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Fiktive Frage - Erneuter Unfall nach Reparatur eines Totalschaden

Themenstarteram 15. Oktober 2024 um 19:13

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bzgl. folgendem Fall.

Ich hatte mit meinem Fahrzeug Opel Astra J BJ. 2012 einen Wildunfall.

Der Gutachter der HUK24 hat unverständlicherweise das Fahrzeug als Totalschaden geschrieben und dies auch in dem HIS Portal gemeldet.

Er behauptete dass ergänzend zu Stoßstange, Kotflügel und Xenon-Scheinwerfer auch noch die Lenkung + Felge defekt sind. (Vermutlich um für die Versicherung Geld zu sparen)

Den defekt der Lenkung + Felge konnte die Werkstatt nicht bestätigen (funktioniert ja auch noch) aber er wich nicht von seiner Meinung ab. Angäblich wäre die Spur leicht verstellt gewesen. (Nach 170tkm wohl kein Wunder)

Ich hab mich schlussendlich damit abgefunden, da das Fahrzeug eh nur noch einen Wert von ca. 6000€ (Vor dem Unfall) hatte und habe es selbst repariert.

Die Stoßstange musste geflickt werden, weil ein Ersatz nicht mehr verfügbar ist. Der Rest wurde mit Original Teilen ersetzt.

Ich frage mich jetzt, was in einem wiederholten Schadensfall passieren würde.

Ich habe noch eine Vollkasko Versicherung. Lohnt es sich überhaupt noch diese zu behalten?

Kann ich irgendetwas unternehmen, dass es später kein Ärger mit der Versicherung wegen einer evtl. wiederholten Abrechnug gibt?

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42 Antworten

Du hast fiktiv den Wildschaden ausgezahlt bekommen und selber repariert ?

Naja dann bekommst du nichts mehr beim erneuten Unfall .

Du bekommst nur noch Geld wenn du eine fachgerechte Reperatur nach Gutachten nachweist

Lass das Fahrzeug erneut begutachten, dass es aus der his verschwindet. Sonst kriegst du dafür nichts mehr.

Weise rechtssicher die Reparatur nach, Originalrechnungen für die Teile, aktuelle Fotos nach der Reparatur, Arbeitsschritte anläßlich der Reparatur und im Idealfall durch ein kurzes Wertgutachten eines öbv Sachverständigen mit Bestätigung über die Reparatur.

Themenstarteram 15. Oktober 2024 um 19:39

Wow. Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

Ich habe einen Restwert von ca. 3800€ ausgezahlt bekommen. Alleine der Xenon-Scheinwerfer hat schon 900€ gekosten.

Ich will mich daran nicht bereicher, die Werkstatt konnte es aber aufgrund des Totalschaden nicht ordentlich abrechnen und das Auto an eine Firma in Polen für 3000€ zu verkaufen kam für mich nicht in Frage.

Könnt ihr mir sagen, was so ein Gutachten ca. kostet? Oder kann man sowas evtl. über die Versicherung selbst erstellen lassen?

Ergänzend: tausche vorher noch das Lenkgetriebe aus, auch wenn es i.O. ist.

Themenstarteram 15. Oktober 2024 um 19:43

Meinst du das könnte später Probleme wegen dem Lenkgetriebe geben? Die Werkstatt hatte gesagt, dass die Lenkgetriebe entweder ganz sind oder aufplatzen. Von daher haben sie daran keinen Schaden feststellen können.

Weil es im Gutachten drin steht muss es ersetzt werden. Muss aber kein neues sein. Das alte im Labor auf Schäden zu prüfen wäre teurer als ein neues. Deshalb der Austausch lt. Gutachten. Ohne gibt es unter Garantie später mal Stress damit.

Wenn er wieder einen Schaden hat, wird einfach der Wiederbeschaffungswert neu ermittelt.

Ein Lenkgetriebe zu tauschen, dass nicht kaputt ist, macht überhaupt keinen Sinn.

Erklär mal wie du das meinst.

Das Auto ist ja jetzt nicht wertlos.

Es hab mindestens noch den Restwert von 3.800,- € aktuell.

Wenn der jetzt einen weiteren Schaden hat, dann wird das Auto vom Gutachter einfach neu eingewertet.

Dabei werden natürlich auch die selbst durchgeführten Reparaturen mit berücksichtigt.

Mal angenommen, er fährt jetzt Rückwärts irgendwo dagegen.

Dann schaut sich der Gutachter das Auto an.

Kommt vielleicht auf einen Wert von 5.000,- € statt der 6.000,- € weil es ja nicht vollständig repariert wurde.

Aber die 5.000,- € an Wert sind da.

Wenn der jetzt 1000,- € für ein Lenkgetriebe ausgibt, dann würde der Gutachter vielleicht wieder die 6.000,- € an Wert feststellen. Aber das macht ja keinen Sinn, denn dann hat er 1.000,- € für den Tausch eines Lenkgetriebes ausgegeben, dass gar nicht kaputt war.

Er hat also keinen Mehrwert durch den Tausch. Das Geld ist weg.

Das ist falsch. Ohne Austausch des Lenkgetriebes gibt es keinen Nachweis der vollständig fachgerechten Reparatur des Totalschadens nach dem Gutachten. Bei einem weiteren Schaden gibt es dann schlicht garnichts, weil sich der zuvor entstandene Totalschaden nicht erweitert konnte, dieser schon bezahlt wurde und dessen vollständig fachgerechte Beseitigung eben nicht belegt werden kann. So grausam ist das wenn nicht alle Teile ersetzt werden.

Themenstarteram 15. Oktober 2024 um 21:13

Wenn ich jetzt ein gebrauchtes Lenkgetriebe einbaue und dann noch die Spur prüfen lasse, wäre das von meiner Seite her noch vertretbar. Ein neues Getriebe kaufen macht dann wirtschaftlich vermutlich keinen Sinn mehr. Das wusste bestimmt auch der Gutachter....

Super wäre es wenn man am Ende mit der Maßnahme irgendwie diesen HIS Eintrag weg /korrigiert bekommen könnte. Denkt ihr das wäre möglich und falls ja, dann müsste das wieder über die Versicherung laufen?

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