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Firmenwagen 1% absurd hoher Netto-Abzug?
Ich habe vom Arbeitgeber einen Dienstwagen in 1% Regelung zur Verfügung. Das Auto hat einen Listenpreis von ca 53900. Wie erwartet erhöht dies mein Gehaltsbrutto um 1% und zusätzlich um einen Betrag für Privatfahrten, also insgesamt erhöht sich das Brutto um 717€. Durch das erhöhte Brutto ergeben sich natürlich erhöhte Steuerabgaben. Soweit so gut, denk ich mir, geldwerter Vorteil damit abgegolten.
Jetzt wird von meinem Netto aber zusätzlich nochmal der selbe Betrag 717€ abgezogen! Mit Lohnart 9020 Firmenwagen Privatnutzung. Bin ich völlig daneben oder ist das absurd? Warum habe ich nochmal Abzüge, nachdem ich bereits eine erhöhte Steuer zahle? Wer bekommt diese 717€ denn nochmal von mir? Wie kann sich sowas jemals lohnen? Da könnte ich genauso gut privat leasen...
Edit: Okay, hat sich erledigt. Ich habe festgestellt, dass meine Lohnsteuer tatsächlich zu hoch ist und deshalb habe ich meiner Gehaltsabrechnung einen Schreck bekommen
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26 Antworten
Du bekommst die 717€ auf das brutto und musst es beim netto natürlich wieder abgezogen bekommen, zahlen tust du dann die mehr steuer und sv…
Im Endeffekt ist entscheidend was dein Netto ohne und mit Firmenwagen ist, das sind deine Kosten, geschätzt so um die 300-500€ je nach Gehalt und Steuerklasse.
Es gibt aber prima Gehaltsrechner wo man das ganz einfach simulieren kann.
Das ist das Problem. Die Gehaltsrechner habe ich alle ausprobiert. Die kommen alle auf ca 360 Netto weniger, eben weil ich mehr Steuern zahle. Das ist ja auch ok, aber das Problem ist, dass mir jetzt zusätzlich nochmal 717 abgezogen werden. Das kann doch nicht stimmen?
Zitat:
@Mepsipax schrieb am 30. April 2022 um 15:22:34 Uhr:
Das ist ja auch ok, aber das Problem ist, dass mir jetzt zusätzlich nochmal 717 abgezogen werden. Das kann doch nicht stimmen?
Das muß so sein, denn andernfalls würdest du ja eine doppelte Gehaltserhöhung erhalten, also einmal als Euro-Betrag (wenn er nicht abgezogen würde) und einmal in Form des Firmenfahrzeuges.
Wenns nicht abgezogen würde, würdest du ja das Auto UND mehr Geld bekommen.
Das wäre ein ziemlich guter Deal^^
Doch doch, das stimmt so. Die 717 kommen "oben" drauf um darauf Steuern/Abgaben zu generieren.
Natürlich müssen die 717 dann "unten" wieder abgezogen werden - sonst hättest Du in Summe mit Dienstwagen mehr netto als ohne Dienstwagen.
Im Endeffekt bekommt also keiner die 717 - Sie werden Dir "oben/vor Steuer" gegeben - und unten "nach Steuer" wieder genommen. Im Endeffekt hast Du somit auf die 717 Steuern/Abgaben bezahlt - und das sollte (musste leider) ja erreicht werden...
Bekommt man dann eigentlich auch mehr Rentenpunkte ?
Wenn zusätzlich zum Firmenwagen auch mehr Nettogehalt auf der Gehaltsabrechnung stehen sollen, muß das bei Gehaltsverhandlungen schon extra ausgehandelt werden. Je nachdem, welche Position und Wichtigkeit man als Gehaltsempfänger im Unternehmen bekleidet, ist das auch durchaus im Bereich der Möglichkeiten.
Zitat:
@Mepsipax schrieb am 30. Apr. 2022 um 14:46:18 Uhr:
Jetzt wird von meinem Netto aber zusätzlich nochmal der selbe Betrag 717€ abgezogen! Mit Lohnart 9020 Firmenwagen Privatnutzung. Bin ich völlig daneben
Ja, das ist korrekt so.
Zitat:
@Mepsipax schrieb am 30. Apr. 2022 um 14:46:18 Uhr:
Wie kann sich sowas jemals lohnen? Da könnte ich genauso gut privat leasen...
Naja dann bezahlst du aber auch die Kraftstoffkosten, Steuern, Versicherung, Inspektion, Verschleiß....
Privatleasing würde sich nur dann "lohnen", wenn du im Außendienst bist, und bekommst Reisekosten erstattet.
Andererseits ist der Markt für Leasing im Moment sehr schwierig.
Wenn man ganz ehrlich ist, müsste diese 1% Regelung abgeschafft werden. Denn dadurch fördert man nur noch mehr Verkehr, jede Privatfahrt wird Natürlich mit Tankkarte mit Auto gemacht.
Ich kenne leider genug, die in diesen Genuss kommen, und sind dadurch einfach faul, jeder kleinste Weg wird nur noch mit Auto gemacht.
Sonst müsste man sich ja eingestehen, dass sich das nicht lohnt.
Okay, hat sich erledigt. Ich habe festgestellt, dass meine Lohnsteuer tatsächlich zu hoch ist und deshalb habe ich meiner Gehaltsabrechnung einen Schreck bekommen
Zitat:
@Mepsipax schrieb am 30. Apr. 2022 um 15:53:46 Uhr:
Ich habe festgestellt, dass meine Lohnsteuer tatsächlich zu hoch ist und deshalb habe ich meiner Gehaltsabrechnung einen Schreck bekommen
Das habe ich jeden Monat.
Zitat:
@Mepsipax schrieb am 30. April 2022 um 14:46:18 Uhr:
...insgesamt erhöht sich das Brutto um 717€. Durch das erhöhte Brutto ergeben sich natürlich erhöhte Steuerabgaben. Soweit so gut, denk ich mir, geldwerter Vorteil damit abgegolten.
Nein, noch nicht. Die Steuern auf die 717 Euro sind jetzt wieder von deinem Gehalt abgezogen. Der Rest der 717 Euro noch nicht. Du hast in diesem Moment also Auto und Mehrgehalt bekommen. Wenn man dir jetzt nur diesen Rest der 717 Euro wieder abziehen würde, wäre das Mehrgehalt zwar weg, aber du würdest das Auto noch ganz kostenlos fahren, d.h. der Arbeitgeber würde die Steuer bezahlen und nicht du. Daher muss noch mehr abgezogen werden.
Zitat:
Jetzt wird von meinem Netto aber zusätzlich nochmal der selbe Betrag 717€ abgezogen!
Nein, schau genau hin: von dem erhöhten Nettogehalt wird abgezogen, nicht von dem früheren Netto ohne Firmenwagen. Und somit stimmt es, jetzt hast du die Steuer bezahlt.
Das war jetzt nur etwas anders ausgedrückt als von den Vorrednern, aber ich hoffe verständlich und richtig. Fehler bitte melden.
Zitat:
@tommy1181 schrieb am 30. April 2022 um 15:30:06 Uhr:
Bekommt man dann eigentlich auch mehr Rentenpunkte ?
Wenn der 1% Aufschlag auch im SV-Brutto enthalten ist, dann ja. Das Fahrzeug zählt dann auch zum „Einkommen“ und erhöht somit den gezahlten Beitrag und damit später die Punkte.
mfg, Schahn
Der Geldwerter Vorteil ist immer Sozialversicherungspflichtig.
Deswegen den Geldwerter Vorteil in identischer Höhe in eine betriebliche Altersversorge einbezahlen.
Damit reduziert sich der Sozialversicherungsaufwand für den privat genutzten Firmenwagen (sofern nicht über der Beitragsbemessungsgrenze).
Die Steuer- und Sozlalversicherunesersparnis (sofern nicht über der Beitragsbemessungsgrenze) reduziert den Nettoautwand für die betriebliche Altersvorsorge.
Die gesparten Steuern- und Sozualversicherungsabgaben gehen ungekürzt in die Altersvorsorgung.