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fester blitzer geblitzt , von passant fotografiert xD

Themenstarteram 27. September 2010 um 21:00

ja Hallo , ich weiss zwar nicht ob ich hier richtig bin ... naja ich erzähl euch einfach ma meine kleine geschichte und hoffe auf ähnliche erfahrungen , auch wenn ich mir das weniger vorstellen kann xD .

Also , ich war heute mit paar kumpels unterwegs , wir fahren alle 125er ,, motorräder ,, und dachten uns wir heizen bisschen rum , auf jedenfall fahren wir in nen ort rein und vor mir fährt ein traktor , naja ersma kam gegenverkehr und ich war schon leicht genervt . dann war die straße aber frei und ich konnte überholen , hab gleich voll durchbeschleunigt und bin dann durchn blitzer gefahren -.- , naja is ja nurn fester blitzer gewesen ... auf jedenfall hör ich plötzlich einen meiner kumpels hinten hupen . Daraufhin hab ich angehalten und er meinte halt wir könnten doch alle nochma durchfahren . ja gut nich so die bomben idee aber eigentlich auch ganz lustig , also hab ich mich vor den blitzer gestellt und gewartet bis die andern durchfahren , einer meiner kumpels hat mit mir gewartet . der erste fährt durch geblitzt 2. und 3. auch . Dann schau ich nach rechts und seh nur ne Frau im mittleren alter ^^ mit dem forapperat aus ihrem haus fotografieren und zwar mich und meinen kumpel oO ich dacht mir so nein scheiße ^^ stand aber eigentlich im 90 grad winkel zu ihr das auf ihrem bild eigentlich das kz nicht zu erkennen ist . meine frage ist nun ob dieses bild ,sollte es denn mal bei der polizei landen, vor gericht überhaupt verwertbar wäre wenn mein kz darauf zu erkennen ist und die polizei das mit dem blitzfoto vergleicht?! Sorry für die lange geschichte aber naja , vllt hat ja jmd was zu lachen -.-

Danke

lg

Beste Antwort im Thema

Als Ergänzung zu MicSan (und Exkurs):

Wenn ein Bürger eine Straftat (oder Ordnungswidrigkeit) anhand einer Fotografie belegen will, dann darf er natürlich auch Fotografieren.

Alles andere gehört ins Reich der Mythen und Sagen. Genauso wie »Kennzeichen müssen immer unkenntlich gemacht werden«, denn es ist nicht immer der Fall). Auch »ich kann Geld für jedes Bild einklagen auf dem ich abgebildet bin« ist eine nette Erfindung. Es gibt diverse Fälle bei dem man auf dem Bild abgebildet sein kann, jedoch keine Erlaubnis für die Veröffentlichung eingeholt werden musste. Beispielsweise Gruppenaufnahmen oder wenn man als Teil mit auf einem Bild ist, beispielsweise wenn jemand eine belebte Straßenszene mit Rathaus feshalten will und veröffnetlicht. Sämtliche Passanten sind nur Beiwerk und nicht der Hauptbestandteil des Bildes. Selbst wenn sie flächenmäßig mehr Platz einnehmen sollten. :)

Grüße, Martin

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Naja, ob die Sache gerichtsverwertbar ist, wird sich wohl erst in einer Verhandlung herausstellen.

Es könnte allerdings sein, daß die Führerscheinbehörde dies zum Anlaß nimmt, alle Beteiligten zur Teilnahme an einer MPU zu bitten, welche bei negativem Ausgang zum Verlust der Fahrerlaubnis führen kann, da hier der Verdacht naheliegt, daß die Beteiligten nicht über die zum Führen eines Kraftfahrzeuges erforderliche charakterliche Reife verfügen.

Die Führerscheinbehörde ist hierbei nicht an einen Gerichtsentscheid gebunden.

hey, is ja ne lustige story ^^

glaub aber nicht dass das foto irgendeine beweiskraft hat.

was soll dass den beweisen? du stehst vor nem blitzer und es fahrn ein paar mopeds vorbei. weder beweist es was ihr für absichten hattet, noch beweist es dass die mopeds zu schnell waren...

und noch gibt es kein gesetz dass besagt dass man nicht vor nem blitzer stehen darf

Auf die (Beweisbarkeit der) Geschwindigkeitsübertretung kommt es hier auch garnicht an, da ja genug anderer Unsinn getrieben wurde (Lärmbelästigung, sinnlose Herumfahrerei etc.). Aber was unternehmen manche Zeitgenossen nicht alles, um sich einen Namen bei der Rennleitung zu machen...:rolleyes:

stimmt, da hast du auch wieder recht ^^

Aber natürlich kann das Bild verwertet werden - sofern es an die entsprechenden Stellen weitergeleitet wird.

Ist doch alles vorhanden: Zeuge, Beweisfoto und dazu noch 'ne Latte Aufnahmen von Fahrzeugen, welche sich nicht an die zul. Höchstgeschwindigkeit halten.

Wie Drahkke schon schrieb können diverse Folgen daraus resultieren. Wenn ihr jetzt noch so treudoof seit und angebt ihr habt euch »zum Spaß blitzen lassen« wird's sicherlich nicht besser.

@easy-rider1987:

Primär ging es ihm wohl darum, dass sie sich in Sicherheit wähnten. Damit ist es nun vorbei. Und natürlich hat die Aufnahme in Verbindung mit dem zuvor geschossenen Foto mit Geschwindigkeitsübertretung Beweiskraft. Gleiche Maschine, gleiche Kleidung, gleicher Helm und dazu noch einen Zeugen, welcher die Uhrzeit benennen kann -> da passt alles schön zusammen und aus dem vermeindlich »anonymen« Foto wird nun eine klar zuzuordnende Kombination Fahrer-Fahrzeug.

Grüße, Martin

Ok ihr habt mich überzeugt,

bleibt nur noch zu sagen : Jungs, ihr seid am arsch ^^

Naja erstmal abwarten ob was kommt, könnt uns ja auf dem Laufenden halten,

interessant find ich die sachlage schon...

Themenstarteram 28. September 2010 um 13:03

naja danke für die schnellen beiträge , muss ma abwarten was , passiert. ich selber stand ja nur mit nem kumpel vor dem haus . Motor war aus also eig nix mit lärmbelästigung . Auserdem hab ich selber mich ja nich absichtlich blitzen lassen sondern ich stand nur vor dem haus und hab gewartet bis die kumpels vorbeifahren . auserdem sind die auch nich auf dem bild von der frau zu erkennen da bin ich mir recht sicher . naja ich meld mich nochmal .

Gar nichts wird passieren !

Ohne Deine persönliche Zustimmung darf die Frau Dich garnicht fotografieren ! Nennt sich "Das Recht am eigenen Bild". Nur Personen die in der Öffentlichkeit stehen wie Schauspieler, VIPs und Politiker dürfen ungefragt fotografiert werden. Du kannst also die Herausgabe und Löschung des Fotos von der Frau verlangen. Sollte sie Dein Foto öffentlich machen (Zeitung, Internet usw.) kannst Du Sie verklagen.

Und neben einer Blitzanlage stehen ist in Deutschland (noch) nicht verboten. Außer Du stellst Dich genau davor um Blitzerfotos zu verhindern.

MfG

2taktpower

Zitat:

Original geschrieben von 2taktpower

Gar nichts wird passieren !

Ohne Deine persönliche Zustimmung darf die Frau Dich garnicht fotografieren ! Nennt sich "Das Recht am eigenen Bild". Nur Personen die in der Öffentlichkeit stehen wie Schauspieler, VIPs und Politiker dürfen ungefragt fotografiert werden. Du kannst also die Herausgabe und Löschung des Fotos von der Frau verlangen. Sollte sie Dein Foto öffentlich machen (Zeitung, Internet usw.) kannst Du Sie verklagen.

Und neben einer Blitzanlage stehen ist in Deutschland (noch) nicht verboten. Außer Du stellst Dich genau davor um Blitzerfotos zu verhindern.

MfG

2taktpower

Moinsen,

da hast Du leider nur zum Teil Recht:

"Das Recht am eigenen Bild oder Bildnisrecht ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden (§ 22 Satz 1 des deutschen Kunsturheberrechtsgesetzes (KUG/KunstUrhG))."

Zitat:

Ohne Deine persönliche Zustimmung darf die Frau Dich garnicht fotografieren !

Jederzeit

Zitat:

Du kannst also die Herausgabe und Löschung des Fotos von der Frau verlangen.

Quelle?

Darauf, ob der TE auf den Fotos überhaupt zu identifizieren ist möchte ich an dieser Stelle nicht weiter eingehen. Schließlich trug er einen Helm und wurde darüberhinaus wahrscheinlich von hinten fotografiert. In wie fern die Kleidung oder das Fahrzeug eine Identifizierung seiner Person ermöglicht kann ich an dieser Stelle nicht beurteilen.

Stichwort Identifizierung: Es ist für die Ordnungsbehörden immer problematisch, den Fahrer auf den Fotos eindeutig erkennbar zu fotografieren. Ich persönlich glaube nicht, das da überhaupt irgendetwas kommt.

Themenstarteram 7. November 2010 um 18:28

Also nach jetzt guten 6 wochen habe ich immer noch keine Post von den grünen bekommen. Ich habe zwar gelesen das ich noch bis 10 wochen nach dem vorfall Post bekommen kann, allerdings bin ich mir relativ sicher das da nichts mehr kommen wird . ^^

danke trotzdem für eure antworten . sollte doch noch ein brief ins haus fattern werde ich mich noch einmal melden .

Als Ergänzung zu MicSan (und Exkurs):

Wenn ein Bürger eine Straftat (oder Ordnungswidrigkeit) anhand einer Fotografie belegen will, dann darf er natürlich auch Fotografieren.

Alles andere gehört ins Reich der Mythen und Sagen. Genauso wie »Kennzeichen müssen immer unkenntlich gemacht werden«, denn es ist nicht immer der Fall). Auch »ich kann Geld für jedes Bild einklagen auf dem ich abgebildet bin« ist eine nette Erfindung. Es gibt diverse Fälle bei dem man auf dem Bild abgebildet sein kann, jedoch keine Erlaubnis für die Veröffentlichung eingeholt werden musste. Beispielsweise Gruppenaufnahmen oder wenn man als Teil mit auf einem Bild ist, beispielsweise wenn jemand eine belebte Straßenszene mit Rathaus feshalten will und veröffnetlicht. Sämtliche Passanten sind nur Beiwerk und nicht der Hauptbestandteil des Bildes. Selbst wenn sie flächenmäßig mehr Platz einnehmen sollten. :)

Grüße, Martin

Als Ergänzung zum Post von X_Fish sei noch gesagt, dass solche Fotos doch verwertet werden dürfen, weil es auch dafür die gesetzliche Grundlage gibt...und zwar im § 24 KunstUrhG.

Also nicht nur den § 22 lesen, sondern auch die Ausnahmen in den §§ 23 und 24 des o.a. Gesetzes.;)

Gruß.

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