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Fertig TÜV 4 / 2015

Opel Astra F
Themenstarteram 20. April 2013 um 12:51

Heute ist er frisch durch gegangen, Domlager und dann auch gleich die Radlager gewechselt, Polabdeckungen an der Batterie erneuert ( seit 2010 gravierender Mangel ) , und Bremse hinten zog leicht einseitig, auch gemacht. Nu ist erst mal wieder 2 Jahre Ruhe, Laufleistung hat er ja nun mal gar nix, nicht mal 83.000 auf der Uhr ....

Img-0091
Beste Antwort im Thema
am 21. April 2013 um 17:35

" Herr, Du kannst einen Esel zum Wasser führen, aber Du kannst ihn nicht zwingen zu saufen."

in diesem Sinne - Admin schließ den Thread.

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Glückwunsch ... und was hat der Prüfer zu diesem Kreuz auf deinem vorderen Kennzeichen gesagt ?

 

Soweit mir bekannt ist, dürfen auf dieses Blech nur die dafür vorgesehenen Aufkleber ...

 

Ich lasse mich natürlich gern über neue Regelungen bezüglich solcher Aufkleber auf dem Kennzeichen belehren, sofern was schriftliches dazu vorliegt :)

am 20. April 2013 um 14:37

Das da vorne so ein Aufkleber drauf ist, ist denke ich mal ja wohl nicht relevant.. da es für das vordere Kennzeichen sowieso schon länger keine Plakette mehr gibt sondern nur noch für hinten, spielt das kaum eine Rolle.. ;)

am 20. April 2013 um 15:04

Zitat:

Original geschrieben von Daniel1.8GSi16V

Das da vorne so ein Aufkleber drauf ist, ist denke ich mal ja wohl nicht relevant.. da es für das vordere Kennzeichen sowieso schon länger keine Plakette mehr gibt sondern nur noch für hinten, spielt das kaum eine Rolle.. ;)

Sieh hierzu:

http://www.focus.de/.../...scherzbolden-droht-bussgeld_aid_659310.html

Und

http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__22.html

Und hier Absatz 2

http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_10.php

am 20. April 2013 um 16:09

Ohhh, ganze 10€ Bußgeld, lol.. :cool: ja ist mir auch egal, ich habe so'n Aufkleber da ja nicht drauf xD

10 Euronen sind ein Verwarnungsgeld, kein Bußgeld.

Soviel schon mal dazu.

Aber da das dann meistens nach "Aufschreiben" im so genannten ruhenden Verkehr geahndet wird, kann es nach Zusendung des Bescheides dann doch etwas teuerer werden.

Aber der Focus schreibt auch noch in anderer Hinsicht Grütze.

Ein "Nummernschild" ist im Sinne der gesetzlichen Vorschriften ein Dokument. Und damit bewegt man sich im Falle von Veränderungen bei ganz "scharfen" Kontrollen nicht mehr im Rahmen des Bußgeldkataloges, sondern in dem des Strafgesetzbuches.

am 20. April 2013 um 17:32

Meines Wissens ist jedwede Veränderung o. Verfälschung des Kennzeichens strafbar,- in diese Rubrik gehören dann wohl auch ( unsinnige ) Reflektionsfolien gegen " blitzen " u.ä.

Was aber fast garantiert ist, das bei einer Kontrolle ein kleiner Klugschwätzer, der dererlei noch " erklären " will. garantiert damit rechnen muß, dass ihm die Karre richtig auseinandergenommen wird. Bekannterweise finden dann die Herren auch etwas, wenn die was finden wollen.

Ist eine ähnlich gute Idee, wie sich einen Canabisblatt Aufkleber auf die Karre zu kleben, um sich dann zu wundern, warum man angehalten wird und ein Drogentestverlangt wird :-)

- Keine gute Idee

am 20. April 2013 um 18:45

Zitat:

Original geschrieben von Daniel1.8GSi16V

Ohhh, ganze 10€ Bußgeld, lol.. :cool: ja ist mir auch egal, ich habe so'n Aufkleber da ja nicht drauf xD

Ich zitiere stellenweise:

Nach FZV §10

§ 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen

(2) Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein; sie dürfen nicht zusätzlich mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein, es sei denn, die Abdeckung ist Gegenstand der Genehmigung nach den in Absatz 6 genannten Vorschriften. Form, Größe und Ausgestaltung einschließlich Beschriftung müssen den Mustern, Abmessungen und Angaben in Anlage 4 entsprechen[...]

 

§ 22 Kennzeichenmissbrauch

(1) Wer in rechtswidriger Absicht

3. das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,

wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

 

 

Wenn man also einen miesen Tag hat kann so ein Aufkleber als Veränderung des Kennzeichens gewertet werden und mehr als 10€ kosten. Eine rechtswidrige Absicht nachzuweisen würde ich allerdings als relativ schwer einschätzen bei solch einem Aufkleber.

am 20. April 2013 um 19:32

Ja toll und jetzt.... :cool: ?? Interessiert mich doch nicht, hab' so'n Zeug ja nicht auf meinen Schildern drauf..

Gilt das auch für die Aufkleber die manche in den Europaring kleben? Das ist doch dann schon wieder aus dem erkennungsdienlichen Bereich draussen oder nicht?

Ich hab auch ein Aufkleber drauf, stört keinen.

Und wenn die Polizisten ein Problem haben, kann man das vor Ort klären.

Man ein Stress wegen so was.:rolleyes::rolleyes:

am 20. April 2013 um 20:14

Ja aber echt, oder.. wenn es nach einigen hier geht, dann könnte man ja mit ganz viel Pech schon fast lebenslänglich für sowas kriegen, hahaha wie lächerlich das ist.... :D :rolleyes: !!

am 20. April 2013 um 20:33

Na, ja lächerlich... Mal ne kleine Anekdote zum Thema.

War auch mal jünger und fand einiges cool. z.B. hatte mal Aufkleber auf Manta ( tiefer, härter, breiter, lauter) - Aufkleber : 2 Polizisten mit dem Spruch drunter " Wir müssen draussen bleiben " - Nun, wegen diesem Ding wurde mir meine Karre 2 x bis auf die Rohkarosse auf der Straße auseinandergenommen, dabei wurden dann nette Dinge entdeckt, die sonst nie an`s Tageslicht gekommen wären. - Die Polizisten sagten mir auch sinngemäs das wer so einen Aufkleber hat...

Ich will damit nur sagen, wegen so einem Firlefanz wird man unnötigerweise angehalten und hat da ein Sherriff einen schlechten Tag, kannst garnix " vor Ort klären " .

@ Daniel1.8GSi16V

 

Der einzige, der sich hier durch sein Auftreten lächerlich macht, bist du.

 

Meinerseits war es nur ein Hinweis an den TE, dass er was am Kennzeichen hat, was da definitiv nicht hin gehört.

 

Taunussteiner hat lediglich den entsprechenden Gesetzestext dazu rausgesucht, um die eventuell auftretenden Probleme hervorzuheben.

 

Wenn du also nichts konstruktives vorzubringen hast, dann steigere unsere Sympathie dir gegenüber doch bitte, indem du einfach mal nichts schreibst.

Zitat:

Original geschrieben von Astra-f-anatic

Gilt das auch für die Aufkleber die manche in den Europaring kleben? Das ist doch dann schon wieder aus dem erkennungsdienlichen Bereich draussen oder nicht?

Ja,

auch der "Euro-Streifen" ist Bestandteil des amtlichen Verkehrszeichens und der "vorgeschriebenen Ausgestaltung".

- / -

@ Daniel1.8GSi16V

Lächerlich?

Wenn Du meinst ... ich bin weder Polizeibeamter noch Staatsanwalt.

Aber wenn Dich andere darauf hinweisen, dass gewisse Dinge schwerwiegende Folgen nach sich ziehen können, solltest Du Dir wenigstens mal Gedanken darüber machen.

Die Einstellung "Mir kann keiner" oder "Mich können alle" ist nicht unbedingt der beste Weg, durchs Leben zu gehen.

Und wenn es nicht gerade Dein örtlich zuständiger Dorfsheriff ist, der sich für Dein Auto interessiert, sondern vielleicht ein Frischling, der gerade die Polizeischule absolviert hat und einerseits "fit" in den Vorschriften ist und andererseits sich gerne durch eine "gute Anzeigenquote" gerne profilieren möchte, dann bist Du derjenige, der in den Allerwertesten gekniffen ist.

Frei nach der Maus: Klingt doof, ist aber so!

- / -

@ Marc 22 :

Das Problem hätten nicht die Cops, sonder allenfalls Du.

Klar, man kann vieles durch ein paar vernünftige und ruhige Worte beibiegen oder aus der Welt schaffen. Aber wenn jemand in einer solchen Situation "auf die Kacke haut", ist er selber schuld, wenn das volle Programm abläuft.

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