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fiktive Abrechnung

Themenstarteram 8. Oktober 2013 um 14:34

Hallo, ich habe eine Frage zur fiktiven Abrechnung. Habe schon einige Antworten zu diesem Thema gelesen, es sind aber noch einige Punkte für mich offen.

Hatte vor ein paar Wochen ein Vollkasko-Schaden (Vandalismus, lange und tiefe Kratzer). Der Wagen ist 1 Jahr alt, Kostenvoranschlag der Vertragswerkstatt sagt 2000 Euro für eine Neulackierung, der Betrag wurde auch der Werkstatt gegenüber bestätigt (ich habe auch eine Info darüber erhalten). Um nicht in evtl. in einem Monat wieder die Seite zerkratzt vorzufinden, habe ich überlegt, erst einmal fiktiv abzurechnen und den Schaden per Smart-Repair reparieren zu lassen.

Ggf. ziehen wir nächstes Jahr um, so dass es aufgrund der anderen Wohnlage hoffentlich nicht mehr zu solchen Beschädigungen kommt. Meine Fragen dazu. Wenn der Schaden fiktiv abgerechnet wird, entfällt die MwSt. Wenn ich den Schaden dann per Smart-Repair reparieren lasse, kann ich die MwSt der Reparatur geltend machen oder ist mit der fiktiven Abrechnung der Fall erledigt, da der Betrag unter dem Kostenvoranschlag der Werktstatt liegt? Könnte die Versicherung Geld zurück fordern, weil ich Smart-Repair als ausreichend erachte? Wie lange kann man bsp. die Reparatur hinaus zögern, um dann dennoch die MwSt zu erhalten (im Falle Smart-Repair oder der entsprechenden Teileneulackierung), im Falle dessen, dass sich erneut jemand an den Autos in der Straße hier vergreift? Erwäge daher erst einmal eine Eigenreparatur mit Lack von der Werkstatt empfohlen (wegen Rostschutz) und dann im Frühjahr die Reparatur.

Bin für jede Info dankbar.

Gruß.

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11 Antworten

Hallo,

wenn Du damit rechnest, daß wieder jemand das Auto zerkratzt, dann solltest du jetzt keine halben Sachen machen, denn sonst bekommst du beim nächsten Mal nichts oder deutlich weniger und hast das Problem, die Verschlimmerung des Schadens nachzuweisen.

Bei einem ein Jahr alten Auto wäre das für mich ohnehin selbstverständlich.

Ansonsten besprich das lieber direkt mit dem Sachbearbeiter der Versicherung und laß dir das Ergebnis der Besprechung schriftlich bestätigen.

Liebe Grüße

Herbert

Moin,

 

bei einem Betrag von 2000,- mit einem KVA, wird der Versicherer bestimmt nicht fiktiv abrechnen.

 

Für die fiktive Abrechnung wird wohl ein Gutachten erforderlich sein.

Der Versicherer hat wohl des KVA anerkannt und die Repa freigegeben, weil sie davon ausgegangen ist, dass eine Repa erfolgt.

 

Themenstarteram 8. Oktober 2013 um 19:58

Ok, danke - interessant. Was macht das letztlich für einen Unterschied für die Versicherung ob sie fiktiv abrechnet oder 2000 Euro für eine Neulackierung bezahlt? Das einzige was mich derzeit von letzterem etwas abhält, ist, dass ich eben nicht einschätzen kann, ob ich nicht in 1 Monat wieder eine solche Beschädigung habe. Gut, das kann mir niemand sagen, das ist mir schon klar. Daher habe ich Smart-Repair erwogen, weil die Reparatur günstiger ist und man einen eventuellen Folgeschaden dann aus eigener Tasche bezahlen und dieser nicht reguliert würde. Natürlich ist eine Hochstufung dabei immer im Hinterkopf, daher versucht man abzuwägen was sinnvoll ist. Ist eine Reparatur via Smart-Repair für die Versicherung keine fachmännische Reparatur, weil Herbert etwas in die Richtung erwähnt hat. Welche Auswirkungen könnte dies bei größeren Schäden haben, bspw. ein Unfall, wo die Seite dann erneut betroffen wäre oder eben ein Vandalismusschaden? Wie lange kann man ggf. die Reparatur ziehen, falls man doch ganz lackieren lässt?

Danke Euch für die Antworten.

Frage: handelt es sich um ein Leasingfahrzeug ? Oder besteht eine Sicherungsübereignung (Finazierung) ?

 

Dann ist Smart-Repair auch keine Alternative.

 

Die Frage, ob der Schaden überhaupt in SR wieder hergestellt werden kann, ist noch offen.

 

Themenstarteram 8. Oktober 2013 um 20:11

Das Fahrzeug wurde letztes Jahr gekauft, kein Leasingwagen, keine Finanzierung. Eine Smart-Repair-Werkstatt meinte, sie könne das lackieren.

Dann aber vorher ein Foto als Beweis machen.

 

Denn wenn der Wagen später verkauft werden soll, mußt Du den Schaden angeben.

 

Du kannst natürlich auch den Wagen im SR machen lassen und die Rechnung einreichen, nur die Frage ist dann, ob sich das lohnt (SB + Rückstufung zur Hauptfälligkeit)

 

 

Themenstarteram 8. Oktober 2013 um 20:35

Hallo corsadiesel,

die Frage war ja, ob es ggf. sinnvoll ist, die fiktive Abrechnung zu wählen (habe nun gelernt, da schaut ein Gutachter drüber) und den Schaden später per Smart-Repair reparieren zu lassen (weil man evtl. ein weiteren Lackiervorgang im Falle eines Falles auf eigene Rechnung wählen könnte). Das geht, nehme ich an? Fotos sind gemacht, ein Verkauf ist nicht geplant, meine Frau will den behalten, bis er auseinander fällt bzw. entspr. Reparaturen unwirtschaftlich werden. Schäden geben wir in dem Falle an, das erwarten wir auch, wenn wir uns für ein Gebrauchtwagen entscheiden würden (ohnehin kann man das auch über eine Lackdickenmessung heraus bekommen).

Grüße.

Eben, die Frage ist, ob es sich überhaupt lohnt, den Schaden durch die VK regulieren zu lassen (Höherstufung + SB), i.d.R. brauchst Du Jahre, um wieder dahin zu kommen (in der Kasko), wo Du jetzt stehst. Sollte sich in naher Zukunft der noch größere VK SChaden ereignen, dann geht in der Höherstufung richtig die Post ab.

 

Aber wenn Du ggf einen Rabattschutz oder Rabattretter mitversichert hast, ist dieser Schaden kein Thema, dann kannst auch fiktiv abrechnen.

 

Rufe doch einfach mal bei deiner Versicherung an und lass dir sagen, bis zu welcher Summe es sich für dich rechnet, den Schaden aus eigener Tasche zu zahlen.

Das dauert keine 5 Minuten, das auszurechnen.

Dann wäre interessant, wie teuer das Smart-Repair in dem Falle ist.

Liegt SR unter dem Rentabelbetrag würde ich auch nicht fiktiv abrechnen, dann würde ich das direkt aus eigener Tasche machen lassen.

Und die Stufung in der VK eben für einen "richtigen" VK-Schaden aufheben.

Die Entscheidung liegt allein bei Dir.

Wenn eine Reparatur fachgerecht und vollständig um die 2000 EUR kostet, liegt hier meiner Meinung noch ein ECHTER Vollkaskoschaden vor*.

Ob die Versicherung ohne Gutachter fiktiv in der Höhe abrechnet, liegt von der Gesellschaft ab. Es ist nicht richtig, dass Versicherer bei fiktiver Abrechnung in der Höhe prinzipiell einen Gutachter wollen.

Ob es sich lohnt, den Schaden selber zu tragen, erfragst du wie schon angeraten bei der Versicherung.

Wenn Dein Auto 1 Jahr alt ist, würde ich mir eine Smart Repair sehr gut überlegen. Grundsätzlich ist es klar dir vorbehalten, wass du machen willst. Kannst dir den Schaden auch auszahlen lassen und dir nen Kühlschrank kaufen, das ist deiner Versicherung herzlich egal. Die Versicherung interessiert es doch nicht, ob du mit einem heilen oder kaputten Auto fährst.

ABER : !!!!

Wenn ein weiterer Schaden entsteht, muss du damit rechnen (egal ob Kasko oder Haftpflicht) dass man aufgrund des Vorschadens nicht die ganze Reparatur bezahlt

Wenn das Auto doch mal verkauft werden soll, wirkt sich das mit einem nicht UND auch per SR repariertem Schaden aus.

Themenstarteram 11. Oktober 2013 um 0:42

Danke für die Antworten.

@flosen23 - ich habe einen Schaden frei im Jahr, die Frage ist halt ob noch ein Schaden folgt, wie Du schreibst. Dann müsste ich diesen Schaden zurück kaufen.

@Relaxolator - wenn die Seite neu lackiert werden würde und es gäbe einen Folgeschaden, gäbe es das Problem dann nicht (dass aufgrund des Vorschadens nicht die ganze nächste Reparatur bezahlt wird)? Dass unrepariert Probleme entstehen könnten, ist nachvollziehbar, aber auch bei Smart-Repair?

Bleibt dann eine Wertminderung bestehen, die eine normale Lackierung nicht zur Folge hätte oder ist beides in etwa vergleichbar? Nach deinem Geschriebenen gäbe es Probleme. Ist Smart-Repair keine "werterhaltende" bzw. anerkannte "Reparaturmethode"?

Danke und Gruß.

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