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Finanzierungsnehmer kann Schlussrate nicht leisten und behält Auto

Themenstarteram 26. März 2016 um 19:22

Hallo zusammen,

heute frage ich mal für eine Freundin von mir hier im Forum, weil sie schon sehr verzweifelt ist.

Ihr ehem. Partner hat ein Auto finanziert und sie hat als Bürge unterschrieben. Nun ist die Schlussrate fällig und er und das Auto sind nicht auffindbar. An der gemeldeten Adresse wohnt er nicht mehr, die Finanzierungsbank hat den Brief und kommt nun auf die Bürgin zu, um den Restwert von knapp über 7k einzufordern. Er meidet alle Arten von Kontakt (Abweisung aller Anrufe und auf E-Mails reagiert wer nicht).

Welche Möglichkeiten haben wir, dass der P*nner den Wagen rausrückt?

Hab schon ein paar Ideen gehabt:

- Unterschlagung: Er behält das Eigentum der Bank ein?

- Vollstreckungshaftbefehl (Haftbefehl), weil er an seinem gemeldeten Wohnsitz nicht mehr wohnt (kein fester Wohnsitz)?

Wir würden gerne den Wagen der Bank zurück geben und den Schuldenberg um den Restwert des Wagens mindern. Hat einer von Euch bitte einen guten Tipp, wie wir den Schaden möglichst gering halten?

- Vielen Dank im Vorraus!

Beste Antwort im Thema

Sie braucht absolut keinen FS, nur belastbare Bonität. Sie ist Mitantragstellerin/Bürgin! Der Kreditnehmer fällt anscheinend aus. Damit ist sie "fällig", ohne wenn und aber, Stichwort Paragr. 421 BGB.

Zahlt lieber das Geld an die Bank, sonst wird bald die Lohnabtretung offen gelegt, nachfolgend tituliert, Schufa-Eintrag, dann das Konto dicht gemacht - das volle Programm. Wenn sie die Schlussrate nicht zahlen kann, notfalls rechtzeitig Weiterfinanzierung bei der Bank beantragen.

Habe selbst mal im Forderungsmgt einer Autobank gearbeitet. Parallel kann sie selbst versuchen, Ihn zivilrechtlich zu belangen, aber das wird langwierig. Mitantragsteller/Bürge sein, ist immer das ungünstigste, was es gibt... Steht nicht mal als Halterin im Brief. Tut mir leid...

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Ich bin kein Jurist, aber ich denke folgendes:

 

Sollte ihr ehem. Partner die Schlussrate nicht zahlen, muss sie es tun. Das sind eben die Bedingungen eines Bürgen. Im Anschluss kann sie vor Gericht und dort gegen den ehem. Partner vorgehen. Ich nehme nun mal an, dass die ganze Zeit der ehem. Partner die Raten bezahlt hat und nicht sie, somit gehört der Wagen auch nicht ihr. Es wird schwierig werden, den Betrag zurück zufordern, da er es sicherlich bezahlen wird/würde, wenn er es kann.

am 26. März 2016 um 20:37

Anwalt einschalten.

Über den ehemaligen Freund deiner Freundin möchte ich nicht sagen, bleibt nur zu hoffen, dass er ein mal dort landet, wo man selbständig nicht mehr raus kriechen kann, für eine Auto so die Würde zu verlieren, unfassbar...

Möchte nicht auf Klugscheiser plädieren, aber solche Sachen wie Rechtsschutz und Haftpflicht heutzutage eine Selbstverständlichkeit sein sollten, da wäre auch ein Gang zu Anwalt der erste Schritt, wo Sie machen muss.

Hoffentlich für euch, es meldet sich noch Jemand der ein Jurist ist, eine Lösung sehe ich aber nur im Direkten Kontakt zu Anwalt, 200€ ist die Sache immerhin wert.

Themenstarteram 26. März 2016 um 22:32

Dankeschön für die Antworten.

Sie hat ihm 50% der bisherigen Raten monatlich auf sein Konto überwiesen (pünktlich) und er hat seinen Teil schon kaum immer pünktlich leisten können. Rechtschutz bringt nichts, da sie verheirate waren und die RS-Versicherung in dem Fall nichts zahlt.

Jetzt kommt der Hammer: Sie hat nicht mal nen Führerschein.

am 26. März 2016 um 22:47

Noch einmal:

Anwalt!

So einen Rosenkrieg hier aus zweiter Hand zu beurteilen ist überhaupt nicht möglich.

Sie braucht absolut keinen FS, nur belastbare Bonität. Sie ist Mitantragstellerin/Bürgin! Der Kreditnehmer fällt anscheinend aus. Damit ist sie "fällig", ohne wenn und aber, Stichwort Paragr. 421 BGB.

Zahlt lieber das Geld an die Bank, sonst wird bald die Lohnabtretung offen gelegt, nachfolgend tituliert, Schufa-Eintrag, dann das Konto dicht gemacht - das volle Programm. Wenn sie die Schlussrate nicht zahlen kann, notfalls rechtzeitig Weiterfinanzierung bei der Bank beantragen.

Habe selbst mal im Forderungsmgt einer Autobank gearbeitet. Parallel kann sie selbst versuchen, Ihn zivilrechtlich zu belangen, aber das wird langwierig. Mitantragsteller/Bürge sein, ist immer das ungünstigste, was es gibt... Steht nicht mal als Halterin im Brief. Tut mir leid...

Themenstarteram 27. März 2016 um 5:37

OK, Plan B: Wir suchen das Fahrzeug, schrauben die Kennzeichen ab und übergeben sie der Bank, damit der Wagen abgemeldet werden kann.

am 27. März 2016 um 6:22

Schlecht. Dann wird er easy ne Anzeige wegen groben Unfugs, Kennzeichendiebstahl oder Vornahme einer verbotenen Handlung starten können. MAs/Bürgen haben keine Rechte- nur Pflichten! Halter ist der Haupt-Kreditnehmer; mal davon ab das die Zulassungsstelle den Brief zum Stempeln braucht. Die Bank will die Kennzeichen ohnehin nicht haben, sondern die vertraglich vereinbarte Schlussrate. Allenfalls kann der Wagen beim Händler zurückgegeben werden bis zum Zeitpunkt der vereinbarten Übergabe, je nach Vertrag, Stichwort 3-Wege-Finanzierung/Ballon-Finanzierung. Würde tatsächlich mal mit nem Anwalt erstberaten, bevor Ihr irgendwelche Aktionen startet, die die Sache nur verschlimmbessern.

am 27. März 2016 um 6:32

Vermutlich ist es am günstigsten, Ihr kooperiert weitestmöglich mit der Autobank. Sagt denen, wo das Auto steht. Wie der Hauptkreditnehmer zu erreichen ist. Wer der aktuelle Arbeitgeber ist. Wird die Schlussrate nicht bezahlt, wird der Wagen letztlich abgeholt (da gibt es Dienstleister wie zB Excon) und verwertet. Bedeutet, Gutachter schaut sich die Karre an, taxiert Wert und Darl.Nehmer/Bürge bleibt an der Diff vom Erlös kleben. Wird billiger als volle Schlussrate sein, aber dennoch reichlich Ärger mitsich bringen und für 3 Jahre einen Schufa-Eintrag wegen außerordentlicher VertragsKÜ durch Bank. Vielleicht lässt sich das eine oder andere vermeiden, wenn sich der Haupt-Kreditnehmer kooperativ zeigen würde.

Themenstarteram 27. März 2016 um 6:59

So ein Zufall. Excon war gestern schon bei uns und hat Infos über ihn erfragt. Haben ihm den letzten Arbeitgeber genannt und sie haben uns ihre Nummer gegeben. Ich glaube, wenn wir den Wagen finden, gehts um so schneller.

am 27. März 2016 um 7:16

Je schneller der Wagen gefunden wird, um so besser. Notfalls versuchen, den Halter ausfindig zu machen über Dritte/soz.Netzwerke/Freunde/alte Kontakte usw und Infos weitergeben. Excon operiert bundes- und "ziemlich" weltweit- ist egal, ob der Wagen nun in München, auf Sylt oder an der polnischen Grenze steht. Aber mithelfen kann sich auszahlen- zumindest den Schaden zu begrenzen.

Themenstarteram 27. März 2016 um 7:41

Vielen lieben Dank für die Hilfe. :-)

Welche Auto ist das überhaupt, oder habe ich es übersehen ?

am 27. März 2016 um 8:26

Zitat:

@lekru schrieb am 27. März 2016 um 07:37:40 Uhr:

OK, Plan B: Wir suchen das Fahrzeug, schrauben die Kennzeichen ab und übergeben sie der Bank, damit der Wagen abgemeldet werden kann.

Was soll die Bank denn mit den Kennzeichen anfangen? Etwa in den Safe legen ?

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