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Finanziertes Auto kaufen, wie?

Themenstarteram 29. Juni 2013 um 12:03

Hallo

wollte ein Auto kaufen, dieses ist aber noch finanziert, und der Verkäufer weiss selber noch nicht genau wie es ablaufen kann.

Ich würden Wagen heute ansehen und würde ihn natürlich gleich gerne mitnehmen, 1. weil es eine lange Strecke ist und 2. zwecks der Ungeduld.

Der Verkäufer meinte ich könnte das Auto gleich mitnehmen, natürlich aber ohne Brief.

Nun weiss ich nicht genau wie man es am besten abwickelt um es sicher und schnell zu lösen.

Wenn ich das Auto mitnehme, eine Anzahlung leiste und alles im Kaufvertrag festgehalten wird wie es ablaufen soll, ist dass denn dann ausreichend, oder sollte man es lieber anderweitig machen?

Habe viele Threads gelesen aber zu 99% ließt man dann leider auch nur Vermutungen.

MfG

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31 Antworten

Geld nur gegen Auto und Papiere. Wie der Verkäufer das mit seiner Bank regelt wäre mir egal. Wenn der Verkäufer das nicht geregelt bekommt, sprich kein Geld hat um Wagen und Papiere auszulösen würde ich mich mit nem anderen Wagen anfreunden.

Den Ablösebetrag auf das Bankkonto der Bank überweisen und der Bank Fax schicken das der Brief an Deine Adresse geschickt werden soll.

Das Auto nimmste sofort mit und alle Papiere auch..

ich habe das damals in 2009auch gemacht, der Verkäufer hatte den Wagen auch bei der BMW Bank finanziert..

der Ablösebetrag wurde persönlich von einem Bankarbeiter auf das Ablösekonto der Bank überwiesen.

Ich hatte die Quittung bekommen.

Dazu hat der Banker noch ein Fax an die BMW Bank geschickt, das der Brief zu mir geschickt werden soll...

Ich hatte das Auto gleich mitgenommen, und eine Woche später kam der Brief mit der Post..

am 29. Juni 2013 um 15:32

Dazu müsste man allerdings den genauen Ablösebetrag von der Bank erfahren, oder sich blauäugig auf die Angaben des Verkäufers verlassen.

am 29. Juni 2013 um 16:18

Die Frage ist natürlich auch, ob der Wagen die Ablösesumme wert ist.

am 29. Juni 2013 um 16:23

Zitat:

Original geschrieben von ickeb

Die Frage ist natürlich auch, ob der Wagen die Ablösesumme wert ist.

Das spielt doch für den Käufer keine Rolle. Das ist allein das Problem des Verkäufers, denn der Käufer verhandelt den Preis ja mit dem Verkäufer. Sollte der Ablösebetrag über dem vereinbarten Preis liegen, muss der Verkäufer eben für die Ablösung sorgen, andernfalls kann man so vorgehen wie von Syrincs01 gepostet.

Natürlich muss die Ablösesumme von der Bank bestätigt sein.

Gruß

Der Chaosmanager

Das sicherste ist - finde ich - die finanzierende Bank darum bitten, den Brief an einen

autorisierten Hander zu verschicken. Wird von VW z. B. gemacht. Brief geht an ein VW-Autohaus, dort wird das Geschäft zwischen Käufer und Verkäufer besiegelt. Der Brief wird von dem Autohausmitarbeiter gegen Zahlung der Restforderung aus dem Kreditvertrag übergeben. Somit hast Du als Käufer überhaupt keine Probleme und wickelst das Geschäft noch auf dem Gelände des Autohauses ab.

Die guten Tipps wie es richtig gemacht wird wurden ja schon gegeben.

Hier noch mal zur Warnung, was passieren kann wenn du sie in den Wind schlägst:

Das Auto gehört im Moment der Bank, der Verkäufer darf es dir nicht mitgeben. Wenn es schlecht läuft bist du das Geld los und musst auch das Auto wieder rausrücken.

Zitat:

Original geschrieben von Battlemoench

Die guten Tipps wie es richtig gemacht wird wurden ja schon gegeben.

Hier noch mal zur Warnung, was passieren kann wenn du sie in den Wind schlägst:

Das Auto gehört im Moment der Bank, der Verkäufer darf es dir nicht mitgeben. Wenn es schlecht läuft bist du das Geld los und musst auch das Auto wieder rausrücken.

Auch wenn die Bank Eigentümer sein sollte, was bei einer üblichen Kreditsicherungsübereignung sehr wahrscheinlich ist, kann der Besitzer das Fahrzeug gleichwohl veräußern.

Wie schon mehrfach erwähnt wird idealerweise der Brief an einen lokalen Händler des Vertrauens der Bank geschickt, der Wagen wird angeschaut falls alles past fährt man zum Händler der nimmt das Geld entgegen was zur Auslöse fehlt und übergibt die restlichen Papiere. KFZ Schein bzw. die neuen Zulassungspapiere sind aber explizit kein Eigentumsnachweis für ein KFZ.

am 3. Juli 2013 um 6:00

Zitat:

Original geschrieben von MattR

Zitat:

Original geschrieben von Battlemoench

Die guten Tipps wie es richtig gemacht wird wurden ja schon gegeben.

Hier noch mal zur Warnung, was passieren kann wenn du sie in den Wind schlägst:

Das Auto gehört im Moment der Bank, der Verkäufer darf es dir nicht mitgeben. Wenn es schlecht läuft bist du das Geld los und musst auch das Auto wieder rausrücken.

Auch wenn die Bank Eigentümer sein sollte, was bei einer üblichen Kreditsicherungsübereignung sehr wahrscheinlich ist, kann der Besitzer das Fahrzeug gleichwohl veräußern.

Wie schon mehrfach erwähnt wird idealerweise der Brief an einen lokalen Händler des Vertrauens der Bank geschickt, der Wagen wird angeschaut falls alles past fährt man zum Händler der nimmt das Geld entgegen was zur Auslöse fehlt und übergibt die restlichen Papiere. KFZ Schein bzw. die neuen Zulassungspapiere sind aber explizit kein Eigentumsnachweis für ein KFZ.

Er kann es zwar veräußern, ist aber aller Voraussicht nach nicht Berechtigter dies zu tun. In den meisten Fällen bleibt der Wagen ja bis zur letzten Rate im Eigentum der Bank.

Über das Eigentum an einem Gegenstand kann nur der Eiegntümer (daher ja auch der Begriff) verfügen. Der Kreditnehmer ist hier aber lediglich Besitzer und nicht Eigentümer. Somit hat er zwar die Sachherrschaft im konkreten Sinne, nicht aber im abstrakten (sprich über das Eigentumsverhältnis). Mir würde auch nicht gefallen, wenn ich mein Auto verleihe (dann ist für diesen Zeitraum ja jemand anderes Besitzer) und der Hampel verkauft mein Auto.

Am sinnvollsten wäre es wohl vorab mit der finanzierenden Bank des "Verkäufers" zu sprechen und sich Ablösesumme und sonstige Konditionen bestätigen zu lassen. Wie hier schon beschrieben.

Danach sollte eine Abwicklung über ein Autohaus des Herstellers, bzw. evtl der finanzierenden Bank, die sicherste Variante sein. Aber das kann einem sicher der Mitarbeiter der Bank erklären - die werden einen solchen Fall nicht zum ersten mal haben.

Gruß, Volker

Zitat:

Original geschrieben von VolkerRacho2013

Zitat:

Original geschrieben von MattR

 

Auch wenn die Bank Eigentümer sein sollte, was bei einer üblichen Kreditsicherungsübereignung sehr wahrscheinlich ist, kann der Besitzer das Fahrzeug gleichwohl veräußern.

Wie schon mehrfach erwähnt wird idealerweise der Brief an einen lokalen Händler des Vertrauens der Bank geschickt, der Wagen wird angeschaut falls alles past fährt man zum Händler der nimmt das Geld entgegen was zur Auslöse fehlt und übergibt die restlichen Papiere. KFZ Schein bzw. die neuen Zulassungspapiere sind aber explizit kein Eigentumsnachweis für ein KFZ.

Er kann es zwar veräußern, ist aber aller Voraussicht nach nicht Berechtigter dies zu tun. In den meisten Fällen bleibt der Wagen ja bis zur letzten Rate im Eigentum der Bank.

Über das Eigentum an einem Gegenstand kann nur der Eiegntümer (daher ja auch der Begriff) verfügen. Der Kreditnehmer ist hier aber lediglich Besitzer und nicht Eigentümer. Somit hat er zwar die Sachherrschaft im konkreten Sinne, nicht aber im abstrakten (sprich über das Eigentumsverhältnis). Mir würde auch nicht gefallen, wenn ich mein Auto verleihe (dann ist für diesen Zeitraum ja jemand anderes Besitzer) und der Hampel verkauft mein Auto.

Am sinnvollsten wäre es wohl vorab mit der finanzierenden Bank des "Verkäufers" zu sprechen und sich Ablösesumme und sonstige Konditionen bestätigen zu lassen. Wie hier schon beschrieben.

 

Danach sollte eine Abwicklung über ein Autohaus des Herstellers, bzw. evtl der finanzierenden Bank, die sicherste Variante sein. Aber das kann einem sicher der Mitarbeiter der Bank erklären - die werden einen solchen Fall nicht zum ersten mal haben.

Gruß, Volker

Ich glaube die Diskussion sollten wir hier abbrechen, sonst langweilen wir noch das ganze Forum mit Leistungsstörungen, Geschäftsführung ohne Auftrag oder in welche Richtung man dann weiter abdriften möchte.

Irgendwie scheint beim Kauf eines Autos immer mehr geprüft und abgewogen zu werden als bei weit schwierigeren Themen (Hauskauf, Krankenversicherung etc.)

Ich wiederhole mich zwar jetzt auch aber den Schein irgendwo zum Händler des Vertrauens schicken oder wenn er nicht über eine Herstellerbank finanziert hat, wird es auch übliche Vorgehensweisen geben, wer dann etwas Vertrauen vorrausschiessen muss wird sich dann zeigen.

am 20. Juli 2013 um 0:11

Ich hab den Kauf damals vor Ort beim Autohaus gemacht, wo das Auto finanziert war. Der Besitzer (Verkäufer), das Autohaus (Eigentümer) und ich waren anwesend. Das Geld floß direkt an das Autohaus und dir rücken dann den Brief raus. Laß dich nicht dazu verleiten, dem Verkäufer das Geld in die Hand zu drücken ohne den Brief zu erhalten.

Zitat:

Original geschrieben von HairyOtter

Ich hab den Kauf damals vor Ort beim Autohaus gemacht, wo das Auto finanziert war. Der Besitzer (Verkäufer), das Autohaus (Eigentümer) und ich waren anwesend. Das Geld floß direkt an das Autohaus und dir rücken dann den Brief raus. Laß dich nicht dazu verleiten, dem Verkäufer das Geld in die Hand zu drücken ohne den Brief zu erhalten.

Genau.

Vor allem noch weil der Verkäufer in solche Fällen meist in Geldnot ist und es bei ihm also nichts zu holen gibt.

Am Ende ist dann Auto weg und Geld weg. Nach gewonnen Rechtsstreit hat man dann eine wertlose Titel in der Hand, weil das Geld nicht/nie ein zu treiben ist.

Zitat:

Original geschrieben von Nissan-Mann

Zitat:

Original geschrieben von HairyOtter

Ich hab den Kauf damals vor Ort beim Autohaus gemacht, wo das Auto finanziert war. Der Besitzer (Verkäufer), das Autohaus (Eigentümer) und ich waren anwesend. Das Geld floß direkt an das Autohaus und dir rücken dann den Brief raus. Laß dich nicht dazu verleiten, dem Verkäufer das Geld in die Hand zu drücken ohne den Brief zu erhalten.

Genau.

Vor allem noch weil der Verkäufer in solche Fällen meist in Geldnot ist und es bei ihm also nichts zu holen gibt.

Am Ende ist dann Auto weg und Geld weg. Nach gewonnen Rechtsstreit hat man dann eine wertlose Titel in der Hand, weil das Geld nicht/nie ein zu treiben ist.

Oder es läuft wie bei mir ohne Probleme.

Hab mich mit dem Verkäufer + Dame vom Autohaus bei der Zulassungsstelle getroffen wo gegen 50% des Kaufpreises in Bar der Brief und das Auto auf mich umgeschrieben wurden. Die restlichen 50% bekam der Verkäufer als er mir den Brief samt Nachweis dass der Wagen ausgelöst ist bei mir vorbeibrachte.

Lief einwandfrei ;)

Zitat:

Original geschrieben von Habuda

Oder es läuft wie bei mir ohne Probleme.

Deine Vorgehensweise ist aber auch nicht gleichzusetzen mit: Geld gegen Auto beim Verkäufer --> er verspricht es beim Bank ein zu zahlen und der Brief dann nach zu reichen.

Tut er nämlich etwas anderes mit dem Geld, dann gibts ärger für den Käufer.

Kann 100x gut gehen, aber der unglückliche 101er ist seine Kohle los.

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