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Finanzierten PKW kaufen - hat jemand Durchblick?

Themenstarteram 1. Dezember 2009 um 21:39

Hallo,

möchte mir gerne ein von einem privaten Verkäufer finanziertes Auto kaufen.

Der Wagen wird nicht bei der Hausbank des Herstellers finanziert, jedoch gibt es eine Filiale dieser Bank in meiner Stadt.

Soweit so gut, doch ist mir die Konstellation in meinem Fall noch nicht ganz verständlich:

Eine Finanzierung ist doch ein Darlehensvertrag, bestehend aus Darlehensgeber (=Bank) und Darlehensnehmer (=in meinem Fall der Verkäufer)?!

->Hier gibt es ein Problem für mich dahingehend, dass der Verkäufer zwar derjenige ist, der das Auto finanziert, aber nicht zugleich Halter ist. Halter ist ein Verwandter des Verkäufers.

Die Bank ist doch die Eigentümerin des Autos, da dieses noch nicht voll bezahlt ist. Eigentümer würde der jetzige Verkäufer mit Bezahlung der letzten Rate werden, stimmts?!

Wäre es möglich, dass der Verkäufer den Brief anfordern lässt von/bei einer Bankfiliale in unserer Nähe? Dort könnte dann der Brief ausgelöst werden und das Fahrzeug an mich als Käufer übereignet werden. Stimmt das so?

Frage mich nur, ob es ein Problem darstellt, wenn der Halter nicht anwesend ist oder vielleicht auch vom Verkauf des Autos gar nichts weiss?

Welche Rechte hat in diesem Fall der eingetragene Halter? Wie wirkt sich das auf mich als Käufer aus?

Kennt sich jemand damit aus?

Würde mich sehr freuen über eine Antwort!

Viele Grüße,

Eddy

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19 Antworten
am 2. Dezember 2009 um 10:02

Die Bank ist nicht Eigentümer, der Verkäufer ist es.

Wenn der mit Dir zur Bank geht, und dir den Brief aushändigt, dann hast du einen Kaufvertrag, und alles ist gut.Der da im Brief eingetragen ist, ist nur ein Nutzer, das kann man im Kaufvertrag vermerken," Fahrzeug war zugelassen auf :"

Entweder er meldet ab, oder du meldest gleich um.

am 2. Dezember 2009 um 10:21

das ist so nicht richtig, natürlich ist der derzeitige fahrer des Fahrzeuges in einer Finanzierung NICHT der Eigentümer....er ist Besitzer, in den Finanzierungsverträgen ist ein Eigentumsvorbehalt geregelt, bis zur vollständigen Zahlung des Fahrzeuges ist der Wagen im Eigentum der Hausbank aber im Besitz des Fahrers...

is ja logisch, du kannst ein Auto nur als Eigentum bezeichnen, wenn du auch den Brief hast...vorallem muss ja der Eigentumsvorbehalt geregelt sein, da ja der Fahrer im Brief eingetragen ist und so ja ohne Zahlung die Herausgabe des Briefs verlangen kann...

Zur Abwicklung, hier das Beispiel, wie ich es gemacht habe:

Ich habe damals ein finanziertes Auto verkauft, der Interessent wurde über den Zustand (Finanzierung) informiert. Ich habe von dem Interessenten/Käufer eine Anzahlung (nur symbolisch) in Höhe von 5% des Kaufpreises verlangt. Natürlich habe ich das quittiert, IM ANSCHLUSS habe ich dann bei der Bank den Brief angefordert. Die Bank rechnet dann ab und schickt den Brief an die Niederlassung in deiner Nähe.

DU gehst dann, wenn der Brief dann bei der Bank ist, mit dem Verkäufer zur Bank, das Auto muss da sein, Fahrzeugschein etc.. Ihr macht den Vertrag fertig, geht zusammen rein. DU zahlst die Ablöse für das Auto und lässt dir direkt den BRIEF geben, lass den nicht in die Hände des Verkäufers kommen. Eventuell musst du dem Verkäufer noch einen bestimtmen Teil zahlen (je nachdem auf was ihr euch geenigt habt).

Du bekommst direkt die Schlüssel etc. und fährst mit dem Auto nach Hause.

Einfacher wäre natürlich, dass du eine Anzahlung leistest und der Verkäufer den Brief von seinem Geld auslöst und er ihn dir dann zug um zug bei Geldübergabe aushendigt.

Solange du den Brief in der Hand hast, alle Papiere und Schlüssel ist es egal wer Halter, Fahrer etc. ist. DU schließt einen Vertrag ab und mit den Papieren und den Schlüsseln und dem Auto bist du Eigentümer und Besitzer!

Themenstarteram 2. Dezember 2009 um 10:33

Hallo,

 

eben, die Bank ist Eigentümerin, das war mir schon klar.

Der Verkäufer hat lediglich ein Anwartschaftsrecht bezüglich des Eigentums am Wagen. Würde er die letzte Rate bezahlen, würde er automatisch Eigentum erhalten.

Mir wäre es auch lieb, der Verkäufer löst das Auto aus - wie in Deiner 2. Variante - und übereignet mir den Wagen direkt Zug um Zug gegen Bezahlung des Kaufpreises. Ich denke, dass das auch in seinem Sinne ist, also machbar wäre.

ABER: mein Problem war ja zudem, dass in den Papieren nicht der Verkäufer also der Darlehensnehmer steht, sondern ein Verwandter von ihm. Muss diese Person auch berücksichtigt werden bei diesem Geschäft?

Inwieweit kann das problematisch sein/werden?

 

Vielen Dank,

Gruß,

Eddy

Themenstarteram 2. Dezember 2009 um 10:36

Zitat:

...

Solange du den Brief in der Hand hast, alle Papiere und Schlüssel ist es egal wer Halter, Fahrer etc. ist. DU schließt einen Vertrag ab und mit den Papieren und den Schlüsseln und dem Auto bist du Eigentümer und Besitzer!

Okay, hatte ich überlesen. Also ist der Umstand bzgl. der Verschiedenheit von Halter/Darlehensnehmer egal.

Etwas anderes würde aber dann gelten, wenn auch der Halter zugleich Darlehensnehmer wäre, also zwei Personen das Darlehen aufgenommen hätten oder zusammen verpflichtet wären?!

Zitat:

Original geschrieben von alex23091

das ist so nicht richtig, natürlich ist der derzeitige fahrer des Fahrzeuges in einer Finanzierung NICHT der Eigentümer....er ist Besitzer, in den Finanzierungsverträgen ist ein Eigentumsvorbehalt geregelt, bis zur vollständigen Zahlung des Fahrzeuges ist der Wagen im Eigentum der Hausbank aber im Besitz des Fahrers...

Dazu müßte man erstmal die Gestaltung der Finanzierung kennen. Kann auch ein normaler Konsumentenkredit sein und die Bank weiß gar nicht, was von dem Geld erworben wurde. Dann gibts auch keinen Eigentumsvorbehalt, in welcher Form auch immer.

Zitat:

Original geschrieben von alex23091

is ja logisch, du kannst ein Auto nur als Eigentum bezeichnen, wenn du auch den Brief hast...vorallem muss ja der Eigentumsvorbehalt geregelt sein, da ja der Fahrer im Brief eingetragen ist und so ja ohne Zahlung die Herausgabe des Briefs verlangen kann....

Der Brief begründet kein Eigentum, das ist eine urban legend.

Deshalb ist:

Zitat:

Original geschrieben von alex23091

Solange du den Brief in der Hand hast, alle Papiere und Schlüssel ist es egal wer Halter, Fahrer etc. ist. DU schließt einen Vertrag ab und mit den Papieren und den Schlüsseln und dem Auto bist du Eigentümer und Besitzer!

..ein äußerst gefährlicher Trugschluß

Mal abgesehen davon, daß es noch zig andere Probleme geben kann. Angefangen von irgendwelchen Nutzungsrechten aus geschiedenen Ehen bis offene Werkstattrechnungen usw. Ich wäre da äußerst vorsichtig wegen dieser Sache:

->Hier gibt es ein Problem für mich dahingehend, dass der Verkäufer zwar derjenige ist, der das Auto finanziert, aber nicht zugleich Halter ist. Halter ist ein Verwandter des Verkäufers.

Offensichtlich war der Käufer (Halter) nicht kreditwürdig genug mit den entsprechenden Konsequenzen. Wahrscheinlich kann der Halter die Raten nicht an den kreditnehmenden Verwandten zahlen, das riecht nach Ärger.

 

am 2. Dezember 2009 um 10:50

ja klar du "LC5L" hast natürlich recht, ich gehe von "normalen" umständen aus, des weiteren kann es sich auch um eine hausbank handeln, welche das Fahrzeug finanziert, nur das kommt eher selten bei PKW Finanzierungen vor, da du diese meistens im Autohaus abschließt...

Meine Vermutung geht in dieselbe Richtung, der Kreditnehmer hatte nicht genügend Bonität, hat seinen "Onkel, Tante" etc. den Finanzierungsvertrag abschließen lassen und fährt das Auto jetzt...vielleicht kann er die Rate nicht zahlen und versucht den Wagen los zu werden...

ok, das mit dem Brief, papieren etc. ist so ne Sache...da kann man auf die Schnauze fliegen..

Meine Frage: Ist dieses Fahrzeug so etwas besonderes?? Das Angebot sooooo gut oder warum muss es dieser sein?? Such dir doch einen, den du direkt kaufen kannst ohne die Probleme...

Themenstarteram 2. Dezember 2009 um 10:54

Zitat:

...

->Hier gibt es ein Problem für mich dahingehend, dass der Verkäufer zwar derjenige ist, der das Auto finanziert, aber nicht zugleich Halter ist. Halter ist ein Verwandter des Verkäufers.

Offensichtlich war der Käufer (Halter) nicht kreditwürdig genug mit den entsprechenden Konsequenzen. Wahrscheinlich kann der Halter die Raten nicht an den kreditnehmenden Verwandten zahlen, das riecht nach Ärger.

Der ehemalige Käufer und mein jetziger Verkäufer des Wagens hat diesen damals finanzieren lassen. Die Finanzierung läuft auch auf ihn persönlich.

Er ist der (faktische) Halter, auch wenn der Verwandte in den Papieren eingetragen ist. Ein Halter muss weder in Zulassungsbesch. I bzw. II eingetragen sein.

Ist ein günstigerer Versicherungsrabatt, den der Verwandte erhält, kein überzeugender Grund, weshalb der Wagen "auf den Verwandten läuft"?

Verstehe nicht, inwieweit das nach Ärger riechen könnte, bitte näher ausführen. Danke!

Themenstarteram 2. Dezember 2009 um 11:05

Zitat:

Es ist möglich, dass:

Original geschrieben von alex23091

Meine Vermutung geht in dieselbe Richtung, der Kreditnehmer hatte nicht genügend Bonität, hat seinen "Onkel, Tante" etc. den Finanzierungsvertrag abschließen lassen und fährt das Auto jetzt...vielleicht kann er die Rate nicht zahlen und versucht den Wagen los zu werden...

zutrifft, kann ich nicht 100%ig ausschliessen. Denke, es ist anders.

Dass er das Auto loswerden möchte, eventuell den Kredit nicht mehr bedienen kann ist doch kein Risiko für mich, wenn er den Wagen auslöst, wovon ich ausgehe, dass er es kann. Ich denke, er kann die Raten noch bezahlen, möchte aber nicht mehr aus nicht-wirtschaftlichen Erwägungen.

Original geschrieben von alex23091

Meine Frage: Ist dieses Fahrzeug so etwas besonderes?? Das Angebot sooooo gut oder warum muss es dieser sein?? Such dir doch einen, den du direkt kaufen kannst ohne die Probleme...

ja, deine vermutung ist richtig. es ist ein aussergewöhnlich gutes angebot. normalerweise würde ich mir solche verwindungen auch ungerne antun.

Zitat:

Original geschrieben von Easy_Edwin

Zitat:

...

->Hier gibt es ein Problem für mich dahingehend, dass der Verkäufer zwar derjenige ist, der das Auto finanziert, aber nicht zugleich Halter ist. Halter ist ein Verwandter des Verkäufers.

Offensichtlich war der Käufer (Halter) nicht kreditwürdig genug mit den entsprechenden Konsequenzen. Wahrscheinlich kann der Halter die Raten nicht an den kreditnehmenden Verwandten zahlen, das riecht nach Ärger.

Der ehemalige Käufer und mein jetziger Verkäufer des Wagens hat diesen damals finanzieren lassen. Die Finanzierung läuft auch auf ihn persönlich.

Er ist der (faktische) Halter, auch wenn der Verwandte in den Papieren eingetragen ist. Ein Halter muss weder in Zulassungsbesch. I bzw. II eingetragen sein.

Ist ein günstigerer Versicherungsrabatt, den der Verwandte erhält, kein überzeugender Grund, weshalb der Wagen "auf den Verwandten läuft"?

Verstehe nicht, inwieweit das nach Ärger riechen könnte, bitte näher ausführen. Danke!

Wenn ich das jetzt schreiben würde, wäre es ja eine Anleitung zum Betrug :D

Wenn der VK wirklich Fahrzeugnutzer war, würde ich mal um eine/mehrere Werkstattrechnungen bitten. Anhand der Rechnungsadresse sieht man dann schon, ob die Aussage mit der Versicherung nur eine Ausrede ist oder nicht.

am 2. Dezember 2009 um 11:51

generell ist das mit der Versicherung auch eine seltsame Aussage, erinnere mich an die Zeit wo meine Mutter eine KFZ Versicherung für mich abgeschlossen hatte und trotzdem ich in den Papieren stand...

ja gut die Frage ist: WARUM IST ES EIN SOLCH GUTES ANGEBOT??!!

also mein PKW, trotz der Tatsache, dass er in einer Finanzierung war, wurde zum Marktpreis angeboten und verkauft...da ich es verkaufen wollte aber NICHT MUSSTE!!!

Einer, der ein gutes Angebot macht will den Wagen schnell loswerden oder locken...entweder ist was mit dem Wagen, er kann die Raten nciht mehr zahlen oder hat Verbindlichkeiten ggü. dritten....und die würdest du dann übernehmen....

Der Punkt ist einfach...frag dich einfach ob die entstehenden Probleme den vorteil nicht aufwiegen können...

Ich sag mal so, ich hatte damals auch nicht die Summe (es war ein Audi TT, hatte noch eine Schuld von 12,000€) um diese selber vorzustrecken um den Wagen auszulösen...deshalb war ich auf den Käufer angewiesen...aber ich war zu 100% ehrlich und die Papiere etc. alles war auf meinen Namen, lass dir den Finanzierungsvertrag zeigen...

generell will dir hier keiner abraten, es gibt Möglichkeiten im Leben, da kann mal selber von "schlechten Situationen anderer" profitieren...ist auch nichts schlimmes dran, nur muss halt alles zu 100% stimmen

Zitat:

Original geschrieben von LC5L

 

Wenn der VK wirklich Fahrzeugnutzer war, würde ich mal um eine/mehrere Werkstattrechnungen bitten. Anhand der Rechnungsadresse sieht man dann schon, ob die Aussage mit der Versicherung nur eine Ausrede ist oder nicht.

Wieso das denn ?

Rechnung wird meist auf den ausgestellt, der auf dem Fahrzeugschein steht.

Adresse des Halters auf Rechnung: Sagt nichts über Versicherung

Adresse des Eigentümers/Finanziers auf Rechnung: Vereinbarung mit Autohaus, die Rechnung an ihn auszustellen, da er bezahlt. Sagt nichts über Versicherung.

Die Tatsache, dass Halter und Eigentümer/Kreditnehmer unterschiedliche Personen sind, ist nichts besonderes und kann vielfältige Gründe haben.

Kreditvertrag mit Sicherungsübereignung kann vom Halter nicht geschlossen werden, da er kein Eigentum am Fahrzeug hat und dieses somit auch nicht an die Bank übereignen kann. 

 

M.E. ist hier sicherzustellen, dass das Fahrzeug nicht wegen seines technischen Zustandes schnell und preiswert verkauft wird.

 

O.

Soll doch der Verkäufer mit seiner Bank einen kurzfristigen Kredit ausmachen, dass er den 'Brief' auslösen kann und dann alles dem TE gegen bar komplett übergeben. Bevor ich nicht alle Papiere gesehen hätte würde ich nichts unterschreiben. Wie soll man denn sonst die Fahrgestellnummer am Auto und in den Papieren vergleichen ?

Etwas anderes würde ich NIE akzeptieren, der Ärger ist vorprogrammiert. Eventuell hat dann der TE einen Kaufvertrag unterschrieben und muss dann erst erfolglos den Verkäufer auf Erfüllung in Anspruch nehmen um festzustellen, dass er aus dem Vertrag 'schadlos' wieder herauskommt. So billig kann kein Auto sein, dass ich mir diesen Ärger aufhalsen würde.

am 3. Dezember 2009 um 8:05

also mal ehrlich...ich hätte damals auch keinen kredit aufgenommen um den wagen auszulösen...papiere kannse auch in der hand haben und nicht wissen ob die nicht fake sind...

wenn es ein gutes geschäft ist, dann muss man halt ein wenig "risiko" eingehen, wobei ich nicht weiß wo das risiko ist, wenn man alles zusammen mit dem verkäufer macht...

hat bei mir reibungslos geklappt, innerhalb von 5 tagen war der brief bei audi, zusammen hin, abgeholt und übergeben...

wie gesagt die probleme hatten wir ja besprochen, aber muss ja jeder selber entshceiden

Zitat:

Original geschrieben von alex23091

also mal ehrlich...ich hätte damals auch keinen kredit aufgenommen um den wagen auszulösen...papiere kannse auch in der hand haben und nicht wissen ob die nicht fake sind...

wenn es ein gutes geschäft ist, dann muss man halt ein wenig "risiko" eingehen, wobei ich nicht weiß wo das risiko ist, wenn man alles zusammen mit dem verkäufer macht...

hat bei mir reibungslos geklappt, innerhalb von 5 tagen war der brief bei audi, zusammen hin, abgeholt und übergeben...

wie gesagt die probleme hatten wir ja besprochen, aber muss ja jeder selber entshceiden

Aber wenn nicht mal der in den Papieren stehende beim Verkauf dabei ist, ist es schon etwas merkwürdig.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Zitat:

Original geschrieben von LC5L

 

Wenn der VK wirklich Fahrzeugnutzer war, würde ich mal um eine/mehrere Werkstattrechnungen bitten. Anhand der Rechnungsadresse sieht man dann schon, ob die Aussage mit der Versicherung nur eine Ausrede ist oder nicht.

Wieso das denn ?

Mir scheint, Du hast das grundlegende Problem nicht erkannt.

Außerdem gibts genug Versicherungen, bei denen VErs-Nehmer und Halter nicht identisch sein müssen. Kostet zwar etwas mehr, aber auch nicht die Welt.

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