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Finanzierung beim Händler
Guten Tag Zusammen,
ich wurde auf dieses Forum verwiesen, da man mir sagte ich könne hier u.U. die notwendige Hilfe bekommen
demnächst (innerhalb der nächsten 12 Monate) steht der kauf eines neuen Autos an.
Bevorzugt ist hierbei ein Audi A3, welcher jedoch nicht als Neuwagen gekauft werden soll, sondern als Gebrauchtwagen, da mir persönlich derWertverlust zu groß ist.
Jetzt haben wir hier die Möglichkeit - bedingt durch jemanden in der Familie der einen Schwerbehindertenausweis hat - teilweise 15%-20% Rabatt auf einen Neuwagen zu bekommen. Für mich persönlich - der kein Freund von Neuwagen ist - spricht der Kauf hier wieder zu, da der damit berechnete Wertverlust nicht mehr so groß ist bzw. der Verlust innerhalb der ersten 2Jahre durch den Rabatt kompensiert wird. Oder sehe ich das hier falsch?
Meine nächste Frage wäre: Können die Händler auf den Behindertenrabatt noch zusätzlichen Rabatt geben? Als ich nachgefragt hatte lautete die Antwort zunächst immer Nein, meine Frage hierbei: Stimmt dies?
Einige Autohändler geben ja auch z.B. bei der Ballonfinanzierung an, wenn man rund 15.000km im Jahr fährt, dann kriegt man beim Autohaus Summe X zurück --> Wie sind dabei die Erfahrungswerte? Gab es evtl. (bei normalem Gebrauch) böse Überraschung bei der Rückgabe (Stichwort: Leasing)?
Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen ;-)
Vielen Dank und Gruß,
Legio
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11 Antworten
Hi,
bzgl. den "Behinderten" Prozenten, Ford gibt gar 25% nei Neuwagenkauf.
Die "Schmerzgrenze" eines Rabattes hängt vom Modell & Händler sowie Deinem
Verhandlungsgeschick aus.
Fahrzeuge die sich wie "geschnitten Brot" verkaufen, da gibts kaum Nachlass, warum
auch.
Daher, mann muss halt dann vergleichen, ob mann am Ende mit dem "Behinderten" Rabatt
besser fährt als wenn mann so "handelt".
Fact ist, das hast Du gut erkannt, der Wertverlust ist in den ersten 3-Jahren am stärksten
und liegt i.r.R. zw. 50 und 65%.
Bzgl. der Finanzierung, tja..ist halt so eine Sache.
Es gibt
- das reine Leasing -> für den privaten eigentlich völlig unrentabel
- "Zielleasing" Ballonleasing / Ballon-Finanzierung -> interessant, da die Raten auch
klein gehalten werden können, aber am Ende das Fahrzeug gegen "einmal Zahlung"
zu übernehmen.
Ist halt immer schwierig eine gute Empfehlung zu geben, denn, es hängt viel
von den persönlichen Finanzieleln Möglichkeiten ab und, ob es auch unbedingt
ein "Neu-" Jungwagen sein soll.
Grüße
Hallo,
vielen Dank für die Antwort
Generell hat mich die Ballonfinanzierung mehr interessiert, als das reine Leasing.
Möchte gerne den Wagen z.B.: 4 Jahre finanzieren und danach gegen ein neues Auto eintauschen. Aber da hat ja jeder andere Vorlieben.
Bzgl. dem Handeln: Sobald ich versuchte beim Händler einen Rabatt zu bekommen hieß es direkt "Nein, nicht möglich". --> Natürlich hatte ich mich im Internet bzgl. Tipps beim Handel informiert, leider ohne Erfolg.
Kann natürlich auch daran liegen, das meine Person sich nicht zum Handel eignet ;-) - oder habt ihr irgendwelche "Tipps", ich weiß natürlich auch nicht wie Hoch die Gewinnmarge der jeweilige Autoverkäufer ist.
Gruß,
Legio
Zitat:
@Legionista schrieb am 6. März 2015 um 13:52:27 Uhr:
Jetzt haben wir hier die Möglichkeit - bedingt durch jemanden in der Familie der einen Schwerbehindertenausweis hat - teilweise 15%-20% Rabatt auf einen Neuwagen zu bekommen. Für mich persönlich - der kein Freund von Neuwagen ist - spricht der Kauf hier wieder zu, da der damit berechnete Wertverlust nicht mehr so groß ist bzw. der Verlust innerhalb der ersten 2Jahre durch den Rabatt kompensiert wird. Oder sehe ich das hier falsch?
Dir ist aber bewusst, dass der Kaufvertrag und die Zulassung (mit 6 Monate Haltefrist) auf das Familienmitglied mit dem Schwerbehindertenausweis laufen muss. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass auch die Finanzierung auf diese Person läuft.
Bei Verträgen mit Menschen mit Behinderung ist übrigens der Händler nur Vermittler, d. h. Abwicklung über den Hersteller.
Gruß J_Novi
J_Novi hat Recht,so ist das
Ob der Wagen bei Finanzierung dann nach Ablauf der 6 Monate überhaupt umgeschrieben werden kann ist auch nachzufragen
Zudem gibt es dann Probleme mit dem garantierten Rückkaufswert weil es einen weiteren Haltereintrag gibt
Bei einem VW Golf z.B. ist es so das du schon so einen Rabatt von 12-13% bei Inanspruchnahme der 1,9% Finanzierung bekommen kannst.Die 15% mit Nachweis einer Behinderung sind im Moment nicht so viel Wert
Die 15% kompensieren den höheren Wertverlust eines Neuwagen nicht.10% Bekommt man im Moment eigentlich auf alles
Nach 4 Jahren und 60Tkm liegt mein Golf bei 45% vom Listenpreis
Nach 3 Jahren vielleicht bei 50-52%.Du kannst davon ausgehen das die Hälfte des Listenneupreises weg ist
Bei einem gebrauchten ist mehr das Problem eine günstige Finanzierung zu bekommen.Beim neuen vielleicht 1,9%,beim gebrauchten 2,9-3,9% oder noch mehr.Das muß man schon alles genau rechnen
Der gebrauchte hat vielleicht auch noch Extras die nicht gewünscht sind aber mit bezahlt werden müssen.Den neuen bekommst du so wie du ihn möchtest
Bei einem Ballonfinanzierten Wagen mit garantierten Rückkaufswert gelten die gleichen Bedingungen wie beim Leasing.Das Fahrzeug muß in einem dem Alter und der Laufleistung entsprechenden Zustand sein.Dafür gibt es Schadenkataloge.
Wenn du einen Wagen ganz normal in Zahlung geben möchtest werden Schäden etc.aber auch abgezogen.
Schau mal bei www.apl24.de ... da gibt es den meisten Rabatt für Schwerbehinderte. Oder halt bei einem anderen Internetvermittler.
Wenn Du den Wagen abgeben willst, dann empfehle ich Dir das Leasing.
Selbst beim Leasing habe ich bei meinem Händler 17,5% Rabatt bekommen (mit Schwerbehindertenrabatt).
15% sind es immer mit Schwerbehindertenrabatt. Meisten sollte dann auch noch mehr gehen. Ich finde ein Händler vor Ort sollte schon mind. 17% geben, wenn es im Internet 20 bis 21% gibt.
Um es nochmal zu verdeutlichen bezügl. der Restrate bei einer Ballonfinanzierung: Wenn der Wagen nach der Laufzeit zurückgegeben wird, wird der Rückkaufswert an die Bank gezahlt, um den Kredit abzulösen. D.h. der Finanzierende sieht das Geld nicht. Eine Anzahlung für die nächste Finanzierung sollte dann auch während der Laufzeit angespart werden. Ich habe beim Eingangsthread so das Gefühl, dass das dem TE nicht so ganz klar ist. Natürlich kann auch ein neues Fahrzeug anschliessend ohne Anzahlung finanziert werden, wenn der Käufer es sich leisten kann oder kürzer tritt.
Zitat:
Bzgl. der Finanzierung, tja..ist halt so eine Sache.
Es gibt
- das reine Leasing -> für den privaten eigentlich völlig unrentabel
Interessante Aussage. Wieso sollte das so sein?
Zitat:
- "Zielleasing" Ballonleasing / Ballon-Finanzierung -> interessant, da die Raten auch
klein gehalten werden können, aber am Ende das Fahrzeug gegen "einmal Zahlung"
zu übernehmen.
Er kann das Fahrzeug auch nach Ablauf weiter finanzieren oder zurückgeben. Wenn man seine Fahrleistung gut abschätzen kann, hat man also einige Möglichkeiten. Manchmal kann Leasing günstiger sein und der TE möchte nach ca. 4 Jahren das Fahrzeug gegen ein anderes tauschen.
In dem Fall beides durchrechnen lassen und sich für die günstigere Variante entscheiden...
Wie kann man denn den Rabatt bei Leasing ausrechnen ?
Die Konditionen was den Restwert angeht kennt man doch Gar nicht,B.z.w. kann man das Auto bei Leasingende eh nomalerweise nicht zum Restwert kaufen. Der Händler will doch auch noch mal daran verdienen.
Zitat:
@killemann schrieb am 8. März 2015 um 17:44:57 Uhr:
Wie kann man denn den Rabatt bei Leasing ausrechnen ?
Vermutlich gar nicht, weil man auch den Zinssatz idR nicht kennt. Bleibt nur der Direktvergleich Leasing/Ballofinanzierung, dann hat man einen Anhaltspunkt.
Im übrigen, diese ewigen pauschalen Märchen, dass Privatleasing per se unrentabel (wobei das ohnehin das falsche Wort ist) sind...nerven die nur mich?
Zitat:
@arthuritis schrieb am 8. März 2015 um 18:17:16 Uhr:
Zitat:
@killemann schrieb am 8. März 2015 um 17:44:57 Uhr:
Wie kann man denn den Rabatt bei Leasing ausrechnen ?
Vermutlich gar nicht, weil man auch den Zinssatz idR nicht kennt. Bleibt nur der Direktvergleich Leasing/Ballofinanzierung, dann hat man einen Anhaltspunkt.
Im übrigen, diese ewigen pauschalen Märchen, dass Privatleasing per se unrentabel (wobei das ohnehin das falsche Wort ist) sind...nerven die nur mich?
Bei Privatleasing muss die Leasinggesellschaft sowohl den Zinssatz als auch den Restwert angeben. Die Übernahme zum Restwert ist natürlich nur möglich, wenn dies bei Vertragsabschluss explizit vereinbart wurde.
Auf meine Frage, welcher Rabatt der Kalkulation zugrunde liegt, habe ich bisher von den Anbietern jedes Mal eine offene Antwort erhalten.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
@Legionista schrieb am 6. März 2015 um 13:52:27 Uhr:
Guten Tag Zusammen,
ich wurde auf dieses Forum verwiesen, da man mir sagte ich könne hier u.U. die notwendige Hilfe bekommen
demnächst (innerhalb der nächsten 12 Monate) steht der kauf eines neuen Autos an.
Bevorzugt ist hierbei ein Audi A3, welcher jedoch nicht als Neuwagen gekauft werden soll, sondern als Gebrauchtwagen, da mir persönlich derWertverlust zu groß ist.
Jetzt haben wir hier die Möglichkeit - bedingt durch jemanden in der Familie der einen Schwerbehindertenausweis hat - teilweise 15%-20% Rabatt auf einen Neuwagen zu bekommen. Für mich persönlich - der kein Freund von Neuwagen ist - spricht der Kauf hier wieder zu, da der damit berechnete Wertverlust nicht mehr so groß ist bzw. der Verlust innerhalb der ersten 2Jahre durch den Rabatt kompensiert wird. Oder sehe ich das hier falsch?
Meine nächste Frage wäre: Können die Händler auf den Behindertenrabatt noch zusätzlichen Rabatt geben? Als ich nachgefragt hatte lautete die Antwort zunächst immer Nein, meine Frage hierbei: Stimmt dies?
Einige Autohändler geben ja auch z.B. bei der Ballonfinanzierung an, wenn man rund 15.000km im Jahr fährt, dann kriegt man beim Autohaus Summe X zurück --> Wie sind dabei die Erfahrungswerte? Gab es evtl. (bei normalem Gebrauch) böse Überraschung bei der Rückgabe (Stichwort: Leasing)?
Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen ;-)
Vielen Dank und Gruß,
Legio
Wir haben am Freitag eine A3 Limo bestellt, es gibt von Audi zurzeit eine Sonderaktion.
15% beträgt normalerweise der Schwerbehindertenrabatt, aber es gibt noch zusätzlich einen Sondernachlass von 5%
Somit haben wir 20% auf den Listenpreis bekommen, die Aktion ist aber bis ( 15.03.15 ) befristet.
Die Aktion gibt es für einige Modelle.
Das Auto muss aber auf den Schwerbehinderten zugelassen werden, Haltedauer 12 Monate.
Eigentlich wollten wir keinen Neuwagen ( Wertverlust ) mehr haben,
aber bei 20% konnten wir nicht wieder stehen.
Mit 20% hat man den größten Wertverlust erst mal ausgeglichen,
das sind in unserem Fall 9861 €.
Alles hier beim Händler vor Ort bekommen, das geht auch ohne Onlinehändler.
Die % bekommt der von Audi zurück vergütet.
Gruß