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Finanzamt fordert Fahrtenbuch für Arbeitsweg (Werbungskosten)

Ich stelle das mal hier rein, weil hier bestimmt viele damit zu tun haben, aber es in kein anderes Forum passt (auf M-T!)
Mein Arbeitsweg beträgt 85km (einfache Strecke).
Entsprechend hohe Werbungskosten habe ich. Das ist seit Anfang 2015 so. Ich habe mir deswegen ein Steuerfreibetrag eintragen lassen und beim Finanzamt persönlich gefragt, ob die weitere Nachweise wollen - das wurde verneint.
Nun habe ich den Freibetrag für 2016 beantragt und auf dem ELStAM-Ausdruck ist der Hinweis, dass ich ein Fahrtenbuch führen soll.
Kann das Finanzamt ein Fahrtenbuch verlangen? Der Freibetrag sind 4712€/Jahr (1000€ Pauschale schon abgezogen).
Im §9 lese ich nichts dazu, dass ich da weitere Nachweise liefern muss.
Reicht nich auch Nachweise, wieviel Kilometer ich im Jahr fahre - ich mein, das sind allein dafür knapp 50tkm, die fährt ja keiner privat - plus dazu ein Nachweis meiner Arbeitszeiten (ich stempel) vom Arbeitgeber?
Bei Google finde ich leider nur Einträge wo es um Firmenwagen etc. geht.
Ich fahre mit meinem Privatwagen.
Die Frage ist dann auch: Welche Form muss das Fahrtenbuch haben? Ich hoffe es reicht, wenn ich nur die Fahrten zur Arbeit dokumentiere.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@trollfahrer schrieb am 5. Februar 2016 um 14:05:39 Uhr:
... zum kotzen hier in Deutschland !!!

Mein Tipp in allen Lebenslagen: Change it or leave it.

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Wenn du Angestellter bist und das Privatauto nicht dienstlich nutzt, brauchst du kein Fahrtenbuch. Das wird eigentlich nur dann vorgeschrieben, wenn Dienstfahrten mit dem Privat-Pkw gemacht werden oder du Selbständig bist.
Du kannst jeden 0,30 €/km einfache Strecke abrechnen, bis 4500 € im Jahr macht das FA normalerweise auch keine Zicken. Wenn es mehr ist, musst du oft die Notwendigkeit nachweisen, weil das FA dann private Gründe unterstellt: du möchtest aus persönlichen Gründen nicht umziehen. Wobei Umzugskosten dann als berufsbedingte Aufwendungen absetzbar wären, ebenso wie die doppelte Haushaltsführung für eine zusätzlich am Arbeitsort angemietete Wohnung.
Das Fahrtenbuch (das du eigentlich gar nicht führen müsstest) muss lückenlos sein, also nicht nur die Arbeitswege beinhalten.
http://www.fahrtenbuch.com/ratgeber/fahrtenbuch_faq.php

Ein Fahrtenbuch ist eigentlich nur dann nötig, wenn du die tatsächlich angefallenen km abrechnen möchtest. Da du einen Freibetrag angemeldet hast, sollte hier auf Nachfrage des Finanzamtes ein Beleg deines Arbeitgebers genügen.
Der Hinweis in Elster besagt auch nur, dass man ein Fahrtenbuch führen sollte, aber eben nicht muss. Je nachdem, was man nutzen(Pauschale oder tatsächliche Kosten) möchte.

Musst Du nicht. Du kannst auch zu Fuß gehen und die Entfernungspauschale ansetzen. Deswegen heißt das ja "Pauschale".

Danke.
Ich will ja die Pauschale nutzen.
Es ist auch nur auf dem ELStAM-Aufdruck unten als Hinweis "Bitte führen Sie ein Fahrtenbuch zum Nachweis und reichen Sie es 2017 mit der Steuererklärung für 2016 ein" - Der Satz ist von Hand rein geschrieben, weil er Rechtschreibfehler enthält.
Ich sehe das nicht als wirksame Auflage und sehe auch keine Pflicht ein komplettes Fahrtenbuch nur dafür zu führen.
Die Grenze von 4500€ gilt bei Privatwagen ja definitiv nicht.
Da ich stempel, kann ich ja simpel nachweisen an welchen Tagen ich die Arbeitsstätte aufgesucht habe.
Frage ist, ob ich auf diese "Bitte" reagiere oder nicht...

Wenn du immer denselben Arbeitsweg hast, wozu dann ein Fahrtenbuch? Google-Maps öffnen, km messen, multiplizieren mit Arbeitstagen und fertig.

Zitat:

@BlauerFlitzer81 schrieb am 30. Januar 2016 um 13:02:31 Uhr:


Wenn du immer denselben Arbeitsweg hast, wozu dann ein Fahrtenbuch?…

Weil das Finanzamt eines verlangt?

Sehe das als Bitte und nicht als eine Anordnung die auf irgendwelchen Paragraphen basiert. Müsste zu dem Zusatz dann nicht auch eine separate Rechtsbehelfsbelehrung erteilt werden?

Zitat:

@BlauerFlitzer81 schrieb am 30. Januar 2016 um 13:02:31 Uhr:


Wenn du immer denselben Arbeitsweg hast, wozu dann ein Fahrtenbuch? Google-Maps öffnen, km messen, multiplizieren mit Arbeitstagen und fertig.

Nichtmal das ist nötig. Du kannst auch ein x-beliebiges Navi damit füttern. Wahlweise auch einen online-Routenplaner. Die geben dir auf Wunsch nicht nur die schnellste, sondern auch die optimalste Strecke aus. Die darf sogar länger sein.

Und ich glaube, dass der TE zwar häufiger dienstlich fährt, diese Strecke aber nicht unbedingt zum Firmensitz führen muss. Früher gabs dafür in Elster die Rubrik- Mehraufwendung bei Wechseltätigkeit-.

Handwerker beispielsweise.

Nein, ich arbeite immer am selben Ort. Dienstliche Fahrten führe ich nur mit dienstlichen PKW durch (private PKW dürfen wir dafür nicht nutzen).
Ich denke da wie @gummikuh72 und sehe diesen "Hinweis" nicht als rechtskräftige Auflage an.
Mal davon ab, dass ein Fahrtenbuch auch rechtlich eine starke Auflage ist, die man nicht einfach so durchführen darf. Sieht man ja auch immer wieder an Urteilen, wo es um Fahrtenbuch-Auflagen geht.
Nur wegen Werbungskosten & Entfernungspauschale ein Fahrtenbuch für ein privaten PKW halte ich für sehr übertrieben.
Frage ist halt: FA anschreiben und die Bitte zurückweisen oder nichts tun.
PS.: Als ich letztes Jahr fragte, hieß es ja, man brauche keine weiteren Nachweise. Habe aber trotzdem mal nahezu alle Tankquittungen aufgehoben (tanke jeden 2. Tag wegen der Kilometer), als Nachweis.

Ich muss hier ein wenig korrigieren.
Wenn Du mehr als 4.500.- Euro geltend machen willst, kann das Finanzamt tatsächlich einen Nachweis verlangen. Das muss aber nicht unbedingt ein Fahrtenbuch sein. Hier reicht z. B. auch ein Inspektionsnachweis oder ein Nachweis über Tankrechnungen.
Ich würde dort einmal anrufen und fragen, warum es ein Fahrtenbuch sein muss. Ich bin mal gespannt, was die dann sagen.

Ich würde das mit dem Finanzamt abklären und nicht hier.
Du kannst später nicht beim FA sagen die User von MT haben aber gesagt...

Zitat:

@klamann15 schrieb am 30. Januar 2016 um 13:20:10 Uhr:


Ich würde das mit dem Finanzamt abklären und nicht hier.
Du kannst später nicht beim FA sagen die User von MT haben aber gesagt...

Das ist klar - mir geht es eher darum, dass hier jemand vllt. Rechtsgrundlagen nennen kann, auf denen das FA handeln und solche Auflagen geltend machen kann oder andersrum Urteile bekannt sind, die diese Auflagen zurückweisen.

Weiterhin die konkrete Frage wie so eine Auflage schriftlich auszusehen hat (wie @gummikuh72 ja auch schon ansprach) und ob so eine Auflage in Form einer "Bitte" auf einem ELStAM-Ausdruck, der eigenständig lediglich ein Info-Schreiben ohne Rechtskraft ist, gültig bzw. rechtskräftig sein kann (ohne Rechtsbehelf auf dem Schreiben).

Es könnte natürlich auch eine formlose Erinnerung an eine bereits erteile Auflage sein, aber du schreibst ja selbst, dass du dazu nichts gefunden hast.

Ich fahre auch einen Firmenwagen und führe auch ein Fahrtenbuch weil meine Fa. das verlangt.
Eingetragen wird jede Fahrt, geschäftlich und privat, sozusagen lückenlos.
Hatte damit noch nie Probleme mit meiner Fa. und dem Finanzamt.

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