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Finanzierung nur möglich mit RSV?

Themenstarteram 18. April 2009 um 14:21

Hallo zusammen,

 

ich habe mich dazu entschlossen mein 11 Jahre altes Auto verschrotten zu lassen und mir einen Jahreswagen zu kaufen. Bei Vertragsabschluss bei einem freien KfZ Händler wurde die supergünstige Finanzierung von derzeit 5% effektiv gepriesen. Allerdings bestehe die finanzierende Bank (Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe) angeblich darauf, dass ich die Restschuldversicherung mit abschließe. Die Darlehenssumme wäre 10000 EUR abzgl. 1500 Anzahlung. Die RSV würde mit 340 EUR zu Buche schlagen.

 

Hat jemand eine Ahnung ob das nur eine Masche des Händlers ist, die RSV mit zu verkaufen? Kann ich darauf bestehen, dass die Finanzierung ohne die RSV bewilligt wird? Und falls nicht, sind 340 EUR für so eine (m.E. völlig unnötige) RSV in Ordnung? Ich vermute mal, dass der Effektivzins ohne die RSV berechnet wird, da sie ja mitfinanziert wird?

 

Fragen über Fragen :)

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21 Antworten

Grundsätzlich gilt, dass die Koppelung eines Ratenkredites an eine Restschuldversicherung bei Kreditabschluss nicht gegen geltendes Recht verstößt. Dies gilt aber nur solange, wie die kreditgewährende Bank die jeweils anfallenden Kosten für die Restschuldversicherung in den Effektivzins einrechnet. Hierzu sind Banken gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 5 der Preisangabeverordnung (PAngV) verpflichtet.

am 18. April 2009 um 14:41

Völlig richtig.

Aber eine dumme Frage noch: Warum willst Du Dein altes Auto verschrotten? Totalschaden? Ansonsten bingt es sicher mehr, wenn Du es einfach verkaufst, sei es am Stück oder als Teileträger

Themenstarteram 18. April 2009 um 14:47

Hm okay, und wie bekomme ich nun raus, ob der Effektivzins korrekt kalkuliert wurde? Hier die Daten aus dem Vertrag:

Kaufpreis 8450 EUR (anzahlung bereits abgezogen)

RSV 332,10 EUR

---> = 8782,10 EUR

Zins nominal 4,88% (953,78 EUR)

Zins effektiv 4,99%

Gesamtrückzahlung = 9735,88 EUR

36 Monatsraten zu je 159,33 EUR. Erstmalig am 01.06.2009. Schlussrate: 4159,33 EUR (am 01.05.2012)

Habe irgendwie das Gefühl, dass der Effektivzins ohne die Zwangs-RSV kalkuliert wurde und vermutlich viel höher liegt...

Themenstarteram 18. April 2009 um 14:49

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Völlig richtig.

Aber eine dumme Frage noch: Warum willst Du Dein altes Auto verschrotten? Totalschaden? Ansonsten bingt es sicher mehr, wenn Du es einfach verkaufst, sei es am Stück oder als Teileträger

Nunja, mein Auto ist noch ca. 1000 EUR Wert - wenn es noch in Ordnung wäre! Hat aber zahlreiche Mängel (alles was mit Front- und Hinterachse zu tun hat müsste erneuert werden, Auspuff defekt) und eine Fehler bis heute nicht lokalisierbar (geht immer wieder aus). Das alles in Summe hat mich dazu bewogen doch die Kiste zu himmeln, Ruhe sie in Frieden. Welche Teile davon noch brauchbar wären weiß ich nicht, aber 2500 EUR würde ich dafür nie und nimmer bekommen.

Also eine seriöse Bank besteht nicht darauf. Bei langen großen Krediten kann es anders sein. Der Händler kriegt für die RSV auch ne Prov, deshalb ist ihm daran gelegen, sie zu verkaufen. Bei der Bank nachfragen. Die Bank hat es natürlich gerne, weil eine schöne Sicherheit, falls Du vom Ableben gebrauch machst... Aber eine Bank kann natürlich ein Produkt kreieren und es nur so verkaufen. Der Zins an sich ist auch gut.

BEN

am 18. April 2009 um 15:23

Stimmt, 2500 bekommst dafür von niemandem.

Aber vielleicht ein paar hundert von jemandem, der den aufbaut, exportiert oder ausschlachtet. Die goldenen Zeiten beim Verwerter sind aber definitiv vorbei - da kannst froh sein, wenn Du nicht noch zuzahlst. Also hast Du doch einige Hunderter mehr, wenn Du das Ding eiunfach verkaufst

Das mit den obligatorischen RSVs ist häufiges Vorgehen.

Santander hatte glaube ich neulcih wieder so ein Angebot:

Günbstiger Zinssatz, dafür aber verbindlich vorgeschriebene Versicherung.

Ich bin der Meinung, dass die an den Kredit gekoppelte RSV nicht in den eff-Zins eingerechnet werden muss, wenn es sich um einen eigenständigen Vertrag handelt, auch wenn er zwangsweise abgeschlossen werden muss. Aber ich bin kein Jurist oder Verbraucherschützer.

Auf jeden Fall ist der verbindliche Abschluss eine All-Gefahren-Versicherung gerade bei den Nicht-Herstellerbanken nicht unüblich und die auf dem Papier günstigen Zinssätze relativieren sich so.

Themenstarteram 18. April 2009 um 16:32

Und was wäre wenn ich den RSV Abschluss einfach gegenüber der Versicherung widerrufe? Dann habe ich doch noch immer die Finanzierung, oder?

Dann kriegste aber nicht den günstigen Zins :rolleyes:

Die RSV ist bei der BDK mit diesem Zinssatz Pflicht, aber lass dir doch mal einen höheren Zinssatz ohne RSV ausrechnen, ist manchmal billiger ;)

Zitat:

Original geschrieben von drsnuggles

Hallo zusammen,

ich habe mich dazu entschlossen mein 11 Jahre altes Auto verschrotten zu lassen und mir einen Jahreswagen zu kaufen. Bei Vertragsabschluss bei einem freien KfZ Händler....

Fragen über Fragen :)

Fällt der Wagen denn unter die Umweltprämie? Du weißt ja das du die 2500€ von der Bafa nur bekommst wenn:

• Das Fahrzeug

• muss zum ersten Mal zugelassen sein

oder

• darf – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung auf den Antragsteller/die

Antragstellerin - längstens ein Jahr einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen

Vertriebsorganisationen oder dessen Werksangehörigen, einen Kfz-Händler, eine

herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen oder eine

Automobilleasinggesellschaft zugelassen gewesen sein (Jahreswagen).

Nicht das du die Prämie nicht bekommst.

Gruß Horst

am 19. April 2009 um 5:38

Zitat:

Original geschrieben von drsnuggles

Und was wäre wenn ich den RSV Abschluss einfach gegenüber der Versicherung widerrufe? Dann habe ich doch noch immer die Finanzierung, oder?

Wenn du Beamter bist wäre eine Finanzierung ohne RSV kein Problem, versuche doch einfach mal eine andere Bank zu finden, ich hatte vor Jahren bei der Postbank ohne RSV einen Kredit, gehst du dann bei Arbeitslosigkeit ect. ein  Risiko ein.

Themenstarteram 19. April 2009 um 10:08

Zitat:

Original geschrieben von slavenmaster

Fällt der Wagen denn unter die Umweltprämie? Du weißt ja das du die 2500€ von der Bafa nur bekommst wenn:

• Das Fahrzeug

• muss zum ersten Mal zugelassen sein

oder

• darf – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung auf den Antragsteller/die

Antragstellerin - längstens ein Jahr einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen

Vertriebsorganisationen oder dessen Werksangehörigen, einen Kfz-Händler, eine

herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen oder eine

Automobilleasinggesellschaft zugelassen gewesen sein (Jahreswagen).

Nicht das du die Prämie nicht bekommst.

Gruß Horst

Hallo Horst, lt. Händler erfüllt der Wagen diese Voraussetzungen - sonst hätte ich das natürlich nicht gemacht. Es handelt sich wohl um einen Mietwagen als EU-Import. Sofern also das Mietwagenunternehmen, wie angegeben, der Erstzulasser war, sollte ja alles i.O. sein?

Themenstarteram 19. April 2009 um 10:11

Zitat:

Original geschrieben von Eue

Dann kriegste aber nicht den günstigen Zins :rolleyes:

Die RSV ist bei der BDK mit diesem Zinssatz Pflicht, aber lass dir doch mal einen höheren Zinssatz ohne RSV ausrechnen, ist manchmal billiger ;)

Hm aber es handelt sich ja um zwei Verträge. Einmal den Darlehensvertrag mit 4,99% und einmal die RSV. Ich kann beide Verträge, oder zumindest die RSV, ja unabhängig vom anderen Vertrag, widerrufen. Dann sollte der Darlehensvertrag ja weiterhin bestehen mit dem eff. Zins von 4,99%?

Ich empfinde es im Übrigens als Verarsche der Bank und/oder des Händlers mir mitzuteilen, dass dies obligatorisch wäre ohne mich im Gespräch auf den Umstand der Möglichkeit des Widerrufs hinzuweisen und vor allem die RSV nicht in den eff. Zinssatz einzurechnen (was m.E. gar nicht erlaubt ist sofern die RSV zwingend abzuschließen ist).

Zitat:

Original geschrieben von drsnuggles

Ich empfinde es im Übrigens als Verarsche der Bank und/oder des Händlers mir mitzuteilen, dass dies obligatorisch wäre ohne mich im Gespräch auf den Umstand der Möglichkeit des Widerrufs hinzuweisen und vor allem die RSV nicht in den eff. Zinssatz einzurechnen (was m.E. gar nicht erlaubt ist sofern die RSV zwingend abzuschließen ist).

Genauso sieht es aus. Hier liegt dann eindeutig eine Fehlberatung vor.

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