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Fiktive Abrechnug des Schadens nach Diebstahl...?

Themenstarteram 12. Dezember 2015 um 13:28

Moin,

folgender Sachverhalt, mir haben sie vor ca. 5 Wochen meine Elektrochrom Spiegelglässer in der Halloween Nacht am Fahrzeug abmontiert, sprich entwendet...:mad:

Auto stand an der Straße und die Spigel waren angeklappt...

Ich komme am nächsten Morgen zu meinem Fahrzeug und sehe beim einsteigen nur noch, dass dort ein paar Drähte aus meinem Siegelgehäusen hängen...:(...:mad:

"Tolle Wurst" dachte ich, jetzt hat es dich auch erwischt.Naja, dann ab zu Audi und mich erkundigt, was 2x neue Spiegelgläser für meinen Dicken kosten, nachdem ich dann kurzeitig "Schnappatmung" nach der Preisansage von €577,- :eek:... bekommen habe, ließ ich mir einen Kostenvoranschlag geben und reichten diesen bei meiner Versicherung, mit der Bitte um eine fiktive Abrechnung ein, da ich es nicht einsehe für ein 14j altes Auto 2x Speigelgläser für fast €600,- zu kaufen.Parallel dazu noch ab zur Polizei und Anzeige erstattet...

In der Zwischenzeit habe ich mir (damit das Fahrzeug Verkehrtauglich ist) 2x gebrauchte defekte E-Chrom Spiegelgläser aus der Bucht beschafft und diese montiert.Nun bekomme ich ein Schreiben von meiner Versicherung das sie diesen Diebstahlschaden Aufgrund von Beeinträchtigung der Verkehrsicherheit NICHT fiktiv abrechen können/wollen, da ihnen die Orgialrechnung fehlt/sprich ich diese enreichen soll...:confused:

Frage daher, darf man mir diese Art der fiktiven Abrechnung mit dem obigen Hinweis verweigern, obwohl ein Schaden vorliegt und dieser laut Vertrag auch abgedeckt ist.Ein Anspruch auf eine fiktive Abrechnung bei einem Schaden besteht ja schon, sprich muss ich jetzt unbedingt eine Orginalrechnung in Höhe von €577,- vorlegen.Ich meine das Fahrzeug verfügt über diese Art der Sonderausstattung und bei einem Schaden ist diese ja mit versichert, aber bin ich verpflichtet eine gleichwertige Anschaffung wieder zu tätigen, nur damit ich den Schaden in voller Höhe ersetzt bekomme...:confused:

 

Das Auto ist mittlerweile 14j alt und ich bin mir sehr unsicher, ob ich dort für fast €600,- 2x Spiegelgläser kaufen möchte.Oder anderherum gefragt, muss ich dieselben Gläser wieder besorgen nur damit mir die volle Schadenshöhe ersetzt wird...?

Danke...:)

Gruß Bär

 

 

Beste Antwort im Thema
am 13. Dezember 2015 um 10:14

Deine Begründung, den Schaden fiktiv abrechnen zu wollen, ist fadenscheinig. Du siehst nicht ein, deiner Werkstatt für die Wiederherstellung 600 Euro zu bezahlen, erwartest aber gleichzeitig, dass deine Versicherung eben diese 600 Euro auf dein Konto überweisen soll.

Warum schreibst du nicht wenigsten hier im Forum deine wahren Beweggründe. Ist doch eh anonym und kommt bei den Usern möglicherweise besser an.

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Kann ich verstehen. Würde ich auch nicht machen.

Du musst der Versicherung nur nachweisen, dass die Verkehrssicherheit wieder hergestellt wurde. Schicke Fotos, nicht unbedingt schicke Fotos.

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 12. Dezember 2015 um 15:31:20 Uhr:

Kann ich verstehen. Würde ich auch nicht machen.

Du musst der Versicherung nur nachweisen, dass die Verkehrssicherheit wieder hergestellt wurde. Schicke Fotos, nicht unbedingt schicke Fotos.

Ohne dem TE irgendetwas unterstellen zu wollen.

Als geschädigter Vertragspartner habe ich einen Diebstahl schlüssig nachzuweisen.

Dazu gehört auch ein Nachweis über die Ersatzbeschaffung. Es ist keine Ausnahme, dass plötzlich wieder die originalen Teile montiert werden.

Ich hatte mal einen Fall mit einem Porsche 928, bei dem alle Sitze entwendet wurden.

Wollte auch den Schaden von (damals DM) DM 18.000,-- fiktiv abrechnen.

Anlässlich einer Hausdurchsuchung wurden die Sitze im Keller des VN aufgefunden......

Nochmal, ich will dem TE nichts unterstellen, er soll einen Beleg oder z.B. eine Auktion bei eBay ausdrucken und dann den Neuwert, je nach AKB, verlangen.

Bei einem erneuten Diebstahl dieser Teile hätte er nur Anspruch auf den Preis den er wirklich dafür aufgewandt hat.

Nachtrag: Bei jedem 2. Diebstahl wurde der Verbandskasten auch gestohlen.

Da ich selbst für so etwas auch keine Belege habe, bat ich immer um den Beleg für die Neubeschaffung.

Wurde niemals vorgelegt.....

Klaus

Ich würde mal in die AKB schauen.

Vermutlich steht dort, dass bei Verlust nur der Wiederbeschaffungswert gezahlt wird.

Hier käme dann möglicherweise ein Abzug neu für alt oder eine zeitwertgerechte Reparatur in Frage.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 12. Dezember 2015 um 18:50:36 Uhr:

Ich würde mal in die AKB schauen.

Vermutlich steht dort, dass bei Verlust nur der Wiederbeschaffungswert gezahlt wird.

Hier käme dann möglicherweise ein Abzug neu für alt oder eine zeitwertgerechte Reparatur in Frage.

Guter Gedankengang, aber bei derartigen fast verschleißfreien Teilen wäre mir ein Abzug nicht wirklich erklärbar.

Themenstarteram 12. Dezember 2015 um 18:19

Hallo,

der Diebstahl wurde schlüssig nachgewiesen und zwar indem ich eine Anzeige bei der Polizei gestellt habe und dieser Diebstahl dort Aktenmässig inkl. Fotos u.s.w aufgenommen wurde, inkl. Schadensnummer ect.

Was soll ich denn noch tun, als die Schadensaufnahme der Polizei in Kopie, einen aktuellen Kostenvoranschlag für die Widerbeschaffung der Orginalteile (so wie das Fahrzeug ausgestattet war) und die Meldung des Schadens bei meiner Versicherung einzureichen...?

Warum soll/kann ich so einen Schaden nicht fiktiv abrechen lassen - Aufgrund eines Kostenvoranschlages...?

Die Verkehrssicherheit kann ich jederezeit z.B durch Bilder nachweisen, allerdings möchte ich gerne wissen ob sowas zulässig ist, sprich ich einen Anspruch darauf habe, auch so einen Schaden fiktiv abrechen zu lassen.Und zwar indem ich den Widerbeschaffungswert der Orginalteile, welche so am Fahrzeug montiert waren, als Referenz nehme.Und nicht ob ich z.b bei einem "Höcker" für €20,- das teil bekommen habe...:confused:

Das mit den AKB werde ich mal machen.Was bedeutet NEU für ALT Abzug...?

Das meine SB bei der TK abgezogen wird, ist mir schon klar und auch bei der fiktiven Abrechnung die Mwst. ist auch soweit schlüssig.Nur einem die fiktive Regulierung zu verweigern, mit dem Hinweis das Fahrzeug wäre nicht Verkehrsicher, finde ich erlich gesagt etwas "Merkwürdig"...

Macht für mich den Eindruck, als wenn man sich um die Regulierung drücken will...:mad:

Sonst noch weitere Ideen wie das evt. zu Handhaben wäre...?

PS: Und nun nochmal was zum Thema "nichts unterstellen".Ich habe es nicht Nötig, wegen €600,- hier einen Versicherunsgbetrusgfall draus zu machen.Ich möchte lediglich meinen Schaden im Rahmen der Vertraglichen Leistungen von der Versicherung ersetzt bekommen.Und da ich es nicht einsehe für ein 14j altes Auto mit 270TKM auf der Uhr hier noch Spiegelgläser für €600,- zu kaufen, würde ich den Schaden gerne eben fiktiv auf Kostenvoranschlag Basis abrechen lassen und eben selber dafür gesorgt haben, dass der Bock wieder Verkehrstüchtig ist.Und bei mir braucht man auch keine Hausdurchsuchung zu machen oder andere Geschichten zu schreiben, welche man mal erlebt hat, denn das nützt mir ehrlich gesagt so nichts.Finde ich ehrlich gesagt auch etwas Unfair, sowas hier auch nur im Ansatz zu erwähnen, da man so einen Generalverdacht erzeugen könnte.Ich bitte hier einfach nur um Hilfe, da ich mich mit so einem Sachverhalt nicht auskennen...

Ich meine, dass Du den Beitrag von Germania zu persönlich nimmst.

Tendenziell schliesse ich mich seinen Ausführungen an.

Was spricht denn dagegen, dass Du den Kauf in der Bucht ausdruckst, den Betrag schwärzt, und der Versicherung schickst?

Themenstarteram 12. Dezember 2015 um 20:21

Ist die Entwendung von Teilen am Fahrzeug insbesondere der Spiegelgläser ein Glasbruchschaden oder ein Diebstahlschaden...?

Der Wortlaut zur Verweigerung der Regulierung lautet:

"...dass wir Glasbruchschäden nicht fiktiv abrechen, da die Verkehsrsicherheit ihres Fahrzeugs anhand einer Rechnung Gewährleistet sein muss"

Abzug "Neu gegen Alt" schließt mein Versicherungsvertrag so auch explezit aus, sprich die Versicherung verzichtet darauf...

Muss ich jetzt lediglich eine Kaufrechnung der Spiegelglässer nachweisen, egal welche Höhe diese beträgt oder bekomme ich dann nur den Widerbeschaffungswert, sprich den Betrag, welchen ICH für den Ersatz ausgegeben habe...?

Zitat:

@Lalelubär schrieb am 12. Dezember 2015 um 21:21:28 Uhr:

Ist die Entwednung von Teilen am Fahrzeug insbesondere der Spiegelgläser ein Glasschaden oder ein Diebstahlschaden...?

Der Wortlaut zur Verweigerung der Regulierung lautet:

"...dass wir Glasbruchschäden nicht fiktiv abrechen, da die Verkehsrsicherheit des Fahrzeugs anhand einer Rechnung Gewährleistet sein muss"

Abzug "Neu gegen Alt" schließt mein Versicherungsvertrag auch explezit aus, sprich die Versicherung verzichtet darauf...

Muss ich jetzt lediglich eine Kaufrechnung der Spiegelglässer nachweisen, egal welche Höhe diese beträgt oder bekomme ich dann nur den Widerbeschaffungswert, sprich den Betrag, welchen ICH für den Ersatz ausgegeben habe...?

Also Glasschäden sind nicht versichert, sondern Glasbruchschäden.

Folglich ist es ein Diebstahlschaden.

Ich habe Dir bereits mitgeteilt, dass Du den Rechnungsbetrag schwärzen kannst.

Themenstarteram 12. Dezember 2015 um 20:40

Zitat:

@Norbert5 schrieb am 12. Dezember 2015 um 20:46:37 Uhr:

Ich meine, dass Du den Beitrag von Germania zu persönlich nimmst.

Tendenziell schliesse ich mich seinen Ausführungen an.

Was spricht denn dagegen, dass Du den Kauf in der Bucht ausdruckst, den Betrag schwärzt, und der Versicherung schickst?

Das hat mit Persönlich weniger etwas zutun, als vielmehr mit die Tatsache, dass solche Randbemerkungen/Geschichten wenig Hilfreich für das/mein eigendliches Problem sind.Was hat denn explezit mein Fall bitte damit zutun, dass sich in seiner Berufskariere jemand auf Kosten der Versicherung bereichern wollte...???

Absolut garnichts, ganz im Gegenteil, sowas wirft auch mal ganz schnell ein schlechtes Licht auf einen Fall, worin man als Geschädigter eigendlich nur nach Hilfe sucht...

Hätte er jetzt geschrieben:

Zitat:

Als geschädigter Vertragspartner habe ich einen Diebstahl schlüssig nachzuweisen.

Dazu gehört auch ein Nachweis über die Ersatzbeschaffung, sprich er soll einen Beleg oder z.B. eine Auktion bei eBay ausdrucken und dann den Neuwert, je nach AKB, verlangen....

Bei einem erneuten Diebstahl dieser Teile hätte er nur Anspruch auf den Preis den er wirklich dafür aufgewandt hat.

wäre das überhaupt kein Ding gewesen und ich hätte mich sehr darüber gefreut...

Aber obige Texte/Randnotizen gehen tenderziell auch mal sehr gerne in die andere Richtung, sprich werden hier Falsch verstanden. Und da kann man auch 10x schreiben das man Person XYZ nichts unterstellen möchte.Die Aussage über sowas wurde trotzdem gemacht/steht im Raum und trübt somit einen Objektiv geschrieben Text durchaus.

Nichstdestotrotz möchte ich nicht Undankbar sein und habe mir gerade meine AKB mal angesehen und dort lese ich nichts von wegen "Widerbeschaffungswert ect." ...:confused:

Und JA es nennt sich Glasbruchschaden, aber ich sehe das nicht als Glasbruchschaden sondern als Diebstahlschaden, daher meine Frage ob das gleichzusetzen ist, sprich die Versicherung dort nicht unterscheidet...?

Danke...:)

Themenstarteram 12. Dezember 2015 um 20:50

Hier nochmal der genaue Inhalt der Mitteilung von meiner Versicherung:

Zitat:

"Sehr geehrter hr XYZ,

zum vorgenannten Schaden teilen wir mit, dass wir Glasbruchschäden nicht fiktiv abrechnen, da die Verkehrsicherheit ihres Fahrzeugs anhand einer Rechnung gewährleistet sein muss.

Wir bitten um Zusendung einer fachmänischen Rechnung...."

Allerdings kann die "fachmännische Rechnung" nur eine Kaufrechnung sein, da keine Werkstatt ect. beauftragt wurde oder wie soll ich das sonst verstehen...?

Themenstarteram 12. Dezember 2015 um 21:07

Zitat:

@Norbert5 schrieb am 12. Dezember 2015 um 21:31:36 Uhr:

Also Glasschäden sind nicht versichert, sondern Glasbruchschäden.

Folglich ist es ein Diebstahlschaden.

Ich habe Dir bereits mitgeteilt, dass Du den Rechnungsbetrag schwärzen kannst.

Und das ist zulässig...?

Zitat:

@Lalelubär schrieb am 12. Dezember 2015 um 22:07:50 Uhr:

Zitat:

@Norbert5 schrieb am 12. Dezember 2015 um 21:31:36 Uhr:

Also Glasschäden sind nicht versichert, sondern Glasbruchschäden.

Folglich ist es ein Diebstahlschaden.

Ich habe Dir bereits mitgeteilt, dass Du den Rechnungsbetrag schwärzen kannst.

Und das ist zulässig...?

Ob das zulässig ist entscheidet im Zweifelsfalle ein Gericht.

BTW, ich arbeite auch im Schaden und kann bei dem Beitrag von Germania nichts finden, was gegen Deine Person gerichtet ist.

Zitat:

@Lalelubär schrieb am 12. Dezember 2015 um 21:50:40 Uhr:

Hier nochmal der genaue Inhalt der Mitteilung von meiner Versicherung:

Zitat:

@Lalelubär schrieb am 12. Dezember 2015 um 21:50:40 Uhr:

Zitat:

"Sehr geehrter hr XYZ,

zum vorgenannten Schaden teilen wir mit, dass wir Glasbruchschäden nicht fiktiv abrechnen, da die Verkehrssicherheit ihres Fahrzeugs anhand einer Rechnung gewährleistet sein muss.

Wir bitten um Zusendung einer fachmännischen Rechnung...."

Eventuell ist in der Schadensabteilung etwas verwechselt worden.

Teile der Versicherung mit,

dass es sich nicht um einen Glasbruchschaden,

sondern um einen Diebstahlschaden handelt.

 

Themenstarteram 13. Dezember 2015 um 8:30

Zitat:

@Norbert5 schrieb am 12. Dezember 2015 um 22:23:36 Uhr:

 

Ob das zulässig ist entscheidet im Zweifelsfalle ein Gericht.

BTW, ich arbeite auch im Schaden und kann bei dem Beitrag von Germania nichts finden, was gegen Deine Person gerichtet ist.

Da du ja auch im Schaden arbeitest, wie wird es denn bei euch gehandhabt, sprich kommt sowas ebenfalls vor das auf Rechnungen der Widerbeschaffungsbetrag "geschwärzt" ist?

Denn meist bekommt sowas ja nen negativen Anhaftung.Und da Versicherungen ja meist reichlich Erfinderisch darin sind Gründe zu finden, um Schäden nicht regulieren zu müssen oder gar Kürzungen auf eigen Faust vornehmen, wollte ich mich eben erkundigen, ob sowas zulässig ist.Und da hier soviele Versicherungsexperten unterwegs sind, wäre es Klasse wenn mir der ein oder andere dazu etwas schreiben könnte...

Btw. Ob Du darin nun etwas findest, was gegen meine Person gerichtet war oder nicht, mag ja einer unterschiedlichen Auffassung vorrausgehen.Ich finde es hingegen absolut unpassend und vorallem nicht Zielführend für das eigendliche Thema hier, sprich mit solchen Beiträgen eine Art von "Generalverdacht" zu erzeugen.Ich hoffe das Thema ist damit jetzt geklärt ...

@Cokefreak

Genau das werde ich als erste einmal tun, vielen Dank...:)

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