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Feststellung: Unfallwagen gekauft!

VW
Themenstarteram 31. Dezember 2003 um 11:09

Hallo

Heute war ich beim Lacker und habe ihm meine Stoßstange gezeigt, als er sich das Auto aber näher betrachtete, stellte er seines erachtens fest, dass meine hintere Karosse, an Kofferaumdeckel und Rückleuchten zusammengepresst wurde!

Ich konnte, dass nicht glauben, denn als ich mein Auto im Mai gekauft habe, haben wir schon darauf geachtet, dass es keine solche Macken gibt! Aufgefallen ist es ihm, dass es unter meinem linken Rücklicht anfängt zu rosten, ihr wisst doch, da ist in der Karosse vom Rücklicht senkerecht runter zur Stoßstange eine Art Kärbe, da ist der Lack geplatzt und es rostet ein wenig. Auch stimmt der Übergang der Lichter nicht mehr mit der Karosse überein.

Wie gesagt Auto gekauft im Mai 2003, leider privat, im Kaufvertrag steht Unfallfrei(!), gekauft wie gesehen, aber wir wurden von der Frau über den Tisch gezogen, weil sie sagte ausdrücklich, dass er noch nie einen Unfall hatte (der Wagen)!

HAb ich eine Chance zum Sachverständigen zu gehen, habe Rechtsschutz, hab ich irgendeine Chance gegen hinterlistige Teuschung im Privatverkauf?

Danke euch!

Gruß

17 Antworten

... nach solch einer langen Zeit dürfte es schwierig werden noch dagegen vorzugehen ...
Was du versuchen könntest, wäre die Vorbesitzerin darauf anzusprechen (am besten persönlich vorbei gehen und einen Zeugen mitnehmen) ... es könnte durchaus sein, dass diese dabei schon zugibt, dass der Wagen einen kleinen Schaden hatte - spätestens dann hast du reelle Chancen einen Teil des Kaufpreises zurückzubekommen ...
Sollte sie wehement abstreiten, dass der Wagen einen Unfall gehabt hat, kannst du höchstens noch versuchen ihr mit einer Anzeige zu drohen in der Hoffnung, dass sie es sich dann doch noch überlegt.
Das Problem an der Sache ist, dass DU ihr beweisen musst, dass der Wagen schon beim Kauf einen Unfall hatte, denn immerhin könnte Sie im Gegenzug auch behaupten, dass du in den letzten 6 Monaten einen Unfall gehabt hättest und sie nun über den Tisch ziehen willst - dann steht Aussage gegen Aussage und du bist keinen Schritt weiter ...
Die einzigste Möglichkeit, die mir spontan so einfällt um herauszufinden, ob der Wagen schon vor dem Kauf einen Unfall hatte, wäre zum die Werkstatt ausfindig zu machen, die den Wagen wieder instandgesetzt hat (wenn du Glück hast, ist es die gleiche, die auch die Serviceintervalle erledigt hat) - könnte aber ziemlich schwierig werden, wenn die Werkstatt auf den Datenschutz verweisst (dann würde es nur über einen Anwwalt funktionieren)
ps: Am besten fragst du einfach mal deinen Anwalt, wie gross die Erfolgsaussichten in solch einem Fall sind.
*edit*
Achja, dieses "Gekauft, wie gesehen" hat vor Gericht überhaupt keinen Bestand, weil man von einem privaten Autokäufer (sofern er sich damit nicht schon von berufswegen befassen muss) nicht verlangen kann, dass er verdeckte Unfallschäden erkennen können muss - das was für dich in diesem Vertrag zählt, ist die darin versicherte Unfallfreiheit des Wagens ...
*edit*

[ iLLuSioN ]

Themenstarteram 31. Dezember 2003 um 11:50

Danke dir.

Es ist so, dass ihr Vater KFZ-Meister ist und den Wagen gewartet hatte! Ich muss mich erkundigen, wo vielleicht die Werkstatt von ihm war und hake dort nach!

Zum Gutachter gehe ich gleich am 2.1. und frage nach, werde auch meinen Anwalt fragen!

Danke dir für die Antwort. 4100 € für einen Unfallwagen wären zu viel gewesen :)

Ich würde erstmal sichergehen, dass das Auto wirklich einen Unfall hatte! Diese Kerbe, wo der Lack aufgeplatzt ist ist "normal".

DAs ist eine Dehnfuge. Bei mir ist im Lack dort auch schon ein Riss zu sehen (noch kein Rost). Was das mit den Lichtern auf sich hat weiß ich jeztt nicht...kannst ja mal ein Bild einstlelen!

Am besten soll der Lackierer mal die Lack-Dicke messen. Daran erkennt man, ob da schonmal drüberlackiert wurde, oder ob es noch die Original-Lackierung ist.

so würde ich das auch machen es kann sein je nachdem wie ein Auto gefahren wird kann die Karosse sich etwas verziehen denn sie Arbeitet ja es kommt darauf an wie alt das Auto ist und wie oft es wo gefahren wurde. Ich würde wenn es fest steht das ein unfall an dem Auto geschehen war, bei dem Verkäufer vorbeigehen und den Sachverhalt schildern vielleicht auch ein Gutachten mitnehmen aber auf alle fälle einen Zeugen! Wenn sie es zugibt gut glück gehabt wenn nicht ich würde auf alle fälle eine Zivilklage einreichen ist dann immer besser!

Paul

Unfall

 

Hi, ich muß mich meinen Vorrednern anschließen, möchte aber noch sagen, wenn icm Kaufvertrag "Unfallfrei" steht, dann muß er auch unfallfrei sein. Wenn dann doch was ist, ist das keine Gewährleistung, sondern grobe Täuschung (oder so). Da müßte, gerade mit Rechtschutz und Anwalt etwas zu machen sein.

Themenstarteram 1. Januar 2004 um 11:07

danke!

ich werde morgen zum gutachter gehen und dieser soll sich das auto mal anschauen!

ich hoffe bloß nicht, dass er irgendetwas mit meiner stoßstange in verbindung bringt, dass ermeint, dass könnte dadurch kommen.

ich habe heute meine heckklappe angeschaut und man sieht das am gummi, klebeband angebracht wurde und der gummi mit lackiert worden ist!

wenn ich zeit habe mache ich morgen ein paar bilder!

gutes neues!

tom

Themenstarteram 2. Januar 2004 um 12:07

War beim Gutachter!

Unfallwagen. Ab der Rückbank meines 2/3-Türer hinten alles neu drangeschweisst!

Bin Drittbesitzer, habe Erstbesitzerin ausfindig gemacht und angerufen, sie kann mir sogar vor Gericht bestätigen, dass Sie den Polo nicht als Unfallwagen verkauft hat!

Heute ist Brief raus an Verkäuferin mit zweiwöchiger Frist zum antworten, wenn nicht tritt mein Rechtsschutz in Kraft!

Gutachter meinte, wenn ich Glück habe kriege ich kompl. Geld zurück + Auto abgeben...

Gruß

Tom

am 2. Januar 2004 um 13:19

Na das ist doch mal was gut das wir Gutachter haben! Also bekommste dann dein Geld zurück mußt aber das auto abgeben naja besser als mit ner halb zusamengeschweisten karre rumzufahren!

Themenstarteram 2. Januar 2004 um 14:22

erstmal abwarten was mein gegner sagt ;)

hoffe das klappt aber, denn das muss ich jetzt auskosten, werde dem polo aber treue schwören, vllt sogar nen GTI *träum*

erstmal hier gewinnen, dann träumen :D

gruß

Zitat:

Gutachter meinte, wenn ich Glück habe kriege ich kompl. Geld zurück + Auto abgeben...

Das komplette Geld bekommst du ned mehr und zwar wird

dir zumindest einer art "nutzungsgebühr" abgezogen, dafür das du das auto ein halbe jahr genutzt hast...........

Mfg:)

Themenstarteram 2. Januar 2004 um 15:14

hmm,

ich berufe mich auf aussage der gutachters, aber wie sieht so eine nutzungsgebühr aus?

Zitat:

Original geschrieben von gangstaproof

hmm,

ich berufe mich auf aussage der gutachters, aber wie sieht so eine nutzungsgebühr aus?

Habe mich vor kurzen wegen ein ähnlichen fall bei mein Kumpel schlau gemacht...... wie genau sich die nutzungsgebühr zusammsetzt weis ich nicht, nehme aber mal an das sie sich aus den gefahrenen Km zusammensetzen......

Mfg

Moin

Freu Dich nicht so früh, ich habe das auch mit durch und am Ende Recht bekommen, aber den Prozess verloren.

Hatte einen Passat als Unfallfrei bei Ebay ersteigert, und kurz nach Kauf stellte sich ein schlecht behobener Unfallschaden in Höhe von 6-8tsd DM raus.

Es konnte nur der Besitzer gewesen sein, der ihn mir verkuaft hatte.

Ich musste beweisen das er von dem Schaden gewusst hatte und auch das er ihn mir verschwiegen hat.

Das konnte ich auch alles, aber am Ende wurde das Auto von einem per Gericht bestellten Gutachter (alle anderen Gutachten haben vor Gericht keinen bestand) besichtigt und festgestellt das der Unfallschaden vorhanden war, es aber am Wert des Pkw nichts ändere ob unfallfrei oder nicht.

So wurde die Klage abgewiesen

Es sind Kosten in Höhe von 6000 Euro entstanden und das ganze dauerte knapp 2 jahre.

Und sämtliche vorgerichtlichen Kosten sind, wenn keine Rechtschutz vorhanden nicht erstattungsfähig.

Versuche das ganze erstmal außergerichtlich zu klären, schont die Nerven, auch wenn weniger dabei rauskommt.

Mickie

Die Verkäuferin hatte nicht zufällig den Namen S.Knauff??

Themenstarteram 3. Januar 2004 um 11:03

Nein aber S. Krauß :D

Rechtsschutz ist vorhanden.

Die Erstbesitzerin (wohnt bei Friedrichshafen, ich wohne bei Stgt. und bin Drittbesitzer) von dem Wagen hat mir versprochen auch vor Gericht auszusagen, dass Sie den Wagen an die besagte S. K. unfallfrei verkauft hat! Bis zum Verkauf war der Wagen der Erstbesitzerin Scheckheft gepflegt und immer von der gleichen Werkstatt wurden die Checks durchgeführt!

Ab dem Kauf (Zweitbesitzerin, S. K.;), wie Sie mir und meinen beiden Elternteilen erzählte, hat Sie das Auto bei Ihrem Vater, der KFZ-Meister ist weiterwarten lassen, jedoch ohne Scheckhefteintragungen!

Ich denke mir die Sache so: Ihr ist jemand frontal hinten draufgefahren. Sie kassierte das Geld von der Versicherung, ließ es reparieren (vermutlich bei Ihrem Vater, wo es noch viel billliger ist), wollte das Auto nach ihrer Aussage, die Sie mir gab "schnellstens loswerden, weil Sie das Geld bräuchte".

Ich denke Sie hat jetzt durch meinen Anteil vom Polo und des restlichen Versicherungsgeldes ein neues Auto gekauft. Vielleicht fahr ich ja mal vorbei und schau nach was für ein PKW da jetzt steht unter dem Kennzeichen WN SK 7883 :D

Gruß

Tom

P.S.: Habe gestern zusammen mit meinem Vater einen Brief an sie geschrieben und den SAchverhalt beschrieben. Habe ihr eine Frist zum Antworten von 2 Wochen bis zum 19.01.2004 gegeben, sollte reichen. Habe den Brief anschliesssen per Einchreiben + Rückschein bei der Post abgegeben.

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