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feste AHK entfernen
morgen zusammen
kann mir jemand sagen ob ich die "nicht abnehmbare" ahk wegbekomm wenn ich die stoßstange abschraub? und wenn ja, dann muss die ja hoffentlich nicht extra aus dem fahrzeugschein gestrichen werden?
gruß vom kaiser
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20 Antworten
Wie man die entfernt, weiß ich nicht, aber sie muss auf jeden Fall wieder ausgetragen werden.
es wäre klüger einen träger ohne ahk zu besorgen, diesen anzubauen und den anderen zu verkaufen. den einfach abflexen oder so ist shit. ob man die extra austragen muss weiß ich net, da einfach mal den tüv fragen. denke aber nicht das du das austragen musst. alus musste ja auch net austragen...
also abflexen möchte ich auf keinen fall. drum frag ich ja ob das nicht irgendwie unter der stoßstange verschraubt ist, bervor ich die abmach und sehe dass da nichts zum schrauben ist.
Zitat:
Original geschrieben von roko84
denke aber nicht das du das austragen musst. alus musste ja auch net austragen...
das war auch mein gedanke
wenns keine abnehmbare ist dann ist die entweder verschraubt (selten) oder komplett verschweißt mit dem träger und bildet ein teil. wenn du dich unters auto legst müsstest du es vll schon sehen.
hab mal flüchtig drunter geschaut aber nichts gesehen.
muss ich nochmal genau nachschaun.
edit: was genau ist der träger von dem du sprichst? ist das die querstrebe unter der stoßstange? an die ist es auf jedenfall angeschweißt.
genau ist der träger bzw. die querstrebe unter der stoßstange. quasi das teil zwischen stoßstange und karosseriegerüst.
und dieser träger ist aber geschraubt?
dann bräucht ich ja da nur nen anderen
woher? schrott?
jo der träger ist dann an den karosserierahmen angeschraubt. wie oben gesagt, nen normalen holen (schrott, ebay...) und anschrauben. den anderen verklopfen...
alles klar
danke dir!
kein problem
Theoretisch muss die schon ausgetragen werden. Hatte mich diesbezüglich mal erkundigt... wenn du es nicht machst, bekommst du in der Praxis auch keine Probleme.
das ding hat mir schon so viele blaue flecken beschert, deshalb muss dat runter
nur der vollständigkeit halber:
ich habe beim tüv nachgefragt ob eine austragung notwendig ist, hier die antwort:
zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage.
Eine Berichtigung der Fahrzeufpapiere ist nicht erforderlich, aber zu empfehlen, um bei Verkehrskontrollen allen "Eventualitäten" aus dem Weg zu gehen
sprich die wollen geld verdienen, deshalb empfehlen die dir das