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Firmenwagen 1 % Regel

Themenstarteram 2. Oktober 2007 um 8:52

Hallo, ich bin vielleicht glücklicherweise bald in der Situation mir einen Firmwagen aussuchen zu können. Und zwar nach der 1% Regel.

Also ich hab da noch leider ein bisschen Verständnisprobleme wie das abläuft.

Sagen wir der Wagen kostet komplett ausgestattet 40000€. nach 1% sind das 400€ die ich monatlich zusätzlich versteuern müsste. Weiß noch net genau vom welchen Preis ie 1% ausgehen. Was heißt das, bzw wie wird mir das denn abgezogen beim Gehaltsscheck?

Ist sowas absetzbar?

Beste Antwort im Thema
am 3. September 2010 um 16:59

Zitat:

Original geschrieben von rica89

 

Ich habe einen Firmenwagen, der mit der 1% Methode abgerechnet wird. Jedoch muss ich die 0,03 % per Dauerauftrag an den Chef überweisen!!??

Außerdem muss ich alle Spritkosten selbst tragen und Verschleißteile (Reifen!, Scheibenwischer ...) auch.

Noch eine Sache: die Tankbelege muss ich meinem Chef einreichen! Obwohl er mir den Sprit nicht bezahlt!

Ist das überhaupt legal?

Das ist ja super, du zahlst die Spritrechnung und dein Chef setzt sie ab. Das mit dem Dauerauftrag ist auch nicht schlecht ;-)

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am 2. Oktober 2007 um 9:20

Die 1% gehen vom Bruttolistenneupreis aus, also nicht von einem verhandeltem Preis, sondern vom Listenpreis inkl. aller Sonderausstattung!!!

Ebenfalls wird jeder km zur Arbeitsstätte mit 0,03% vom Bruttolistenneupreis gerechnet!

Sagen wir den Bruttolistenneupreis inkl. aller Extras ist 40.000 EUR.

Somit sind 1% 400EUR. Sagen wir mal du Verdienst brutto 3000 EUR, dann wird deinem Bruttolohn 400 EUR hinzugerechnet. Somit wird für die steuerliche Berechnung von 3400 EUR ausgegangen. Am Ende beim "Netto" werden dann wieder 400 EUR abgezogen. z.B.:

3000 EUR brutto + 400 EUR (1%) = 3400 EUR brutto gesamt.

davon bleiben dann nach allen Abzügen 1950 EUR netto. (Ist nur ein Beispiel !!!)

1950 EUR - 400 EUR = 1550 EUR auf der Hand!

Wenn du nun jeden Tag 10km zur Arbeitsstätte fährst muß der Satz von 0,03% je km natürlich ebenfalls beim brutto dazugerechnet und dann wieder abgezogen werden.

 

Im Endeffekt wie bei den Vermögenswirksamenleistungen sofern ihr sowas habt in der Firma.

Dafür kannst Du komplett privat rumfahren inkl. der Firmentankkarte usw.

Hast keinerlei Fahrzeugunkosten (Tanken, Versicherung, Inspektion, Reifen usw. usw.).

Gruß

Mickl

 

Themenstarteram 2. Oktober 2007 um 9:36

Dankeschön für die super Erklärung. Jetz ist mir alles klarer :)

Vorallem die uneingeschränkte private Nutzung ist schon toll.

am 15. Oktober 2007 um 4:48

Zitat:

Original geschrieben von Mickl

Die 1% gehen vom Bruttolistenneupreis aus, also nicht von einem verhandeltem Preis, sondern vom Listenpreis inkl. aller Sonderausstattung!!!

Ebenfalls wird jeder km zur Arbeitsstätte mit 0,03% vom Bruttolistenneupreis gerechnet!

Also irgendwas stimmt da nicht, oder ich mache einen Denkfehler :confused:

Wenn jeder km mit 0,03% vom Bruttopreis berechnet wird, sind das bei 40.000 € Wagenwert ja 12€/km und somit bei 10 km 120€ !!! :eek:

Sind das nicht eher 0,003% (also 3 Promille), die anzusetzen sind ???

Grüße

Burnett

am 15. Oktober 2007 um 7:41

Hi,

nein, es sind schon 0,03 %

Berechnet wird dies:

Einfacher Arbeitsweg in km * Bruttoneupreis (Liste) * 0,03%

Wenn er also angenommerweise einen Arbeitsweg von 10 km hat, muss er 125 € im Monat mit versteuern (wie wie Mickl es erklärt hat).

Zur Ermittlung gibts darüber hinaus auch zwei Methoden - Listenpreismethode und Fahrtenbuchmethode.

Liste wie oben beschrieben - Fahrtenbuch:

0,30 % * Fahrtweg (hin und zurück) * 15 Arbeitstage = 0,30 % * 20 km * 15 Tage = 90 €

--> kann also unter Umständen günstiger sein

Ein kurzer Anruf beim Steuerberater sollte hier aber noch die beste Aufklärung und klare Zahlen bringen. :)

Mal als Zusatzlektüre grad in Bezug auf Fahrtenbuch ja oder nein:

...ein kleiner Rechner

Grüße

Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von Burnett

Also irgendwas stimmt da nicht, oder ich mache einen Denkfehler :confused:

Wenn jeder km mit 0,03% vom Bruttopreis berechnet wird, sind das bei 40.000 € Wagenwert ja 12€/km und somit bei 10 km 120€ !!! :eek:

Das stimmt schon, Du müsstest also monatlich 400 + 120 = 520 Euro versteuern.

am 15. Oktober 2007 um 8:54

Danke für euren schnellen Antworten! Mein Denkfehler liegt darin, dass ich den Streckenwert im Geiste dann noch mit 20 bis 22 Arbeitstagen im Monat multipliziert habe (eben analog zur Fahrtkostenpauschale bei der Steuer) - und da kamen dann echt gewaltige Summen raus :D

Aber jetzt haben wir's ja geklärt :)

Grüße

Burnett

Im Endeffekt wie bei den Vermögenswirksamenleistungen sofern ihr sowas habt in der Firma.

Dafür kannst Du komplett privat rumfahren inkl. der Firmentankkarte usw.

Hast keinerlei Fahrzeugunkosten (Tanken, Versicherung, Inspektion, Reifen usw. usw.).

Gruß

Mickl

Hallo

das mit dem "ALL INCLUSIVE" ist das gesetzlich vorgeschrieben?? Und das die 0,03 % auf die Abrechnung kommen auch?

Ich habe einen Firmenwagen, der mit der 1% Methode abgerechnet wird. Jedoch muss ich die 0,03 % per Dauerauftrag an den Chef überweisen!!??

Außerdem muss ich alle Spritkosten selbst tragen und Verschleißteile (Reifen!, Scheibenwischer ...) auch.

Noch eine Sache: die Tankbelege muss ich meinem Chef einreichen! Obwohl er mir den Sprit nicht bezahlt!

Ist das überhaupt legal?

Ich würde ja einen RA fragen aber die Kosten...

Würde mich über Antworten freuen!

Liebe Grüße

rica

am 3. September 2010 um 16:59

Zitat:

Original geschrieben von rica89

 

Ich habe einen Firmenwagen, der mit der 1% Methode abgerechnet wird. Jedoch muss ich die 0,03 % per Dauerauftrag an den Chef überweisen!!??

Außerdem muss ich alle Spritkosten selbst tragen und Verschleißteile (Reifen!, Scheibenwischer ...) auch.

Noch eine Sache: die Tankbelege muss ich meinem Chef einreichen! Obwohl er mir den Sprit nicht bezahlt!

Ist das überhaupt legal?

Das ist ja super, du zahlst die Spritrechnung und dein Chef setzt sie ab. Das mit dem Dauerauftrag ist auch nicht schlecht ;-)

Es kommt immer darauf an, was vereinbart wird. Aber normalerweise hast du ja die 1% vom Listenpreis zu versteuern, sowie den Arbeitsweg, weil du eben NICHTS mit Tanken zu tun hast!

Und auch nichts mit Verschleißteilen, Versicherung und Steuer, alles Chef! Ausser man fährt was kaputt, dann kann die SB der Versicherung fällig werden oder so.

Unsere Sekretärin hat mal ne Rückleuchte und Heckklappe kaputt gefahren, hat halt paar selbstgemachte Kuchen gekostet. Auch das geht.

Wenn Dir natürlich kein Wagen zu steht und du unbedingt willst, dann kann der Chef natürlich so einen Ausnahmefall konstruieren.

Aber wie es hier scheint ist es eine Sauerei! Der setzt die Quittungen ab! Ich würde mal tacheles reden. Wenn du übrigens mit Karte gezahlt hast, dann fliegt das bei einer Prüfung eh auf. Oder erstattet er dir das Tankgeld in BAR? Und der Oberhammer, die 0.03% kriegt nicht dein Chef! Die kriegt auch das Finanzamt!

Also Sachen gibts...

 

BEN

Zitat:

Original geschrieben von rica89

Ich habe einen Firmenwagen, der mit der 1% Methode abgerechnet wird. Jedoch muss ich die 0,03 % per Dauerauftrag an den Chef überweisen!!??

Außerdem muss ich alle Spritkosten selbst tragen und Verschleißteile (Reifen!, Scheibenwischer ...) auch.

Noch eine Sache: die Tankbelege muss ich meinem Chef einreichen! Obwohl er mir den Sprit nicht bezahlt!

Du hast wirklich einen Vertrag mit einem solchen Inhalt unterschrieben?

Warum?

Zitat:

Original geschrieben von rica89

Außerdem muss ich alle Spritkosten selbst tragen und Verschleißteile (Reifen!, Scheibenwischer ...) auch.

Noch eine Sache: die Tankbelege muss ich meinem Chef einreichen! Obwohl er mir den Sprit nicht bezahlt!

Ist das überhaupt legal?

Wenn dein Chef deine Tankbelege beim FA einreicht, wäre das nicht in Ordnung.

Wenn das FA dies mitbekommt, gibts ärger. (für deine Firma, und evt. auch für dich, wenn deine Firma dich für das "mitbekommen" verantwortlich macht. Dann gibts halt 2 Verlierer.)

Da der genaue Sachverhalt uns im Forum nicht bekannt ist, können wir höchstens "Mutmaßen", mehr nicht.

 

Zitat:

Ich würde ja einen RA fragen aber die Kosten...

Das Geld für 1 bis 2 Tankfüllungen dürfte für eine Erstberatung reichen.

Ob es sinnvoll ist dieses Geld zu investieren, ist eine andere Sache.

Ein RA für Steuerrecht wird dich über den Sachverhalt aufklären können.

Maßnahmen deinerseits, dieser Sachverhalt zu ändern, könnten dein Arbeitsverhältnis in Gefahr bringen. Wenn dir den Job sehr wichtig ist, eine schwierige Lage.

Wenn deine Schilderung stimmt, zahlst du ESt für geldwerte Vorteile, die du gar nicht bekommst. Dann zahlst du sozusagen doppelt.

 

Nissan-Mann

 

Immerhin hat er nicht den Wertverlust für das Auto zu tragen, ein Geldwerter Vorteil liegt also schon vor. Die 1% Regelung ist ja auch nur eine Pauschalabgeltung, selbst wenn man die Benzinkosten nicht tragen muss, stimmt die Besteuerung wohl in den wenigsten Fällen mit dem tatsächlichen Vorteil überein.

Wie es mit Reparaturkosten aussieht wurde ja nicht thematisiert.

Neuwert des Fahrzeuges: 40.000 Euro, Wertverlust nach 3 Jahren ca. 40% (grob überschlagen) = 12.000 Euro

1% Regelung: 40.000 * 1% * 36 Monate * 35% (Steuersatz) = 5.040 Euro

Grob überschlagen ist das "knapp" günstiger, als den Wertverlust selber zu tragen.

... ob die Tankkarte die Regel ist, steht auf einem anderen Blatt.

Ich habe einige Bekannte (Außendienstler), bei denen läuft das so, dass während der Arbeitswochen das bisschen Privatsprit von der Fa. bezahlt wird. Liesse sich ja auch schlecht trennen. Aber im Urlaub tanken sie auf eigene Rechnung.

Bei uns im Betrieb läuft das so, dass die Firmenwagenfahrer vor Ort bei mehreren Tankstellen auf Firmenrechnung tanken können. Müssen sie auswärts tanken, wird die Rechnung erstattet, sofern die Fahrt betrieblich veranlaßt war.

Wartung, Verschleiß, Reifen usw. sind mit der 1% Regelung ebenso abgegolten wie der Wertverlust. Das vom Mitarbeiter zahlen zu lassen, ist schon ein Knaller. Ebenso, die selbst bezahlten Quittungen beim Chef einzureichen und die 0,03 % an den Chef zu überweisen.

Wie lange wird das denn schon so praktiziert. Da müßte doch eigentlich jeder Lohnsteuerprüfer drüber stolpern und hätte bestimmt seine Freude daran ;)

Heinz

Zitat:

Original geschrieben von XF-Coupe

Da müßte doch eigentlich jeder Lohnsteuerprüfer drüber stolpern und hätte bestimmt seine Freude daran ;)

Sehr viel Freude sogar.

Leider kommen solche Sachen oft erst spät, oder gar nicht ans Licht.:mad:

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