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Finanzierung Ford Kuga Restsumme

Ford Kuga
Themenstarteram 8. März 2018 um 10:21

Hallo liebe Gemeinschaft,

ich stehe vor folgendem Problem: Im Januar 2017 habe ich einen Kuga Diesel per Finanzierung über die Ford-Bank gekauft. Jetzt kam ja dieses bescheuerte Dieselfahrverbot.

Im Vertrag steht eine Restsumme nach 4 Jahren von 16.000 EUR. Eine Rückkaufvereinbarung wurde auch abgeschlossen. Meine Frage jetzt: Muß der Händler nach den vereinbarten 4 Jahren das Fahrzeug zu der Restsumme übernehmen? Oder kann er sagen: "Ne, das Fahrzeug ist nicht mehr so viel Wert, ich gebe dir weniger" und ich muß den Rest bezahlen?

Ich hätte nämlich jetzt aktuell die Möglichkeit, aufgrund fehlender und verwirrender Angaben im Darlehensvertrag, von meinem Widerspruchsrecht jetzt noch gebrauch zu machen und das Fahrzeug zurückzugeben (wenn das Gericht so mitspielt).

Vielen Dank schonmal für die Antworten.

LG Lony

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16 Antworten

Januar 2017... - hat der nicht EURO 6?

Müsste er haben.Meiner ist 12/14 und hat Euro 6.

Themenstarteram 8. März 2018 um 13:06

Zitat:

@Cascada schrieb am 8. März 2018 um 12:57:31 Uhr:

Januar 2017... - hat der nicht EURO 6?

Laut Fahrzeugschein hat er es. Aber ich habe kein AdBlue also denke ich, dass ich bei Fahrverboten nicht fahren darf.

 

Zitat:

@Lony30 schrieb am 8. März 2018 um 14:06:00 Uhr:

Zitat:

@Cascada schrieb am 8. März 2018 um 12:57:31 Uhr:

Januar 2017... - hat der nicht EURO 6?

Laut Fahrzeugschein hat er es. Aber ich habe kein AdBlue also denke ich, dass ich bei Fahrverboten nicht fahren darf.

und da machst du dir einen Kopf ?

ich bekomme in 2 Wochen meinen neuen Kuga und hab da auch nur Euro 6. Das ist alles nur Wellen machen, da passiert gar nichts. Das ganze Theater was da gemacht wird und schlimmsten Falls wird dann eine Strasse für 100 Meter gesperrt. Gibt ja noch nicht mal jemand der es dann kontrollieren kann.

Das ist echt völliger Blödsinn als ob du mit Euro 6 ab bald nichtmehr fahren dürftest.

CSU Ole Ole Ole :D :D :D :D:D

am 8. März 2018 um 13:39

Er kann immer sagen, dass der Wagen nicht mehr so viel wert ist... stell Dir mal vor, Du bringst ihm einen "komplett" demolierten Wagen zurück, Brandlöcher, Dellen u. Beulen, kaputte Scheibe etc.

Würde beim FFH vorstellig werden und es mit ihm besprechen.

Just my 2 cents

am 8. März 2018 um 13:57

@Lony30

Wenn man nicht im Großstadtbereich fahren muß wo Fahrverbote drohen könnten, dann würde ich es langsam angehen.

Wenn ich aber aus rechtlichen Gründen und dann noch fast ohne finanziellen Verluste aus einem Kaufvertrag aussteigen könnte, würde ich mir dies nicht entgehen lassen.

Ein 2017 gekaufter Diesel hat bis 2021 einen hohen Wertverlust da die Politik nicht locker lassen wird. Wenn der Diesel durch ist kommen die Benziner an die Reihe.

Da ich in und um Stuttgart täglich zu Gange bin weiß ich natürlich was bei Benz in Sachen E-Auto letztes Jahr der Belegschaft mitgeteilt wurde und was in Zuffenhausen für Baumaßnahmen bei Porsche, für die Umstellung auf E-Autos, im Gange sind.

Ist nur meine Meinung da Du eine rechtliche Chance bei Deinem Vertrag siehst.

PS: Ich werde mir nie ein E-Auto kaufen außer es hat mehr wie 4 Zylinder und fährt mit Benzin.;-)

Wertverlust? Mir liegt ein ganz aktuelles Angebot (Gewerbeleasing auf Kilometerbasis) vor, welches sogar noch ein paar € günstiger ist als das vor 2 Wochen. Und es handelt sich um einen Diesel. So oder so ist es mir egal, da ich kein Restwertrisiko habe.

Ich glaube, man kann die Aussage mit dem Wertverlust bei Euro 6-Diesel nicht so treffen, da man nicht weiß, wie es kommt. Auch ein Dudenhöffer kann das nicht. Letztendlich entscheidet der schnöde Mammon wo es lang geht... also die Industrie unter Beteiligung der "teuersten Bundeskanzlerin aller Zeiten" ;-)

am 8. März 2018 um 14:47

...nur das die meisten User hier kein Gewerbe haben.

Zitat:

@es-el schrieb am 8. März 2018 um 15:47:31 Uhr:

...nur das die meisten User hier kein Gewerbe haben.

...Privatleasing funktioniert genauso, nur die Raten sind höher...

Themenstarteram 8. März 2018 um 15:01

Zitat:

@Cascada schrieb am 8. März 2018 um 15:23:02 Uhr:

Wertverlust? Mir liegt ein ganz aktuelles Angebot (Gewerbeleasing auf Kilometerbasis) vor, welches sogar noch ein paar € günstiger ist als das vor 2 Wochen. Und es handelt sich um einen Diesel. So oder so ist es mir egal, da ich kein Restwertrisiko habe.

Ich glaube, man kann die Aussage mit dem Wertverlust bei Euro 6-Diesel nicht so treffen, da man nicht weiß, wie es kommt. Auch ein Dudenhöffer kann das nicht. Letztendlich entscheidet der schnöde Mammon wo es lang geht... also die Industrie unter Beteiligung der "teuersten Bundeskanzlerin aller Zeiten" ;-)

Du sagst es: Gewerbeleasing. Ich bin aber Privatfrau und habe Finanziert (und das nicht auf KM-Basis) und deshalb meine Frage, ob ich vom Händler weniger bekomme nach 4 Jahren als das, was beim Kauf als "Restrate" noch ausgewiesen wurde.

Zitat:

@Lony30 schrieb am 8. März 2018 um 16:01:48 Uhr:

Zitat:

@Cascada schrieb am 8. März 2018 um 15:23:02 Uhr:

Wertverlust? Mir liegt ein ganz aktuelles Angebot (Gewerbeleasing auf Kilometerbasis) vor, welches sogar noch ein paar € günstiger ist als das vor 2 Wochen. Und es handelt sich um einen Diesel. So oder so ist es mir egal, da ich kein Restwertrisiko habe.

Ich glaube, man kann die Aussage mit dem Wertverlust bei Euro 6-Diesel nicht so treffen, da man nicht weiß, wie es kommt. Auch ein Dudenhöffer kann das nicht. Letztendlich entscheidet der schnöde Mammon wo es lang geht... also die Industrie unter Beteiligung der "teuersten Bundeskanzlerin aller Zeiten" ;-)

Du sagst es: Gewerbeleasing. Ich bin aber Privatfrau und habe Finanziert (und das nicht auf KM-Basis) und deshalb meine Frage, ob ich vom Händler weniger bekomme nach 4 Jahren als das, was beim Kauf als "Restrate" noch ausgewiesen wurde.

...das müsste klipp und klar in deinen Unterlagen stehen. Ich kann nur noch von Audi/VW sprechen - dort sind die Vario-Finanzierungen so aufgebaut, dass du dein Fahrzeug nach Ablauf der vereinbarten Zeit zum bei Vertragsabschluss fix definierten Betrag herauskaufen kannst oder eben zurück gibst. Ein Bekannter wiederum hatte selbiges vor drei Jahren bei Opel - dort wurde der Restwert erst am Ende nach aktuellen Marktgegebenheiten taxiert. Das stand aber auch so im Vertrag.

Wenn das Auto den im Vertrag festgelegten Kriterien wie Laufleistung, Zustand und Co. entspricht, dann dürfte die im Rückkaufvertrag festgelegte Summe fix sein. Egal, was der Marktwert dann sein wird.

Sollte aus dem Vertragswerk deutlich hervorgehen.

Notfalls rechtlich beraten lassen, wenn Du nicht sicher bist.

am 8. März 2018 um 16:23

Ich habe das genau so gemacht. Den im Vertrag genannte Rückkaufswert kann der Händler nur durch erhebliche Wertminderung durch Schäden reduzieren. Mein Händler hat mir gesagt dass er einen Verlust von ca. 8.000 € macht. Mich hat das nicht gestört. Jetzt habe ich einen Benziner und den alten Kuga für 100 €/Monat 2 Jahre gefahren. Ich bin ganz zufrieden, da die Restrate jetzt für den nächsten Kuga auf Halde liegt.

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