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Firmen Leasing oder Firmen Finanzierung
Hallo,
Ich bin nun seit mehr als 2 Jahren selbstständig, ich plane ein Auto zu leasen . Frage ist Firmen Leasing oder Finanzierung
Bmw. Wert 45.000€
Laufzeit 36 Monate / 15000 km
Ohne Anzahlung
Wie läuft das ab ?
Hab auch schon paar leasingangebote erhalten. Ca. 600€ brutto/ monatlich.
Bitte um Aufklärung.
Bedanke mich im voraus
Beste Antwort im Thema
Mach bitte dringend einen Termin beim Steuerberater - Dir fehlt es an Grundlagenwissen ...
Gruss
Der Chaosmanager
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17 Antworten
Was in Deinem Fall die bessere Alternative ist, kann am besten Dein Steuerberater beurteilen. Bei Leasing hast Du die Leasingraten als Betriebsausgabe, während Du bei der klassischen Finanzierung die Zinsen und die AfA als Betriebsausgabe hast.
Voraussetzung dafür, dass Du einen PKW zu 100 % als Firmenauto absetzen kannst, ist eine betriebliche Nutzung von mind. 50 %.
Eines kann ich allerdings sagen: Eine Leasingrate von 600 € bei einem Anschaffungspreis von 45 T€ ist angesichts der derzeitigen BMW-Angebote zu hoch.
Gruß
Der Chaosmanager
Hallo,
Ich denke 60% betrieb 40% privat.
Mich interessiert wie es berechnet wird, welche kosten kommen außer der monatliche Leasing Rate auf mich zu.
Gruß
Tomek
Zitat:
Original geschrieben von niepokonany
welche kosten kommen außer der monatliche Leasing Rate auf mich zu. F
Meinst Du die Frage wirklich ernst???
Ok, dann eben: Steuer, Versicherung, Sprit, Wartung etc.
Gruß
Der Chaosmanager
Nein das meinte ich nicht
Ich meine Tilgung oder ähnliches. .
???????????
ja, für den privatanteil musst man dann 1% des listenpreises/monat versteuern. bei fahrzeugen die nicht privat genutzt werden, gilt dies natürlich nicht. in dem fall muss dann zumindest bei pkws ein fahrtenbuch geführt werden.
50.000€.
1%= 95€? + leasingrate.
Richtig .?
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von niepokonany
ja, für den privatanteil musst man dann 1% des listenpreises/monat versteuern. bei fahrzeugen die nicht privat genutzt werden, gilt dies natürlich nicht. in dem fall muss dann zumindest bei pkws ein fahrtenbuch geführt werden.
50.000€. Wert des Fahrzeugs
1%= 500€ davon 19% Steuer = 95€? + leasingrate.
Richtig .?
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von niepokonany
Zitat:
Original geschrieben von niepokonany
ja, für den privatanteil musst man dann 1% des listenpreises/monat versteuern. bei fahrzeugen die nicht privat genutzt werden, gilt dies natürlich nicht. in dem fall muss dann zumindest bei pkws ein fahrtenbuch geführt werden.
50.000€. Wert des Fahrzeugs
1%= 500€ davon 19% Steuer = 95€? + leasingrate.
Richtig .?
Oder bitte um eine beispieleechnng.
Gruß
Mach bitte dringend einen Termin beim Steuerberater - Dir fehlt es an Grundlagenwissen ...
Gruss
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von niepokonany
ja, für den privatanteil musst man dann 1% des listenpreises/monat versteuern. bei fahrzeugen die nicht privat genutzt werden, gilt dies natürlich nicht. in dem fall muss dann zumindest bei pkws ein fahrtenbuch geführt werden.
50.000€. Wert des Fahrzeugs
1%= 500€ davon 19% Steuer = 95€? + leasingrate.
Richtig .?
Oder bitte um eine beispieleechnng.
Alles falsch!
Ich versuche mal, es Dir zu erklären.
Wenn Du einen Firmenwagen fährst, den Du auch privat nutzen darfst, musst Du hierfür den geldwerten Vorteil versteuern. Entweder Du versteuerst pauschal 1 % des Bruttolistenpreises oder Du führst Fahrtenbuch (dies kann vorteilhaft sein, wenn die Privatnutzung sehr gering ist). Da Du von 40 % Privatanteil ausgehst, dürfte die 1 % Regelung für Dich günstiger sein.
Achtung: Die Versteuerung des geldwerten Vorteils hat aber nichts mit Deiner Eingangsfrage zu tun. Es ist hierbei unerheblich, ob der Wagen geleast oder finanziert oder cash bezahlt ist.
Bei einem BLP von 50.000 € sähe die Versteuerung des geldwerten Vorteils so aus:
1 % von 50.000 € = 500 € --> diese 500 € werden mit Deinem persönlichen Steuersatz besteuert. Angenommen, Dein Grenzsteuersatz läge bei 40 %, dann zahlst Du als geldwerten Vorteil 200 €. Hinzu kommt noch 0,03 % des BLP je km für die Fahrten zum Arbeitsplatz (falls Du nicht von zuhause aus arbeitest).
Was Du mit den 19 % in Deiner Beispielrechnung meinst, weiß ich nicht. Solltest Du die MWSt. meinen, dann hat die mit dem geldwerten Vorteil nichts zu tun. Für den geldwerten Vorteil bezahlst Du Einkommensteuer und nicht MWSt.
Bei Leasing kannst Du die Leasingraten als Betriebsausgabe in voller Höhe absetzen. Wenn Du beispielsweise eine Leasingrate von 600 € monatlich hast, sind dies 7.200 € p. a.
Bei der Finanzierung kannst Du die Zinsen absetzen und die Abschreibung. Gesetzt den Fall, Du finanzierst voll und bezahlst 5 % Zinsen, dann wären dies 2.500 € p. a. (stark vereinfacht gerechnet, da Zinsen normal immer von der Restschuld berechnet werden). Bei einer Abschreibung auf 6 Jahre ergibt sich ein jährlicher Abschreibungsbetrag von rd. 7.000 € (1/6 vom Anschaffungspreis ohne MWSt.). Die Tilgungsleistung ist keine Betriebsausgabe.
Zudem kannst Du bei allen Fahrzeugkosten die MWSt. als Vorsteuer absetzen, d. h. der Vorsteuerabzug vermindert Deine Umsatzsteuerzahllast gegenüber dem FA.
Dies wäre die Situation ganz grob und vereinfacht dargestellt. Aber wie gesagt, ich empfehle Dir dringend einen Termin beim Steuerberater. Nur, wenn man Deine persönlichen finanziellen Verhältnisse (und die Deines Gewerbebetriebs) kennt, kann man die richtige Empfehlung aussprechen.
Viele Grüße
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
...
Was Du mit den 19 % in Deiner Beispielrechnung meinst, weiß ich nicht. Solltest Du die MWSt. meinen, dann hat die mit dem geldwerten Vorteil nichts zu tun. Für den geldwerten Vorteil bezahlst Du Einkommensteuer und nicht MWSt.
...
Da er ja selbständig ist, kommt auf den geldwerten Vorteil die USt oben drauf,
da gibt es einen kleinen aber feinen Unterschied zwischen Selbständigen und Arbeitnehmern.
Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
...
Was Du mit den 19 % in Deiner Beispielrechnung meinst, weiß ich nicht. Solltest Du die MWSt. meinen, dann hat die mit dem geldwerten Vorteil nichts zu tun. Für den geldwerten Vorteil bezahlst Du Einkommensteuer und nicht MWSt.
...
Da er ja selbständig ist, kommt auf den geldwerten Vorteil die USt oben drauf,
da gibt es einen kleinen aber feinen Unterschied zwischen Selbständigen und Arbeitnehmern.
Das ist mir klar - ob dies vom TE aber auch so gemeint war? In seiner Beispielrechnung rechnete er ja 1 % = 500 €, davon 19 % Steuer = 95 € . Meint er ESt.? Meint er USt.? Ich weiß es nicht ...
Angesichts der Art der Fragestellung des TE denke ich nicht, dass er die Finessen der USt. kennt.
Gruß
Der Chaosmanager
Da fehlen sämtliche Kenntnisse und ich frage mich, was das für eine Selbständigkeit ist, oder?
Zitat:
Meint er ESt.? Meint er USt.? Ich weiß es nicht ...
Angesichts der Art der Fragestellung des TE denke ich nicht, dass er die Finessen der USt. kennt.
Gruß
Der Chaosmanager