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Firmenfahrzeug versteuern ? 1 % Regelung

Themenstarteram 19. Oktober 2005 um 13:24

Man Arbeitgeber bietet mir nun wieder ein Firmenfahrzeug an. Dies muss ich mit 1% des Listenpreises versteuern. Das kostet mich im Monat viel Geld netto. Da ich im Aussendienst bin, wird der Weg zur Arbeit nicht versteuert.

Nun nutzte ich das Fahrzeug kaum privat. Ich habe habe einen Privatanteil von ca. 8 % der Gesamtjahresfahrleistung von 45 000 KM.

Kann ich mir hier Geld vom Finanzamt zurückholen und wenn wie mache ich das ??????

Danke für Rat.

Frank

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14 Antworten

Keine Chance!

Die größte Sauerei ist ja, dass 1% vom Listenpreis auf dein Bruttogehalt draufgepackt wird, das heißt du musst es zusätzlich verstueren. Von deinem Nettogehalt wird der Prozent dann wieder abgezogen.

Wiederholen, sprich steuerlich geltend machen, kann man es nicht.

Mein Tip:

Verkaufe deinen Privat PKW und fahre mit dem Firmenwagen!

Hallo fh505,

dazu solltest Du unbedingt einen Steuerberater oder gar das Finanzamt selbst fragen. Letztere brauchen Dir zwar von sich aus keine Tipps geben, aber Fragen müssen sie Dir korrekt beantworten.

Die 1%-Regelung bedeutet einen geldwerten Vorteil für Dich, da Du den Wagen privat nutzen darfst, dies aber nicht tust.

Ich habe vage im Hinterkopf, dass es dafür auch Regelungen gibt. Zur Erstinformation google Dich mal durch.

Grüße

bkpaul

Hi!

Ich hab noch irgendwas im Hinterkopf, daß wenn Du ein Fahrtenbuch führst, und nachweisen kannst, daß das Fahrzeug nur unter nem gewissen Prozentsatz privat genutzt wird und du obendrein ein eigenes Privatfahrzeug hast, die 1% Regelung nicht angwandt wird.

Kann Dir aber der Steuerberater deines Vertrauens genau sagen ;)

Wenn ein Fahrtenbuch geführt und somit gegenüber dem Finanzamt der Nachweis des Privatkilometeranteils erbracht wird, ist eine Abrechnugn der privaten Kilomter nachd er Kilometerpauschale möglich...das wird bei geringen Privatnutzungen meist günstiger, da nur der wirklich privat gefahrene Anteil versteuert wird.

PS: Wer auf nem Dorf wohnt und außer dem Firmenwagen kein Privatfahrzueg besitzt, wird dem Finanzamt kaum glaubhaft machen können, den Firmenwagen nicht privat zu nutzen.

Zitat:

original geschrieben von ChaosB99:

Ich hab noch irgendwas im Hinterkopf, daß wenn Du ein Fahrtenbuch führst, und nachweisen kannst, daß das Fahrzeug nur unter nem gewissen Prozentsatz privat genutzt wird und du obendrein ein eigenes Privatfahrzeug hast, die 1% Regelung nicht angwandt wird.

Jawoll, das geht schon, wenn Du Dir als Selbstständiger ein Geschäftsfahrzeug anschaffst. Aber in dem hier geschilderten Fall geht es um ein Fahrzeug, dass die Firma einem Angestellten zur Verfügung stellt.

Grüße

bkpaul

Also, für alle die sich damit nicht auskennen:

Natürlich kann man auch als Angestellter einen Firmenwagen nach den tatsächlich privat anfallenden Kilometern abrechnen.

Die Abrechnung wird erst am Ende eines Kalenderjahres über die Einkommensteuererklärung erstellt.

Man zahlt also bis zum Ende eines Kalenderjahres brav die 1% Regelung (1% des Bruttolistenpreises des Fahrzeuges werden auf das Bruttogehalt angerechnet und voll versteuert...wenn man nicht im Außendienst tätig ist kommen nochmals 0,01 % des Bruttolistenpreisen je Kilomter von zu Hause bis zur Arbeit dazu -einfache Entfernung-)

Wenn man nun die tatsächlichen privaten Kilometer abrechnen will, benötigt man als erstes ein Fahrtenbuch.

Das Fahrtenbuch will das Finanzamt sehen. Darin enthalten sein müssen alle Teilstrecken mit Kilometerangabe, Grund der Fahrt, Ziel der Fahrt (Kundenbesuch...Name), bei Privatfahrten reicht der Grund "privat".

Desweiteren müssen die Kilometer durch Werkstattrechnungen (Inspektionen etc.) nachgewiesen werden, damit man nicht weniger Kilometer angibt, als das KFZ tatsächlich gefahren hat.

Nun benötigt das Finanzamt noch den Nachweis über die gesamten Kosten des KFZ im betreffenden Kalenderjahr (bekommt man vom Arbeitgeber oder der Leasinggesellschaft). Zu diesen Kosten zählen u.a. Spritkosten, Werksattrechnungen, Leasing- oder Finanzierungsrate etc...

Anhand der gesamten Kosten und Kilometer des betreffenden Kalenderjahres werden die Kosten je Kilometer ermittelt.

Diese Kilometerkosten werden dann für die gesamten privaten Kilometer multipliziert und ergeben den Betrag, der versteuert werden muss.

Man bekommt sozusagen die gezahlten Steuern für die 1% (+ 0,01%) Regelung der letzten 12 Monate zurück und zahlt dafür Steuern für die tatsächlichen Kosten (also wie bei den 1% nur den Steueranteil der Kosten), die für die privaten Kilometer angefallen sind.

Das kann also durchaus billiger werden.

Für all die das nicht verstehen...macht nichts...hat bei mir auch gedauert, ist dann aber logisch. Man zahlt also nicht pauschal, sondern nur den Steueranteil der tatsächlichen Kosten.

 

! Hat jemand von seiner Firma ein ausdrückliches (schriftlich) Verbot, eine Firmenwagen privat zu nutzen, so kann man je nach Finanzamt und Umständen sogar ganz um die 1% etc...Regelung herumkommen.

Das geht aber meist nur bei Kleintransportern oder stark mit Werbung beklebten Service-Wagen...und natürlich mit Fahrtenbuch....wie gesagt, sehr schwer....

PS: Die Angaben sind aktueller Stand.

Tipp al alle die es vorhaben:

Fragt doch einfach euren Sachbearbeiter im Finanzamt. Die Abrechnung wird nämlich von Euch privat gemacht, nicht von der Firma. Der Finanzbeamte ist auskunftspflichtig und darf nicht auf den Steuerbarater verweisen!!!

 

Alle diese Angaben sind nach besten Wissen erstellt, ich gebe jedoch keinen Rechtsanspruch auf die Auskunft!!! Bin ja kein Steuerberater...

am 26. Oktober 2005 um 11:28

Zitat:

Original geschrieben von goedefeld

Also, für alle die sich damit nicht auskennen:

Natürlich kann man auch als Angestellter einen Firmenwagen nach den tatsächlich privat anfallenden Kilometern abrechnen.

Kurzer Hinweis.

Was Goedefeld schreibt ist in den eigentlichen Zügen richtig. Wer anstelle von der 1%-Pausch-Methode mit Fahrtenbuch-Methode den geldwerten Vorteil verringern kann, der sollte es tun.

Bitte aber auf folgenden Punkt aufpassen:

Für eine Anerkennung der Fahrtenbuch-Methode steht in den betreffenden ESt-Richtlinien, dass eine lückenlose Dokumentation erforderlich ist...

Wer bei der Fahrtenbuch-Methode schludert, muss bei der ESt-Erklärung damit rechnen, dass das Finanzamt die Fahrtenbuch-Dokumentation verwirft. In diesem Fall wird als Fall-Back 1%-Pausch ( + 0,03%) herangezogen.

Also: Immer schön lückenlos dokumentieren.

:-)

Vielleicht hilft jemanden dieser Link zu dem Aufsatz eines Steuerberaters zu dem Thema. Der Artikel ist von 2003, ich habe seit dem kein abweichendes BMF-Schreiben oder OFD-Urteil gesehen, dass diese Rechtslage neu deuten lässt..

Link zu: Steuerberater Korte_Öffentlicher Aufsatz

Ansonsten. Ihr seid immer herzlich willkommen in meinem

Leasingblog

... er ist zwar noch ganz klein... aber er ist ja auch noch ganz jung :-)

Was soll das heißen? In den eigentlichen Zügen.

Ich denke, es ist alles Korrekt...und nicht nur in den eigentlichen Zügen.

Firmenwagen - Steuerliche Neuregelung

 

Die geplanten Einsparungen der neuen Bundesregierung machen auch vor Firmenwagen nicht halt.

Für die Zukunft wird ein Fahrtenbuch daher noch wichtiger.

Es wird im kommenden Jahr eine ab 2006 rückwirkende Änderung bei der Firmenwagenbesteuerung geben, z. B. von bisher 1% des Listenpreises auf 1,5%. Alternativ wird die Regelung auf Fahrzeuge des notwendigen Betriebsvermögens beschränkt, d. h. betriebliche Nutzung mit mehr als 50% (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Quelle: Steuerberater-Newsletter

Also entweder pauschal deutlich mehr versteuern ("1,5%-Regelung") oder ein Fahrtenbuch führen, das lückenlos sein muss.

am 1. Dezember 2005 um 10:05

1,5% ?

 

Bist du sicher, dass es einen gesetzesentwurf gibt, der die pauschale besteuerung des geldwerten vorteils von zu privaten zwecken überlassenen dienstwagen von 1% auf 1,5% erhöht werden soll?

Die zuletzt geplante Erhöhung ( das war in 2004) ist ja wieder fallen gelassen worden. Es gab seinerzeit ein riesiges rauschen im blätterwald und in allen newslettern. heute find ich dazu keine einzige nachricht.

schau doch bitte nochmal nach, von wann deine info ist. kannst du bitte die quell-URL dranhängen.

Danke!

am 1. Dezember 2005 um 10:10

Nachtrag Financial Times Deutschland vom 17.11.

 

Diesen Artikel habe ich eben gefunden. Vielleicht ist das eine der Ursachen.

 

Steuer auf Dienstwagen steigt doch nicht

von Jens Tartler, Berlin

Die Pläne für eine höhere Besteuerung von Dienstwagen sind vom Tisch. Das wurde in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und von SPD-Fraktionsvize Joachim Poß bestätigt.

"Das steht in unserer Liste nicht mehr drin", sagte Poß der FTD. In der großen Koalition gab es bislang Pläne, den Anteil am Listenpreis des Dienstwagens, der jeden Monat als geldwerter Vorteil versteuert werden muss, von 1 auf 1,5 Prozent anzuheben.

Weiterhin diskutiert wird aber eine andere Verschärfung: Bei einem Wagen, der zu weniger als 50 Prozent dienstlich genutzt wird, soll die private Nutzung nicht mehr nach der erwähnten Ein-Prozent-Regel versteuert werden dürfen. Das ist zurzeit möglich, wenn der dienstliche Anteil mindestens 10 Prozent beträgt. Stattdessen soll der Nutzer gezwungen werden, ein Fahrtenbuch zu führen.

Aus der FTD vom 17.11.2005

© 2005 Financial Times Deutschland

Also der Newsletter ist ganz neu (Stand 30.11.05)

Es handelt sich um geplante Maßnahmen, keiner weiß also ganz sicher, was wirklich dabei im Gesetzgebungsverfahren herauskommt.

Hier eine URL dazu (wie im Steuerrecht üblich gibt es wieder jede Menge Einzeländerungen, "Firmenwagen" ist unter Punkt 3 zu finden:

http://www.steuer-office.de/newsDetails?...

Nur mal für mich zum Verständnis:

Angenommen ich hätte einen Firmenwagen, der einen Listenpreis von 30.000,- € hat.

Davon muß ich monatlich erst einmal 1 % des Listenpreises versteuern, daß heißt, mein zu versteuerndes Einkommen erhöht sich rechnerisch um 300,- €, die mir anschließend wieder abgezogen werden. Würde mich also bei einem fiktiven Steuersatz von 20 % 60,- € im Monat kosten.

Weiterhin muß ich 0,03 % des Listenpreises, mithin 9,- € pro einfachem Kilometer zum Arbeitsplatz bezahlen.

Gilt das pro Tag? Wenn ich also eine Entfernung von 60 km (einfach) habe und 20 Arbeitstage, muß ich dann tatsächlich 10.800 € versteuern?

Edit: Was ich gerade im Netz gelesen habe, gilt das ebenfalls monatlich, oder?

Grüße

Jan

Im konkreten Beispiel beläuft sich die monatliche steuerliche Mehrbelastung im Rahmen der 1%-Regelung auf 60 EUR (wie Du ja schon errechnet hast).

Hinzu kommen 30000 EUR * 0,03%*60 km (die Anzahl der Arbeitstage pro Monat ist hier nicht relevant)= 540 EUR

Davon 20% Steuer = 108 EUR pro Monat

Allerdings sind 20% Steuer in aller Regel unrealistisch niedrig (entscheidend ist bei der häufigen Frage "Gehaltserhöhung oder Firmenwagen?" die steuerliche Grenzbelastung (Delta Steuer/Delta Einkommen), nicht die Durchschnittsbelastung (Gesamtsteuer/Gesamteinkommen).

Nicht zu vergessen: Wer abhängig beschäftigt ist und dessen Gehalt innerhalb der Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung liegt, muß für den geldwerten Vorteil auch Sozialversicherungsbeiträge entrichten.

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