren.

Zitat:

Original geschrieben von dirk-andree

Zitat:

Original geschrieben von FredMM

Alles andere ist der Tunnel, den das Fernlicht bilden kann, wenn zB einer voraus fährt oder entgegenkommt. Dann muss der Assistent nicht ständig abblenden.

Was genau meinst Du mit diesem Satz?

Zur Funktion:

http://www.youtube.com/watch?v=axLF-uXKlYA

Blendfreies Fernlicht. Das Fernlicht blendet zb links ab wenn dir einer entgegenkommt. Es bildet also für den Gegenverkehr einen Art Tunnel ohne zu blenden.

Zum Fernlicht innerhalb Ortschaften:

§ 54 (bisher § 17/2) Das Fernlicht darf nur außerhalb geschlossener Ortschaften verwendet werden, und auch dort nicht auf Straßen mit durchgehender ausreichender Beleuchtung. Das Fernlicht ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße dies aus anderen Gründen erfordert. Beim Überholen außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Fernlicht als Lichthupe verwendet werden (§ 33).

D.h., erkennt der Fernlichtassistent ein Ortsschild, macht er das Fernlicht aus. Braucht man es doch, muß man das Fernlicht manuel wieder einschalten.

Themenstarteram 14. Juli 2014 um 11:01

Danke für die Info FredMM!

Zitat:

Original geschrieben von FredMM

§ 54 (bisher § 17/2) Das Fernlicht darf nur außerhalb geschlossener Ortschaften verwendet werden, und auch dort nicht auf Straßen mit durchgehender ausreichender Beleuchtung. Das Fernlicht ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße dies aus anderen Gründen erfordert. Beim Überholen außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Fernlicht als Lichthupe verwendet werden (§ 33).

Das ist nicht der Wortlaut des gültigen § 17 II StVO, sondern eine informelle Version des ACE, die keinerlei Gültigkeit hat. Der rechtlich gültige Wortlaut des §17 II StVO ist:

"Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert."

Sprich: Wenn es keine durchgehende, ausreichende Beleuchtung gibt - und gar keine Beleuchtung fällt trotz der ungenauen Formulierung hier auf jeden Fall drunter - darf mit Fernlicht gefahren werden. Wie der kundige Leser sieht, wird hier nicht zwischen innerorts und außerorts unterschieden. Also ja, es darf unter den oben genannten Voraussetzungen innerorts mit Fernlicht gefahren werden.

Zitat:

Original geschrieben von BlueSkyX

Lohnt sich eigentlich der Aufpreis für das LED-Fernlicht?

ohne den FLA rentiert sich der Aufpreis für das LED nicht ;)

funktioniert wirklich gut

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix

Zitat:

Original geschrieben von FredMM

§ 54 (bisher § 17/2) Das Fernlicht darf nur außerhalb geschlossener Ortschaften verwendet werden, und auch dort nicht auf Straßen mit durchgehender ausreichender Beleuchtung. Das Fernlicht ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße dies aus anderen Gründen erfordert. Beim Überholen außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Fernlicht als Lichthupe verwendet werden (§ 33).

Das ist nicht der Wortlaut des gültigen § 17 II StVO, sondern eine informelle Version des ACE, die keinerlei Gültigkeit hat. Der rechtlich gültige Wortlaut des §17 II StVO ist:

"Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert."

Sprich: Wenn es keine durchgehende, ausreichende Beleuchtung gibt - und gar keine Beleuchtung fällt trotz der ungenauen Formulierung hier auf jeden Fall drunter - darf mit Fernlicht gefahren werden. Wie der kundige Leser sieht, wird hier nicht zwischen innerorts und außerorts unterschieden. Also ja, es darf unter den oben genannten Voraussetzungen innerorts mit Fernlicht gefahren werden.

Offenbar denkt BMW dann weiter in Vorschau der neuen Regelung. Mein Assistent macht beim Ortseingangschild zumindest das Fernlicht aus und schaltet es auch vor dem Verlassen der Ortschaft auch nicht wieder automatisch ein.

Zitat:

Original geschrieben von FredMM

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix

 

Das ist nicht der Wortlaut des gültigen § 17 II StVO, sondern eine informelle Version des ACE, die keinerlei Gültigkeit hat. Der rechtlich gültige Wortlaut des §17 II StVO ist:

"Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert."

Sprich: Wenn es keine durchgehende, ausreichende Beleuchtung gibt - und gar keine Beleuchtung fällt trotz der ungenauen Formulierung hier auf jeden Fall drunter - darf mit Fernlicht gefahren werden. Wie der kundige Leser sieht, wird hier nicht zwischen innerorts und außerorts unterschieden. Also ja, es darf unter den oben genannten Voraussetzungen innerorts mit Fernlicht gefahren werden.

Offenbar denkt BMW dann weiter in Vorschau der neuen Regelung. Mein Assistent macht beim Ortseingangschild zumindest das Fernlicht aus und schaltet es auch vor dem Verlassen der Ortschaft auch nicht wieder automatisch ein.

Deswegen gibt es den auch bloss in Verbindung mit einem Navi da er sich dazu an den Karten orientiert.

Zitat:

Original geschrieben von Janet2

Zitat:

Original geschrieben von BlueSkyX

Lohnt sich eigentlich der Aufpreis für das LED-Fernlicht?

ohne den FLA rentiert sich der Aufpreis für das LED nicht ;)

funktioniert wirklich gut

Der FLA ist auch der einzige Grund über die LED-Nebelscheinwerfer nachzudenken. ;) Denn ansonsten habe ich die in meinem ganzen Autofahrerleben <10 mal benutzt.

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