1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Fest installierte Abstandsmesser - ist die Messung gültig???

Fest installierte Abstandsmesser - ist die Messung gültig???

Themenstarteram 10. Juli 2011 um 9:18

Hallo Community,

vor knapp zwei Monate bekam ich Post von der Rennleitung, hab meinen Abstand unterschritten - 18m bei 118 kmh, als Beweis wurde Video- und Fotomaterial angeführt und irgendsoeiner PHM als Zeuge. Nachdem ich zweimal auf meinem örtlichen Revier war und ein PHK mir beinahe schwörte, dass ich das Video meines Vergehens in ihrem Revier nicht anschauen kann (was aber dann doch passierte) ist in mir die Frage gereift ob solche Videos überhaupt aussagekräftig sind. Ich wurde von einem Starrkasten auf einer Autobahnbrücke gefilmt. Der Moment in dem mein Pkw zu sehen ist betrug keine 3 Sekunden. Ich habe zwar auf dem Anhörungsbogen den Verstoß zugegeben, warte aber mittelrweile schon zwei Monate auf den Bußgeldbescheid (beim letzten Blitzer durfte ich schon nach 1 Woche zahlen).

Wie sieht es aber mit der Rechtskraft solcher Videos aus, ich meine eine dreisekündige Aufnahme sagt echt ein ***eiß über mein Fahrverhalten aus.

Wie seht Ihr das???

Beste Antwort im Thema
am 10. Juli 2011 um 10:21

Zitat:

Original geschrieben von fedjaflav

Hallo Community,

 

 

 

Wie seht Ihr das???

Bei einer Geschwindigkeit von 118km/h legst du in einer Sekunde 32,7m zurück, bei einer  Reakionszeit von einer Sekunde hast du im Falle das dein Vordermann eine Gefahrenbremsung macht keine Chance du knallst dem direkt hinten rein ohne das du in der Zeit dein Bremspedal gefunden hast.

Denke einfach mal darüber nach.

 

http://www.radarfalle.de/technik/ueberwachungstechnik/zfs97-393.php

47 weitere Antworten
Ähnliche Themen
47 Antworten
am 10. Juli 2011 um 10:21

Zitat:

Original geschrieben von fedjaflav

Hallo Community,

 

 

 

Wie seht Ihr das???

Bei einer Geschwindigkeit von 118km/h legst du in einer Sekunde 32,7m zurück, bei einer  Reakionszeit von einer Sekunde hast du im Falle das dein Vordermann eine Gefahrenbremsung macht keine Chance du knallst dem direkt hinten rein ohne das du in der Zeit dein Bremspedal gefunden hast.

Denke einfach mal darüber nach.

 

http://www.radarfalle.de/technik/ueberwachungstechnik/zfs97-393.php

am 10. Juli 2011 um 10:21

Das verkehrsbedingte Unterschreiten des Mindestabstands ist für eine Distanz von 100-200m ausdrücklich erlaubt und nicht strafbar.

am 10. Juli 2011 um 10:24

Zitat:

Original geschrieben von shathh

Das verkehrsbedingte Unterschreiten des Mindestabstands ist für eine Distanz von 100-200m ausdrücklich erlaubt und nicht strafbar.

In welchem Gesetz steht das bitte mal einen Link  hier reinstellen.

Ja, das würde mich jetzt auch mal interessieren.

am 10. Juli 2011 um 10:33

Dazu gab es mal ein Urteil. Ich schau mal, ob ich es finde!

am 10. Juli 2011 um 10:39

Darüber braucht man gar nicht diskutieren.

Abstand sollte immer halbe Geschwindigkeit sein, also bei dir 118 durch 2 = 59 Meter.

Da sind 18 Meter schon grob fahrlässig.

Akzeptiere und bezahle. 

am 10. Juli 2011 um 10:43

Ordnungswidrigkeit liegt vor, bei nicht nur ganz vorübergehender Unterschreitung ab 80 km/h auf einer Strecke von ca. 250 – 300 m.

 

Ein Fahrverbot droht bei weniger

- als 2/10 des halben Tachowertes (auch Ersttäter)

- Bei 100 km/h = < 10 m Abstand

am 10. Juli 2011 um 10:57

Hatte ich ja Recht :)

Zu den 0,8Sekunden, dabei handelt es sich um den Gefährdungsabstand.

Eine Gefährdung gemäß § 1 (2) StVO liegt vor, bei einer nicht nur vorübergehenden Abstandsunterschreitung von weniger als 0,8 Sekunden

Das entspricht 22,22m bei 100km/h.

Die 0,8Sekunden ergeben sich aus der Reaktionszeit (Wahrnehmungszeit,Auslösezeit,Umsetzungszeit,Bremsansprechzeit)

Es stimmt schon, das man auf einer gewissen Entfernung den Abstand unterschreiten darf. Diese Reglung ist notwendig, falls z.B. ein anderes Fahrzeug auf meine Spur fährt und sich in meinen Sicherheitsabstand zum Vordermann drängelt. 100-200 Meter klingt zwar nach einer großen Entfernung, aber in der Realität muss man bei der Geschwindigkeit von 100KMH (Auf der sich die Angaben glaub ich beziehen) manchmal schon was stärker bremsen, um das hinzubekommen.

Die Abstandsmessung wird auf einer Strecke von ich glaube 500 Metern erfaßt. Innerhalb dieser 500 Meter darf der Abstand für diese 100-200 Meter (Bin mir mit der genauen entfernung auch nicht sicher) unterschritten werden.

Die Messung wird aber nach meinem Wissensstand von mehreren Kammeras gefilmt. Eine von der Leitplanke, und eine von einer Brücke aus. Auf einer bist du vielleicht 3 Sekunden drauf, aber auf der anderen bestimmt was länger, damit sie dich die gesammten 500 Meter im Blick haben.

am 10. Juli 2011 um 11:01

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

http://books.google.no/books?...

Danke, das hatte ich gesucht!

Sollten wirklich nur 3 Sekunden im Bild festgehalten worden sein hat das auch für mich, obwohl absoluter Liebhaber des Sicherheitsabstandes bin, keine Aussagekraft wie es zu dieser Abstandsunterschreitung gekommen ist.

Natürlich ist dieser Abstand bei dieser Geschwindigkeit für viele eine Selbstverständlichkeit, was man Dir anhand diesser 3 Sekunden aber nicht unterstellen kann.

Nur Du weist ob dieser Abstand eine seltene Ausnahme bei Dir ist oder an der Tagesordnung steht.

Die hier übliche Masche: Unrechtsbewusstsein ist dem TE fremd. Findet jemand in seinem Post eine Spur davon? "Irgendsoeiner PHM" (mit Verlaub: Polizeihauptmeister oder sag doch gleich: Armes Würstchen) - was sagt uns das über den Charakter des TE?

Themenstarteram 10. Juli 2011 um 11:41

Zitat:

Original geschrieben von MvM

 

Die Messung wird aber nach meinem Wissensstand von mehreren Kammeras gefilmt. Eine von der Leitplanke, und eine von einer Brücke aus. Auf einer bist du vielleicht 3 Sekunden drauf, aber auf der anderen bestimmt was länger, damit sie dich die gesammten 500 Meter im Blick haben. Obwohl alleine die Tatsache, das du so kurz drauf bist schon aussagekräftig genug ist, das mit dem Abstand deutlich was nicht stimmt.

Nachdem ich beim ersten Mal aus dem Revier mit den Worten "Das Video können wir Ihnen nicht zeigen, wir können es aber Ihrem Anwalt schicken" weggeschcickt wurde, habe ich beim zweiten Mal darauf gepocht es zu sehen, erst nachdem ich dem PHK mit den Worten "Beschwerde" und "Dienstaufsicht" kam war es, oh Wunder, auf einmal möglich mir das Beweismaterial anzuschauen. Das waren Fotos (Standbilder aus dem Video) wo man mein Autokennzeichen und mein Gesicht herangezoomt hat. Das Video sah folgendermaßen aus: dreispurige BAB, rechts und in der mitte läuft ein spannendes Elefantenrennen und nach gut 10 Sekunden Vorlaufzeit kommen auf der linken Spur vier Pkw in ziehmlich gleichen Abstand, ich war der letzte (Pech gehabt). Mehr an visuellen Beweismaterialien gab es zu meinem Aktenzeichen nicht

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit